Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Würdigung einer behaupteten Täuschung eines an einem Betäubungsmittelhandel Beteiligten über die Art des Betäubungsmittels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 589
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Auszug aus BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97
Dabei weist der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, daß der Tatrichter Angaben des Angeklagten, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrundelegen darf, wenn für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97;… Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 56 a.E.). - BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94
Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von …
Auszug aus BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97
Sollte der neue Tatrichter jedenfalls zum äußeren Tatgeschehen wiederum der Einlassung des Angeklagten folgen, so wird er die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe (UA 8) unter Beachtung der dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36, 47) vorzunehmen und dabei zu beachten haben, daß die Täuschung eines an einem Betäubungsmittelhandel Beteiligten über wesentliche Umstände (hier die Art des Betäubungsmittels) eher dafür spricht, daß dieser nur die Stellung eines Gehilfen hat. - BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93
Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel - …
Auszug aus BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97
Sollte der neue Tatrichter jedenfalls zum äußeren Tatgeschehen wiederum der Einlassung des Angeklagten folgen, so wird er die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe (UA 8) unter Beachtung der dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36, 47) vorzunehmen und dabei zu beachten haben, daß die Täuschung eines an einem Betäubungsmittelhandel Beteiligten über wesentliche Umstände (hier die Art des Betäubungsmittels) eher dafür spricht, daß dieser nur die Stellung eines Gehilfen hat.
- BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und …
Auszug aus BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97
Dabei weist der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, daß der Tatrichter Angaben des Angeklagten, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrundelegen darf, wenn für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97;… Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 56 a.E.). - BGH, 25.10.1995 - 3 StR 225/95
Gleicher Strafrahmen für unerlaubten Besitz von Betäubungsmittlen und unerlaubten …
Auszug aus BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97
Zu der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben in nicht geringer Menge tritt dann in Tateinheit der (täterschaftlich ausgeübte) unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinzu (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1). - BGH, 12.09.1996 - 4 StR 241/96
Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung - …
Auszug aus BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97
Der Erwägung des Tatrichters läßt sich nämlich entgegenhalten, daß mit der Überlassung von Rauschgift an eine nicht näher bekannte und zudem nicht voll eingeweihte Person ein erhöhtes Entdeckungs- und Verlustrisiko verbunden sein kann (vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 13 und 15). - BGH, 05.08.1993 - 4 StR 410/93
Zulässigkeit der Verwertung einer Zeugenaussage dass bei dem Angeklagten Heroin …
Auszug aus BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97
Der Erwägung des Tatrichters läßt sich nämlich entgegenhalten, daß mit der Überlassung von Rauschgift an eine nicht näher bekannte und zudem nicht voll eingeweihte Person ein erhöhtes Entdeckungs- und Verlustrisiko verbunden sein kann (vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 13 und 15). - BGH, 19.01.1988 - 1 StR 649/87
Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit und bedingter Vorsatz im Rahmen der …
Auszug aus BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97
Denn nach der Rechtsprechung zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und (bewußter) Fahrlässigkeit kommt dolus eventualis nur in Betracht, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung in der Weise einverstanden ist, daß er sie billigend in Kauf nimmt oder sich wenigstens mit ihr abfindet (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 4 Einfuhr 1 m.w.N.).
- BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21
Recht des letzten Wortes (negative Beweiskraft des Protokolls; Revisionsgrund: …
Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. BGH…, Urteil vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574, Rn. 11;… Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, Rn. 7; Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653; Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590). - BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20
Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer …
Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, juris Rn. 7; vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653 und vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590; zum erheblich verminderten Beweiswert einer Einlassung mittels Verteidigererklärung vgl. BGH…, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, juris Rn. 23). - BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des …
Die Annahme des Landgerichts enthält daher keinen Verstoß gegen den Grundsatz, daß der Tatrichter Angaben des Angeklagten, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrundelegen darf, wenn für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (…BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 29; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97). - BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97
Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters …
Bei einer Gewinnerwartung von 150, 00 DM oder knapp darüber kann der auf generelle Erfahrungssätze gestützte Schluß des Landgerichts, der Angeklagte habe die Menge des bei ihm gefundenen Rauschgifts gekannt oder die Lagerung einer Menge in dieser Größenordnung billigend in Kauf genommen, in Frage gestellt sein (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97 -).
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