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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 30.08.1995

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 5 Ss 437/94 - 154/94 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,22109
OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 5 Ss 437/94 - 154/94 I (https://dejure.org/1995,22109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.1995 - 5 Ss 437/94 - 154/94 I (https://dejure.org/1995,22109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 5 Ss 437/94 - 154/94 I (https://dejure.org/1995,22109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 40 Abs. 2, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 643
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17

    Bemessung einer Geldstrafe (Höhe eines Tagessatzes: Begriff des Einkommens, …

    Dem Tatrichter steht gemäß § 40 Abs. 3 StGB eine Schätzungsbefugnis zu, sofern entweder der Angeklagte keine oder unrichtige Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen macht oder deren Ermittlung zu einer unangemessenen Verzögerung des Verfahrens führen würde bzw. der erforderliche Aufwand nicht im Verhältnis zur Höhe der Geldstrafe stehen würde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Januar 1995 - 5 Ss 437/94;… MüKo-StGB/ Radtke, 3. Aufl., § 40 Rn. 119).
  • KG, 09.02.2015 - 161 Ss 8/15

    Schätzungsbefugnis

    Rn. 4 Die Schätzungsbefugnis nach § 40 Abs. 3 StPO gilt, wenn der Beschuldigte keine, unzureichende oder unzutreffende Angaben über seine finanziellen Verhältnisse macht; eine Schätzung scheidet aus, wenn diese Tatsachen ohne weiteres und ohne unzumutbaren Aufwand zu ermitteln sind (vgl. BayObLG DAR 1978, 206; 1986, 243; OLG Düsseldorf VRS 89, 32;… Fischer, StGB 62. Aufl., § 40 Rdn. 19 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.08.1995 - 1 Ss 110/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5162
OLG Hamburg, 30.08.1995 - 1 Ss 110/95 (https://dejure.org/1995,5162)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.1995 - 1 Ss 110/95 (https://dejure.org/1995,5162)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 1995 - 1 Ss 110/95 (https://dejure.org/1995,5162)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 46

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung des Schuldspruchs; Strafzumessung; Berufungsgericht; Schuldumfang; Geringeres Vergehen; Spezialpräventive Wirkung der Verurteilung

Papierfundstellen

  • StV 1995, 643
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 28.03.2000 - 4 Ss 124/00

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Wahrunterstellung der eingeschränkten …

    Will das Berufungsgericht trotz geringeren Schuldumfangs dieselbe Strafe wie das Erstgericht aussprechen, bedarf dies einer besonderen Begründung (vgl. BGH, StV 1983 S. 14, 15; HansOLG Hamburg, StV 1995, 643; OLG Karlsruhe, StV 1989, 347).
  • OLG Hamm, 10.08.2000 - 3 Ss 683/00

    Berufung, gleiche Strafe bei geringerem Schuldumfang, besondere Darlegung, …

    Will das Berufungsgericht trotz geringeren Schuldumfanges die gleiche Strafe wie das Erstgericht aussprechen, bedarf es indes einer besonderen Begründung, denn der Angeklagte hat einen Anspruch zu erfahren, warum er für ein Vergehen, das nunmehr im milderen Lichte erscheint und bei dem sogar ein deutlich niedrigerer Strafrahmen vorgeschrieben ist als der, der nach den früheren Feststellungen geboten war, gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH NJW 1983, 54 = BGH StV 1983, 14; BGH StV 1993, 26, 585; HansOLG Hamburg, StV 1995, 643; OLG Karlsruhe StV 1989, 347).
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