Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt des Versuchsbeginns bei mehreren Beteiligten - Abgrenzung zwischen Vorbereitungshandlung und Versuch bei Brandstiftungsdelikten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 22
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 99
- StV 1981, 68
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
Dazu genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; die Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 26, 201; 28, 162, 163;… BGH Urt. v. 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 -). - BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines …
Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
Dazu genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; die Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 26, 201; 28, 162, 163;… BGH Urt. v. 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 -). - BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80
Voraussetzungen des Versuchs einer Vergewaltigung - Inhalt des Versuchsstadiums - …
Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
Dazu genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; die Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 26, 201; 28, 162, 163; BGH Urt. v. 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 -). - RG, 22.02.1932 - III 41/32
Zur Frage der Abgrenzung des Versuchs von den Vorbereitungshandlungen bei der …
- BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare …
Dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80). - BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82
Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung, …
Das "unmittelbare Ansetzen" zur Tatbestandsverwirklichung, wie es § 22 StGB voraussetzt, besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur - vollständigen - Tatbestandserfüllung führt oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr steht (BGHSt 26, 201, 202 f. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75] m.w.N.; 28, 162, 163; 30, 363, 364; BGH, Urteil vom 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80; BGH NStZ 1981, 99).Ob der Täter zu der in diesem Sinne "entscheidenden" Rechtsverletzung angesetzt hat oder ob er sich noch im Stadium der Vorbereitung befindet, hängt von seiner Vorstellung über das "unmittelbare Einmünden" seiner Handlungen in die Erfolgsverwirklichung ab (BGH NStZ 1981, 99; BGHSt 30, 363, 364) [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81].
- BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des …
Im letzteren Fall wäre die im angefochtenen Urteil in anderem Zusammenhang erwähnte Entscheidung des Senats vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80 - (NStZ 1981, 99) zu beachten.
- LG Kiel, 10.02.2021 - 5 KLs 597 Js 18481/20
Ein Motorboot, vier Millionen Euro und ein filmreifer Plan: Kieler täuschte …
Rn. 350 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen hierfür nach der Vorstellung des Täters die von ihm vorgenommenen Gefährdungshandlungen in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur - vollständigen - Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichem Zusammenhang mit ihr stehen (BGH, Urteil v. 26.10.1978, 4 StR 429/78, NJW 1979, 378; BGH, Urteil v. 15.10.1980, 2 StR 469/80, NStZ 1981, 99; BGH, Urteil v. 26.01.1982, 4 StR 631/81, NJW 1982, 1164; BGH, Urteil v. 21.12.1982, 1 StR 662/82, NJW 1983, 1130, 1131; BGH, Urteil v. 25.10.1994, 4 StR 173/94, NJW 1995, 142, 143; BGH, Beschluss v. 27.05.2020, 5 StR 173/20, NStZ 2020, 598).Ob ein Ansetzen zu einer in diesem Sinne entscheidenden Rechtsverletzung vorliegt oder die ausgeführte Handlung sich noch im Stadium der (straflosen) Vorbereitungshandlung bewegt, hängt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wesentlich von der Vorstellung des Täters über das "unmittelbare Einmünden" seiner Handlungen in die Erfolgsverwirklichung ab(BGH, Urteil v. 15.10.1980, 2 StR 469/80, NStZ 1981, 99;BGH, Urteil v. 26.01.1982, 4 StR 631/81, NJW 1982, 1164; BGH, Urteil v. 21.12.1982, 1 StR 662/82, NJW 1983, 1130, 1131; BGH, Urteil v. 16.01.1991, 2 StR 527/90, NJW 1991, 1839).
- BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit …
Dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteile vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80 - und vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen). - BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86
nicht angezündetes Benzin - § 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher …
Bei Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Ausführungshandlung unmittelbar ansetzt, und zwar unabhängig davon, ob - wie hier die Angeklagten - einzelne ihren Tatbeitrag schon im Vorbereitungsstadium erbracht haben (vgl. BGH NStZ 1981, 99;… Lackner, StGB 16. Aufl. § 22 Anm. 1 c bb;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 22 Rdn. 54 a). - OLG Karlsruhe, 12.08.1981 - 3 Ss 167/81 Dies bedeutet, daß Handlungen vorliegen müssen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 26, 201 = NJW 1976, 58; BGHSt 28, 162 = NJW 1979, 378; BGH, NJW 1980, 1759 und NStZ 1981, 99).
- KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00 Von ausschlaggebender Bedeutung ist somit, daß nach der Vorstellung des.Täters von der Tat seine Handlungen unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollten (BGH NStZ 1981, 99 [99], BGHSt 30, 363 [364] ).
