Rechtsprechung
| BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 S. Nr. 1; StGB § 52
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 19
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit
Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82
Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für Jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = Strafverteidiger 1981, 125 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
An die Voraussetzungen, wann ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem angenommen werden kann, sind teilweise strenge Anforderungen gestellt worden (vgl. BGHSt 35, 318, 321; BGH StV 1983, 19; BGH bei Holtz MDR 1983, 622;… vgl. auch u.a. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 und 12); auch ist ausgesprochen worden, daß weder der Plan, ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem zu errichten, noch die wiederholte Inanspruchnahme eines solchen Systems für sich alleine genommen die Annahme eines auch für ein fortgesetztes Handeltreiben erforderlichen Gesamtvorsatzes zu tragen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83; BGH StV 1981, 125). - BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen
Auch die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind - nach den Maßstäben von BGH StV 1981, 125 und 1983, 19; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5 und 9 - hinreichend festgestellt. - BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …
Die Rechtsprechung hat bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Annahme eines Gesamtvorsatzes in der Regel die Feststellung eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems ersichtlich auch aus praktischen Erwägungen insbesondere bei Kleindealern im täglichen sich ständig gleichförmig wiederholenden Kleinstmengengeschäft ausreichen lassen, wenn der Täter sich eines solchen eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (für viele BGH StV 1983, 19, 20;… BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 8, 9; StGB fH Gesamtvorsatz 26), wenn also die einzelnen Taten als nach und nach verwirklichte Einzelakte eines letztlich auf einen Gesamterfolg gerichteten Handelns erscheinen (BGH NStZ 1992, 497), also durch Routine gewissermaßen ein "automatisierter" Tatablauf vorliegt.
- BGH, 09.11.1982 - 5 StR 734/82
Begründung eines Gesamtvorsatzes bei der Fortsetzungstat - Gesamtvorsatz …
Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = StrVert. 1981, 125; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82).Die §§ 29 Abs. 3 und 30 Abs. 1 BtMG 1981 enthalten eine schwerere Strafdrohung als die Tatbestände des § 11 BtMG a.F. Die Vorschrift des § 11 BtMG a.F. wäre deshalb bei der vorliegenden Fallgestaltung das mildere Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82).
- BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft - …
Insbesondere aber schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß sich der Angeklagte bei seinen Rauschgiftgeschäften eines eingespielten Bezugs- und (auch auf die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland ausgerichteten) Vertriebssystems bedient hatte, innerhalb dessen sich die einzelnen Geschäfte nach den Grundsätzen der Rechtsprechung als Teilakte einer fortgesetzten Handlung darstellen (vgl. BGH StV 1981, 185; 1983, 19; BGH, Urteile vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83 - und vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83 - BGH, Beschluß vom 19. Juli 1983 - 5 StR 407/83). - BGH, 11.02.1992 - 1 StR 50/92
Begründung eines Gesamtvorsatzes bei einem allgemeinen Entschluß des Täters zur …
Beim strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln genügt es allerdings, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (ständ. Rspr., vgl. u.a. BGH StV 1983, 19; BGH bei Holtz MDR 1983, 622;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 7). - BGH, 10.05.1983 - 5 StR 221/83
Beanstandung des Nichtbescheidens des Beweisantrags auf Vernehmung des Zeugen - …
Dieser kann zwar vorliegen, wenn der Täter Mitglied einer Organisation ist, die sich eines eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems bedient, um mit Rauschgift Handel zu treiben (vgl. Urteil des Senats vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82, mitgeteilt in StrVert. 1983, 19). - BGH, 29.10.1991 - 5 StR 421/91
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Soweit es den strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln betrifft, genügt es allerdings, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (Senat in StV 1983, 19; Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83 - bei Holtz MDR 1983, 622;… BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 5). - BGH, 19.07.1983 - 5 StR 407/83
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzugstat
Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = StrVert 1981, 185; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82 = StrVert 1983, 19; BGH, Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83). - BGH, 08.03.1983 - 5 StR 3/83
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = StV 1981, 185; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82 - StV 1983, 19). - BGH, 22.09.1992 - 5 StR 454/92
Bestimmung einer Gesamtstrafe bei Handel mit Betäubungsmitteln
- BGH, 14.01.1992 - 5 StR 671/91
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
- BGH, 13.12.1988 - 1 StR 729/88
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Feststellung des …
- BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
Handeltreiben mit Heroin - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen …
- BGH, 08.02.1983 - 5 StR 25/83
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
- BGH, 19.10.1983 - 3 StR 422/83
Erheblichkeit der falschen Mengenberechnung von eingeführten Betäubungsmitteln …
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Rechtsprechung
| BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Minder schwerer Fall des schweren Raubes - Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage - Schwere persönliche Krise als Strafmilderungsgrund
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 19
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] /10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH NJW 1966, 894;… BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82). - BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
Die tatrichterliche Wertung ist vertretbar und muß deshalb vom Revisionsgericht respektiert werden (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGH…, Urt. vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81). - BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] /10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH NJW 1966, 894;… BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82).
- BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76
Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] /10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH NJW 1966, 894; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82). - BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] /10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH NJW 1966, 894;… BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82). - BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81
Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für …
Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] /10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH NJW 1966, 894;… BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82). - BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81
Starfbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue - Begründung einer günstigen …
Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
Die tatrichterliche Wertung ist vertretbar und muß deshalb vom Revisionsgericht respektiert werden (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGH, Urt. vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81). - BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79
Ärztlicher Kunstfehler als Bewertungsmaßstab der Schuld eines Gewaltverbrechens - …
Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] /10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH NJW 1966, 894;… BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82). - BGH, 05.10.1982 - 1 StR 486/82
Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ist ein normatives …
Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52] /10; 8, 186, 189; 26, 97, 98; BGH NJW 1966, 894;… BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82).
- BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein minder schwerer Fall vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. StV 1983, 19; 1988, 248 f.; NStZ 1991, 529 f.;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; Gesamtwürdigung, unvollständige 5). - BGH, 20.12.1983 - 1 StR 802/83
Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung und wegen schwerer räuberischer Erpressung …
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder ob der Fall vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 4, 8, 9 f. [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; 26, 97, 98 f.; BGH NJW 1966, 894;… BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 30. Januar 1976 - 2 StR 792/75 -, vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 -, vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 -, vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82 -, vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 -, vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 760/82; Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 -, vom 22. Juli 1981 - 3 StR 257/81 -, vom 6. März 1982 - 2 StR 195/82 - und vom 8. Dezember 1983 - 1 StR 743/83).Ist die tatrichterliche Wertung vertretbar, muß sie vom Revisionsgericht respektiert werden (BGH, Urt. vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82).
- BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche …
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]/10; 8, 186, 189; 26, 97, 98;… BGH GA 1976, 303, 304; Urteile vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 - vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 und vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 760/82).
- BGH, 22.04.1997 - 1 StR 51/97
Ablehnung eines Beweisantrages - Eigene Sachkunde des Gerichts
Im Rahmen der von ihr vorgenommenen Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGH StV 1983, 19) durfte sie jeweils berücksichtigen, daß die Tat lange zurücklag, daß das Maß der angewandten Gewalt gering war und daß das Vorverhalten des Opfers zunächst eine entsprechende Erwartungshaltung der Angeklagten - wenn auch ungewollt - hervorrief. - BGH, 15.03.1983 - 1 StR 47/83
Räuberische Erpressung - Sicherung des Gewahrsams - Raub - Zueignungsabsicht - …
Das nunmehr erkennende Tatgericht, das zur Frage der Strafzumessung eigene Feststellungen zu treffen hat (BGHSt 24, 274, 275), erhält insbesondere auch Gelegenheit, neu zu entscheiden, ob die zum Nachteil des Co-Op-Geschäftes begangene Tat einen minder schweren Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB darstellt (vgl. BGH, Urt. vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 - Strafverteidiger 1983, 19). - BGH, 07.09.1993 - 1 StR 281/93
Prüfung eines Rechtsfehlers in einem Urteil bei Gelangen von Delikten in das …
Weist dessen Wertung keinen Rechtsfehler auf, so ist sie auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BGH StV 1983, 19 sowie BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; allgemein zur revisionsgerichtlichen Überprüfung der Strafzumessung vgl. BGHSt 34, 345, 349). - LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20
Strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Straftat gerichteten …
Die Kammer hat diesbezüglich eine Gesamtbetrachtung vorgenommen und im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung alle be- und entlastenden Umstände berücksichtigt, gleich, ob diese der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 02.11.1982, 1 StR 624/82, zitiert nach juris). - BGH, 17.09.1990 - 1 StR 446/90
Gesamtabwägung aller wesentlichen für und gegen die Angeklagten sprechenden …
Das vom Generalbundesanwalt nicht vertretene Rechtsmittel, das sinngemäß auf den Strafausspruch beschränkt ist, ist offensichtlich unbegründet: Die Jugendkammer hat die gebotene Gesamtabwägung aller wesentlichen für und gegen die Angeklagten sprechenden Umstände vorgenommen (vgl. BGH StV 1983, 19). - BGH, 23.08.1988 - 1 StR 302/88
Widersprüchliche Urteilsgründe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer …
Dabei kann dahinstehen, ob die Annahme eines minder schweren Falles bei den Angeklagten U. und N. im Fall 2 (UA S. 39 und 41) zu beanstanden wäre, weil in die Gesamtwertung belastende Gesichtspunkte wie die Ausnutzung der Arglosigkeit des Geschädigten und seine entwürdigende Behandlung nicht einbezogen wurden (vgl. BGH StV 1983, 19). - BGH, 21.12.1982 - 1 StR 760/82
Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung des Vorliegens eines minder schweren …
Nur nach dem auf diese Weise durch Abwägung der belastenden und entlastenden Umstände gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder ob der Fall vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahme Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH, Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - Urteil vom 30. Januar 1976 - 2 StR 792/75 - Urteil vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 -). - BGH, 08.07.1983 - 3 StR 215/83
Revision aufgrund fehlender Überprüfung des Vorliegens eines Raubes im minder …
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