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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.07.1990

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1070
BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90 (https://dejure.org/1990,1070)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1990 - 2 StR 143/90 (https://dejure.org/1990,1070)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90 (https://dejure.org/1990,1070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    StGB § 49 Abs. 1, § 52, § 211 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Natürliche Handlungseinheit - Mehrere Angriffe - Dasselbe Werkzeug - Zeitlicher Zwischenraum - Irrtum des Täters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 49 Abs. 1, §§ 52, § 211 Abs. 2
    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei Heimtückemord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2896
  • MDR 1990, 834
  • NStZ 1990, 490
  • StV 1990, 496
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90
    Es hat gleichwohl nicht auf die in § 211 Abs. 1 StGB für Mord vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe erkannt, sondern dem Strafausspruch unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des BGH vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105) den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zugrunde gelegt und dies wie folgt begründet:.

    Auf der Grundlage der sonach rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen über die von ihr als ausweglos empfundenen Situation der Angeklagten ist das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, daß sie sich in einer notstandsähnlichen Situation befand und daß nach den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 30, 105 entwickelten Grundsätzen ein Ausnahmefall vorliegt, der eine Milderung des Strafrahmens gemäß § 49 Abs. 1 StGB rechtfertigt.

  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich …

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90
    Eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Tat im Rechtssinne liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengehöriges Tun darstellt (vgl. BGH StV 1986, 293 m. w. N.), und wenn die einzelnen Handlungen auch durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (BGH NJW 1984, 1568 = BGH StV 1984, 71 m. w. N.).
  • BGH, 21.10.1986 - 1 StR 501/86

    Anforderungen an die "natürliche Handlungseinheit" - Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90
    Diese Voraussetzungen liegen hier trotz des zeitlichen Abstands zwischen den ersten Beilhieben auf das Tatopfer und dem schließlich zum Todeseintritt führenden späteren Einsatz dieses Tatwerkzeugs vor (vgl. BGH StV 1987, 389).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Eine Ausnahme von der absoluten Strafandrohung kam auch nicht im Wege der Rechtsfolgenlösung in Betracht, da diese nur für den Fall des Heimtückemordes bei Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände anzunehmen ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 1-7).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auch die Strafmilderung für außergewöhnliche Fälle, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem beim Heimtückemord in entsprechender Anwendung des § 49 StGB stattfinden kann, erfordert eine umfassende Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände einschließlich der Motivlage auch in der dem eigentlichen Tatgeschehen vorgelagerten Lebenssituation (vgl. BGH, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 1, 2).
  • OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17

    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von …

    Eine natürliche Handlungseinheit kann vielmehr erst dann angenommen werden, wenn mehrere im Wesentlichen gleichartige strafrechtlich bzw. ordnungswidrig relevante Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen sind und zwischen ihnen ein derart enger zeitlicher, räumlicher und situativer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Handeln objektiv auch für einen Dritten als einheitliches, zusammengehöriges Tun darstellt (vgl. BGH NJW 1990, 2896).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Rn. 35 cc) In solchen Fallgestaltungen hat der Bundesgerichtshof dann in der Folgezeit eine Strafrahmenverschiebung gebilligt bzw. als rechtlich geboten angenommen (NStZ 1990, 490: Heimtückemord durch die Ehefrau, die vom Ehemann schwer mißhandelt worden war, und die sich in einer ausweglos erscheinenden Situation befand; NStZ 1995, 231: Heimtückemord am gewalttätigen und körperlich überlegenen Erpresser).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18

    Eine Tat im Rechtssinne bei mehraktigem Geschehen (Handlungseinheit; …

    a) Bei einem mehraktigen Tatgeschehen liegt eine Tat im Rechtssinne vor, wenn zwischen gleichgelagerten, strafrechtlich erheblichen Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengehöriges Tun darstellt, und die einzelnen Handlungen durch ein subjektives Element miteinander verbunden sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90, NStZ 1990, 490, 491).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Von einer natürlichen Handlungseinheit ist auszugehen, wenn mehrere im wesentlichen gleichartige strafrechtlich (bzw. hier auch als Ordnungswidrigkeit) relevante Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen sind und zwischen ihnen ein derart enger zeitlicher, räumlicher und situativer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Handeln objektiv auch für einen Dritten als einheitliches, zusammengehöriges Tun darstellt (vgl. BGH NJW 1990, 2896; NStZ 1993, 234; NJW 1995, 1766).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Bei einem mehraktigen Tatgeschehen liegt eine Tat im Rechtssinne vor, wenn zwischen gleichgelagerten, strafrechtlich erheblichen Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengehöriges Tun darstellt, und die einzelnen Handlungen durch ein subjektives Element miteinander verbunden sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH Urt. v. 16.5.1990 - 2 StR 143/90, NStZ 1990, 490, 491).
  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21

