Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewissee Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit als Voraussetzungen für das Vorliegen des Untreutatbestandes - Möglichkeit der Begehung einer Steuerhinterziehung durch Finanzbeamte - Finanzkasse - Buchhalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1987, 535
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.12.1983 - 3 StR 452/83
Verurteilung wegen Subventionsbetruges in Tateinheit mit Untreue, …
Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86
Nur wenn sie vorhanden sind, kann jedoch Untreue vorliegen (BGH NStZ 1982, 201; 1983, 455; BGH NJW 1984, 2230; BGH, Beschl. vom 14. Januar 1986 - 1 StR 655/85, Orientierungssatz StV 1986, 203).Dieser Tatbestand kann in jedem Stadium des Besteuerungsverfahrens verletzt werden; Täter kann auch sein, wer nicht Steuerpflichtiger oder Steuerschuldner ist, auch der Finanzbeamte (BGH NJW 1976, 525; BGHSt 31, 323, 347; 32, 203, 207/208; BGH…, Urt. vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86).
- BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86
Dieser Tatbestand kann in jedem Stadium des Besteuerungsverfahrens verletzt werden; Täter kann auch sein, wer nicht Steuerpflichtiger oder Steuerschuldner ist, auch der Finanzbeamte (BGH NJW 1976, 525; BGHSt 31, 323, 347; 32, 203, 207/208; BGH…, Urt. vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86). - BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83
Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das …
Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86
Nur wenn sie vorhanden sind, kann jedoch Untreue vorliegen (BGH NStZ 1982, 201; 1983, 455; BGH NJW 1984, 2230; BGH, Beschl. vom 14. Januar 1986 - 1 StR 655/85, Orientierungssatz StV 1986, 203).
- BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als …
Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86
Dieser Tatbestand kann in jedem Stadium des Besteuerungsverfahrens verletzt werden; Täter kann auch sein, wer nicht Steuerpflichtiger oder Steuerschuldner ist, auch der Finanzbeamte (BGH NJW 1976, 525; BGHSt 31, 323, 347; 32, 203, 207/208; BGH, Urt. vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86). - BGH, 18.12.1975 - 4 StR 472/75
Dritter als Täter einer Steuerhinterziehung - Verhängung einer Geldstrafe neben …
Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86
Dieser Tatbestand kann in jedem Stadium des Besteuerungsverfahrens verletzt werden; Täter kann auch sein, wer nicht Steuerpflichtiger oder Steuerschuldner ist, auch der Finanzbeamte (BGH NJW 1976, 525; BGHSt 31, 323, 347; 32, 203, 207/208; BGH…, Urt. vom 28. Mai 1986 - 3 StR 103/86). - BGH, 11.02.1982 - 4 StR 10/82
Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge wegen Mängeln in der Darlegung des …
Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86
Nur wenn sie vorhanden sind, kann jedoch Untreue vorliegen (BGH NStZ 1982, 201; 1983, 455; BGH NJW 1984, 2230; BGH, Beschl. vom 14. Januar 1986 - 1 StR 655/85, Orientierungssatz StV 1986, 203). - BGH, 14.01.1986 - 1 StR 655/85
Annahme einer Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des § 266 des Strafgesetzbuchs …
Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86
Nur wenn sie vorhanden sind, kann jedoch Untreue vorliegen (BGH NStZ 1982, 201; 1983, 455; BGH NJW 1984, 2230; BGH, Beschl. vom 14. Januar 1986 - 1 StR 655/85, Orientierungssatz StV 1986, 203).
