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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.05.1985

Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1282
BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84 (https://dejure.org/1985,1282)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1985 - 2 StR 482/84 (https://dejure.org/1985,1282)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1985 - 2 StR 482/84 (https://dejure.org/1985,1282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 ; StGB § 26

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft - Einfuhr von Heroin - Rauschgift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 361
  • StV 1985, 273
  • StV 1985, 415
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2 …

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    aa) Unter Gesichtspunkten des Völkerrechts wäre dies allenfalls dann zu erwägen, wenn der niederländische Staat mit Grund eine Verletzung derartiger Regeln und Wiedergutmachung in Form unverzüglicher, die Weiterverfolgung durch die deutsche Justiz ausschließender Rückführung geltend machte (vgl. BGH NStZ 1984, 563 ).

    Dem Angeklagten selbst sind aus dem festgestellten Sachverhalt unter den vorgenannten Gesichtspunkten keine eigenen Rechte erwachsen, die seiner Strafverfolgung entgegenstünden (BGHSt 18, 281 [220]; BGH NStZ 1984, 563 ).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Da die für die anderen Fälle in Betracht kommenden Tatzeiten nicht mitgeteilt werden, ist nach den Urteilsgründen nicht ausgeschlossen, daß jene oder einzelne davon in die Zeiten festgestellter Taten hineinreichen und somit die Voraussetzungen vorliegen, die schon nach den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 19, 323 ; 23, 33 (vgl. außerdem BGH, StV 1984, 242 m. Anm. Schlothauer) die Annahme des Fortsetzungszusammenhangs gerechtfertigt hätten.
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Zwar scheitert die Anwenden des § 31 Nr. 1 BtMG entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin hier nicht daran, daß der Angeklagte hinsichtlich der zwei Fahrten vom September und Oktober 1982 nur die Lieferung von insgesamt 75 (statt 100) Gramm Herionzubereitung sowie hinsichtlich des Rauschgiftgeschäfts vom Dezember 1982 nur die tatsächlich erfolgte Lieferung von 236, 8 g, nicht aber die ursprüngliche Zusage über die Lieferung von 1 kg Heroinzubereitung eingeräumt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGH, NStZ 1983, 416 ).
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art. …

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes - …

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Zwar scheitert die Anwenden des § 31 Nr. 1 BtMG entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin hier nicht daran, daß der Angeklagte hinsichtlich der zwei Fahrten vom September und Oktober 1982 nur die Lieferung von insgesamt 75 (statt 100) Gramm Herionzubereitung sowie hinsichtlich des Rauschgiftgeschäfts vom Dezember 1982 nur die tatsächlich erfolgte Lieferung von 236, 8 g, nicht aber die ursprüngliche Zusage über die Lieferung von 1 kg Heroinzubereitung eingeräumt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGH, NStZ 1983, 416 ).
  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit …

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 11.04.1984 - 2 StR 134/84

    Möglichkeit der Erlangung des Vorteils des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) …

  • BGH, 08.03.1983 - 5 StR 3/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 19.07.1983 - 5 StR 407/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzugstat

  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83

    Handeltreiben mit Heroin - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen …

  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 562/18

    Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und …

    Insoweit ist anerkannt, dass letzteres insbesondere in Betracht kommt, wenn entsprechend der völkerrechtlichen Praxis der verletzte Staat Wiedergutmachung in Form der unverzüglichen Rücklieferung des Entführten verlangt (vgl. BGH, Urteile vom 2. August 1984 - 4 StR 120/83, NStZ 1984, 563; vom 1. Februar 1985 - 2 StR 482/84, NStZ 1985, 361; Beschluss vom 19. Dezember 1986 - 2 StR 588/86, NJW 1987, 3087; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84, NStZ 1986, 178).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im …

    Unter Vertrieb in diesem Sinne ist nach einhelliger Meinung nicht nur der Verkauf, sondern auch der Ankauf von Betäubungsmitteln zu verstehen, sofern er zugleich unselbständiger Teil des Handeltreibens ist (vgl. BGHSt 27, 30; BGH NJW 1979, 1259; NStZ 1985, 361; BGH, Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77).

    Es entspricht allgemeiner Meinung, daß das Fehlen der deutschen Gerichtsbarkeit, auch wenn es auf der Unanwendbarkeit des deutschen Strafrechts beruht, ein Verfahrenshindernis begründet (vgl. BGH NStZ 1985, 361; OLG Saarbrücken NJW 1975, 506, 509 [OLG Saarbrücken 03.10.1974 - Ss 55/74];… Dreher/Tröndle a.a.O. § 3 Rdn. 2 b a.E.;… Lackner StGB 16. Aufl. Anm. 6 vor § 3;… Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. § 6 II 1, S. 75).

