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Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.09.1994

Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,696
BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94 (https://dejure.org/1994,696)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1994 - 4 StR 648/94 (https://dejure.org/1994,696)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94 (https://dejure.org/1994,696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 222
  • NStZ 1995, 245
  • StV 1995, 113
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 44 ff;… BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3) hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorganges klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.

    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 40, 44, 46/47).

    Der in der Anklage erhobene Vorwurf sexuellen Mißbrauchs erschöpft sich vielmehr in einer - auch unter dem früher geltenden rechtlichen Gesichtspunkt des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGHSt 40, 44, 46; BGH NStZ 1994, 383, 386) - nicht zureichenden allgemein gehaltenen, zusammengefaßten Schilderung geübter Sexualpraktiken, wobei der zugrunde zu legende Tatzeitraum (angeblich bis Dezember 1994) unklar und die Zahl der zur Last gelegten Mißbrauchsfälle nicht ersichtlich ist.

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 40, 44, 46/47).

    Der in der Anklage erhobene Vorwurf sexuellen Mißbrauchs erschöpft sich vielmehr in einer - auch unter dem früher geltenden rechtlichen Gesichtspunkt des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGHSt 40, 44, 46; BGH NStZ 1994, 383, 386) - nicht zureichenden allgemein gehaltenen, zusammengefaßten Schilderung geübter Sexualpraktiken, wobei der zugrunde zu legende Tatzeitraum (angeblich bis Dezember 1994) unklar und die Zahl der zur Last gelegten Mißbrauchsfälle nicht ersichtlich ist.

  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der …

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Der Senat geht davon aus, daß eine solche umgehend erhoben werden wird, weshalb die weiter erforderlichen richterlichen Entscheidungen, auch soweit sie sich auf die Untersuchungshaft beziehen, dem Tatgericht überlassen bleiben (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93;… Boujong in KK-StPO 3. Aufl. § 126 Rdn. 10, 11).

    b) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO, "soweit es die Zeugin Doreen B. betrifft und soweit dem Angeklagten in der Anklageschrift vor geworfen wird, sich gegenüber dieser Tochter bereits in der ehemaligen DDR sexuell fehlverhalten zu haben" (Bl. 239 d.A.), ist unwirksam, weil die eingestellten Taten hier man gels wirksamer Anklageerhebung nicht Gegenstand des Verfahrens waren (vgl. BGHSt 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93;… Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 41, 50).

  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens …

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    b) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO, "soweit es die Zeugin Doreen B. betrifft und soweit dem Angeklagten in der Anklageschrift vor geworfen wird, sich gegenüber dieser Tochter bereits in der ehemaligen DDR sexuell fehlverhalten zu haben" (Bl. 239 d.A.), ist unwirksam, weil die eingestellten Taten hier man gels wirksamer Anklageerhebung nicht Gegenstand des Verfahrens waren (vgl. BGHSt 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93;… Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 41, 50).
  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 383/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Missbrauchs von Schutzbefohlenen - …

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    a) Ein Stiefkind ist nicht als "leibliches oder angenommenes Kind" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. UA 27/28) anzusehen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1, 2, 3, Unrechtsgehalt 1;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 174 Rdn. 7;… Lackner StGB 20. Aufl. § 174 Rdn. 4).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des …

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 44 ff; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3) hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorganges klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische …

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    Dies steht einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen gerecht werdenden Anklage jedoch nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 260 Rdn. 48).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 690/92

    Abgrenzung sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von …

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    a) Ein Stiefkind ist nicht als "leibliches oder angenommenes Kind" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. UA 27/28) anzusehen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1, 2, 3, Unrechtsgehalt 1;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 174 Rdn. 7;… Lackner StGB 20. Aufl. § 174 Rdn. 4).
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 75/92

    Bestimmung des Anvertrautsein eines Stiefsohns zur Betreuung in der Lebensführung …

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
    a) Ein Stiefkind ist nicht als "leibliches oder angenommenes Kind" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. UA 27/28) anzusehen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1, 2, 3, Unrechtsgehalt 1;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 174 Rdn. 7;… Lackner StGB 20. Aufl. § 174 Rdn. 4).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …

    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche …

    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1995, 245 jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20

    Strafbarkeit einer Beteiligungslüge in sog. Zweipersonenverhältnissen

    Die zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung sind so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Umgrenzungsfunktion, vgl. BGHSt 40, 44 (45); BGH NStZ 1995, 245).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94   

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https://dejure.org/1994,2765
BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94 (https://dejure.org/1994,2765)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1994 - 4 StR 494/94 (https://dejure.org/1994,2765)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94 (https://dejure.org/1994,2765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 222
  • NStZ 1995, 282
  • StV 1995, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Während im Hinblick auf Marcel, Jasmin und Nicole die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehungen ab dem Jahre 1990 in der Anklage noch ausreichend beschrieben werden (vgl. hierzu BGHSt 40, 44), fehlt eine solche zureichende Bestimmung des Verfahrensgegenstandes in der Anklage bezüglich der im Urteil festgestellten, eine Vielzahl von Teilakten umfassenden sexuellen Mißbrauchshandlungen zum Nachteil der Kinder Marcel (achtundvierzig Einzelakte) und Vanessa (achtundzwanzig Einzelakte) kurz nach deren Geburt.

    c) Da Anklage und Eröffnungsbeschluß in den Fällen zum Nachteil der Kinder Marcel, Jasmin und Nicole von einer größeren Zahl von Einzelakten (einhundertzwanzig) ausgegangen sind als im Urteil festgestellt (fünfundneunzig), ist der insoweit gebotene Teilfreispruch (vgl. BGHSt 40, 44, 48;… BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4) nachzuholen.