- BGH, 07.09.2017 - 2 StR 24/16
Freispruch des Finanzstaatssekretärs und eines hochrangigen Finanzbeamten vom …
Zwar sind die Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch auf eine Subvention oder Investitionszulage besteht, weitgehend gesetzlich festgelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 249); sein dienstlicher Aufgabenkreis eröffnet dem Finanzbeamten gleichwohl einen (gewissen) Entscheidungsspielraum, Selbstständigkeit und Bewegungsfreiheit (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Urteil vom 4. November 1952 - 1 StR 441/52, BGHSt 3, 289, 293 f.; Urteil vom 3. März 1953 - 1 StR 5/53, BGHSt 4, 170, 172; Urteil vom 17. Dezember 1953 - 4 StR 483/53, BGHSt 5, 187; Senat, Urteil vom 11. Dezember 1957 - 2 StR 481/57, BGHSt 13, 315, 317 ff.; BGH…, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 452/83, Rn. 18; Beschluss vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 373/86, wistra 1987, 27). - BFH, 28.04.1998 - IX R 49/96
Neue Tatsache bei Dienstpflichtverletzung des Beamten
Auch ein Finanzbeamter, der Steuern bewußt zu niedrig festsetzt, kann Steuerhinterziehung begehen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. Dezember 1983 3 StR 452/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 2230; BGH-Beschluß vom 7. Oktober 1986 1 StR 373/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 95; BGH-Urteil vom 14. März 1972 g.E. 5 StR 589/71, BGHSt 24, 326; BGH-Beschlüsse vom 23. November 1990 3 StR 376/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 678; vom 3. November 1989 3 StR 245/89, HFR 1990, 704). - BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne …
Jedenfalls im Rahmen ihrer Kreditbearbeitung aber fehlte es den Mitangeklagten an der für die Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht erforderlichen Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums, weil die zu erfüllenden Pflichten in allen Einzelheiten vorgegeben waren und eine Dispositionsbefugnis nicht bestand (vgl. BGH, NStZ 1982, 201; NStZ 1983, 455; s. auch BGH, StV 1987, 535).
- BayObLG, 14.03.2002 - 4St RR 8/02
Begriff der Finanzbehörden - Kenntnisstand bei Steuerfestsetzung
Denn auch hier kommen Fallgestaltungen in Betracht, die die Regelbeispiele des § 370 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 AO erfüllen (zur Steuerhinterziehung durch Finanzbeamte vgl. etwa BGH wistra 1990, 58; 1987, 27; BFHE 185, 370; FG Saarland wistra 1991, 353). - BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
Treubruchstatbestand der Untreue
Hinzukommen muß vielmehr, daß dem Täter die ihm übertragene Tätigkeit nicht durch ins einzelne gehende Weisungen vorgezeichnet ist, sondern ihm Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen (BGH NStZ 1983, 455; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 4) und eine gewisse Selbständigkeit beläßt (…BGHR § 266 Abs. 1 Treubruch 1). - BGH, 12.12.2023 - 6 StR 111/23
Untreue: Vermögensbetreuungspflicht des Leiters der Abteilung Rechnungswesen …
Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat, dass sich die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten T. maßgeblich aus seiner Stellung als Leiter der Abteilung Rechnungswesen des Abwasserzweckverbands ergibt, in deren Rahmen er über eigene Entscheidungsspielräume verfügte, insbesondere bei der Vorbereitung, Erstellung und Bewirtschaftung der Wirtschaftspläne sowie der Vorbereitung und Erstellung der Jahresabschlüsse (vgl. für die Lohnabrechnung BGH…, Urteil vom 8. August 1978 - 1 StR 296/78, GA 1979, 143, 144; anders für "reine" Buchhaltungstätigkeit BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - 1 StR 655/85; vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 373/86, wistra 1987, 27). - BGH, 03.04.2007 - 4 StR 601/06
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Spielraum für eigenständige und selbständige …
