Rechtsprechung
| BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 17
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1991 - 3 StR 450/91
Anwendbarkeit des qualifizierten Tatbestands der gewerbsmäßigen Hehlerei auf …
Auszug aus BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93
Denn bei der Gewerbsmäßigkeit handelt es sich um ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 2).
- BGH, 14.07.2010 - 2 StR 104/10
Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger (Bereicherungsabsicht; Tatbegehung gegen …
Die Rechtsprechung folgt mit der noch h.L. der Auffassung, dass § 28 Abs. 2 StGB zu einer Tatbestandsverschiebung führt (BGHSt 6, 308, 311; 8, 205, 208, BGH StV 1994, 17; BGH StV 1995, 84;… Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 28 Rn. 1;… Joecks in Münchener Kommentar StGB § 28 Rn. 53;… Heine in Schönke/Schröder StGB 28. Aufl. § 28 Rn. 28;… Baumann/Weber/Mitsch Strafrecht Allgemeiner Teil 11. Aufl. § 32 Rn. 28, 35; Jescheck/Weigend Strafrecht Allgemeiner Teil § 61 VII S. 657). - BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit
Damit soll die Erfüllung des Ausgleichsanspruches gewährleistet und zugleich sichergestellt werden, daß der Täter nicht zweimal zahlen muß (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und Verletzter 3). - BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat …
Durch § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB soll dabei sichergestellt werden, daß der Täter auf keinen Fall zweimal zahlen muß, nämlich durch den Verfall und außerdem noch durch die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs (BGHR StGB § 73 - Anspruch 1 m.w.N; OLG Karlsruhe NJW 1982, 456, 457).
- BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06
Mangelnde Feststellungen zur Mitgliedschaft in einer Bande (Verbindungen; …
Das Fehlen eines besonderen persönlichen Merkmals im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB führt aber nicht zu einer bloßen Verschiebung des Strafrahmens, sondern zu einer Verschiebung des Tatbestands (…vgl. MünchKommStGB/Joecks § 28 Rn. 53 m. N.), so dass ein Tatbeteiligter, der ein strafschärfendes persönliches Merkmal nicht aufweist, nur der Beteiligung an dem Grunddelikt schuldig zu sprechen ist (vgl. BGH StV 1994, 17;… BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 1). - BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06
Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung; …
Rn. 3 1. Ist dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch gegen den Täter oder Teilnehmer erwachsen, dessen Erfüllung diesem den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde, so ist die Anordnung des Verfalls und des Wertersatzverfalls (…Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 a Rdn. 3;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 73 a Rdn. 6) gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB grundsätzlich allein schon durch die Existenz dieser Forderung ausgeschlossen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte bekannt ist, er den Täter oder Teilnehmer tatsächlich in Anspruch nimmt oder hiermit zumindest noch zu rechnen ist (s. etwa BGH NStZ 1984, 409 f.; 1996, 332; 2001, 257; NStZ-RR 2004, 242, 244; 2006, 138; BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2 sowie Tatbeute 1). - OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03
Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der …
Da im Zweifel von der für den Angeklagten bzw. für den Dritten im Sinne des § 73 Abs. 3 StGB günstigsten Möglichkeit auszugehen ist ( vgl. BGHR, StGB § 73, Anspruch 1), ist zugunsten des durch die Verfallsanordnung Betroffenen das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs eines Dritten dem Grunde nach zu bejahen. - BGH, 10.11.2009 - 4 StR 443/09
Rechtsfehlerhafte Anordnung des Verfalls (Ansprüche des Verletzten: Erstreckung …
- BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96
Anforderungen an ausreichende tatrichterliche Feststellungen zum Schuldspruch - …
Die Revision kann auch wirksam auf die Anordnung des (erweiterten) Verfalls beschränkt werden (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 27. August 1993 - 2 StR 394/93 - BGH, Beschl. vom 4. August 1988 - 1 StR 373/88 - RGSt 67, 29, 30). - VerfGH Bayern, 13.12.2004 - 95-VI-03 Für die Frage, ob ein Anspruch des Verletzten besteht, ist nach herrschender Meinung allein die rechtliche Existenz des Anspruchs maßgeblich, nicht ob er voraussichtlich geltend gemacht wird (BGH vom 27.8.1993 = wistra 1993, 336/337; BGH vom 12.3.1996 = NStZ 1996, 332 ;… Tröndle/Fischer, StGB , 52. Aufl. 2004, RdNr. 11 zu § 73).
- BGH, 09.10.2001 - 4 StR 411/01
Erweiterter Wertersatzverfall; Ansprüche Dritter
Hierbei ist es unerheblich, ob diese Ansprüche voraussichtlich geltend gemacht werden (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2, jeweils m.w.N.). - BGH, 21.09.1995 - 1 StR 316/95
Gehilfe - Haupttäter - Gewerbsmäßigkeit
- OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der …
- BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94
Verfall - Anspruch des Verletzten - Aufrechterhaltung der Beschlagnahme
- BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96
Verfall - Erstreckung - Mittelbarer Gewinn
- OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 Ss 193/01
Schadensersatzanspruch; Prostitution; Prostituierte; Zuhälter; Verfall; …
- BGH, 06.02.1996 - 4 StR 727/95
Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls
- OLG Hamm, 11.02.2015 - 2 Ws 228/14
Beschwerderecht des Beschuldigten gegen die Nichtzulassung der …
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Rechtsprechung
| BGH, 14.05.1993 - 2 StR 127/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mangelhafte Gesamtwürdigung wesentlicher strafmildernder Gesichtspunkte - Minder schwerer Fall des Menschenraubs bei zurückgelangen lassen des Tatopfers in seinen Lebenskreis unter Verzicht auf die erstrebte Leistung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 17
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07
BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau
Ein Rechtsfehler liegt erst vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (BGH StV 1994, 17; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02). - BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels …
Die Ausführungen des Landgerichts zur Strafrahmenwahl wie auch im Rahmen der konkreten Strafzumessung lassen besorgen, dass das Gericht die erforderliche Gesamtwürdigung nicht in rechtsfehlerfreier Weise vorgenommen hat, weil ein wesentlicher die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17). - BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über …
Die Ausführungen des Landgerichts zur Strafrahmenwahl lassen besorgen, dass das Gericht die erforderliche Gesamtwürdigung nicht in rechtsfehlerfreier Weise vorgenommen hat, weil ein wesentlicher die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17).
- BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
Minder schwerer Fall des schweren Raubes (erforderliche Gesamtbetrachtung; …
Ein Rechtsfehler liegt erst vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender, Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH StV 1994, 17). - BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18
Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; …
Ein Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289;… LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 12). - LG Marburg, 25.02.2020 - 1 KLs 4 Js 6396/19 Im Hinblick auf die erheblichen Verletzungen der Geschädigten sowie die daran anknüpfende tateinheitliche Verwirklichung einer gefährlichen Körperverletzung ist ein minder schwerer Fall allerdings nicht allein aufgrund der allgemeinen Milderungsgründe, sondern nur unter zusätzlicher Heranziehung des "vertypten" Milderungsgrundes der tätigen Reue gem. § 239 Abs. 4 S. 1 StGB zu bejahen (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93 -, Rn. 7, juris).
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