Rechtsprechung
| BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Überschreiten der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch bei einer versuchten schweren räuberischen Erpressung - Objektives Ansetzen zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung - Rücktritt vom Versuch, wenn das Verhalten als ernsthaftes Bemühen zu werten ist, die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 22
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 364
- StV 1983, 237
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines …
Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
Ein Versuch liegt deshalb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 81, 82 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 28, 162, 163).Ihr Tun sollte nach dem Tatplan in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163): Auf das Kopfnicken des Angeklagten H. hin sollten die Waffen gezogen, der Kassierer bedroht und die Herausgabe des Geldes verlangt werden.
- BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60
Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger …
Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
Für eine Bestrafung wegen der Verabredung dieses Verbrechens war dann kein Raum, vielmehr tritt § 30 Abs. 2 StGB gegenüber der Haupttat, die der Angeklagte als Mittäter versucht hat, zurück (BGHSt 14, 378).Daher kann die Straflosigkeit, die sich der Täter durch den freiwilligen Rücktritt vom Versuch verdient, nicht zur (Wieder-)Anwendung einer Strafvorschrift führen, die allein dem Versuch vorangehende Vorbereitungshandlungen mit Strafe bedroht (BGHSt 14, 380 [BGH 22.06.1960 - 2 StR 114/60]).
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
Ihr Tun sollte nach dem Tatplan in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163): Auf das Kopfnicken des Angeklagten H. hin sollten die Waffen gezogen, der Kassierer bedroht und die Herausgabe des Geldes verlangt werden. - BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67
Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache
Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
Ein Versuch liegt deshalb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 81, 82 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 28, 162, 163). - BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80
Unmittelbares Ansetzen durch das Einschlagen eines Nagels in einen Autoreifen, um …
Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
Denn dieses Zeichen gehörte nach dem Plan der Angeklagten zur Tat selbst und bildete mit dieser im zeitlichen Ablauf und der räumlichen Zuordnung eine natürliche Einheit (siehe BGH NJW 1980, 1759).
- BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares …
Gleiches gilt, wenn ein Beteiligter seinen Tatbeitrag in der begründeten Überzeugung verweigert, die anderen Tatbeteiligten würden die Tat allein aufgrund seiner Untätigkeit nicht weiter durchführen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134 f.;… vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83 Rn. 6, jew. zu § 31 StGB, und vom 16. März 1983 - 2 StR 789/82 Rn. 17;… Jäger in SK-StGB, 9. Aufl., § 24 Rn. 108;… Linke, Der Rücktritt vom Versuch bei mehreren Tatbeteiligten gemäß § 24 Absatz 2 StGB, 2010, S. 153, 158 f.;… s. auch Gores, Der Rücktritt des Tatbeteiligten, 1982, S. 170 ff.). - BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91
Anwendbarkeit des § 30 Strafgesetzbuch ( gefährliche Vorbereitungshandlungen) im …
Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566;… BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c). - BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87
Erfüllung des Tatbestands der Verbrechensverabredung zur Zusage der Beteiligung …
- BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum …
Das ist der Fall, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden, dementsprechend wenn er Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGH NStZ 1983, 364 ; BayObLG …
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Rechtsprechung
| BGH, 26.05.1982 - 3 StR 111/82 (S) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Nichtberücksichtigung straffreier Lebensführung eines Täters als Milderungsgrund wegen Selbstverständlichkeit der Straffreiheit
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 237
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80
Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der …
Auszug aus BGH, 26.05.1982 - 3 StR 111/82
Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung als Milderungsgrund unberücksichtigt zu lassen, daß Straffreiheit kein Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit sei (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH Strafverteidiger 1981, 236). - BGH, 04.03.1981 - 2 StR 677/80
Anerkennung des Fehlens von Vorstrafen als Strafmilderungsgrund
Auszug aus BGH, 26.05.1982 - 3 StR 111/82
Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung als Milderungsgrund unberücksichtigt zu lassen, daß Straffreiheit kein Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit sei (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH Strafverteidiger 1981, 236).
- OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender …
Insoweit kann nicht außer Betracht bleiben, dass das Amtsgericht bei seinen Ausführungen zur Strafzumessung, "beim Angeklagten hätten sich keinerlei strafmildernde Gesichtspunkte ergeben" (UA S.11), ersichtlich übersehen hat, dass dieser bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, was regelmäßig zugunsten eines Beschuldigten zu werten ist (BGH StV 1983, 237; 1984, 71; 1996, 205;… Tröndle/Fischer, a.a.O., § 46 Rn. 24 m.w.N.). - LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Vergewaltigung; vorsätzliche Körperverletzung; Beleidigung; Freiheitsberaubung; …
Zwar darf bisherige Unbestraftheit nach der Rechtsprechung des BGH nicht jede Bedeutung abgesprochen werden und ist deswegen grundsätzlich strafmildernd zu berücksichtigen (z.B. BGH, Beschl. v. 26.06.1982 - 3 StR 111/82 (S), StV 1983, 237, juris;… BGH, Beschl. v. 02.11.1995 - 5 StR 606/95, StV 1996, 205, juris Rn. 2). - BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87
Unzulässige Beweisantizipation durch Ablehnung eines Beweisantrages als …
In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376; StV 1983, 237 und 1981, 236). - BGH, 27.10.1987 - 1 StR 429/87 In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453 ; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376 ; StV 1983, 237 und 1981, 236).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.03.1983 - 3 StR 27/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Diebstahl
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 237
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 04.03.1983 - 3 StR 27/83
Denn die geplante Handlungsreihe stand vor Ausführung des ersten Diebstahls in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung fest (BGHSt 1, 313, 315). - BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81
Gesamtvorsatz des Täters bei der Fixierung auf ein konkretes Gesamtergebis seines …
Auszug aus BGH, 04.03.1983 - 3 StR 27/83
Der Angeklagte und sein Mittäter waren bei Ausführung der ersten beiden Diebstähle, die der Beschaffung von Tatwerkzeugen dienten, auf das erstrebte Gesamtergebnis, die Erlangung der Wochenendeinnahmen aus dem Tresor des Supermarktes, fixiert (vgl. BGH NStZ 1982, 285). - BGH, 13.12.1978 - 3 StR 426/78
Vorliegen eines Gesamtvorsatzes, für die Annahme einer fortgesetzten Tat - …
Auszug aus BGH, 04.03.1983 - 3 StR 27/83
In gleichgelagerten Fällen der Entwendung eines Gegenstandes und seiner vorher geplanten Verwendung als Tatmittel für einen weiteren Diebstahl hat der Bundesgerichtshof stets Fortsetzungszusammenhang bejaht (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1957, 526 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56] und 1967, 12, 13;… BGH GA 1968, 337; BGH bei Holtz MDR 1978, 623; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 426/78).
- BGH, 07.11.1984 - 2 StR 606/84
Strafbarkeit wegen Diebstahls - Konkrete Vorstellung über die Rechtsgutträger als …
Letztere ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78, Urteil vom 21. Juli 1980 - 1 StR 804/79; Beschluß vom 10. Dezember 1980 - 2 StR 163/80; Urteil vom 8. Mai 1981 - 3 StR 56/81; Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 395/81; Beschluß vom 4. März 1983 - 3 StR 27/83 und Beschluß vom 23. März 1984 - 2 StR 119/84).
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Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1983 - 3 StR 75/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer besonderen Begründung für eine so hohe und die Einzelstrafen annähernd übersteigenden Gesamtstrafe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 237
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 3 StR 75/83
Eine so hohe, die Summe der Einzelstrafen fast erreichende Gesamtstrafe, die weit über das in der strafgerichtlichen Praxis übliche Maß hinausgeht, bedarf besonderer Begründung (BGHSt 24, 268, 271) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].
- BGH, 14.02.1995 - 4 StR 649/94
Zustellung - Frist - Pflichverteidiger - Sozius
Eine so hohe, die Summe der Einzelstrafen fast erreichende Gesamtstrafe bedarf aber besonderer Begründung (BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH StV 1983, 237;… BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 3, 7 und 8). - BGH, 21.09.1984 - 2 StR 503/84
Strafschrärfende Berücksichtigung der Tatbestandsmerkmale einer Vergwaltigung …
Das ist rechtlich zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 = MDR 1954, 459 f; Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 109/76; Urteil vom 26. Februar 1980 - 1 StR 847/79; Beschluß vom 16. September 1980 - 1 StR 532/80; Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 686/82 und Beschluß vom 17. März 1983 - 3 StR 75/83).
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