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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 19.04.1983 | BGH, 07.06.1983

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1983 - 1 StR 376/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1229
BGH, 23.06.1983 - 1 StR 376/83 (https://dejure.org/1983,1229)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1983 - 1 StR 376/83 (https://dejure.org/1983,1229)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - 1 StR 376/83 (https://dejure.org/1983,1229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Straffälligkeit eines Angeklagten während der Bewährungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 454
  • StV 1983, 364
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 1 StR 376/83
    Zwar wird, wenn der Verurteilte innerhalb einer Bewährungszeit erneut straffällig wird, besonders sorgfältig zu prüfen sein, ob Strafaussetzung nochmals in Betracht kommt (…vgl. Dreher/Tröndle StGB 41. Aufl. § 56 Rdn 5; BGHSt 24, 40, 47).
  • BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21

    Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte …

    Der Bewährungsbruch, den das Landgericht bei der Strafzumessung hervorgehoben und mithin auch bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB nicht aus dem Blick verloren hat, schließt eine günstige Kriminalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB nicht von vornherein aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12, NStZ-RR 2012, 201; vom 23. Juni 1983 - 1 StR 376/83, NStZ 1983, 454).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2004 - 1 Ss 157/04

    Strafaussetzung zur Bewährung: Besondere Umstände für eine günstige …

    Eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung darf aber auch nicht von vornherein und nur aufgrund des Bewährungsversagens abgelehnt werden (vgl. BGH, NStZ 1983, 454; StV 1991, 346 f.;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 56 Rn. 6).
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung …

    Es sind die Umstände darzulegen, aus denen das Gericht trotz der mit dem Täter bisher gemachten schlechten Erfahrungen die positive Erwartung herleitet (…vgl. Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 56 Rdn. 18), in der Rechtsprechung überwiegend trotz der Verwechslungsgefahr mit dem in § 56 Abs. 2 StGB genannten gesetzlichen Merkmal "besondere Umstände" genannt (vgl. BGH NStZ 1983, 454; VRS 17, 183; BayObLG NJW 1993, 805, 806; OLG Düsseldorf NStE § 56 StGB Nr. 7; OLG Koblenz VRS 74, 270; KG VRS 38, 330; Urteil vom 29. September 2006 - (3) 1 Ss 408/05 (113/05); Senat, Urteile vom 12. Mai 2004 - (5) 1 Ss 25/04 (16/04) - und 27. Juni 2001 - (5) 1 Ss 13/99 (10/99) - Tröndle/Fischer, § 56 StGB Rdn. 6).
  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

    Rn. 20 Unbestritten ist, daß der Tatrichter besonders sorgfältig prüfen muß, ob eine weitere Bewährungschance zu verantworten ist, wenn der Angeklagte die Tat innerhalb einer laufenden Bewährungszeit begangen hat (vgl. BGH NStZ 1983, 454).
  • LG Aurich, 16.01.2023 - 12 Ns 87/22

    Fehlerhafte Bildung der Gesamtstrafe in einem Verfahren wegen der Verbreitung …

    Im Rahmen ihrer Prüfung, ob es wahrscheinlicher erscheint, daß der Angeklagte in Zukunft keine Straftaten mehr begeht, als daß er neuerlich straffällig wird, ist die Strafkammer davon ausgegangen, daß die Begehung selbst einer einschlägigen neuen Straftat innerhalb einer Bewährungszeit eine erneute eine erneute Bewährung dann nicht ausschließt, wenn besondere Umstände in Betracht zu ziehen sind, die nunmehr eine günstige Prognose erlauben können (vergleiche BGH, NStZ 1983, 454)..
  • BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90

    Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten

    Es kommt vielmehr auf eine prognostische Gesamtwürdigung der früheren und der neuen Tat sowie der persönlichen Umstände des Täters an (vgl. BGH NStZ 1983, 454; 1988, 451 und Senatsentscheidungen vom 27. September und 3. Dezember 1985 - 5 StR 500/85, 5 StR 694/85 -).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 400/96

