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Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 31.07.1996

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2639
BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96 (https://dejure.org/1996,2639)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1996 - 5 StR 370/96 (https://dejure.org/1996,2639)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 (https://dejure.org/1996,2639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 363
  • StV 1997, 9 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises …

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96
    Bei seiner Bewertung des Nachtatverhaltens hat der Tatrichter zum einen nicht erkennbar bedacht, daß den Bemühungen um ein erfundenes Alibi nur ein sehr begrenzter Beweiswert zukam (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95 - insoweit in StV 1996, 251 nicht abgedruckt); Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr. BGHSt 41, 153, 156 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95] m.w.N.).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten …

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96
    Zum anderen hat das Landgericht das anfängliche Schweigen des Angeklagten unzulässig zu seinem Nachteil berücksichtigt (…vgl. etwa BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4 m.w.N.; siehe auch BGHSt 34, 324 ff.).
  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95

    Beweiswürdigung - Beweiswert - Faserspuren

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96
    Bei seiner Bewertung des Nachtatverhaltens hat der Tatrichter zum einen nicht erkennbar bedacht, daß den Bemühungen um ein erfundenes Alibi nur ein sehr begrenzter Beweiswert zukam (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95 - insoweit in StV 1996, 251 nicht abgedruckt); Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr. BGHSt 41, 153, 156 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95] m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 703/86

    Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu dessen Nachteil

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96
    Zum anderen hat das Landgericht das anfängliche Schweigen des Angeklagten unzulässig zu seinem Nachteil berücksichtigt (vgl. etwa BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4 m.w.N.; siehe auch BGHSt 34, 324 ff.).
  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil …

    Der widerlegten Alibibehauptung kommt nur ein sehr begrenzter Beweiswert zu; denn unwahre Alibiangaben lassen sich nur mit Vorsicht als Beweiszeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann (BGHSt 41, 153 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95];… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11; BGH StV 1992, 259; 1997, 9 und 293).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Lüge; …

    Wie bei der Frage der Würdigung des Scheiterns eines Alibis (vgl. u. a. BGH StV 1982, 158; 1984, 495; 1992, 259; BGH NStZ-RR 1996, 363 und 1998, 303) oder der Widerlegung sonstiger Angaben eines Angeklagten (vgl. hierzu u. a. BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; 1994, 175; BGHSt 41, 153) ist zu beachten, dass ein Angeklagter meinen kann, seine Lage durch falsche Angaben verbessern zu können.
  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 202/02

    Ermessensentscheidung bei der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung; …

    Dies begründet die Besorgnis, der Tatrichter habe zulässiges Verteidigungsverhalten zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt (vgl. Senat, Beschl. vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 und BGH, Beschl. vom 21. Februar 1997 - 2 StR 30/97).
  • BGH, 09.01.1997 - 5 StR 667/96

    Zulässigkeit unwahre Alibiangaben als Beweiszeichen für die Schuld

    Unwahre Alibiangaben lassen sich nur mit Vorsicht als Beweiszeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr.; BGHSt 41, 153, 156 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95]; BGH, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 - je m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96

    Benennung eines Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit

    Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (…BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).".
  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05

    Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes …

    Das Scheitern eines nicht nur widerlegten, sondern sogar nachweislich erlogenen Alibis ist für sich allein ohne Rücksicht auf die Gründe und die Begleitumstände noch kein Indiz für die Täterschaft, denn auch ein Unschuldiger kann Zuflucht zur Lüge nehmen (vgl. BGH NStZ 2004, 392; NStZ-RR 96, 363; 98, 303;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., Rdnr. 25 zu § 261 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 05.03.2001 - 1 Ss 45/01

    Beweiswürdigung, Überzeugungsbildung, Alibi, widerlegtes, Einlassung, Lüge

    Solchen widerlegten Behauptungen kommt nur ein sehr begrenzter Beweiswert zu; denn unwahre Angaben lassen sich nur mit Vorsicht als Beweiszeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht in der Lüge nehmen kann (s. auch BGHSt 41, 153; BGH StV 1992, 259; 1997, 9 und 293; BGH NStZ 1986, 325; BGH StV 1985, 356, 357).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 314/97

    Rechtsmangelhafte Beweiswürdigung - Zigarette mit Blutanhaftungen als …

    Allerdings lassen sich Lügen nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich wirklich ereignet hat (st. Rspr., BGHSt 41, 153, 156 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95]; BGH, Beschl. v. 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 31.07.1996 - Ws 77 - 78/96, Ws 77/96, Ws 78/96   

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https://dejure.org/1996,7477
OLG Bremen, 31.07.1996 - Ws 77 - 78/96, Ws 77/96, Ws 78/96 (https://dejure.org/1996,7477)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31.07.1996 - Ws 77 - 78/96, Ws 77/96, Ws 78/96 (https://dejure.org/1996,7477)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - Ws 77 - 78/96, Ws 77/96, Ws 78/96 (https://dejure.org/1996,7477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 9
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …

    Auszug aus OLG Bremen, 31.07.1996 - Ws 77/96
    Als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit ist die Anordnung nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beobachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 44, 105, 117; 48, 292, 296, jeweils zu § 150 BRAO ).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen …

    Auszug aus OLG Bremen, 31.07.1996 - Ws 77/96
    Als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit ist die Anordnung nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beobachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 44, 105, 117; 48, 292, 296, jeweils zu § 150 BRAO ).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1984 - 1 Ws 159/84
    Auszug aus OLG Bremen, 31.07.1996 - Ws 77/96
    Bei der Anordnung des vorläufigen Berufsverbots gem. § 132 a StPO handelt es sich um eine vorläufige Präventivmaßnahme, die nach lediglich summarischer Prüfung der materiellen Voraussetzungen ausgesprochen werden kann, während ihrer Dauer jedoch ähnlich folgenschwere und - möglicherweise - irreparable Wirkungen für die berufliche Existenz des Betroffenen hat, wie das nach umfassender Prüfung der Voraussetzungen verhängte und erst mit der Rechtskraft des Urteils wirksam werdende Berufsverbot nach § 70 StGB (vgl. OLG Karlsruhe, OLG St. Nr. 1 zu § 132 a StPO ; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379 ).
  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05

    Freiheit der Berufsausübung (Schranken; vorläufiges Berufsverbot); Anordnung …

    Gleiches gilt für die gesetzlichen Voraussetzungen des § 132 a StPO und die Angemessenheit der gerichtlichen Maßnahme im konkreten Einzelfall (vgl. OLG Bremen, StV 1997, S. 9).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde; …

    Als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit ist die Anordnung nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beobachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 48, 292; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; OLG Bremen StV 1997, 9; BGHSt 28, 84).
  • OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02

    Haftverschonung - Kein vorläufiges Berufsverbot als Auflage

    Die vorläufige Präventivmaßnahme nach § 132 a StPO, die nach lediglich summarischer Prüfung ausgesprochen werden kann, hat während ihrer Dauer jedoch ähnlich folgenschwere und - möglicherweise - irreparable Wirkungen für die berufliche Existenz des Betroffenen, wie das nach umfassender Prüfung der Voraussetzungen verhängte und erst mit Rechtskraft des Urteils wirksam werdende Berufsverbot nach § 70 StGB ( Senatsbeschluss vom 4. August 1988 - 2 Ws 145/88; OLG Bremen StV 1997, 9 ).
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