Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1991 - 4 StR 27/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gefangenenbefreiung - Gefangeneneigenschaft - Freier Vollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 120
Kein Wegfall der Gefangeneigenschaft bei Vollzugslockerungen
Papierfundstellen
- BGHSt 37, 388
- NJW 1991, 2977
- MDR 1991, 980
- NStZ 1991, 483
- NStZ 1992, 276 (Ls.)
- StV 1992, 226
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- RG, 14.05.1906 - I 846/05
Ist ein auf Grund der bayerischen Ministerialentschließungen vom 20. Mai/30. Juni …
Auszug aus BGH, 21.05.1991 - 4 StR 27/91
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 39, 7 f; 57, 75 f) und der allerdings nicht einheitlichen Ansicht im Schrifttum (…vgl. v. Bubnoff LK 10. Aufl. § 120 Rdn. 22;… Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 120 Rdn. 6;… Horn in SK § 120 Rdn. 5;… Zielinski in AK-StGB § 120 Rdn. 16 f; Kusch NStZ 1985, 385, 386) setzt eine Gefangenschaft im Sinne des § 120 StGB im allgemeinen einen Gewahrsam in der Form voraus, daß dem Verwahrten die körperliche Bewegungsfreiheit entzogen wird, d.h. er muß unter Kontrolle der die Verwahrung vollziehenden Organe stehen, die seine Flucht physisch verhindern können. - RG, 18.12.1894 - 4114/94
Was gehört zum Thatbestande der in § 347 St.G.B.'s mit Strafe bedrohten …
Auszug aus BGH, 21.05.1991 - 4 StR 27/91
Bereits das Reichsgericht hat aber anerkannt, daß eine Befreiung des Gefangenen noch nicht eingetreten ist, wenn der mit der Bewachung von Gefangenen während der Außenarbeit betraute Aufseher sich für kurze Zeit von der Arbeitsstelle dergestalt entfernt, daß er auf die Bewegungen der Gefangenen nicht einwirken und sie auch nicht wahrnehmen kann (RGSt 26, 334, 335; 36, 402, 403). - BGH, 19.01.1960 - 1 StR 680/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.05.1991 - 4 StR 27/91
Der Bundesgerichtshof ist dieser Auffassung beigetreten und hat es für die Fortdauer des Gewahrsamsverhältnisses als unter Umständen ausreichend angesehen, wenn der Gefangene einem besonders verpflichteten Privatunternehmer zugewiesen ist, welcher sich nur in Abständen von der Anwesenheit des Gefangenen überzeugt (Urteil vom 19. Januar 1960 - 1 StR 680/59). - RG, 17.11.1903 - 1973/03
Begriff des Entweichens und der Befreiung eines Gefangenen. Verhältnis des …
Auszug aus BGH, 21.05.1991 - 4 StR 27/91
Bereits das Reichsgericht hat aber anerkannt, daß eine Befreiung des Gefangenen noch nicht eingetreten ist, wenn der mit der Bewachung von Gefangenen während der Außenarbeit betraute Aufseher sich für kurze Zeit von der Arbeitsstelle dergestalt entfernt, daß er auf die Bewegungen der Gefangenen nicht einwirken und sie auch nicht wahrnehmen kann (RGSt 26, 334, 335; 36, 402, 403). - RG, 25.09.1922 - II 327/22
Ist ein Gefangener im Sinn der §§ 121, 347 StGB. nur dann befreit, wenn er sich …
Auszug aus BGH, 21.05.1991 - 4 StR 27/91
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 39, 7 f; 57, 75 f) und der allerdings nicht einheitlichen Ansicht im Schrifttum (…vgl. v. Bubnoff LK 10. Aufl. § 120 Rdn. 22;… Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 120 Rdn. 6;… Horn in SK § 120 Rdn. 5;… Zielinski in AK-StGB § 120 Rdn. 16 f; Kusch NStZ 1985, 385, 386) setzt eine Gefangenschaft im Sinne des § 120 StGB im allgemeinen einen Gewahrsam in der Form voraus, daß dem Verwahrten die körperliche Bewegungsfreiheit entzogen wird, d.h. er muß unter Kontrolle der die Verwahrung vollziehenden Organe stehen, die seine Flucht physisch verhindern können.
- BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04
Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit; …
Demgemäß ist es in der Rechtsprechung anerkannt, daß Freigang, jedenfalls wenn die tägliche Rückkehr des Betroffenen an den Verwahrungsort vorgesehen ist und dies kontrolliert wird, die Gefangeneneigenschaft des Betroffenen im Sinne des § 120 StGB nicht entfallen läßt (vgl. BGHSt 37, 388, 392;… Tröndle/Fischer aaO § 66 Rdn. 15 i.V.m. § 120 Rdn. 4). - LG Lüneburg, 23.09.2008 - 26 Qs 192/08
Zurückführung einer erkannten Strafe unter Auflösung bereits gebildeter …
Dass dieser Aspekt dazu führen kann, dass die im Rahmen des § 54 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 StGB vorzunehmende Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger ausfällt, ist allgemein anerkannt (vgl. BGH NJW 1995, 1038 [BGH 20.12.1994 - 1 StR 688/94]; NStZ 1988, 126 und StV 1992, 226 [BGH 21.05.1991 - 4 StR 27/91] sowie Fischer, 55. Aufl. 2008, § 54 StGB Rdn. 7 a).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung eines den Straferschwerungsgrund relativierenden Umstand bei den Strafzumessungserwägungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 46
Strafzumessung bei mehrfacher Tatbegehung
Papierfundstellen
- StV 1992, 225
- StV 1992, 226
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91
Vorverurteilungen in der ehem. DDR
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen. - BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89
Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat - …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4;… BGHR StGB § 54 Bemessung 1; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2). - BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87
Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4;… BGHR StGB § 54 Bemessung 1;… BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
- BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88
Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; BGHR StGB § 54 Bemessung 1;… BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2). - BGH, 01.10.1991 - 5 StR 431/91
Schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen. - BGH, 06.11.1991 - 5 StR 324/91
Voraussetzungen für eine strafschärfende Berücksichtigung von Verhängung und …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen. - BGH, 01.10.1991 - 5 StR 439/91
Ausschluss einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit bei einer …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.
- OLG Brandenburg, 27.08.2025 - 1 ORs 22/25 Die Erhöhung der Einsatzstrafe kann umso geringer ausfallen, je mehr - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH…, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94 - Rz. 22, juris = NJW 1995, 1038; BGH…, Urteil vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94 - Rz. 5, juris = NJW 1995, 2234; BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 516/87 - Rz. 7, juris = StV 1988, 1036; BGH…, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91 - Rz. 6, juris = NStZ 1991, 527;… BGH NStZ 1995, 77 - 4 StR 376/94 - Rz. 8 = StV 1994, 654;… BGH, Beschluss 20. Juli 1995 - 4 StR 328/95 - Rz. 13, juris = NStZ 1996, 32; BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 420/97 - Rz. 28, juris = NStZ 1998, 247; BGH…, Urteil vom 07. Februar 2001 - 2 StR 487/00 - Rz. 7, juris = NStZ 2001, 365; BGH, Urteil vom 12. November 1991 - 5 StR 337/91 - Rz. 7, juris = StV 1992, 225; BGH…, Beschluss vom 07. Februar 2001 - 2 StR 487/00 - Rz. 7, juris = StV 2001, 346;… BGH, Beschluss vom13. April 2010 - 3 StR 71/10 - Rz. 2 = wistra 2010, 264).
- LG Lüneburg, 23.09.2008 - 26 Qs 192/08
Zurückführung einer erkannten Strafe unter Auflösung bereits gebildeter …
Dass dieser Aspekt dazu führen kann, dass die im Rahmen des § 54 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 StGB vorzunehmende Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger ausfällt, ist allgemein anerkannt (vgl. BGH NJW 1995, 1038 [BGH 20.12.1994 - 1 StR 688/94]; NStZ 1988, 126 und StV 1992, 226 [BGH 21.05.1991 - 4 StR 27/91] sowie Fischer, 55. Aufl. 2008, § 54 StGB Rdn. 7 a). - OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ss 157/95 Bei der Bildung einer Gesamtstrafe wird zu berücksichtigen sein, daß möglicherweise der enge zeitliche und situative Zusammenhang bei Begehung der einzelnen Straftaten sich zugunsten des Täters auswirken kann (vgl. BGH NStZ l988, 126; NStZ 1991, 527 ; StV 1992, 226 ; NStZ 1995, 77 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".