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht über Vorstrafen des Täters - …

    Die Strafkammer hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die Tatbegehung während einer Bewährungsfrist die erneute Strafaussetzung zur Bewährung nicht grundsätzlich ausschließt (vgl. BGH StV 1983, 364;… BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 56 Rdn. 6 b m.w.N.).
  • BGH, 16.08.1989 - 3 StR 225/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, …

    Ein erneutes Straffälligwerden innerhalb einer Bewährungszeit spricht nicht notwendig gegen eine günstige Sozialprognose (BGH NStZ 1983, 454).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2008 - 1 Ss 19/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Beibehaltung einer Strafe trotz …

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  • KG, 01.09.2008 - 1 Ss 207/08

    Strafaussetzung: Begründungsanforderungen an positive Bewährungsentscheidung bei …

    Daher sind nach einhelliger Rechtsprechung (vgl. BGH VRS 17, 183 (184) und NStZ 1983, 454; ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Senat, Urteil vom 15. Dezember 2005 - (4) 1 Ss 324/05 (139/05) -) an die Umstände, mit denen gleichwohl die Annahme einer günstigen Prognose gerechtfertigt werden soll, erhöhte Anforderungen zu stellen.
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1987 - 5 Ss 467/86

    Strafaussetzung; Bewährungsstrafe; Bewährungsfrist; Bewährungsversagen; Günstige …

  • BayObLG, 15.01.1992 - 1St RR 222/92
  • BayObLG, 28.06.1991 - RReg. 1 St 71/91
  • BGH, 27.09.1985 - 5 StR 500/85

    Erfordernis einer Gesamtwürdigung aller Umstände bei der Stellung einer Prognose …

  • BGH, 03.12.1985 - 5 StR 694/85

    Versagagung einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen mehrfachen Verstoßes des …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1199
BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82 (https://dejure.org/1983,1199)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1983 - 1 StR 859/82 (https://dejure.org/1983,1199)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1983 - 1 StR 859/82 (https://dejure.org/1983,1199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige einer Umsatzsteuerhinterziehung - Voraussetzungen für die Verfolgungsverjährung bei einzeln begangenen Hinterziehungsakten - Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs für alle Teilakte einer Umsatzsteuerhinterziehung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 679
  • NStZ 1983, 559
  • StV 1983, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82
    Die (rechtliche) Vollendung reicht also nur dann aus, wenn die auf Verwirklichung des Tatbestandes gerichtete Tätigkeit mit der Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale ihren endgültigen Abschluß gefunden hat (RGSt 40, 402, 405; BGHSt 11, 345, 346; 16, 207, 208 f.; 24, 218, 220) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].

    Führt der Täter die strafbare Handlung über die förmliche Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes weiter fort, etwa um sich ihre Früchte zu sichern oder sonst ihren Erfolg zu festigen, so beginnt die Verjährung erst mit der tatsächlichen Beendigung des strafbaren Verhaltens, so zum Beispiel, wenn der bestochene Beamte den geforderten oder versprochenen Vorteil vollständig erhalten und angenommen hat (BGHSt 11, 345, 347) oder der Unterschlagende den Fehlbetrag auf Grund eines einheitlichen Vorsatzes zum Ende der folgenden Geschäftsjahre verschleiert (BGHSt 24, 218, 220 f.) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].

  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen …

    Auszug aus BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82
    Die (rechtliche) Vollendung reicht also nur dann aus, wenn die auf Verwirklichung des Tatbestandes gerichtete Tätigkeit mit der Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale ihren endgültigen Abschluß gefunden hat (RGSt 40, 402, 405; BGHSt 11, 345, 346; 16, 207, 208 f.; 24, 218, 220) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].