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Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1980 - 4 StR 465/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Relevante Gesichtspunkte bei der Strafzumessung bei einem Eigentumsdelikt - Wirkungen des geringen Wertes einer wegegenommenen Sache
- rechtsportal.de
StGB § 21 § 249 Abs. 2
Strafzumessung: minder schwerer Fall - Voraussetzungen des § 21 StGB
Papierfundstellen
- StV 1981, 68
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77
Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 01.10.1980 - 4 StR 465/80
Es hätte dies schon deshalb tun müssen, weil bereits das bloße Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB die Anwendung des § 249 Abs. 2 StGB begründen kann (vgl. BGHSt 16, 360, 362; 27, 298, 299) [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]. - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 01.10.1980 - 4 StR 465/80
Es hätte dies schon deshalb tun müssen, weil bereits das bloße Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB die Anwendung des § 249 Abs. 2 StGB begründen kann (vgl. BGHSt 16, 360, 362; 27, 298, 299) [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77].
- BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub - …
In diesem Zusammenhang kann der minder schwere Fall nach § 250 Abs. 2 StGB zwar schon allein damit gerechtfertigt werden, daß die objektive Gefährdung des Opfers durch die Verwendung einer ungeladenen Schußwaffe oder einer Scheinwaffe herabgesetzt war und dieser Umstand auf einen nicht gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters hindeutet (BGH StV 1981, 68; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82 - bei Holtz MDR 1983, 91). - BGH, 13.04.1988 - 2 StR 128/88
Fehlerhafte Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) als Revisionsgrund
Dessen bedurfte es jedoch, da sich daraus - gleichgültig, ob man die nur mit Platzpatronen geladene Gaspistole als Scheinwaffe oder als nicht gebrauchsbereite Schußwaffe bezeichnen will - ein Indiz für die geringere kriminelle Energie des Angeklagten ergeben konnte (vgl. z.B. BGH StV 1981, 68; 1982, 70 f; 1983, 18 f; BGH, Beschlüsse vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82). - BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Bindung des Revisionsgerichtes an die Überzeugung des Tatrichters vom …
Ebenso kann auch ein minder schwerer Fall nach § 250 Abs. 2 StGB schon allein damit gerechtfertigt werden, daß die objektive Gefährdung des Opfers durch die Verwendung einer Scheinwaffe herabgesetzt war und dies angesichts der gesamten Tatumstände auf einen nicht gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters hindeutet (vgl. BGH NJW 1976, 248 rechte Spalte am Ende; BGH Strafverteidiger 1981, 68; 1982, 70 f; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82).
- BGH, 25.05.1994 - 3 StR 209/94
Minder schwerer Fall des Raubes - Objektive Gefährdung - Schreckschußrevolver - …
Die Annahme eines minder schweren Falles macht auch bei der Verwendung einer Scheinwaffe eine Bewertung der übrigen Tatumstände, insbesondere vorhandener Straferschwerungsgründe, nicht entbehrlich (BGH bei Mösl NStZ 1983, 160, 164; BGH StV 1981, 68). - BGH, 16.03.1989 - 1 StR 96/89
Umfang der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles
- BGH, 23.07.1991 - 5 StR 285/91
Schwere räuberische Erpressung durch Mitführung einer geladenen Gaspistole - …
Dies kann - ebenso wie in den Fällen der Verwendung einer nicht gebrauchsbereiten Schußwaffe oder einer Scheinwaffe (BGH StV 1981, 68; 1982, 70 f.; 1983, 18 f.) - ein Indiz für eine relativ geringe kriminelle Energie des Angeklagten ergeben, das in die Strafzumessungserwägungen einzubeziehen ist (…BGHR StGB § 250 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2 und 3). - BGH, 16.03.1983 - 2 StR 741/82
Anforderungen an die Begründung einer Jugendstrafe
Daß die Jugendkammer bei der Bewertung des dem Angeklagten zurechenbaren Tatunrechts nicht erörtert hat, ob sich die Tat, bei der der Angeklagte nur eine nicht funktionsfähige Modellpistole benutzte, als minder schwerer Fall im Sinne von § 250 Abs. 2 StPO darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82; BGH, Strafverteidiger 1981, 68; 1982, 70 ff) ist hier angesichts der sonstigen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände nicht zu beanstanden. - BGH, 04.05.1982 - 1 StR 151/82
Annahme eines Tötungsvorsatzes hinsichtlich eines starkes und unkontrolliertes …
Wenn auch bei der Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, der Tatrichter eine Gesamtwürdigung von Tat ur Täter vorzunehmen hat, so kann doch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn sie im Rahmen dieser Gesamtwürdigung ausschlaggebend ins Gewicht fällt (BGHSt 16, 360, 362; vgl. auch BGHSt 21, 57, 58/59; 27, 298, 299; BGH bei Holtz, MDR 1978, 987; BGH Strafverteidiger 1981, 68). - BGH, 13.12.1983 - 3 StR 492/83
Begründung eines minder schweren Falls mit der Verwendung einer Scheinwaffe und …
Das "kann" so sein (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 68; 1982, 70).
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Rechtsprechung
| BGH, 06.11.1980 - 4 StR 560/80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens aufgrund einer schwieirgen Lebenssituation - Gewahrsamsbruch im Zusammenhang mit einem Tankstellenraub - Tateinheit eines weiteren Delikts mit einem vollendeten Raub - Begründung bei Anwendung eines ...
