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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 30.07.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92   

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BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 (https://dejure.org/1993,700)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 (https://dejure.org/1993,700)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 (https://dejure.org/1993,700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Briefkontrolle - Verzögerung - Gefangener - Einstweilige Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3087
  • NStZ 1993, 507
  • StV 1993, 482
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
    Dieses darf nicht daraufhin angelegt werden, den gerichtlichen Rechtsschutz zu vereiteln oder unzumutbar zu erschweren (vgl. BVerfGE 22, 49 [81 f.]; 61, 82 [110]; 69, 1 [49]).

    Der Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
    Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (BVerfGE 37, 150 [153]; 35, 382 [402]; 67, 43 [58 f.]).

    Der Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
    Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 65, 1 [70]; st. Rspr.).

    Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (BVerfGE 65, 1 [70]), so daß der Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen auf die in § 80 VwGO getroffene Regelung festgelegt ist.

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
    Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 65, 1 [70]; st. Rspr.).

    Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (BVerfGE 37, 150 [153]; 35, 382 [402]; 67, 43 [58 f.]).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 [369]; 60, 253 [269 f.]).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
    b) Auch für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 [226]; 77, 275 [284]).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 [369]; 60, 253 [269 f.]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
    b) Auch für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 [226]; 77, 275 [284]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
    Der Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
    Für die Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses vom 14. September 1992 ist kein Raum, da die Disziplinarmaßnahme vollzogen ist und der Beschluß für den Beschwerdeführer nachteilige Wirkungen nicht mehr zeitigen kann (vgl. BVerfGE 6, 386 [388 f.]; 50, 234 [243]).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Erledigung der Hauptsache

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende …

    Die Kammer weist allerdings darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt und der mit der Briefkontrolle befasste Haftrichter verpflichtet sind, eine auch im Falle fristgebundener Schriftsätze an Gerichte für erforderlich gehaltene Briefkontrolle so zügig wie möglich durchzuführen und die mit der Kontrolle verbundenen Verzögerungen möglichst - etwa durch eine Übermittlung des Schreibens per Telefax - gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, NStZ 1993, S. 507 , …und vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, NJW 1994, S. 3089; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 6. September 1989 - 3 Ws 608/89 -, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • LG Hagen, 08.07.2026 - 62 StVK 35/26

    Disziplinarmaßnahme, Paket, Schriftwechsel, Würdigung

    Rn. 15 Der Antrag ist zulässig, insbesondere liegt mit dem Rehabilitationsinteresse im Hinblick auf Folgen für Lockerungen oder Entlassung das nach § 115 Abs. 3 StVollzG erforderliche Feststellungsinteresse vor (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.04.1989 - 1 Vollz [Ws] 45/89; BVerfG, Beschluss vom 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92).
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00

    Effektiver Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Disziplinarmaßnahme

    Eine Vollzugsanstalt genügt im Übrigen in der Regel dem Beschleunigungsgebot, wenn sie einen als eilbedürftig gekennzeichneten Brief noch am selben Tag zur Weiterbeförderung der Post übergibt (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NStZ 1993, S. 507, 508).

    Ein solcher Fall liegt bei einem Arrest, der nur wegen schwerer oder mehrfach wiederholter Verfehlungen verhängt werden darf (vgl. § 103 Abs. 2 StVollzG), in der Regel vor, denn die mit dieser Sanktion verbundene Freiheitsbeschränkung bedeutet einen tief greifenden und schwerwiegenden Grundrechtseingriff (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NJW 1994, S. 3087).

    In besonders gelagerten Fällen der Eilbedürftigkeit wird er auch eine vorläufige Aussetzung der Disziplinarmaßnahme in Betracht zu ziehen haben, ohne eine Äußerung der Justizvollzugsanstalt erst abzuwarten, zumal er seine Entscheidung jederzeit ändern kann (§ 114 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 StVollzG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NStZ 1993, S. 507, 508).

