Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.05.1994 - 3 VAs 31/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JurPC-Archiv
Datenspeicherung in der zentralen Namenskartei der Anwaltschaft Frankfurt am Main
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1102
- NVwZ 1995, 623 (Ls.)
- NStZ 1994, 451 (Ls.)
- StV 1995, 349
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 14.07.1988 - 3 VAs 4/88
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.1994 - 3 VAs 31/93
Mit Beschluß des Senatsvom 14.7.1988 - 3VAs4/88 (StV 1988, 473 ff.,NJW 1989, 47 ff.) wurde sein weiter verfolgtes Begehren auf Löschung der Daten zurückgewiesen, weil zwar eine nach dem.
- OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen …
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung sogenannter Übergangsfristen, auf die auch die Fachgerichte - also auch der Senat - zurückgreifen dürfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1988 StV 1988, 433 ff = NJW 1989, 47 ff und vom 19. Mai 1994 StV 1995, 349 ff) beinhaltet nicht, daß nicht (mehr) verfassungskonforme Verwaltungsanordnungen ohne weiteres bis zum Erlaß einer gesetzlichen Eingriffsermächtigung anwendbar bleiben.Die Einräumung einer solcher Übergangsfrist setzt deshalb zwingend voraus, daß auf die weitere Anwendung der Verwaltungsanordnung nicht ohne "gravierende Nachteile für das Gemeinwohl" verzichtet werden kann (OLG Koblenz NStZ 1937, 289, 290; Senat StV 1988, 473 ; 1995, 349 ff [350]).
- VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01
Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA
Rn. 40 Auch sieht sich das erkennende Gericht außerstande, für eine vom Gesetzgeber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einmal erkannte gesetzgeberische Lücke fast 18 Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz 1983 dem Gesetzgeber einen weiteren Übergangsbonus einzuräumen, wie ihn die Rechtsprechung bis zur Schaffung des Strafverfahrenänderungsgesetzes 1999 eingeräumt hatte (siehe nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.7.1998, Az. 3 VAs 4/88, NJW 1989 S. 47 ff. = DuD 1989 S. 364 ff. = RDV 1989 S. 20 ff. = CR 1989 S. 505 ff., mit Anmerkung von Riegel; nochmals bestätigend OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.5.1994, Az. 3 VAs 31/93, NJW 1995 S. 1102 ff.; a.A. aber VGH München, Entscheidung vom 9.7.1985, Az. Vf. 44 -- VI/84, NJW 1986 S. 915 f. = DuD 1987 S. 369 f. = CR 1986 S. 101 ff.; VG München, Urt. vom 22.10.1987, Az. M 17 K 86.625, RDV 1987 S. 88 f. = CR 1988 S. 329 ff., mit Anmerkung von Riegel; siehe auch Demke/Schild, Kommentar zum Hessischen Datenschutzgesetz, 6. Nachlieferung 1998, § 3 Erl. - OLG Hamm, 11.01.2000 - 1 VAs 63/99
Auskunftserteilung, Datenlöschung, Aktenvernichtung, Speicherung …
Den weitergehenden Antrag des Betroffenen auf Löschung der über ihn vorhandenen Daten und Vernichtung der Verfahrensakten hat die Staatsanwaltschaft Siegen mit näheren Ausführungen unter Hinweis auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 19. Mai 1994 (NJW 95, 1102) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. März 1998 (1 VAs 24/98) zurückgewiesen.Der Senat schließt sich deshalb insoweit der ausführlich begründeten Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt in den Beschlüssen vom 14. Juli 1988 (NJW 89, 47 ff.), vom 19. Mai 1994 (NJW 95, 1102 ff.) und vom 16. August 1998 (NJW 99, 73) an.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.03.1995 - 1 Ws 204/95, 1 Ws 228/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2303 (Ls.)
- StV 1995, 349 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93
Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.1995 - 1 Ws 204/95
Er verkennt insoweit, daß der "OK-Vermerk" im Sendebericht nicht den ordnungsgemäßen Empfang des Telefaxschreibens belegt v 1. BGH NJW 1995 665.
- OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 1 Ss 337/02
Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Kanzleiverschulden bzw. …
Dabei hat der Angeklagte grundsätzlich das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung mit der rechtzeitigen Beauftragung seines Verteidigers, Rechtsmittel einzulegen, beigetragen (OLG Düsseldorf, StV 1995, 349;… BGHR StPO § 44 S. 1 Verhinderung 6). - KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05
Bußgeldverfahren: Nachweis des Eingangs einer per Faxschreiben übermittelten …
Allein der vorgelegte Sendebericht vermag jedoch den ordnungsgemäßen Eingang des Faxschreibens beim Adressaten nicht zu beweisen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1995, 2303; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 200). - BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20
Zweifel an Fristwahrung für Rechtsbeschwerdeeinlegung per Telefax
Der vorgelegte Sendebericht vermag jedoch den ordnungsgemäßen Eingang des Faxschreibens beim Adressaten nicht zu beweisen (vgl. KG, Beschluss vom 01.11.2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05 bei juris; OLG Düsseldorf NJW 1995, 2303).
- LG Schwerin, 27.01.2006 - 130 Js 25121/06 Ein Angeklagter hat grundsätzlich das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung mit der rechtzeitigen Beauftragung seines Verteidigers, Rechtsmittel einzulegen, beigetragen (OLG Düsseldorf, StV 1995, 349; OLG Köln, StraFo 2002, 17).
- OLG Jena, 28.08.2003 - 1 Ws 197/03
Wiedereinsetzung
Der ¿OK¿-Vermerk im Sendebericht lässt die Möglichkeit offen, dass die Datenübertragung trotz dieses Vermerks missglückt ist; dieser Vermerk vermag deshalb allenfalls ein Indiz für den Zugang zu liefern (BGH NJW 1995, 665, 666 f; OLG Düsseldorf VRS 89, 214; OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 200, 201; Senatbeschluss vom 13.05.2003, Az. 1 Ss 282/02;… KK-Ruß, StPO, 4. Aufl., § 314 Rn. 13;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Einl. Rn. 139 a). - OLG Jena, 13.05.2003 - 1 Ss 282/02
Wiedereinsetzung
So wie der ¿OK¿-Vermerk im Sendebericht die Möglichkeit offen lässt, dass die Datenübertragung trotz dieses Vermerks missglückt ist und der Sendebericht deshalb allenfalls ein Indiz für den Zugang zu liefern vermag (BGH NJW 1995, 665, 666 f; OLG Düsseldorf VRS 89, 214; OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 200, 201;… KK-Ruß, StPO, 4. Aufl., § 314 Rn. 13;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Einl. Rn. 139 a), schließt auch die Tatsache, dass zum genannten Datum eine Telefonverbindung zwischen den beiden genannten Anschlüssen zustande kam und für kurze Zeit aufrechterhalten wurde, diese Möglichkeit nicht aus.
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