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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96, 3 Ws 322/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3965
OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96, 3 Ws 322/96 (https://dejure.org/1996,3965)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.1996 - 3 Ws 321/96, 3 Ws 322/96 (https://dejure.org/1996,3965)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 1996 - 3 Ws 321/96, 3 Ws 322/96 (https://dejure.org/1996,3965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 312
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96
    Die Nachprüfung durch den Senat ist bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung darauf beschränkt, ob das von der erkennenden Strafkammer gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die der Kammer im Zeitpunkt ihrer Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (BGH StV 1991, 525 m.Anm. Weider, KG StV 1993, 252 ; OLG Koblenz StV 1994, 316, 317;, Senat Beschluß vom 24.10.
  • OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96
    Die Nachprüfung durch den Senat ist bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung darauf beschränkt, ob das von der erkennenden Strafkammer gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die der Kammer im Zeitpunkt ihrer Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (BGH StV 1991, 525 m.Anm. Weider, KG StV 1993, 252 ; OLG Koblenz StV 1994, 316, 317;, Senat Beschluß vom 24.10.
  • KG, 22.02.1993 - 3 Ws 74/93

    Hauptverhandlung; Haftentscheidung; Würdigung; Dringender Tatverdacht; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96
    Die Nachprüfung durch den Senat ist bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung darauf beschränkt, ob das von der erkennenden Strafkammer gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die der Kammer im Zeitpunkt ihrer Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (BGH StV 1991, 525 m.Anm. Weider, KG StV 1993, 252 ; OLG Koblenz StV 1994, 316, 317;, Senat Beschluß vom 24.10.
  • OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15

    Darstellung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme im …

    Die Nachprüfung des Beschwerdegerichts beschränkt sich, da das Ergebnis der Beweisaufnahme diesem nicht zugänglich ist, darauf, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (…vgl. Senat aaO; ebenso BGH StV 1991, 525; StV 2004, 143; OLG Koblenz, StV 1994, 316; OLG Karlsruhe StV 1997, 312; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07, bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender …

    Bei Haftentscheidung während oder am Ende einer Hauptverhandlung ist nämlich auch das in der Hauptverhandlung gewonnene Ergebnis der Beweisaufnahme zu berücksichtigen (BGH NJW 1991, 525 f.; Senat StV 1997, 312 f.).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Der Begriff der Verhaftung im Sinne des § 305 Satz 2 StPO ist weiter als der des § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1, Abs. 5 StPO und umfasst auch die Anordnungen gemäß § 119 Abs. 1 StPO (…vgl. BT-Drucksache 16/11644, S. 30; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06. Dezember 1996 - 3 Ws 321/96, 3 Ws 322/96-, zitiert nach juris Rn. 6;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 305 Rdnr. 7).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09

    Voraussetzungen eines Haftbefehls nach Verurteilung in zweiter Instanz

    Anderes mag allenfalls für die Frage einer möglichen Straferwartung bei Prüfung einer Haftentscheidung gelten, die während der laufenden Hauptverhandlung ergangen ist (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 457; OLG Karlsruhe, StV 1997, 312 ; StV 2001, 118).
  • OLG Dresden, 03.06.2016 - 2 Ws 256/16
    Bei der Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht auch unter Beachtung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten gerichtlichen Rechtsschutzes darauf beschränkt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. September 2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02 -, juris), ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe StV 1997, 312).

    Seite2 Bewertung des Beweisergebnisses beruht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06. Dezember 1996 - 3 Ws 321/96, 3 Ws 322/96 -, juris, = StV 1997, 312 f.).

  • OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Bei der Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht auch unter Beachtung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten gerichtlichen Rechtsschutzes darauf beschränkt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. September 2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02 -, juris), ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe StV 1997, 312).

    Seite2 der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz jedoch auch insoweit auf die Frage beschränkt, ob die Bewertung der Fluchtgefahr auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06. Dezember 1996 - 3 Ws 321/96, 3 Ws 322/96 -, juris, = StV 1997, 312 f.).

  • OLG Dresden, 20.06.2016 - 2 Ws 298/16
    Danach gilt: Bei der Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht auch unter Beachtung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten gerichtlichen Rechtsschutzes darauf beschränkt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. September 2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02 -, juris), ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe StV 1997, 312).

    Da der Grad der Fluchtgefahr u.a. maßgeblich von der Straferwartung indiziert wird und diese gleichermaßen wie der dringende Tatverdacht vorliegend allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz jedoch auch insoweit auf die Frage beschränkt, ob die Bewertung der Fluchtgefahr auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06. Dezember 1996 - 3 Ws 321/96, 3 Ws 322/96 -, juris, = StV 1997, 312 f.).

  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über …

    OLG Karlsruhe StV 1997, 312.
  • OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 1 Ws 204/18

    Überprüfung einer Haftentscheidung nach durchgeführter Hauptverhandlung

    Rn. 23 Da das Maß der Fluchtgefahr maßgeblich von der Straferwartung indiziert wird und diese gleichermaßen wie der dringende Tatverdacht vorliegend allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz insoweit ebenfalls auf die Frage beschränkt, ob die Bewertung der Fluchtgefahr auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. OLG Karlsruhe StV 1997, 312; OLG Stuttgart Justiz 2003, 457).
  • OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09

    Untersuchungshaft; Haftverschonung; Fluchtgefahr

    Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe StV 1997, 312).
  • OLG Hamm, 29.11.2016 - 1 Ws 510/16

    Haftbefehl; Außervollzugsetzung; eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts; …

  • OLG Köln, 13.02.1998 - 2 Ws 93/98
  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung; …

  • OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/03

    Untersuchungshaft nach durchgeführter Hauptverhandlung: Beschränkte …

  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 18/20

    Überprüfung eines Haftbefehls nach noch nicht rechtskräftiger Verurteilung des …

  • KG, 03.12.2015 - 1 Ws 82/15

    Untersuchungshaftfortdauer: Haftgrund der Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung …

  • OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96

    Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit …

  • OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00

    Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils

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