  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie …

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, Informationen telefonisch erbittet, der Justizvollzugsanstalt die notwendige kurze Frist setzt und Vorkehrungen zur Prüfung und Sicherung eines fristgerechten Eingangs der Stellungnahme trifft (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2.Kammer des Zweiten Senats vom18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, und vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 29.11.2006 - 2 BvR 1323/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Widerruf eines Strafausstandes …

    a) Unterbliebe die einstweilige Anordnung, hätte die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg, so wäre die Vollstreckung der Freiheitsstrafe - bei ihrer Rechtswidrigkeit eine erhebliche Verletzung des Freiheitsrechts des Antragstellers (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 und 2 BvR 1710/92 -, NStZ 1993, S. 507 = NJW 1994, S. 3087) - nicht rückgängig zu machen.
  • BVerfG, 24.06.1999 - 2 BvQ 28/99

    Einstweilige Anordnung gegen Verhängung eines Arrestes im Strafvollzug

    Um seiner Pflicht, rechtzeitig zu entscheiden, nachkommen zu können, wird das Gericht, ohne eine Äußerung der Justizvollzugsanstalt erst abzuwarten, in besonderen Fällen auch eine vorläufige Aussetzung der Disziplinarmaßnahme in Betracht zu ziehen haben, zumal es seine Entscheidung jederzeit ändern kann (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NStZ 1993, S. 507 = NJW 1994, S. 3087).

    Ergeht die einstweilige Anordnung nicht, hätte die zu erhebende Verfassungsbeschwerde aber Erfolg, so wäre der Vollzug des Arrests - bei seiner Rechtswidrigkeit eine erhebliche Verletzung des Freiheitsrechts des Antragstellers (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NStZ 1993, S. 507 = NJW 1994, S. 3087) - nicht rückgängig zu machen.

  • BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23

    Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen …

    Gleichwohl hat er sein Schreiben vom 7. Dezember 2022, mit dem er das Oberlandesgericht um eine Fristverlängerung ersuchte, soweit ersichtlich, lediglich auf den normalen Postweg gegeben, anstatt das Oberlandesgericht beispielsweise auf telefonischem Wege oder mittels eines Telefax (vgl. zur Verpflichtung einer Justizvollzugsanstalt, einen Antrag eines Gefangenen in besonderen Ausnahmefällen beschleunigt - etwa mittels Telefax - an das Gericht weiterzuleiten: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2016 - 2 BvR 3051/14 -, Rn. 2) unmittelbar zu kontaktieren und auf den späten Zugang des Schreibens vom 25. November 2022 aufmerksam zu machen.
  • BSG, 30.08.2018 - B 2 U 230/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Die Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes iS des Art. 19 Abs. 4 S 1 GG fordert im Bereich des Strafvollzuges Vorkehrungen, dass der Gefangene rechtzeitig Zugang zu Gericht erhält (vgl BVerfG <Kammer> vom 30.4.1993 - 2 BvR 1605/92 - NJW 1994, 3087 mwN).
  • BayObLG, 02.11.2021 - 204 StObWs 279/21

    Weiterleitung von Gefangenenpost an die Strafvollstreckungskammer

    Rn. 20 Im Unterschied hierzu sind Schreiben, die der gerichtlichen Fristwahrung dienen (z.B. § 112 StVollzG) oder einen Eilantrag betreffen (z.B. § 114 StVollzG), sofort weiterzubefördern, da die Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes Vorkehrungen erfordert, dass der Gefangene rechtzeitig Zugang zu Gericht erhält (vgl. BVerfG, NJW 1994, 3087, juris Rn. 23;… NJW 1994, 3089, juris Rn. 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.6.2015 - 1 Ws 84/15, nicht veröffentlicht;… Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O., Abschn. E Rn. 81;… Dessecker/Schwind in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a.a.O., 9. Kap. Abschn. C Rn. 45;… a.A.: "unverzüglich" Arloth/Krä, a.a.O., § …

    Demgemäß kann die Justizvollzugsanstalt aufgrund Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verpflichtet sein, einen Antrag beschleunigt - etwa durch Telefax - an das Gericht weiterzuleiten, so dass der Gefangene rechtzeitig Zugang zum Gericht erhalten kann (vgl. BVerfG, BVerfGK 12, 422, juris Rn. 10;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.2.2016 - 2 BvR 3051/14, juris Rn. 2 m.w.N.; BVerfG, NJW 1994, 3087, juris Rn. 23;… NJW 1994, 3089, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 27.05.2006 - 2 BvR 1675/05

