Rechtsprechung
| BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Vorsatz bezüglich der Verletzung der Unterhaltspflicht - Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs infolge des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 170b
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 166
- StV 1985, 103
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
Die Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Heidelberg hätten vielmehr mit der in diesem Verfahren wegen Betrugs erkannten Strafe und den im Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 9. März 1979 verhängten Einzelstrafen gemäß § 55 Abs. 1 StGB zu einer Gesamtstrafe zusammengefaßt werden müssen, da alle diesen Verurteilungen zugrunde liegenden Straftaten vor dem 9. März 1979 begangen worden sind (vgl. BGHSt 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]. - BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
Das Landgericht müßte hier aber auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkennen, da es den Nachteil ausgleichen muß, den der Angeklagte dadurch erlitten hat, daß wegen der zwischenzeitlichen Verbüßung der durch Urteile der Amtsgerichte Ludwigshafen vom 22. Dezember 1976, Mannheim vom 5. März 1979 und Heidelberg vom 6. September 1982 erkannten Strafen und der Bezahlung der durch das Landgericht Frankenthal am 10. Februar 1984 verhängten Geldstrafe eine Gesamtstrafenbildung unmöglich geworden ist (vgl. BGHSt 12, 94, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58];… BGH GA 1979, 189; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79); erforderlichenfalls kann bei der Gesamtstrafenbildung die Untergrenze des § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB unterschritten werden (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]). - BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75
Innerer Zusammenhang zwischen Unterhaltsverweigerung und Unterstützung aus …
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
Zwar mag aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe gerade noch zu entnehmen sein, daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet gewesen wäre, wenn die Stadt Frankenthal ihn nicht durch regelmäßige Zahlungen unterstützt hätte, so daß die Gefahr nur durch die Hilfe anderer abgewendet worden ist (vgl. BGHSt 26, 312, 316 ff [BGH 30.03.1976 - 1 StR 20/75];… Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 170 b StGB Rdn. 8); das Urteil enthält jedoch - wie der Beschwerdeführer zu Recht rügt - keine Feststellungen zum subjektiven Tatbestand.
- BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
- BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
Das Landgericht müßte hier aber auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkennen, da es den Nachteil ausgleichen muß, den der Angeklagte dadurch erlitten hat, daß wegen der zwischenzeitlichen Verbüßung der durch Urteile der Amtsgerichte Ludwigshafen vom 22. Dezember 1976, Mannheim vom 5. März 1979 und Heidelberg vom 6. September 1982 erkannten Strafen und der Bezahlung der durch das Landgericht Frankenthal am 10. Februar 1984 verhängten Geldstrafe eine Gesamtstrafenbildung unmöglich geworden ist (vgl. BGHSt 12, 94, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58];… BGH GA 1979, 189; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79); erforderlichenfalls kann bei der Gesamtstrafenbildung die Untergrenze des § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB unterschritten werden (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]). - BGH, 18.10.1982 - 3 StR 353/82
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot - Heranziehung des Strafrahmens eines …
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
Sollte sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt haben, so kann sie nicht mehr neben der Gesamtstrafe aufrechterhalten werden (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - undvom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82). - BGH, 22.01.1980 - 4 StR 687/79
Voraussetzungen einer fehlerfreien Verurteilung wegen Verletzung der …
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
Daher würde beispielsweise die Annahme des Unterhaltspflichtigen, der Lebensbedarf des Kindes werde ohne Rücksicht auf die ausbleibenden Unterhaltszahlungen von Dritten erbracht, den Schuldvorwurf des § 170 b StGB ausräumen (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1980 - 4 StR 687/79). - BGH, 10.01.1980 - 4 StR 691/79
Berücksichtigung der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung wegen bereits …
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
Das Landgericht müßte hier aber auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkennen, da es den Nachteil ausgleichen muß, den der Angeklagte dadurch erlitten hat, daß wegen der zwischenzeitlichen Verbüßung der durch Urteile der Amtsgerichte Ludwigshafen vom 22. Dezember 1976, Mannheim vom 5. März 1979 und Heidelberg vom 6. September 1982 erkannten Strafen und der Bezahlung der durch das Landgericht Frankenthal am 10. Februar 1984 verhängten Geldstrafe eine Gesamtstrafenbildung unmöglich geworden ist (vgl. BGHSt 12, 94, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58];… BGH GA 1979, 189; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79); erforderlichenfalls kann bei der Gesamtstrafenbildung die Untergrenze des § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB unterschritten werden (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]). - BGH, 22.06.1977 - 2 StR 78/77
Folgen einer Antragsunmündigkeit und Fehlen der Bejahung des öffentlichen …
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
Sollte sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt haben, so kann sie nicht mehr neben der Gesamtstrafe aufrechterhalten werden (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - undvom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82).
- BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96
Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. Februar 1976 - 2 StR 559/75 - und BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - jeweils DAR 1978, 152; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 = StV 1983, 14 = DAR 1985, 192; BGH, Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 594/84 = DAR 1985, 192) ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das u.a. auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat.
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Rechtsprechung
| BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt der Verwirklichung eines Regelbeispiels beim versuchten Diebstahl - Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung bei Verwirklichung der Regelbeispiele des "Einbrechens" oder "sonstigen Eindringens" - Umfang hinsichtlich der Vollendung des Einbrechens - Diebstahl ...
- rechtsportal.de
StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 217
- StV 1985, 103
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
"Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des …
Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84
So zu entscheiden, sieht sich das Oberlandesgericht durch die ständige (unveröffentlichte) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehindert, der insbesondere in Verwerfungsbeschlüssen nach § 349 Abs. 2 StPO davon ausgegangen ist, daß die Regelbeispiele des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB beim versuchten Diebstahl bereits durch den Beginn der Ausführung des Erschwerungsgrundes verwirklicht werden (vgl. BGH NStZ 1984, 262).Das Betreten des umschlossenen Raums ist dazu - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 4, 353, 354 f; 13, 200, 206; 56, 48; 60, 378, 379 f; BGH…, Urt. vom 15. Januar 1954 - 2 StR 620/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; BGH NStZ 1984, 262, 263;… vgl. auch Lackner, StGB 15. Aufl. § 243 Anm. 4 a bb).
- RG, 28.04.1921 - 64/21
Zum Begriff des Einbruchdiebstahls im Sinn des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84
Das Betreten des umschlossenen Raums ist dazu - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 4, 353, 354 f; 13, 200, 206; 56, 48; 60, 378, 379 f; BGH…, Urt. vom 15. Januar 1954 - 2 StR 620/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; BGH NStZ 1984, 262, 263;… vgl. auch Lackner, StGB 15. Aufl. § 243 Anm. 4 a bb).Es sei deshalb gleichgültig, auf welche Weise er nach Bewirkung des Einbruchs die Wegnahme ausführe, ob er durch die entstandene Öffnung in das Gebäude hineingehe, mit der Hand hineinhange oder sich eines Werkzeugs bediene (RGSt 56, 48).
- BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73
Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84
(BGHSt 22, 94, 100; 25, 325, 328;… Salger a.a.O. Rdn. 43 f).
- BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer …
- RG, 05.07.1881 - 1550/81
Liegt Diebstahl mittels Einbruches im Sinne des §. 243 Nr. 2 St.G.B.'s vor, wenn …
Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84
Das Betreten des umschlossenen Raums ist dazu - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 4, 353, 354 f; 13, 200, 206; 56, 48; 60, 378, 379 f; BGH…, Urt. vom 15. Januar 1954 - 2 StR 620/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; BGH NStZ 1984, 262, 263;… vgl. auch Lackner, StGB 15. Aufl. § 243 Anm. 4 a bb). - BGH, 15.10.1952 - 5 StR 763/52
Rechtsmittel
- BGH, 04.06.1981 - 4 StR 246/81
Eindeutige und hinreichende Begründung der Schuldfähigkeit - Besonders schwerer …
Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84
Das Oberlandesgericht hält dieses Regelbeispiel beim Diebstahlsversuch - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 4. Juni 1981 - 4 StR 246/81) und einer im Schrifttum verbreiteten Meinung (…vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 243 Rdn. 44;… Maurach/Schroeder, Strafrecht 6. Auflage, Besonderer Teil, Tbd. 1 S. 303;… Zipf, Dreher - Festschrift S. 392) - jedenfalls dann für gegeben, wenn das qualifizierende Merkmal erfüllt ("vollendet") ist. - RG, 10.12.1885 - 3027/85
1. Liegt der Erschwerungsgrund des §. 243 Ziff. 3 St.G.B.'s auch dann vor, wenn …
Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84
Das Betreten des umschlossenen Raums ist dazu - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 4, 353, 354 f; 13, 200, 206; 56, 48; 60, 378, 379 f; BGH…, Urt. vom 15. Januar 1954 - 2 StR 620/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; BGH NStZ 1984, 262, 263;… vgl. auch Lackner, StGB 15. Aufl. § 243 Anm. 4 a bb). - RG, 19.10.1926 - I 592/26
Kann in dem gewaltsamen Beiseiteschieben eines die Türöffnung versperrenden …
Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84
Das Betreten des umschlossenen Raums ist dazu - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 4, 353, 354 f; 13, 200, 206; 56, 48; 60, 378, 379 f; BGH…, Urt. vom 15. Januar 1954 - 2 StR 620/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; BGH NStZ 1984, 262, 263;… vgl. auch Lackner, StGB 15. Aufl. § 243 Anm. 4 a bb). - BGH, 15.01.1954 - 2 StR 620/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84
Das Betreten des umschlossenen Raums ist dazu - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 4, 353, 354 f; 13, 200, 206; 56, 48; 60, 378, 379 f; BGH, Urt. vom 15. Januar 1954 - 2 StR 620/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; BGH NStZ 1984, 262, 263;… vgl. auch Lackner, StGB 15. Aufl. § 243 Anm. 4 a bb).
- BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85
Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls
Dessen 2. Strafsenat hat sie in einem Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 48/85 - ohne weitere rechtliche Begründung erneut bestätigt, nachdem der beschließende Senat die Rechtsfrage in seinem Urteil vom 8. Februar 1984 (NStZ 19134, 262) ausdrücklich offengelassen hatte und über sie in dem auf Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf ergangenen Beschluß vom 22. August 1984 (NStZ 1985, 217 = Strafverteidiger 1985, 103 mit Anm. Arzt S. 104) nicht hatte zu befinden brauchen. - BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (Vorlegungspflicht bei Sprungrevision; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt in solchen Konstellationen die ansonsten bestehende Bindung an die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit durch das vorlegende Gericht nicht vor (BGH, Beschlüsse vom 22. August 1994 - 3 StR 209/84, NStZ 1985, 217, 218, und vom 14. Mai 1974 - 1 StR 366/73, BGHSt 25, 325, 328; siehe auch BGH, Beschluss vom 21. Februar 1968 - 2 StR 360/67, BGHSt 22, 94, 100 mwN). - BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13
Diebstahl im besonders schweren Fall (Einsteigen; Einbrechen; Gewerbsmäßigkeit); …
Bei einem Einbruch muss der Täter zur Ausführung des Diebstahls zwar nicht in den umschlossenen Raum hineingelangen; vielmehr genügt, dass er die Wegnahme mittels eines Werkzeugs durch eine Öffnung des Raumes bewirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 1984 - 3 StR 209/84, NStZ 1985, 217, 218). - OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen …
Rn. 28 3. Die aufgeworfene Rechtsfrage ist für die Entscheidung des Senats nach dessen Bewertung erheblich (vgl. zur grundsätzlich maßgeblichen Auffassung des vorlegenden Gerichts BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1994 - VGS 1/93 u.a., BGHZ 126, 63, 71 f.; vom 22. August 1984 - 3 StR 290/84, NStZ 1985, 217, 218 mwN).
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