Verfahrensgang
- BGH, 29.10.1980 - 4 StR 560/80
- BGH, 06.11.1980 - 4 StR 560/80
Papierfundstellen
- StV 1981, 68
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.05.1980 - 4 StR 174/80
Strafausspruch bei Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen versuchter …
Auszug aus BGH, 06.11.1980 - 4 StR 560/80
Der Revision ist allerdings zuzustimmen, daß die erforderliche Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99;… BGH GA 1976, 303/304; BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80) recht knapp mit dem Hinweis darauf ausgefallen ist, daß der Angeklagte "im dritten Fall eine Gaspistole hatte und auch sonst keine besonderen Umstände vorliegen".Da die Strafkammer somit auf der Grundlage des Gesamteindrucks von Tat und Täter eine vertretbare Entscheidung getroffen hat, ist diese hinzunehmen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80).
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Auszug aus BGH, 06.11.1980 - 4 StR 560/80
Zu diesem Zeitpunkt jedenfalls war der Gewahrsam des Tankstellenpächters an dem geraubten Geld aufgehoben und die Beute in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Angeklagten und seiner Mittäter gelangt Auch eine nur vorübergehende Sachherrschaft ist Gewahrsam; sie braucht nicht gesichert zu sein (vgl. BGHSt 16, 271, 272; 20, 194, 195). - BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65
Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe
Auszug aus BGH, 06.11.1980 - 4 StR 560/80
Zu diesem Zeitpunkt jedenfalls war der Gewahrsam des Tankstellenpächters an dem geraubten Geld aufgehoben und die Beute in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Angeklagten und seiner Mittäter gelangt Auch eine nur vorübergehende Sachherrschaft ist Gewahrsam; sie braucht nicht gesichert zu sein (vgl. BGHSt 16, 271, 272; 20, 194, 195).
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 06.11.1980 - 4 StR 560/80
Der Revision ist allerdings zuzustimmen, daß die erforderliche Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99;… BGH GA 1976, 303/304; BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80) recht knapp mit dem Hinweis darauf ausgefallen ist, daß der Angeklagte "im dritten Fall eine Gaspistole hatte und auch sonst keine besonderen Umstände vorliegen". - BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub - …
Auszug aus BGH, 06.11.1980 - 4 StR 560/80
Es ist jedoch rechtlich nicht zu beanstanden, die Annahme eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 2 StGB - wenn sonstige Straferschwerungsgründe nicht vorliegen - allein mit der Erwägung zu rechtferigen, daß die objektive Gefährdung des Opfers durch die Verwendung einer Scheinwaffe herabgesetzt war und daß im vorliegenden Einzelfall ihre Verwendung ein Indiz für einen nicht gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters ist (vgl. BGH NJW 1976, 248 rechte Spalte am Ende). - BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76
Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 06.11.1980 - 4 StR 560/80
Der Revision ist allerdings zuzustimmen, daß die erforderliche Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH GA 1976, 303/304; BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80) recht knapp mit dem Hinweis darauf ausgefallen ist, daß der Angeklagte "im dritten Fall eine Gaspistole hatte und auch sonst keine besonderen Umstände vorliegen".
- BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19
Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen …
Vielmehr ist im vorliegenden Fall Tateinheit (§ 52 StGB) gegeben, da zwischen den einschlägigen Tatbeständen eine Teilidentität der Ausführungshandlung besteht (…vgl. hierzu LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., § 52 Rn. 21; zur Tateinheit von Raub und Körperverletzung auch nach Vollendung, aber noch vor Beendigung des Raubes vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1980 - 4 StR 560/80, nicht veröffentlicht). - BGH, 04.04.1984 - 3 StR 90/84
Tateinheit bei Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder …
Das gilt auch dann, wenn der auf frischer Tat verfolgte Räuber oder Erpresser höchstpersönliche Rechtsgüter durch die Vortat nicht geschädigter Personen angreift, um sich den Besitz der Beute zu sichern (vgl. BGH StV 1983, 104 f.; BGH, Urteil vom 6. November 1980 - 4 StR 560/80). - BGH, 10.09.1981 - 4 StR 451/81
Strafbarkeit wegen eines schweren Raubes - Revision aufgrund unzulässiger …
Denn die Strafkammer hat sich überdies bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall des schweren Raubes vorliegt, nicht mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, die Annahme eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 2 StGB allein mit der Erwägung zu rechtfertigen, daß die objektive Gefährdung des Opfers durch die Verwendung einer Scheinwaffe herabgesetzt war, die auch ein Indiz für einen nicht gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters sein kann (BGH, Urteil vom 6. November 1980 - 4 StR 560/80 -). - BGH, 24.08.1982 - 5 StR 234/82
Annahme von Tateinheit zwischen einem gemeinschaftlich begangenen schweren Raub …
Tateinheit ist auch noch über den Zeitpunkt der Vollendung einer Raubtat hinaus bis zu deren Beendigung möglich (BGHSt 26, 24, 28;… BGH GA 1969, 347; BGH, Urt. vom 6. November 1980 - 4 StR 560/80 -).
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