Rechtsprechung
| BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betrug - Vermögensschaden - Leistung Zug um Zug - Vertragsschluß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tu-dresden.de (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 263
Voraussetzungen eines Vermögensnachteils bei Betrug
Papierfundstellen
- StV 1995, 255
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.07.1987 - 1 StR 327/87
Fehlen einer Prozessvoraussetzung - Nichtvorliegen eines Strafantrags - Teilweise …
Auszug aus BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94
Der Vermögensnachteil, der dem Verkäufer im Fall II 17 der Urteilsgründe durch die Nichtabnahme des Fahrzeugs entstanden ist, ist kein Vermögensschaden im Sinne des Betrugstatbetandes, weil es insoweit an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen Schaden und erstrebtem Vermögensvorteil fehlt (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Juli 1987 - 1 StR 327/87). - BGH, 03.01.1973 - 4 StR 544/72
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Verstöße gegen Denkgesetze …
Auszug aus BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94
Ein solcher kann hier nicht bereits in den jeweiligen Vertragsabschlüssen gesehen werden, weil die Verkäufer ersichtlich nur zur Lieferung Zug um Zug gegen Bezahlung verpflichtet waren (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31 m.w.N.). - BGH, 04.06.1991 - 1 StR 169/91
Vorliegen eines Erfüllungsbetruges oder Eingehungsbetruges bei Übergabe einer …
Auszug aus BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94
Ein solcher kann hier nicht bereits in den jeweiligen Vertragsabschlüssen gesehen werden, weil die Verkäufer ersichtlich nur zur Lieferung Zug um Zug gegen Bezahlung verpflichtet waren (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31 m.w.N.).
- BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00
Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung
In derartigen Fällen führt der Vertragsabschluß nämlich noch keinen Vermögensschaden oder eine diesem gleichstehende Vermögensgefährdung herbei; vielmehr sichert das Leistungsverweigerungsrecht des Getäuschten den in seiner Werthaltigkeit beeinträchtigten Gegenanspruch (ständ. Rechtspr., vgl. z.B. BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - NJW 1994, 1745, 1746; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - StV 1995, 255; vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - NStZ 1998, 85 und vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 - NStZ-RR 2001, 328, 329).Da die rechtlich entscheidende Vermögensverfügung der Klägerin entgegen der Annahme des Berufungsgerichts nicht bereits im Vertragsschluß, sondern erst in der Zahlung der 69.500 DM zu sehen ist, hätte der Beklagte nur dann vorsätzlich gehandelt, wenn er es bei Vertragsabschluß zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätte, daß die Klägerin abweichend von den vertraglichen Regelungen bereits vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung und ohne Erteilung einer Bankbürgschaft einen Teil des Kaufpreises erbringen wird (…vgl. dazu BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - aaO; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - aaO …und vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - aaO;… BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - 1 StR 169/91 - BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31 …und vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 584/95 - BGHR StGB 263 Abs. 1 Vermögensschaden 49) und hierdurch eine Vermögenseinbuße erleidet.
- BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00
Betrug (Vermögensschaden: Eingehungsbetrug; Ausreichung eines Darlehens: …
In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (vgl. BGHR § 263 StGB Vermögensschaden 46; BGH StV 1999, 24). - BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05
Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers …
Rn. 35 Dies war jedoch nur solange der Fall, als der N GmbH noch das anderweitige Sicherungsmittel, nämlich die Ansprüche aus abgetretenem Recht gegen den Bauherrn, zustanden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46, 49).
- BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit, …
Die Voraussetzungen eines Eingehungsbetrugs liegen aber nicht vor, soweit eine Verpflichtung nur zur Zug-um-Zug-Leistung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97, NStZ 1998, 85; Beschlüsse vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17, NStZ 2018, 713; vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Vermögensschaden 46; jeweils mwN). - BGH, 09.02.2005 - 4 StR 539/04
Betrug (regelmäßig keine schadensgleiche Vermögensgefährdung bei Vertragsschluss, …
Die hier dem Juwelier entstandenen Vermögenseinbußen sind kein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB, weil es insoweit an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen Schaden und angestrebtem Vermögensvorteil fehlt (vgl. BGH StV 1999, 24; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46). - BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97
1.000.000 Tonnen Stahlschrott - § 263 StGB, Stoffgleicheit, Eingehungsbetrug, …
Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluß trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (BGH StV 1995, 255; BGH NJW 1992, 2167). - BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02 Dies war jedoch nur solange der Fall, als der N GmbH noch das anderweitige Sicherungsmittel, nämlich die Ansprüche aus abgetretenem Recht gegen den Bauherrn, zustanden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46, 49).
- OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10
Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines …
Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluss trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (BGH StV 1995, 255; NJW 1992, 2167). - BayObLG, 28.01.2025 - 203 StRR 10/25
Rechtsfolgenausspruch, Zug-um-Zug-Leistung, Wertminderung, Schadensgleiche …
Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluss trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 4 StR 539/04 -, juris Rn. 4 und 5; BGH…, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 -, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 -, juris; OLG Bamberg…, Beschluss vom 17. März 2016 - 3 OLG 8 Ss 18/16 -, juris Rn. 6;… Saliger in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 263 STGB Rn. 202; zum Grundstückskauf vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17 -, juris).Da das Urteil keine Feststellungen darüber enthält, wie sich der Angeklagte eine Aushändigung des Anhängers ohne Bezahlung vorstellte, tragen die Feststellungen auch keine Verurteilung wegen eines versuchten Betrugs (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 -, juris Rn. 2), so dass es auf die ebenfalls offene Rücktrittsfrage nicht mehr ankommt (…vgl. auch OLG Bamberg a.a.O.).