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Deckt ein Angeklagter mit seiner strafbaren Einfuhr- oder Handelstätigkeit im Zusammenhang stehende Bezugsquellen oder Vertriebswege und strafbare Handlungen anderer Personen auf, dann muß die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG zwar nicht daran scheitern, daß die aufgedeckten Taten (trotz des genannten Zusammenhanges) als rechtlich selbständig zu bewerten sind, aus dem Verfahren ausgeschieden oder gar ohne Beteiligung des Angeklagten begangen wurden (BGH Strafverteidiger 1985, 415, 416).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein …

    Die Verletzung holländischer Hoheitsrechte könnte nur dann als Verfahrenshindernis gemäß Art. 25 GG in Betracht kommen, wenn die Niederlande Ansprüche aus der völkerrechtswidrigen Verletzung ihrer Gebietshoheit gegenüber der Bundesrepublik geltend machen würden und diese Ansprüche ihrer Art nach der Durchführung des Strafverfahrens entgegenstünden, so wenn die Niederlande Wiedergutmachung in Form der unverzüglichen Rückführung des Entführten verlangen würden (vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Februar 1985 - 2 StR 482/84; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 [OLG Düsseldorf 31.05.1983 - 2 Ss 193/83 103/83 III]).
  • BGH, 01.12.1994 - 1 StR 695/94

    Strafmilderung - Aufdeckung einer Tat - Einfuhr- und Handelstätigkeit

    Stets ist aber Voraussetzung, daß die vom Angeklagten aufgedeckte Tat "mit seiner strafbaren Einfuhr- oder Handelstätigkeit im Zusammenhang steht" (vgl. BGH StV 1987, 345, 346; 1985, 415, 416;… BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7456
BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85 (https://dejure.org/1985,7456)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1985 - 4 StR 216/85 (https://dejure.org/1985,7456)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - 4 StR 216/85 (https://dejure.org/1985,7456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 415
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Dieses kann schon dann der Fall sein, wenn der Täter den vorübergehenden Halt des Fahrzeugs zur Tatbegehung ausnutzt (BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80) oder die besonderen Gegebenheiten des Kraftverkehrs zur Erschwerung der Flucht oder Vereinzelung des Opfers und der damit verbundenen Nichterreichbarkeit fremder Hilfe einplant (BGHSt 5, 280, 281; 6, 82, 83).
  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Entschließt dieser sich erst nach einem aus anderen Gründen erfolgten Halt des Fahrzeugs zu dem Überfall, ist § 316 a StGB nicht anwendbar (BGHSt 19, 191, 192).
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Dieses kann schon dann der Fall sein, wenn der Täter den vorübergehenden Halt des Fahrzeugs zur Tatbegehung ausnutzt (BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80) oder die besonderen Gegebenheiten des Kraftverkehrs zur Erschwerung der Flucht oder Vereinzelung des Opfers und der damit verbundenen Nichterreichbarkeit fremder Hilfe einplant (BGHSt 5, 280, 281; 6, 82, 83).
  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79

    Ausnutzung der durch die Fortbewegung eines Kraftfahrzeugs besonders geschaffenen …

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Der Täter muß die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 194/79 - bei Holtz MDR 1979, 988; Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Dieses kann schon dann der Fall sein, wenn der Täter den vorübergehenden Halt des Fahrzeugs zur Tatbegehung ausnutzt (BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80) oder die besonderen Gegebenheiten des Kraftverkehrs zur Erschwerung der Flucht oder Vereinzelung des Opfers und der damit verbundenen Nichterreichbarkeit fremder Hilfe einplant (BGHSt 5, 280, 281; 6, 82, 83).
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 260/83

    Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Ausnutzung der …

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Der Täter muß die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 194/79 - bei Holtz MDR 1979, 988; Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).
  • BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87

    Erfüllung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer bei bloßer …

    Ob er damit noch "unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des StraßenVerkehrs" geschah, bedarf eingehender Prüfung (vgl. dazu BGHSt 33, 378 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85]; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1985 - 4 StR 216/85, mitgeteilt bei Janiszewski NStZ 1985, 404; Günther JZ 1987, 369 ff).
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