Rechtsprechung
| BayObLG, 28.02.1996 - 4St RR 33/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46a Nr. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Revision gegen den Straffolgenausspruch in einem strafgerichtlichen Verfahren; Beachtlichkeit der wirtschaftlichen Situation im Falle der Verurteilung wegen Umsatzsteuerhinterziehung; Beachtlichkeit der Grundsätze eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei Steuerdelikten; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2806
- MDR 1996, 627
- NStZ 1997, 33
- StV 1996, 323
- BayObLGSt 1996, 18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95
Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.05.1995 - 5 StR 156/95
Schadenausgleich - Materieller Ausgleich - Immaterieller Ausgleich - Folgern …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.01.1995 - 4 StR 755/94
Anspruch - Leistungserbringung - Schadenswiedergutmachung - Täter-Opfer-Ausgleich
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 15.06.1993 - 4St RR 41/93
Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 20.08.1986 - RReg. 1 St 107/86
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01
Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung; …
Seine Leistung war auch erheblich, da er nach den Feststellungen sein gesamtes Vermögen eingesetzt hat ("subjektive Belastung" vgl. BayObLG NJW 1996, 2806;… vgl. auch BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 1 = NStZ 1995, 492, 493 sowie BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 5 = BGH NStZ 2000, 205). - BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (von Sozialversicherung); Steuerhinterziehung; …
Bei Steuerdelikten, deren geschütztes Rechtsgut allein die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs ist (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5), kommt ein Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46a Nr. 1 StGB nicht in Betracht (vgl. BayObLG NJW 1996, 2806 und wistra 1997, 313, 314). - BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver …
In der angefochtenen Entscheidung wurde von der Milderungsmöglichkeit des § 46 a StGB Gebrauch gemacht, ohne anzugeben, welche seiner Alternativen angewandt wurde.Die Nachzahlung hinterzogener Steuern stellt keine Wiedergutmachung im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs (§ 46 a Nr. 1 StGB ) dar (BayObLGSt 1996, 18).Ein solcher Ausgleich ist aber jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn - wie hier - das geschützte Rechtsgut allein dem Staat bzw. der Allgemeinheit zusteht (BayObLGSt 1996, 18/19 m.w.N.).
- LG Mainz, 10.07.1997 - 301 Js 24998/96
Versuchter Totschlag und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen …
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 1 Ws 886/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1996, 323
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 1 Ws 886/95
Ergibt eine solche Prüfung daß weitere Besuche möglich sind, so sind diese Kapazitäten vorrangig für Ehegattenbesuche zu nutzen (zu vgl. auf BVerfG in NStZ 1994, 604 f.).
- OLG Hamm, 06.05.2004 - 1 Ws 104/04
Abgrenzung von Langzeitbesuch und längerem Besuch in Justizvollzugsanstalt
Beantragt daher ein Untersuchungsgefangener, ihm über die allgemein gewährte Mindestbesuchszeit hinaus für Besuche des Ehegatten, der Verlobten, Lebensgefährtin oder von Kindern eine erhöhte Besuchszeit zu gewähren, so haben den dargestellten Grundsätzen gemäß die Justizvollzugsanstalten und die Gerichte zu prüfen, inwieweit es - grundsätzlich nach Maßgabe der gegebenen Raum- und Personalkapazität - möglich und für die Justizverwaltung zumutbar ist, dem Antrag zu entsprechen (OLG Düsseldorf StV 1996, 323; NStE Nr. 2, 22, 24 u. 26 zu § 119 StPO).Ergibt eine solche Prüfung, dass weitere Besuche möglich sind, so sind diese Kapazitäten vorrangig für Besucher aus dem durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Personenkreis zu nutzen (vgl. BVerfG StV 1994, 585; OLG Düsseldorf, StV 1996, 323).
- KG, 12.02.2001 - 4 Ws 23/01 Soweit die Strafkammervorsitzende auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung die Prüfung der Raum- und Personalkapazität in der Justizvollzugsanstalt unterlassen hat, hat der Senat, die Sache nicht zurückverwiesen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 323, 324), sondern die erforderliche Auskunft der Haftanstalt eingeholt und auf dieser Grundlage in der Sache selbst entschieden (§ 309 Abs. 2 StPO).
KG, Beschl. v. 14.12.1998 - 4 Ws 277 - 279/98; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.1995 - 1 Ws 886/95 -, StV 1996, 323 f.; Thüring.OLG, Beschl. v. 13.09.1994, NStZ 1995, 256.
- OLG Düsseldorf, 25.10.1999 - 1 Ws 885/99
U-Haft; Untersuchungsgefangene; Sonderbesuchserlaubnis; Besuchszeiten; …
Der Senat tritt dem bei (vgl. auch Senat StV 1996, 323 = wistra 1996, 196). - OLG Düsseldorf, 28.04.1997 - 1 Ws 236/97 (Zum Umfang des Besuchsrechts von Angehörigen vgl. auch Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1995 in StV 1996, 323 = wistra 1996, 196 ).
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