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Allerdings wird hierbei zu berücksichtigen sein, daß die Annahme einer fortgesetzten Handlung in Fällen der vorliegenden Art nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) nicht mehr möglich ist.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 24, 268, 269 ff [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71];Senatsbeschluß vom 7. April 1994 - 4 StR 92/94;… Dreher/Tröndle aaO § 54 Rdn. 6) muß die Begründung der Gesamtstrafe - insbesondere, wenn sie sich dem zulässigen Höchstmaß nähert - im einzelnen die bestimmenden Zumessungserwägungen erkennen lassen und darf sich nicht - wie hier geschehen - auf formelhafte Wendungen beschränken.
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Da die Taten jedesmal auf einer einzigen Entschließung des Angeklagten beruhten, liegen insoweit nur sechs Fälle - jeweils dreimal tateinheitlich begangen (§ 52 Abs. 1 StGB) - vor (vgl. BGHSt 1, 20, 21; 6, 81; BGH NJW 1977, 2321;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 c, 6).
  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94

    Gesamtstrafe - Zulässige Obergrenze - Verhältnis der Straftaten - Person des …

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 24, 268, 269 ff [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71];Senatsbeschluß vom 7. April 1994 - 4 StR 92/94;… Dreher/Tröndle aaO § 54 Rdn. 6) muß die Begründung der Gesamtstrafe - insbesondere, wenn sie sich dem zulässigen Höchstmaß nähert - im einzelnen die bestimmenden Zumessungserwägungen erkennen lassen und darf sich nicht - wie hier geschehen - auf formelhafte Wendungen beschränken.
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Da die Taten jedesmal auf einer einzigen Entschließung des Angeklagten beruhten, liegen insoweit nur sechs Fälle - jeweils dreimal tateinheitlich begangen (§ 52 Abs. 1 StGB) - vor (vgl. BGHSt 1, 20, 21; 6, 81; BGH NJW 1977, 2321;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 c, 6).
  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Der im Urteil festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (sexuelle Handlungen an einem männlichen und einem weiblichen Neugeborenen) drängt zu der Prüfung, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26), und deshalb seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt ist (§ 21 StGB).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Bei der durch angemessene Erhöhung der verwirkten höchsten Einzelstrafe (vgl. BGH, Beschluß vom 2. September 1994 - 2 StR 381/94 m.w.N.) neu zu bildenden Gesamtstrafe sind die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend zu würdigen (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme …

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Der im Urteil festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (sexuelle Handlungen an einem männlichen und einem weiblichen Neugeborenen) drängt zu der Prüfung, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26), und deshalb seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt ist (§ 21 StGB).
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer …

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    c) Da Anklage und Eröffnungsbeschluß in den Fällen zum Nachteil der Kinder Marcel, Jasmin und Nicole von einer größeren Zahl von Einzelakten (einhundertzwanzig) ausgegangen sind als im Urteil festgestellt (fünfundneunzig), ist der insoweit gebotene Teilfreispruch (vgl. BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4) nachzuholen.
  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der …

  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer …

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit - …

  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21

    Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss …

    Die Schwurgerichtskammer hätte, um ihrer Leitungsverantwortung aus § 78 StPO gerecht zu werden, der Sachverständigen insoweit vielmehr vorgeben müssen, von welchem Sachverhalt sie für die Erstattung ihres Gutachtens (gegebenenfalls alternativ) auszugehen hat und wie mit der Einlassung des Angeklagten umzugehen ist (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2000 - 5 StR 640/99, NStZ-RR 2000, 361; vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94, NStZ 1995, 282).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Dies steht einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen gerecht werdenden Anklage jedoch nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 260 Rdn. 48).
  • BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bindung des …

    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass es nach § 78 StPO zu den Aufgaben des Tatgerichts gehört, dem erneut hinzuzuziehenden Sachverständigen (§ 246a StPO) mitzuteilen, von welchen Tatsachen er bei der Erstattung seines Gutachtens auszugehen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07).
  • BGH, 10.01.2000 - 5 StR 640/99

    Pädophilie (bei Bestreiten der Tat durch den Angeklagten); Schwere seelische …

    Rn. 4 Dies läßt befürchten, daß der Tatrichter, der "Hinweise" für eine Persönlichkeitsstörung des Angeklagten (UA S, 5) sowie "Anhaltspunkte" für eine schwere andere seelische Abartigkeit (UA S. 20) verneint hat, es unterlassen hat, dem Sachverständigen aufzugeben, bei seiner Begutachtung in Rechnung zu stellen, daß der Angeklagte pädophile Neigungen lediglich in Konsequenz zu seiner bestreitenden Einlassung geleugnet haben könnte (vgl. BGHR StPO § 78 - Leitung 1).
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