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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.08.1995 | BGH, 04.09.1995

Rechtsprechung
   BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1461
BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95 (https://dejure.org/1995,1461)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1995 - 2 StR 94/95 (https://dejure.org/1995,1461)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95 (https://dejure.org/1995,1461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 5 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95
    Vielmehr hat der Tatrichter sich aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung zu bilden (BGHSt 34, 29, 34;… BGH, Urt. v. 23. April 1991 - 1 StR 128/91;… BGH, Urt. v. 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93;… BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994 - 2 StR 362/94;… Hürxthal in KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93

    Beweiswürdigung - Urteilsfeststellungen: Verneinung der Verdeckungsabsicht bei …

    Auszug aus BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95
    Vielmehr hat der Tatrichter sich aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung zu bilden (BGHSt 34, 29, 34;… BGH, Urt. v. 23. April 1991 - 1 StR 128/91; BGH, Urt. v. 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93;… BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994 - 2 StR 362/94;… Hürxthal in KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94

    Submissionsabsprache - Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95
    Vielmehr hat der Tatrichter sich aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung zu bilden (BGHSt 34, 29, 34;… BGH, Urt. v. 23. April 1991 - 1 StR 128/91;… BGH, Urt. v. 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93; BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994 - 2 StR 362/94;… Hürxthal in KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1991 - 1 StR 128/91

    Tilgung von Geschäftsschulden nach Stellung eines Antrags auf Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95
    Vielmehr hat der Tatrichter sich aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung zu bilden (BGHSt 34, 29, 34; BGH, Urt. v. 23. April 1991 - 1 StR 128/91;… BGH, Urt. v. 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93;… BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994 - 2 StR 362/94;… Hürxthal in KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Da an die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an die Beurteilung von Beweismitteln, darf der Tatrichter diese seiner Entscheidung aber nur dann zugrunde legen, wenn er in seine Überzeugungsbildung auch die Beweisergebnisse einbezogen hat, die gegen die Richtigkeit der Einlassung sprechen können (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

    Rn. 15 Es ist deshalb zu besorgen, daß das Landgericht den Beweiswert der Einlassung der Angeklagten überbewertet hat, ohne zu bedenken, daß der Tatrichter, auch bei Fehlen unmittelbarer Beweise für das Gegenteil, seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu bilden hat (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6).
  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten …

    Insbesondere hat sich das Landgericht trotz der für sich genommen bedenklichen Formulierung, die eine bandenmäßige Begehung bestreitende Einlassung des Angeklagten sei "nicht zu widerlegen' (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21;… KKStPO/Ott, StPO, 8. Aufl., § 261 Rn. 90), bei der Würdigung der Einlassung von den zutreffenden rechtlichen Maßstäben leiten lassen (vgl. insofern BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2757
BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95 (https://dejure.org/1995,2757)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1995 - 4 StR 279/95 (https://dejure.org/1995,2757)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1995 - 4 StR 279/95 (https://dejure.org/1995,2757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 140
  • NStZ-RR 1996, 140
  • StV 1996, 5
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen …

    Auszug aus BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95
    Hierauf kann deswegen grundsätzlich nicht verzichtet werden, weil es sonst an einer schlüssigen und eindeutigen Willenserklärung des Gerichts mangelt, daß es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Hauptverhandlung macht (vgl. BGH NJW 1990, 1055;… BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluß 2; NStZ 1984, 520).

    Ein Fall, in dem das Fehlen eines Einbeziehungsbeschlusses ausnahmsweise als unschädlich angesehen werden kann, weil das Gericht in anderer Weise zu erkennen gegeben hat, daß es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung machen wollte (vgl. BGH NJW 1990, 1055), ist hier nicht gegeben.

  • BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93

    Strafzumessungsregel - Anwendbarkeit - Tateinheit - Verbrechen - Vergehen - …

    Auszug aus BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95
    Das gewerbsmäßige Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 geht im Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auf (vgl. BGH NStZ 1994, 39).
  • BGH, 16.02.1995 - 1 StR 4/95

    Einbeziehung - Nachtragsanklage - Protokoll

    Auszug aus BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95
    Hierauf kann deswegen grundsätzlich nicht verzichtet werden, weil es sonst an einer schlüssigen und eindeutigen Willenserklärung des Gerichts mangelt, daß es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Hauptverhandlung macht (vgl. BGH NJW 1990, 1055; BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluß 2; NStZ 1984, 520).
  • BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne Eröffnungsbeschluss - Ersetzen des …

    Auszug aus BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95
    Hierauf kann deswegen grundsätzlich nicht verzichtet werden, weil es sonst an einer schlüssigen und eindeutigen Willenserklärung des Gerichts mangelt, daß es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Hauptverhandlung macht (vgl. BGH NJW 1990, 1055;… BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluß 2; NStZ 1984, 520).
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 612/10

    Verfahrenshindernis des mangelnden wirksamen Einbeziehungsbeschlusses …

    "Auf die Verkündung des Einziehungsbeschlusses in der Hauptverhandlung und dessen Aufnahme in das Hauptverhandlungsprotokoll kann grundsätzlich nicht verzichtet werden, weil es sonst an einer schlüssigen und eindeutigen Willenserklärung des Gerichts mangelt, dass es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Hauptverhandlung macht (Senat, 4 StR 279/95).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97

    Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines …

    Dennoch bedarf es im Hinblick auf seine Bedeutung als Grundlage des Hauptverfahrens und mit Rücksicht auf die Erweislichkeit der Beschlußfassung in weiteren Verfahrensstadien regelmäßig der schriftlichen Niederlegung dieser Entscheidung (BGHSt 34, 248; StV 1996, 5 ; OLG Hamm MDR 1993, 893 ; BayObLG …
  • OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97

    Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz …

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  • OLG Hamm, 12.12.1995 - 4 Ss 888/95

    Anforderungen an das Vorliegen eines wirksamen Einbeziehungsbeschlusses …

    Rn. 6 Die fehlende Zustimmung führt zur Einstellung des Verfahrens, weil insoweit mangels wirksamen Einbeziehungsbeschlusses ein auf die Verfahrensrüge zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis besteht (vgl. auch BGH, Beschluß vom 24. August 1995 in 4 StR 279/95; BGH, MDR 1977, 1984 (bei Holz);… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl., § 266 Rn. 14;… KMR-Paulus, StPO, § 266 Rn. 12;… Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO, § 266 Rn. 14 und 17).
  • BGH, 10.11.1995 - 2 StR 400/95

    Strafzumessungsregelung - Gewerbsmäßiges Handeltreiben - Betäubungsmittel in …

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a BtMG steht mit gewerbsmäßigem Handeltreiben nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG nicht in Tateinheit, denn § 29 Abs. 3 BtMG enthält nur Strafzumessungsregeln für den Grundtatbestand des § 29 BtMG, der seinerseits hinter dem Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zurücktritt (BGH, Beschl. v. 24. August 1995 - 4 StR 279/95).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1995 - 4 StR 480/95   

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https://dejure.org/1995,5057
BGH, 04.09.1995 - 4 StR 480/95 (https://dejure.org/1995,5057)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1995 - 4 StR 480/95 (https://dejure.org/1995,5057)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1995 - 4 StR 480/95 (https://dejure.org/1995,5057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 5
  • StV 1996, 81
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und …

    Auszug aus BGH, 04.09.1995 - 4 StR 480/95
    Die verbleibenden Zweifel führen dazu, daß der Angeklagte des Totschlags in Tateinheit mit Unterschlagung gemäß §§ 212 Abs. 1, 246 Abs. 1, 52 StGB (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 4) schuldig zu sprechen ist.
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 122/88

    Beruhen eines Strafausspruchs auf bloßen Vermutungen des Gerichts - Aufhebung …

    Auszug aus BGH, 04.09.1995 - 4 StR 480/95
    Sie entbehrt einer festen Tatsachengrundlage und stellt nur eine Vermutung dar, auf die ein Schuldspruch nicht gestützt werden kann (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 4).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.1998 - 1 Ss 169/98

    Strafbare Straßenverkehrsgefährdung, erforderliche Feststellungen zum Vorsatz …

    Damit werden die Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO) in unzulässiger Weise überschritten (vgl. BGH StV 1996, 5; Senatsbeschluß vom 3. März 1998 - 1 Ss 44/98 -), so daß der Schuldspruch keinen Bestand haben kann.
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