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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.07.1995

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 1 Ws 120 - 123/95, 1 Ws 120/95, 1 Ws 121/95, 1 Ws 122/95, 1 Ws 123/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3831
OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 1 Ws 120 - 123/95, 1 Ws 120/95, 1 Ws 121/95, 1 Ws 122/95, 1 Ws 123/95 (https://dejure.org/1995,3831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.07.1995 - 1 Ws 120 - 123/95, 1 Ws 120/95, 1 Ws 121/95, 1 Ws 122/95, 1 Ws 123/95 (https://dejure.org/1995,3831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - 1 Ws 120 - 123/95, 1 Ws 120/95, 1 Ws 121/95, 1 Ws 122/95, 1 Ws 123/95 (https://dejure.org/1995,3831)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftbefehl; Aufhebung; Nebenkläger; Beschwerde; Beschwerderecht; Verurteilung; Dringender Tatverdacht; Tatverdacht

Papierfundstellen

  • StV 1995, 593
  • StV 1995, 594 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht; …

    Hier gilt der Grundsatz, dass das Beschwerdegericht die vorläufige Bewertung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme durch das Tatgericht nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen (…vgl. BVerfG a.a.O.;… BGH a.a.O.; KG StV 2001, 689) und folgerichtig in die - auf dieser Grundlage vorgenommene - Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen kann, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil der dringende Tatverdacht aus tatsächlich oder rechtlich nicht vertretbaren Gründen bejaht oder verneint wird (…vgl. zum Ganzen BGH StV 2004, 143 = BGHR StPO § 112 Tatverdacht 3; BGH StV 1991, 525; OLG Celle StraFo 2015, 113; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - juris m.w.N.;… Senat a.a.O.).
  • KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15

    Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der …

    In die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht kann das Beschwerdegericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil das Tatgericht den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (vgl. BGH StV 1991, 525; KG [4. Strafsenat], Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 4 Ws 73/09 - , 30. Juli 2009 - 4 Ws 82/09 - und vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - OLG Frankfurt StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - [juris]).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender …

    Dabei dürfen an die Begründung eines solchen Ergänzungsbeschlusses indes keine überspannten Anforderungen gestellt werden, im allgemeinen wird es genügen, die wesentlichen - je nach Stand der Hauptverhandlung auch nur vorläufigen - Ergebnisse der Beweisaufnahme kurz zusammenzufassen (vgl. hierzu näher OLG Frankfurt StV 1995, 593).
  • OLG Hamm, 22.04.1998 - 3 Ws 182/98

    Begründung, Begründungsanforderungen an Haftentscheidung, Besetzung bei …

    Der Senat teilt insoweit zumindest für Umfangsverfahren wie dem vorliegenden die Auffassung des OLG Frankfurt (StV 1995, 593 f.), daß sich das Tatgericht im Falle einer bereits seit längerer Zeit andauernden Beweisaufnahme bei einer Entscheidung über den dringenden Tatverdacht nicht, wie im Rahmen des § 261 StPO erforderlich, mit dem Sachverhalt und dem Ergebnis der Beweisaufnahme vollständig auseinanderzusetzen hat.

    Es muß vielmehr genügen, die wesentlichen Ergebnisse der Bewertung der bisherigen Beweisaufnahme zumindest schlüssig mitzuteilen (OLG Frankfurt, StV 1995, 593, 594).

  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Untersuchungshaftbefehl: Aufhebung und Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren; …

    Der Gesichtspunkt, dass das an der Hauptverhandlung teilnehmende Gericht gegenüber dem Beschwerdegericht, das sich auch nicht durch eigene Beweiserhebungen über die Beweisaufnahme, etwa durch Einholung dienstlicher Erklärungen der in der Hauptverhandlung tätigen Richter, einen eigenen Eindruck von dem bislang in der Hauptverhandlung stattgefundenen Geschehen verschaffen kann (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 593, 594), die größere Sachkunde besitzt, trifft hier nur für einen an der Ausgangsentscheidung beteiligten Richter zu.
  • OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05

    Haftbeschwerde

    Insoweit wird auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 25.07.1995, StV 1995, 593, 594, verwiesen.
  • KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13

    Zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts in Haftbeschwerdeverfahren während …

    Die Staatsanwaltschaft Berlin hat in vergleichbaren Beschwerdeverfahren, in denen - wie häufig - Angeklagte von der Einschränkung der Überprüfbarkeit gerichtlicher Haftentscheidungen betroffen waren, soweit ersichtlich noch keine andere Rechtsauffassung vertreten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch OLG Frankfurt am Main StV 1995, 593, 594).
  • KG, 06.11.2014 - 4 Ws 112/14

    Beschwerde gegen die Wiederinvollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls durch …

    Anders als in den Fällen, in denen sich das Verfahren noch vor der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung befindet und der Tatverdachtsprüfung allein der bis dahin niedergelegte Akteninhalt zugrunde liegt, kann das Beschwerdegericht in diesem Verfahrensstadium in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil das Tatgericht den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (…vgl. zum Ganzen BGH a.a.O. und StV 1991, 525; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - juris m.w.Nachw.; KG, Beschlüsse vom 24. März 2014 - 1 Ws 19/14 - und 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - m.w.Nachw.).
  • OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09

    Untersuchungshaft; Haftverschonung; Fluchtgefahr

    Da dem Senat die volle Kenntnis vom Ergebnis der Beweisaufnahme fehlt, kann der angefochtene Beschluss insoweit nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Frankfurt StV 1995, 593).
  • KG, 18.04.2016 - 4 Ws 40/16