    Führt der Täter die strafbare Handlung über die förmliche Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes weiter fort, etwa um sich ihre Früchte zu sichern oder sonst ihren Erfolg zu festigen, so beginnt die Verjährung erst mit der tatsächlichen Beendigung des strafbaren Verhaltens, so zum Beispiel, wenn der bestochene Beamte den geforderten oder versprochenen Vorteil vollständig erhalten und angenommen hat (BGHSt 11, 345, 347) oder der Unterschlagende den Fehlbetrag auf Grund eines einheitlichen Vorsatzes zum Ende der folgenden Geschäftsjahre verschleiert (BGHSt 24, 218, 220 f.) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe …

    Auszug aus BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82
    Daß die Anordnung der Maßnahmen vom 10. Mai 1976 nur auf den Verdacht der Mineralölsteuerhinterziehung gestützt war, steht der Unterbrechung auch hinsichtlich der Umsatzsteuerhinterziehung wegen des engen tatsächlichen Zusammenhangs (s.o. unter 1.) nicht entgegen (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 22, 375, 385; BGH bei Holtz MDR 1981, 453).
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen; …

    Auszug aus BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82
    Daß die Anordnung der Maßnahmen vom 10. Mai 1976 nur auf den Verdacht der Mineralölsteuerhinterziehung gestützt war, steht der Unterbrechung auch hinsichtlich der Umsatzsteuerhinterziehung wegen des engen tatsächlichen Zusammenhangs (s.o. unter 1.) nicht entgegen (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 22, 375, 385; BGH bei Holtz MDR 1981, 453).
  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Deliktsvollendung - Abschluss …

    Auszug aus BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82
    Die (rechtliche) Vollendung reicht also nur dann aus, wenn die auf Verwirklichung des Tatbestandes gerichtete Tätigkeit mit der Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale ihren endgültigen Abschluß gefunden hat (RGSt 40, 402, 405; BGHSt 11, 345, 346; 16, 207, 208 f.; 24, 218, 220) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].
  • RG, 28.11.1907 - III 548/07

    1. Beginnt, wenn von einem Deutschen im Auslande eine auch nach dortigem Rechte …

    Auszug aus BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82
    Die (rechtliche) Vollendung reicht also nur dann aus, wenn die auf Verwirklichung des Tatbestandes gerichtete Tätigkeit mit der Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale ihren endgültigen Abschluß gefunden hat (RGSt 40, 402, 405; BGHSt 11, 345, 346; 16, 207, 208 f.; 24, 218, 220) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].
  • BFH, 12.12.2007 - X R 31/06

    Reichweite des Ausschlussgrunds des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG im Fall …

    Dies folgt aus der Rechtsprechung zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorschrift des § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19. April 1983 1 StR 859/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1983, 430 zu § 395 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO a.F. = § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO; a.A. Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 371 AO Rz 158.2).
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

    Bei der Hinterziehung von Einkommensteuer beginnt die Verjährung erst mit der Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheids, weil die Steuerhinterziehung ein Erfolgsdelikt ist, die Einkommensteuer zu den Veranlagungssteuern gehört und der erstrebte Vorteil deshalb erst mit der Veranlagung eintritt (BGH, Beschluß vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1983, 679; BGH wistra 1983, 70; BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 217/81;… Suhr/Naumann, Steuerstrafrecht 3. Aufl. S. 295;… Franzen/Gast/ Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl. § 376 AO Rdn. 11).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …

    Eine Unterscheidung nach dem Tatverdacht kommt wegen engen sachlichen Zusammenhangs jedenfalls bei demselben Sachverhalt (hier: Vortäuschen von Betriebsausgaben durch Goldeinkäufe) innerhalb eines und desselben Einzelaktes der fortgesetzten Handlung (hier: der Abgabe einer Jahressteuererklärung) nicht in Betracht, so daß die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion vom 4. Oktober 1982 im Feingoldkomplex grundsätzlich Straffreiheit auch hinsichtlich der Käufe von der Firma C. et Metaux nicht mehr zuläßt, soweit sie schon Gegenstand abgegebener Steuererklärungen waren (vgl. zum Umfang der Sperrwirkung bei einer Durchsuchung im Strafverfahren BGH MDR 1983, 679).
  • BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Alles dies wäre aber Voraussetzung für die Annahme, dass die Tat erst mit Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung beendet ist (BGH NStZ 1983, 559 ; wistra 1983, 70).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1983 - 4 StR 275/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1608
BGH, 07.06.1983 - 4 StR 275/83 (https://dejure.org/1983,1608)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1983 - 4 StR 275/83 (https://dejure.org/1983,1608)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1983 - 4 StR 275/83 (https://dejure.org/1983,1608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Erörterung der Reizung zum Zorn als Strafmilderungsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 555
  • StV 1983, 364
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.1981 - 3 StR 129/81