Im Hinblick darauf, dass der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts keinen Spielraum für selbständige, eigenverantwortliche Entscheidungen bei der Wahrung der Vermögensinteressen der Geschädigten hatte, kommt entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts in den Fällen III. 1. bis 4. und 6. der Urteilsgründe ein - den Tatbestand der Unterschlagung jeweils verdrängender - Schuldspruch wegen Untreue nicht in Betracht (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 4, 13, 20, 21). - BGH, 16.12.1987 - 3 StR 497/87
Mißbrauchstatbestand bei Untreue nur bei Überschreitung des rechtlichen "Dürfens" …
Ergänzend ist zu bemerken, daß nicht jede Verletzung von Schuldnerpflichten den Untreuetatbestand erfüllt (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 2, 4, 6; BGH NStZ 1983, 74) und daß auch im Rahmen eines bestehenden Treueverhältnisses Verpflichtungen bestehen können, deren Verletzung nicht vom Untreuetatbestand geschützt ist (BGH NStZ 1986, 361;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 1).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1987 - 3 StR 123/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderung an die Ermittlung einer nicht geringen Menge von Betäubungsmittel - Zur Bestimmung des Schuldumfanges des Betäubungsmittelkonsumenten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirkstoffgehalt von Cannabisharz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.05.1986 - 3 StR 123/87
- BGH, 13.05.1987 - 3 StR 123/87
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 372
- NJW 1987, 2881
- MDR 1987, 863
- NStZ 1987, 465
- StV 1987, 391
- StV 1987, 535
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 123/87
Bei der Bestimmung des Wirkstoffgehalts von Cannabisharz (vgl. BGHSt 33, 8) ist das bei thermischer Belastung zusätzlich entstehende psychoaktive Tetrahydrocannabinol (THC) einzubeziehen.Mit Recht hat das Landgericht bei der Bemessung der nicht geringen Menge des Betäubungsmittels gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (vgl. Senatsentscheidung in BGHSt 33, 8, von der abzuweichen kein Anlaß besteht) den Schuldumfang auf Grund eines Wirkstoffgehalts von 12, 5 % THC bestimmt, also einschließlich des bei thermischer Belastung zusätzlich entstehenden psychoaktiven THC.
- BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Angesichts der Gesamtmenge von über 5 kg hat auch dann, wenn zugunsten der Angeklagten von der schlechtesten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt, der THC-Gehalt den Grenzwert der nicht geringen Menge von 7, 5 g (BGHSt 33, 8; 34, 372) wesentlich überschritten. - BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von …
Damit ist die vom Bundesgerichtshof auf 7, 5 g THC festgesetzte Grenzmenge (vgl. BGHSt 33, 8; 34, 372) in keinem Fall erreicht worden. - BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
Revision gegen die Verurteilung wegen Untreue und Betrugs wegen Verstoßes gegen …
Gekennzeichnet ist eine natürliche Handlungseinheit durch einen solchen unmittelbaren Zusammenhang zwischen mehreren menschlichen, strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen, daß sich das Gesamttätigwerden an sich auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar macht (BGHSt 4, 219, 220; siehe auch BGHSt 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] und 230; 26, 284; BGH StV 1987, 391).
- OLG Düsseldorf, 11.04.1995 - 5 Ss 85/95 "Es besteht derzeit kein Anlaß, die von dem Bundesgerichtshof in BGHSt 34, 372 für Cannabisprodukte auf 500 durchschnittliche Konsumeinheiten mit einem Wirkstoffgehalt von jeweils 15 mg THC, die einem Gesamtwirkstoffgehalt von 7, 5 g THC entsprechen, festgesetzte "nicht geringe Menge" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes neu zu bestimmen.«.
Später wurde diese Definition dahin ergänzt, daß bei der Bestimmung des Wirkstoffgehaltes das bei thermischer Belastung zusätzlich entstehende psychoaktive THC einzubeziehen ist (BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 13. Mai 1987, BGHSt 34, 372 = NStZ 1987, 465 = StV 1987, 391 = NJW 1987, 2881 = MDR 1987, 863 ).
- BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
Abgrenzung - Haschisch - Betäubungsmittel - Geringe Menge
Der Senat hält demnach an der Festlegung von 7, 5 g des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) als Grenze der nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten (BGHSt 33, 8; 34, 372, 373) fest. - BGH, 12.07.1988 - 4 StR 274/88
Verminderte Schuldfähigkeit - Haschischkonsum - Diabetes
Beide Anteile sind bei der Bestimmung des Wirkstoffanteils des Betäubungsmittels zu berücksichtigen (BGHSt 34, 372 ). - BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88
Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - …
Dabei ist zur Bestimmung des Wirkstoffgehalts das bei thermischer Belastung entstehende psychoaktive Tetrahydrocannabinol einzubeziehen (vgl. BGHSt 34, 372 ff). - LG Köln, 17.03.1993 - 108-86/92 Denn der Schuldumfang bei Verstößen gegen das BtMG bestimmt sich nach der konkreten Wirkungsweise des Betäubungsmittels auf den Konsumenten (BGH NStZ 1987, 465 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 05.08.1986 - 4 StR 377/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vermögensschaden - Konkrete Vermögensgefährdung - Erzwungene Unterzeichnung - Schuldschein
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1987, 535
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung …
Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 377/86
Es kommt darauf an, ob durch die Vermögensverfügung nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Vertragsparteien das Vermögen konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGHSt 21, 112, 113 m.weit.Nachw.;… Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 StGB Rdn. 248). - RG, 20.04.1887 - 2237/86
1. Was ist unter dem Merkmale der Vermögensbeschädigung beim Betruge zu …
- BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins
Daher stellt auch schon eine bloße Vermögensgefährdung einen Vermögensnachteil dar, wenn bereits die Gefahr des Verlustes das Vermögen mindert (RGSt 16, 1, 11; RG JW 1928, 411;… Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 263 Rdn. 31); dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, ob im Einzelfall durch die Verfügung das Vermögen konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGHSt 21, 112, 113 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 1;… Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 Rdn. 153). - BGH, 30.09.1997 - 4 StR 335/97
Eintreiben einer Forderung - Erzwingen des Abschlusses einer …
Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der erzwungene Abschluß der "Ratenzahlungsvereinbarung" und die Hingabe der Vertragsurkunde unter den hier gegebenen Umständen - ersichtlich fehlende Passivlegitimation der BHG, Anwesenheit zahlreicher Zeugen bei der unter offenem Zwang erfolgten "Vereinbarung" - noch nicht zu einer konkreten Gefährdung des Vermögens der BHG geführt hat (vgl. hierzu BGHSt 34, 394 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87]; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 1). - KG, 23.09.2019 - 161 Ss 139/19
Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts: Abgrenzung von Wahndelikt und …
Nach herrschender Meinung sind bezüglich des Vermögensnachteils im Sinne des § 253 StGB dieselben Kriterien heranzuziehen wie beim betrügerisch (§ 263 StGB) herbeigeführten Vermögensschaden (vgl. BGH wistra 1987, 21; BGH NStZ-RR 1998, 233;… Sander in Münchener Kommentar, StGB 3. Auflage, § 253 Rnr. 24;… Fischer, StGB 66. Auflage, § 253 Rnr. 19 m.w.N.;… Vogel in Leipziger Kommentar, StGB 12. Auflage, § 253 Rnr. 18 m.w.N.;… Lackner/Kühl, StGB 29. Auflage, § 253 Rnr. 4 m.w.N.). - BGH, 22.12.1992 - 5 StR 628/92
Zur Frage, welche Umstände bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind - …
Indessen lassen die Strafzumessungsgründe und die Höhe der verhängten Strafe nicht erkennen, ob der Tatrichter auch beachtet hat, daß der bei dem Zeugen eingetretene Vermögensnachteil (§§ 253, 255 StGB) vergleichsweise gering war: Nach den Umständen des Einzelfalles war hier zwar, anders als in dem der Entscheidung BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 1 zugrunde liegenden Sachverhalt, bereits die Vollendung der Tat eingetreten, weil das Vermögen des Zeugen Sch. konkret gefährdet war (vgl. BGHSt 34, 394, 395) [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87]. - BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
Anforderungen an Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an …
Bezüglich des Eintritts des Vermögensnachteils, der dem Begriff des Vermögensschadens in § 263 StGB entspricht (BGH wistra 1987, 21), genügt hingegen bedingter Vorsatz (BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - 2 StR 209/82, bei Holtz MDR 1981, 811; Beulke JR 1978, 390).
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