    Schöffen wirken an Haftentscheidungen während laufender und unterbrochener …

    Ein solches Verfahren der Informationsgewinnung durch eine freibeweisliche Beweiserhebung des Beschwerdegerichts über die tatgerichtliche Hauptverhandlung - etwa durch Einholung dienstlicher Erklärungen der in der Hauptverhandlung tätigen Richter - wird indessen zu Recht abgelehnt (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 593;… Senat aaO) und ersichtlich auch nicht praktiziert.
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ws 588/07

    Haftbeschwerde; Anhörung; Nebenkläger

  • OLG Oldenburg, 30.05.2007 - 1 Ws 279/07

    Statthaftes Rechtsmittel des Nebenklägers im Wiederaufnahmeverfahren gegen die …

  • OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/03

    Untersuchungshaft nach durchgeführter Hauptverhandlung: Beschränkte …

  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der …

  • OLG Dresden, 03.06.2016 - 2 Ws 256/16
  • OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
  • OLG Dresden, 20.06.2016 - 2 Ws 298/16
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.07.1995 - 2 Ws 331/95   

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OLG Hamm, 06.07.1995 - 2 Ws 331/95 (https://dejure.org/1995,3321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.1995 - 2 Ws 331/95 (https://dejure.org/1995,3321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - 2 Ws 331/95 (https://dejure.org/1995,3321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1161
  • NStZ 1997, 118
  • StV 1995, 594
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 19.10.1983 - 1 Ws 937/83
    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.1995 - 2 Ws 331/95
    Eine Sachentscheidung des Beschwerdegerichts käme nämlich für die Verfahrensbeteiligten dem Verlust einer Instanz gleich (vgl. dazu OLG Hamburg, NJW 1962, 2363; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1984, 73 f;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 124 Rdn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02

    Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung …

    Darüber hinaus wird von der obergerichtlichen und teilweise auch höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Durchbrechung des Grundsatzes der eigenen Sachentscheidung z.B. dann anerkannt, wenn dem Beschwerdeführer bei eigener Sachentscheidung eine Instanz verloren ginge (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1995, 539; OLG Hamm, StV 1995, 594, 595; ablehnend OLG Rostock NStZ-RR 2000, 14, 15) und/oder das zugrundeliegende Verfahren unter einem schwerwiegenden Verfahrensfehler leidet (z.B. fehlende Beiordnung eines Verteidigers im Rahmen des Prüfungsverfahrens nach § 67e StGB OLG Karlsruhe, StV 1997, 314,f = StraFo 1997, 125f oder bei unterbliebener mündlicher Anhörung (vgl. BGH NStZ 1995, 610, 611; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ 1993, 406f = StV 1993, 646f; 1. Strafsenat, StV 1995, 538; 5. Strafsenat, NStZ 1981, 454; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 77;… OLG Koblenz, GA 1985, 235, 237;OLG Karlsruhe, Die Justiz 1975, 477f, 1981, 365), die angefochtene Entscheidung keine Entscheidung zur Sache selbst enthält (vgl. BGHSt 36, 139, 140; OLG Bremen, NJW 1951, 84f) oder eine umfassende Behandlung und Würdigung des Streitstoffes nicht vorgenommen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat StV 1986, 376) bzw. das Erstgericht es bei einer floskelhaften Begründung hat bewenden lassen (OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1995, 539 = VRS 88 (1995), 426f; kritisch hierzu OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, MDR 1993, 375f).
  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 Ws 336/17

    Entscheidung über eine Haftbeschwerde ohne mündliche Erörterung

    Ob der darin liegende Gehörsverstoß dadurch geheilt werden kann, dass im Beschwerdeverfahren Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird (…zum Meinungsstand KK-Schultheiß, StPO, 7. Aufl., § 124, Rdnr. 9 und HK-Posthoff, StPO, 5. Aufl., § 124, Rdnr. 15; für eine Heilung u.a. OLG Köln…, Beschluss vom 6. Januar 2010 - 2 Ws 613/09, juris, Rdnr. 7; dagegen, d.h. Aufhebung und Zurückverweisung OLG Hamm, Beschluss vom 6. Juli 1995 - 2 Ws 331/95, juris), muss nicht entschieden werden, da dem Beteiligten C bereits im erstinstanzlichen Verfahren in einer dem Zweck des § 124 Abs. 2 Satz 1 StPO genügenden Weise rechtliches Gehör gewährt wurde.
  • OLG Celle, 17.09.1998 - 3 Ws 200/98

    Freigabe einer geleisteten Sicherheit für eine Haftverschonnung; Verfall der …

    Das führt, weil es sich insoweit um einen schwerwiegenden Verfahrensfehler handelt und die Anhörung eine Entscheidungsvoraussetzung darstellt, dazu, daß - abweichend von § 309 Abs. 2 StPO - das Beschwerdegericht nicht selbst entscheiden kann, sondern die Sache auch nach Rechtskraft des Urteils an den letzten Tatrichter, hier die Strafkammer (…vgl. OLG Stuttgart a.a.O. S. 214;… KK-Boujong a.a.O. § 124 Rdn. 8) - zurückverweist (vgl. OLG Hamm StV 1995, 594; OLG Düsseldorf DRsp-ROM 1996/4803).
  • OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96

    Rechtmäßigkeit des Verfalls einer Kaution aufgrund des Entzugs des Angeklagten …

    Rn. 12 Der angefochtene Beschluß ist zunächst - entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft - nicht deshalb aufzuheben, weil der Angeklagte nicht gemäß § 124 Abs. 2 StPO vor der Entscheidung zu einer Erklärung aufgefordert worden ist (zu dieser notwendigen Verfahrensvoraussetzung vgl. Beschluß des Senats vom 6. Juli 1995 - 2 Ws 331/95 - MDR 1995, 1161 = StV 1995, 594).
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