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (Eilrechtsschutz im Strafvollzug; Wirksamkeit; …

    Um seiner Pflicht, rechtzeitig zu entscheiden (…vgl. dazu Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 114 Rn. 2), nachkommen zu können, wird das Gericht bei besonders belastenden Eingriffen auch eine vorläufige Aussetzung ohne Abwarten einer Äußerung der Justizvollzugsanstalt in Betracht zu ziehen haben, zumal es seine Entscheidung jederzeit ändern kann, § 114 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz StVollzG (vgl. zu alledem Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NJW 1994, S. 3087 ; vom 6. Dezember 1993 - 2 BvR 1499/93 -, JURIS; vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, JURIS; …sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung von vollzugsöffnenden Maßnahmen aus …

  • BSG, 25.04.2019 - B 2 U 19/18 BH

    Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen

  • OLG Bamberg, 13.10.1994 - Ws 498/94

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen; Gesuch des …

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12

    Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis der fristgerechten Substantiierung einer …

  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 3051/14

    Nichtannahmebeschluss: Justizvollzugsanstalten sind zur beschleunigten …

  • OVG Saarland, 05.08.2005 - 3 R 1/05

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Wiederholungsgefahr bei Rechtsänderung und …

  • OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 4115/95

    Versammlungsrecht; Fortsetzungsfeststellungsklage; …

  • BSG, 25.04.2019 - B 2 U 2/18 RH

    Voraussetzungen einer Vertreterbestellung

  • BSG, 30.08.2018 - B 2 U 231/17 B
  • OVG Saarland, 05.08.2005 - 2 R 21/03

    Rechtliche Qualifizierung einer raumluftunabhängigen Gasfeuerstätte; …

  • KG, 20.04.2005 - 5 Ws 190/05

    Untätigkeitsbeschwerde: Statthaftigkeit offen gelassen, jedenfalls unbegründet.

  • BSG, 25.04.2019 - B 2 U 15/18 BH
  • OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11

    Begriff der "Dringlichkeit" i.S. von § 29 Abs. 1 S. 2 NJVollzG

  • BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Strafvollzugssachen

  • OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11

    Strafvollzug in Bayern: Anordnung von Disziplinarmaßnahmen wegen der Verweigerung …

  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2448/04
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2021 - L 19 AS 2077/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - gerichtlich …

  • VG Frankfurt/Oder, 28.03.2012 - 6 K 76/08
  • VG Neustadt, 07.06.2010 - 4 K 13/10

    Verwaltungsprozessrecht - Fortsetzungsfeststellungsklage, vorprozessual …

  • BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1842/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Strafvollzugssachen

  • VG Frankfurt/Oder, 09.12.2009 - 6 K 1659/05
  • VG Frankfurt/Oder, 29.04.2009 - 6 K 23/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Auflage bei Versammlung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.07.1992 - 3 Ws 449/92   

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OLG Düsseldorf, 30.07.1992 - 3 Ws 449/92 (https://dejure.org/1992,5479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.1992 - 3 Ws 449/92 (https://dejure.org/1992,5479)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • StV 1993, 482
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 05.10.2009 - 1 Ws 107/09