- BGH, 08.10.2025 - 2 StR 282/25
Betrug (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Eingehungsbetrug, Verpflichtung zur …
Die hier dem Vertragspartner des Angeklagten entstandenen Vermögenseinbußen sind kein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB, weil es insoweit an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen Schaden und angestrebtem Vermögensvorteil fehlt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46, …und vom 9. Februar 2005, aaO). - OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
- BGH, 12.03.1996 - 1 StR 702/95
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Zustand einer …
- OLG München, 22.10.2008 - 5St RR 109/08
Versuchter Betrug: Kauf eines PKW trotz des Wissens, diesen nicht bezahlen zu …
- OLG Hamm, 25.05.1999 - 3 Ss 419/99
Aufhebung, Freispruch, Betrug, Grundstückskauf, Stoffgleichheit, keine …
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Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung - Haschisch - Betäubungsmittel - Geringe Menge
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 350
- StV 1995, 255
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
Es befindet sich damit im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit der Entscheidung BGHSt 33, 8.Der Senat hält demnach an der Festlegung von 7, 5 g des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) als Grenze der nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten (BGHSt 33, 8; 34, 372, 373) fest.
Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge durch Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten - gegenüber 30 äußerst gefährlichen Dosen bei Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14;… BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
Die Gründe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtsvom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - (StV 1994, 295), durch den die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, die den unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten mit Strafe bedrohen, bestätigt worden ist, geben keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.Es hat vielmehr die Auslegung des Begriffs der nicht geringen Menge ausdrücklich den Strafgerichten überlassen (S. 33/34 des Beschlusses, insoweit in StV 1994, 295 nicht abgedruckt, S. 64 des Beschlusses, StV aaO. 302).
- BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge durch Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten - gegenüber 30 äußerst gefährlichen Dosen bei Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14;… BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92).
- BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89
Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges …
Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge durch Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten - gegenüber 30 äußerst gefährlichen Dosen bei Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92). - BGH, 13.05.1987 - 3 StR 123/87
Wirkstoffgehalt von Cannabisharz
Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
Der Senat hält demnach an der Festlegung von 7, 5 g des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) als Grenze der nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten (BGHSt 33, 8; 34, 372, 373) fest. - BGH, 16.12.1992 - 3 StR 506/92
Festsetzung einer geringen Menge Canabis
Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
Dem Umstand, daß Haschisch deutlich weniger gefährlich ist als Heroin, hat der Bundesgerichtshof bei der Festsetzung der nicht geringen Menge durch Zugrundelegung von 500 Konsumeinheiten - gegenüber 30 äußerst gefährlichen Dosen bei Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) - Rechnung getragen (BGHSt 33, 8, 13/14;… BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 3 StR 506/92). - LG Lübeck, 01.09.1994 - 713 Js 5750/94
Auszug aus BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
Der Senat sieht auch keine rechtserheblichen neuen Erkenntnisse, die es demgegenüber aus Gründen verfassungskonformer Auslegung gebieten könnten, die nicht geringe Menge erst bei einer größeren Wirkstoffmenge anzunehmen; solche hat insbesondere auch das Landgericht Lübeck in seinem Urteil vom 1. September 1994 (StV 1994, 659), auf das sich die Revision beruft, nicht erkennbar gemacht.
- BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei …
Vielmehr ist an der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 350; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 223/95) und der herrschenden Rechtsprechung im übrigen (vgl. zuletzt grundlegend OLG Düsseldorf StV 1995, 527) festzuhalten, daß das in § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und § 30 a Abs. 1 BtMG enthaltene Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" bei Cannabisprodukten ab einem Grenzwert von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) erfüllt ist (offen gelassen in BVerfGE 90, 145, 169/170, 193, 198/199). - BGH, 30.05.1995 - 1 StR 223/95
Grenze der nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten
Entgegen der Meinung der Revision hat das Landgericht auch im Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (NJW 1994, 1577 ff. [BVerfG 09.03.1994 - 2 BvL 43/92]) zu Recht angenommen, bei Cannabisprodukten liege die Grenze zur nicht geringen Menge bei 7, 5 g des Wirkstoffs (vgl. BGH StV 1995, 255 f.). - OLG Zweibrücken, 10.07.2000 - 1 AR 58/00 Das Merkmal der "nicht geringen Menge" kann aber nur angenommen werden, wenn entweder der Wirkstoffgehalt (THC-Gehalt) oder anhand anderer Tatumstände (z. B. Konsumentenangaben) wenigstens die Mindestqualität festgestellt werden kann (BGHR BtmG § 29 a Abs. 1 Nr. 2, Menge 2, 4, 5; NStZ 1984, 365).
- LG Lübeck, 25.11.1996 - 713 Js 22715/96
Strafbarkeit wegen erlaubnisloser Einfuhr von und Handeltreibens mit …
Eine Ausschöpfung der Normalstrafrahmens nach beiden Seiten, hier also nach unten (Mindeststrafe von zwei Jahren), reicht angesichts der drastisch veränderten Beweis- und Gefahrenlage bei weitem nicht mehr aus (anders aber BGH NStZ 95, 350).
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