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Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 16.02.1983

Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.02.1983 - 3 Ws 45/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5523
OLG Celle, 14.02.1983 - 3 Ws 45/83 (https://dejure.org/1983,5523)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.1983 - 3 Ws 45/83 (https://dejure.org/1983,5523)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 1983 - 3 Ws 45/83 (https://dejure.org/1983,5523)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 187
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86

    Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit …

    Da nur ein Verteidiger Akteneinsicht erhält (§ 147 StPO), würde die Nichtbeiordnung eines Verteidigers in solchen Fällen dem Gebot eines fairen Verfahrens widersprechen (vgl. BGH LM § 140 StPO Nr. 18; OLG Celle StV 1983, 187;… OLG Hamm GA 1971, 25; zur "Schwierigkeit" allgemein; OLG Hamm StV 1984, 66; OLG Düsseldorf StV 1984, 66, 67; OLG Koblenz MDR 1976, 776).
  • OLG Hamm, 10.12.1986 - 4 Ss 1434/86

    Beiordnung eines Verteidigers; Schuldfähigkeit des Angeklagten; Begutachtung …

    Aus diesem Grunde durfte die Berufungsstrafkammer die vom Angeklagten rechtzeitig beantragte Beiordnung eines Verteidigers bereits nicht ablehnen (vgl. BGH LM, § 140, Nr. 18; OLG Celle StV 83, 187;… OLG Hamm in GA 71, 25; OLG Köln StV 86, 238).
  • LG Chemnitz, 17.05.2017 - 2 Qs 200/17

    Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Analphabet

    Dies ist dem Angeklagten als Analphabet ohne Verteidiger nicht möglich (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 14. Februar 1983 - 3 Ws 45/83 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 01. September 1992 - 1 Ss 256/92 juris; Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 09.11.2007, 12 Qs 57/07, veröffentlicht in: NJW 2008, 454).
  • LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung eines lese- und …

    10 Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO liegt vor, wenn der Angeklagte kaum lesen und schreiben kann und für eine sachgerechte Verteidigung Akteneinsicht erforderlich ist (vgl. Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 09.11.2007, 12 Qs 57/07, veröffentlicht in: NJW 2008, 454; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.1983, 3 Ws 45/83 - juris).
  • AG Bremen, 08.05.2020 - 91b Gs 333/20

    Pflichtverteidigung, Analphabet

    Deshalb liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 Var. 4 StPO vor (vgl. OLG Celle Beschluss v. 14.02.1983, 3 Ws 45/83).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.02.1983 - Ws 10/1983 (BL 282/1982)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,15594
OLG Bremen, 16.02.1983 - Ws 10/1983 (BL 282/1982) (https://dejure.org/1983,15594)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.02.1983 - Ws 10/1983 (BL 282/1982) (https://dejure.org/1983,15594)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Februar 1983 - Ws 10/1983 (BL 282/1982) (https://dejure.org/1983,15594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Unterbrechung des Vollzugs der Freiheitsstrafe und auf Vollstreckung der Maßregel; Voraussetzung für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers i.R.e. notwendigen Verteidigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 187
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.1983 - Ws 10/83
    Zur Begründung dieser wegen, ihres Abstellens auf die Vermögenslage des Untergebrachten im Hinblick auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers als Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips systemwidrigen, Entscheidung wird auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6.4.1955 (BVerfGE 9, 124 [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 154/55]) verwiesen, in welcher aufgrund des allgemeinen Gleichheitssatzes (Artikel 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) die Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gefordert wird.

    Einen Grund, in Verfolgung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6.4.1955 (BVerfGE 9, 124 [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 154/55]) auch im Strafvollstreckungsverfahren die Bestellung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozeßkostenhilfe zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber danach offensichtlich nicht gesehen.

  • OLG Oldenburg, 10.11.1975 - 2 Ws 402/75

    Zeuge; Entschuldigtes Ausbleiben; Auftrag an Rechtsanwalt; Entbindung von …

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.1983 - Ws 10/83
    Diese im Kontext zu den Bestimmungen des § 141 StPO zu lesende Vorschrift bezieht sich sowohl aufgrund ihres Wortlauts und ihrer Systematik als auch aufgrund ihrer Entstehung und historischen Entwicklung Ausschließlich auf das Erkenntnisverfahren (Vor-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren), nicht jedoch auf das Strafvollstreckungsverfahren und das Strafvollzugsverfahren (vgl. Laufhütte in Karlsruher Kommentar 1982 § 140 StPO RN 4, 20; Maetzel in NJW 1971, 874; OLG Hamm JMBl NRW 1963, 109; OLG Karlsruhe NJW 1972, 220 m. Anm. Steinhilper; OLG Saarbrücken NJW 1973, 1011; OLG Koblenz MDR 1976, 336).

    Dabei haben das OLG München (MDR 1957, 696), das OLG Koblenz (MDR 1976, 336) und das OLG Celle (AnwBl 1980, 306) die analoge Anwendbarkeit des § 140 Abs. 11 StPO bejaht, während das OLG Hamm (JMBl NRW 1963, 109) diese in Hinblick auf den offensichtlich entgegenstehenden Villen des Gesetzgebers abgelehnt hat.

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Pflichtverteidiger bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Bremen, 16.02.1983 - Ws 10/83
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1977 (BVerfGE 46, 202 [BVerfG 19.10.1977 - 2 BvR 462/77]) dehnt den Anwendungsbereich des § 140 StPO nicht über das Erkenntnisverfahren hinaus aus.
  • LG Köln, 22.01.2010 - 103 Qs 126/09
    Zum einen bestehen nach gegenwärtiger Aktenlage an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel, da der Angeklagte Analphabet ist (vgl. OLG Celle, Beschl, v. 01.09.1992, Ss 256/92, juris; StV 1983, 187; VRS 78, 286; OLG Frankfurt StV 1984, 370; LG Schweinfurt StraFo 2009, 105;… Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl. (2009), § 140 Rn. 30), zum anderen steht angesichts der Vielzahl von Vorstrafen eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe im Raum.
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