    Reizung zum Zorn als besonderer Strafmilderungsgrund einer Körperverletzung mit …

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 4 StR 275/83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Jedoch bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des gegeben ist, auch der seinem Wortlaut nach nur für den Totschlag geltende besondere Strafmilderungsgrund der Reizung zum Zorn (§ 213 1. Alt. StGB) zu beachten; liegt er vor, so führt dies zwingend zur Anwendung des § 226 Abs. 2 StGB (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 524 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung zu § 228 StGB a.F.).
  • BGH, 10.02.1976 - 5 StR 703/75

    Voraussetzungen des Strafmilderungsgrundes der Reizung zum Zorn

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 4 StR 275/83
    Ein solcher Erregungszustand kann als Zorn im Sinne von § 213 1. Alt. StGB bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1976 - 5 StR 703/75).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate …

    Gegebenenfalls bedarf es in diesem Zusammenhang der Erörterung des § 213 1. Alt. StGB (…vgl. BGHR StGB § 226 Strafrahmenwahl 1; BGH NStZ 1983, 555; BGH StV 1994, 315).
  • BGH, 09.03.1989 - 1 StR 72/89

    Berücksichtigung des besonderen Strafmilderungsgrunds der Reizung zum Zorn im …

    "Wie die Revision mit Recht geltend macht, muß bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 226 Abs. 2 StGB gegeben ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch der seinem Wortlaut nach nur für den Totschlag geltende besondere Strafmilderungsgrund der Reizung zum Zorn (§ 213 1. Alt. StGB) berücksichtigt werden (BGHSt 25, 222; BGH StV 1981, 524; 1983, 364/365; 1988, 528).

    Ein solcher Erregungszustand kann als Zorn im Sinne von § 213 1. Alt. StGB bewertet werden (BGH, StV 1983, 364, 365).

  • BGH, 05.02.1991 - 5 StR 6/91

    Aufhebung eines Urteils im Rahmen einer Revision

    Damit hatte er unter den Voraussetzungen der 1. Alternative des § 213 StGB gehandelt, so daß schon deshalb die Anwendung des Strafrahmens des § 226 Abs. 2 StGB zwingend war (vgl. BGH NStZ 1983, 555; StV 1981, 524).
  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 258/90

    Gewollter Stich in den Oberarm beinhaltet nicht zwingend bedingten Tötungsvorsatz …

    Darauf deutet schon die von ihr vorgenommene Gesamtwürdigung der Umstände hin, für die im Falle der Reizung zum Zorn kein Raum ist; vielmehr ist in Fällen der Provokation ein minder schwerer Fall auch bei der Körperverletzung mit Todesfolge zwingend anzunehmen (BGHSt 25, 222; BGH NStZ 1983, 555).
  • BGH, 10.09.1985 - 2 StR 454/85

    Anforderungen an einen minder schweren Fall im Sinne des § 226 Abs. 2 StGB - …

    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch beachten müssen, daß der Strafrahmen nach § 226 Abs. 2 StGB gemindert werden muß, wenn die Voraussetzungen des § 213 StGB 1. Alternative gegeben sind (vgl. BGHSt 25, 222; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1983 - 4 StR 275/83; vom 12. Juni 1981 - 3 StR 129/81 und 13. Juni 1979 - 2 StR 147/79; BGH, Strafverteidiger 1981, 524).
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