    Haftbeschwerdeverfahren: Umdeutung der Haftbeschwerde in einen Antrag auf …

    Deshalb ist sowohl eine noch nicht erledigte Beschwerde gegen die Haftentscheidung des Amtsgerichts als auch eine noch nicht erledigte weitere Beschwerde in einen Antrag auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO durch das nunmehr mit der Sache befasste Gericht umzudeuten (…einhellige Meinung in der Rechtsprechung und ganz herrschende Meinung in der Literatur: Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 117 Rdnr. 12;… KK-Schultheis, StPO, 6. Aufl., § 126 Rdnr 8;… Löwe-Rosenberg-Hilger, StPO, 26. Aufl., § 114 Rdnr. 45 - mit der Ausnahme für den Fall, dass das Landgericht kurz vor Zuleitung der Akten über die Haftbeschwerde entschieden hatte - KMR, StPO, § 117 Rdnr. 18;… Paeffgen SK, StPO, § 126 Rdnr. 5;… Kleinknecht-Janischowsky, Das Recht der Untersuchungshaft, Rdnr. 153;… kritisch: Schlothauer-Weider, Untersuchungshaft, 3. Aufl., Rdnr. 796 und Rdnr. 814; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 302; OLG Düsseldorf StV 1993, 482; OLG Karlsruhe Die Justiz 1986, 144; OLG Schleswig SchlHA 1983, 110/111; OLG Hamm NJW 1974, 1574; st. Rspr. d. Senats vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 25.11.2002 - 1 Ws 173/02; 16.1.1998 - 1 Ws 9/98 und 1 Ws 6/98; vom 26.1.1998 - 1 Ws 18/98; vom 8.6.1998 - 1 Ws 102/98; vom 24.11.1998 - 1 Ws 153/98).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2003 - 1 Ws 281/03

    Unzulässigkeit der weiteren Haftbeschwerde nach Anklageerhebung: Umdeutung in …

    Eine solche doppelte erstinstanzliche Zuständigkeit zweier verschiedener Gerichte wird aber durch die in § 126 Abs. 2 StPO getroffene Zuständigkeitsregelung gerade ausgeschlossen (so auch OLG Stuttgart, Die Justiz 1977, 103, 104; OLG Hamm, NJW 1974, 157 f.; OLG Düsseldorf, StV 1993, 482; OLG Karlsruhe, StV 1994, 664, 665).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2003 - 1 Ws 281/03

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts nach …

    Eine solche doppelte erstinstanzliche Zuständigkeit zweier verschiedener Gerichte wird aber durch die in § 126 Abs. 2 StPO getroffene Zuständigkeitsregelung gerade ausgeschlossen (so auch OLG Stuttgart, Die Justiz 1977, 103, 104; OLG Hamm, NJW 1974, 157 f.; OLG Düsseldorf, StV 1993, 482; OLG Karlsruhe, StV 1994, 664, 665).
  • OLG Hamm, 26.10.2001 - 2 Ws 267/01

    weitere Haftbeschwerde, Zuleitung der Akten an das Berufungsgericht

    Selbst wenn - was hier nicht der Fall ist - zufällig Beschwerdegericht und Berufungsgericht dieselbe Strafkammer sein sollten, ergäbe sich deshalb kein anderes Ergebnis (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 1574; OLG Düsseldorf, StV 1993, 482, jeweils m.w.N.).
  • KG, 06.09.2010 - 3 Ws 447/10

    Haftbeschwerdeverfahren: Zuständiges Gericht bei einer vor Übergang zur …

    Nach allgemeiner Meinung ist bei jedem Wechsel der gerichtlichen Zuständigkeit eine noch nicht erledigte Beschwerde in einen Haftprüfungsantrag umzudeuten (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 1 Ws 107/09 - juris Rn. 1, m.w.N.; OLG Düsseldorf, StV 1993, 482; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 1. Oktober 1979 - 1 Ws 392/79 - juris Rn. 4; OLG Karlsruhe NJW 1972, 1723;… Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO 6. Auflage, § 126, Rn. 8;… Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Celle, 07.06.1994 - 1 Ws 143/94
    An dieses Gericht war die Sache zur Entscheidung abzugeben (…vgl. Senatsbeschl. v. 13.2.1990 - 1 Ws 43/90 - 9.4.1987 - 1 Ws 114/87 - 20.7.1983 - 1 Ws 219/93 - Beschl. d. hiesigen 2. Senats vom 13.12.1982 - 2 Ws 200/82 - OLG Düsseldorf, a.a.O.; StV 1993, 482 ; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1979, 444; OLG Frankfurt NJW 1985, 1233; OLG Schleswig OLGSt Nr. 2 zu § 117 StPO ; Kleinknecht/Janischowsky;… Das Recht der Untersuchungshaft, Rn. 153;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , § 117 , Rn. 12 m. w. N.).
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