    Körperverletzung (Verletzung durch mehrere Handlungen; eine Tat im Rechtssinne; …

    b) Wird dieselbe Person durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich nur um eine Tat im Rechtssinne, wenn die einzelnen Akte - wie hier - in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, ohne dass wesentliche Zäsuren eintreten, und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471 Rn. 2; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90 Rn. 12;… LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 41).
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 100/21

    Mord (Heimtücke: mehraktiges Tatgeschehen, durchgehender Tötungsvorsatz, …

    Dies ist der Fall, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 ? 5 StR 480/18, NStZ 2020, 345, 346;… Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16 Rn. 8;… Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263 Rn. 3; Beschluss vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92, NStZ 1993, 234; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90, NStZ 1990, 490, 491; Urteil vom 21. September 1983 ? 2 StR 19/83, NJW 1984, 1568).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels …

    Alle diese positiven Handlungen stellen sich als Teil einer Handlungskette mit qualitativ sich steigernder Verletzung desselben Vermögens dar (vgl. BGH, NJW 1990, 2896 zur natürlichen Handlungseinheit;… Rissing - van Saan, a.a.O., Rdnr. 11, 33 vor §§ 52 ff).
  • BGH, 14.01.2026 - 2 StR 364/25

    Beweiswürdigung zum strafbefreienden Rücktritt vom Versuch der schweren …

  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 107/04

    Mord; Heimtücke (Strafzumessung: Rechtsfolgenlösung, außergewöhnliche Umstände, …

  • BGH, 23.04.2025 - 4 StR 461/24

    Konkurrenzen (rechtliche Handlungseinheit: Herbeiführung einer …

  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95

    Natürliche Handlungseinheit - Mehraktiges Tatgeschehen - Einheitlicher Wille - …

  • LG Hagen, 11.08.2023 - 31 Ks 4/23
  • LG Dortmund, 23.09.2008 - 3 O 172/08

    Falsches Kindesalter - Eltern haften!

  • BGH, 30.01.1991 - 2 StR 321/90

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

  • BGH, 11.05.1993 - 5 StR 242/93

    Rücktritt vom Versuch einer Tötung - Rücktritt vom unbeendeten Versuch - …

  • OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 142/00

    Tatbegriff bei mehreren Einbruchsdiebstählen; Annahme von Tatmehrheit

  • BGH, 02.07.1993 - 3 StR 197/93

    Annahme von Handlungseinheit zwischen Verhandlungen über den Erwerb von Kokain …

  • LG Dortmund, 23.09.2008 - 2 O 172/08

    Altersnachlässe / Vertragsverletzung durch fehlerhafte Angaben / Haftung aus …

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Rechtsprechung
   BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2742
BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2742)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1990 - 2 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2742)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 2 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung - Vornahme einer Gesamtwürdigung der in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 496
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen …

    Auszug aus BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90
    Das läßt besorgen, daß sie die für die Entscheidungen nach § 56 Abs. 2 und 3 StGB gebotene Gesamtwürdigung der in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände nicht vorgenommen hat (vgl. für § 56 Abs. 2 StGB BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2 und für Abs. 3 a.a.O. BGH wistra 1989, 305, 306, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 786/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung; Anforderungen an die Rüge der Verletzung …

    Auszug aus BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90
    Vor allem für die Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB wäre zu berücksichtigen gewesen, daß er in dieser Sache mehr als zehn Monate Untersuchungshaft erlitten hat (…vgl. BGH wistra a.a.O.; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88 und Beschluß vom 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86

    Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig …

    Auszug aus BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90
    Das läßt besorgen, daß sie die für die Entscheidungen nach § 56 Abs. 2 und 3 StGB gebotene Gesamtwürdigung der in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände nicht vorgenommen hat (vgl. für § 56 Abs. 2 StGB BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2 und für Abs. 3 a.a.O. BGH wistra 1989, 305, 306, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88

    Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Revision

    Auszug aus BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90
    Vor allem für die Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB wäre zu berücksichtigen gewesen, daß er in dieser Sache mehr als zehn Monate Untersuchungshaft erlitten hat (…vgl. BGH wistra a.a.O.; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88 und Beschluß vom 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88).
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der …

    Mit Rücksicht auf die vom Landgericht angestellten Erwägungen ist auszuschließen, daß durch die Strafaussetzung zur Bewährung im vorliegenden Fall die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und sie von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 und 9).
  • BGH, 11.12.2013 - 2 StR 478/13

    Strafzumessung bei der Anstiftung; Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung …

    Bei Anwendung der Ausnahmevorschrift (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 43) des § 56 Abs. 3 StGB hat das Landgericht zudem nicht berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 1990 - 2 StR 270/90, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7), Untersuchungshaft verbüßt und die Tat gestanden hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Juni 1991 - 1 StR 320/91, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 11).
  • BGH, 21.04.2004 - 5 StR 540/03

    Beweiswürdigung und Urteilsgründe bei Freispruch (Darlegung der erwiesenen …

    Die Entscheidung, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, erfordert eine stets dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 7, 16).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95

    Strafaussetzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Besondere Umstände - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, darüber hinaus eine umfassende Würdigung von Tat und Täter, die den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles gerecht wird (vgl. BGHR StGB § 56 III Verteidigung 7, 8 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95

    Nichtberücksichtigung einer günstigen Sozialprognose bei der Strafaussetzung zur …

    Um im Einzelfall zu entscheiden, ob es gerade wegen dieser Tat oder wegen dieses Täters zur Durchsetzung der Rechtsordnung geboten ist, die Strafe zu vollstrecken, bedarf es einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände (BGHSt 24, 41 ff., 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 und 14 mit weiteren Nachweisen).

    Zu einer umfassenden Abwägung hätte bei dem Angeklagten B. umso mehr Anlaß bestanden, als er bislang lediglich wegen eines Verkehrsdelikts mit einer Geldstrafe belegt worden ist und in vorliegender Sache mehrere Monate Untersuchungshaft verbüßt hat (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7).

  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 4/94

    Straßenverkehrsgefährdung - Bewilligung - Strafaussetzung zur Bewährung - Unfall …

    Vielmehr ist die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden, so daß hierbei auch die in den Strafzumessungserwägungen aufgeführten allgemeinen strafmildernden Gesichtspunkte Bedeutung haben (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7, 8).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 188/01

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung durch …

    Rn. 4 Im übrigen erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, auch eine umfassende Würdigung von Tat und Täter, die den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles gerecht wird (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2002 - 4 StR 545/01

    Aussetzung der Strafe zur Bewährung; Verteidigung der Rechtsordnung …

    Das läßt besorgen, daß sie die für die Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB gebotene Gesamtwürdigung der in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände nicht vorgenommen hat (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01

    Minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung; Revision der Strafzumessung

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Unbestraftheit des Angeklagten, seine altersbedingte erhöhte Haftempfindlichkeit, die sechsmonatige Untersuchungshaft und die besonders günstige Prognose (vgl. BGH StV 1990, 496;… BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 5).
  • OLG Koblenz, 09.04.2014 - 2 Ss 36/14

    Berufung in Strafsachen: Prüfung der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf …

    Gleiches gilt für die nach § 56 Abs. 3 StGB erforderliche Gesamtwürdigung (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7).
  • OLG Schleswig, 06.06.2005 - 2 Ss 29/05

    Rechtsfolgenzumessung: Keine Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht trotz …

  • BGH, 04.09.1991 - 2 StR 300/91

    Strafmilderungsgrund - Wirtschaftliche Situation des Angeklagten - Geständnis - …

  • BGH, 10.08.1990 - 2 StR 352/90

    Betäubungsmittel - Bestimmung - Amphetaminzubereitung - Amphetaminbase - …

  • BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92

    Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit; …

  • BGH, 29.07.1997 - 1 StR 289/97
  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 572/93

    Anforderungen an die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Schleswig, 06.06.2005 - 2 Ss 30/05

    Strafverfahrensrecht; Revisionsverfahren (Strafsachen); Strafzumessung; Aufhebung …

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