Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 2 Ws 191/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2302
- StV 1991, 474
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und …
Auch die Überhaft ist auf das sachlich vertretbare Mindestmaß zu beschränken; sie stellt einen Grundrechtseingriff für den Betroffenen dar, weil sich für diesen aus Gründen des Haftrechts Einschränkungen ergeben, wenn neben Strafhaft Untersuchungshaft angeordnet wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Mai 1991 - 2 Ws 191/91 -, NJW 1991, S. 2302). - OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02
Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft
Diesem Gesichtspunkt kann bei Verstößen gegen das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG herzuleitende Beschleunigungsgebot auch dann Bedeutung zukommen, wenn bei Vollstreckung von Strafhaft der Haftbefehl lediglich zur Überhaft notiert ist (OLG Stuttgart StV 1990, 213; OLG Düsseldorf StV 1991, 474; OLG Frankfurt/Main StV 1994, 665; KG Beschl. vom 02.12.1999 - 4 Ws 291/99 - bei juris Rechtsprechung; OLG Bremen StV 2000, 35). - KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15
Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der …
Das Beschleunigungsgebot ist auch dann zu beachten, wenn aufgrund des Haftbefehls nur Überhaft vermerkt ist (…vgl. BVerfGK 14, 157 - juris Rdn. 21; BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 und 2301/13 - OLG Düsseldorf NJW 1991, 2302;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 120 Rdn. 6 und § 121 Rdn. 2 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 26.10.1998 - 2 Ws 252/98
Besonderes Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei nicht vollzogenen Haftbefehlen; …
Das aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Artikel 5 Abs. 3 Satz 2, 6 Abs. 1 Satz 1 MRK resultierende besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Haftbefehl wie hier nicht vollzogen wird, weil sich der Beschuldigte in anderer Sache in Strafhaft befindet (so auch KG StV 1992, 523; OLG Stuttgart StV 1990, 213; OLG Düsseldorf NJW 1991, 2302 [OLG Düsseldorf 03.05.1991 - 2 Ws 191/91]). - KG, 12.08.2004 - 5 Ws 399/04
Strafverfahren: Beachtung des Beschleunigungsgebots bei Notierung von Überhaft
Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Beschleunigungsgebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122;… Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 121 Rdn. 1 m. weit. Nachw.) gilt auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil sich der Beschwerdeführer in anderer Sache in Strafhaft befindet und daher für das anhängige Verfahren nur Überhaft notiert ist (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 29; OLG Karlsruhe StV 2002, 317; OLG Bremen StV 2000, 35; OLG Brandenburg, StV 1999, 161; OLG Frankfurt/Main StV 1994, 665; OLG Düsseldorf StV 1991, 474; KG StV 2002, 554). - OLG Bremen, 25.10.1994 - Ws 158/94
Beschwerde gegen den Bestand eines Haftbefehls; Berücksichtigung eine bereits …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27.3.1986 - Ws 40/86 -, vom 10.11.1988 - Ws 199/88 - und vom 13.9.1989 - Ws 133/89 - = StV 1989, 539) ist eine Strafsache grundsätzlich auch dann wie eine Haftsache beschleunigt zu behandeln, wenn sich der Beschuldigte - zumindest zwischenzeitlich - in Strafhaft befindet und Überhaft notiert ist (vgl. HansOLG Hamburg, StV 1985, 66; KG StV 1986, 22 und 1993, 646; OLG Hamm, StV 1986, 441 und MDR 1993, 1001; OLG Frankfurt, StV 1988, 68, OLG Stuttgart, StV 1990, 213; OLG Düsseldorf, StV 1991, 474).
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