Rechtsprechung
| OLG Bremen, 25.10.1996 - BL 200/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 121
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1997, 143
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 40/94
Verfassungsmäßigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Bremen, 25.10.1996 - BL 200/96
Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (vgl. BVerfG NStZ 1995, 459 m.w.N.).Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen bindet die dafür zuständigen staatlichen Stellen in dem Sinne, daß zur Erfüllung der im Rechtsstaatsprinzip verankerten Justizgewährungspflicht des Staates alle zumutbaren Maßnahmen rechtzeitig getroffen werden müssen (vgl. BVerfG NStZ 1995, 459 m.w.N.).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus OLG Bremen, 25.10.1996 - BL 200/96
Für den Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO kann schon der zwar nicht mit bestimmten Tatsachen belegbare, nach den Umständen des Falles aber nicht auszuschließende Fluchtverdacht u.U. ausreichen (vgl. BVerfG NJW 1966, 243f.; Hans. OLG Bremen StV 1983, 289 m.w.N. und Beschluß des Senats vom 7.10.1996 - BL 209/96 - m.w.N.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 22. Aufl. § 112 Rn. 37). - BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91
Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger …
Auszug aus OLG Bremen, 25.10.1996 - BL 200/96
Die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO sind angesichts der Bedeutung des Beschleunigungsgebotes bei der Behandlung von Haftsachen, das seine Grundlage in dem Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG hat, eng auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1991, 2821 und NStZ 1991, 397 ; BGH NStZ 1991, 546 ). - BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 86/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Bremen, 25.10.1996 - BL 200/96
Die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO sind angesichts der Bedeutung des Beschleunigungsgebotes bei der Behandlung von Haftsachen, das seine Grundlage in dem Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG hat, eng auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1991, 2821 und NStZ 1991, 397 ; BGH NStZ 1991, 546 ).
- OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00
wichtiger Grund, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Absprache mit dem …
Staatsanwaltschaft oder Gericht haben darüber hinaus die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren (vgl. HansOLG Bremen, StV 1997, 143; OLG Düsseldorf, StV 1997, 144, 145) und erforderlichenfalls gemäß § 77 Abs. 2 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder festzusetzen (…OLG Düsseldorf, a.a.O.). - KG, 15.09.2009 - 1 HEs 34/09
Einstweilige Unterbringung: Beachtung des Beschleunigungsgebots durch …
Staatsanwaltschaft oder Gericht haben die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren (vgl. OLG Hamm StV 2000, 629, 630 = NStZ-RR 2001, 60; HansOLG Bremen, StV 1997, 143, 144; OLG Düsseldorf StV 1997, 144, 145; KG, Beschlüsse vom 24. Februar 2009 - (4) 1 HEs 10/09 (6/09) - und vom 22. Mai 2003 - (5) 1 HEs 92/03 (26/03) -). - VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03 Veranlassung zur Auseinandersetzung bestand umso mehr, als vermeidbare Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sachverständigengutachten generell mindestens bedenklich sind (vgl. nur OLG Celle, NdsRpfl 2002, 369) und es nach verbreiteter Ansicht in Haftsachen erforderlich ist, genaue Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist das Gutachten zu erstatten ist, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder auch festzusetzen (vgl. OLG Dresden, StV 2002, 149 f.; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1998, 296 f.; OLG Bremen, StV 1997, 143 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2588 und StV 1998, 559 [560]; OLG Hamm, StV 2000, 629 [630]; OLG Jena, StraFo 1997, 318 f. und StV 1998, 560 [561 f.]; OLG Zweibrücken, StV 1994, 89 f.).
- OLG Hamm, 21.11.2000 - 2 BL 140/00 Rn. 24 zu kontrollieren (vgl. HansOLG Bremen, StV 1997, 143; OLG Düsseldorf, StV 1997, 144, 145) und erforderlichenfalls gemäß.
- OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 1 Ws 133/08 Rn. 6 Nach ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1996, 2588; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 202; OLG Jena StraFo 1997, 318f.; OLG Bremen StV 1997, 143f.) fehlt bei einer mehrmonatigen Verzögerung der Gutachtenerstellung der "wichtige Grund" im Sinne von § 121 Abs. 1, wenn das Gericht - wie hier - die rechtzeitige und wirksame Kontrolle einer zügigen Auftragserledigung durch den Sachverständigen hat vermissen lassen.
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