Rechtsprechung
| BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/2000, 4St RR 117/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 2; ; StGB § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO § 370 Abs. 6; ; AO § 370 Abs. 7
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der die Verjährung unterbrechenden Beschuldigtenvernehmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschuldigtenvernehmung; Verjährungsunterbrechung; Ermittlungsrichterliche Vernehmung; Unbekanntes Tatgeschehen; Steuerhinterziehung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Verjährungsunterbrechung - Vernehmung durch Ermittlungsrichter
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 320
- StV 2001, 626 (Ls.)
- BayObLGSt 2000, 164
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes …
Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00
Jedoch weist die Beweiswürdigung der Strafkammer Rechtsmängel auf, weil sie teilweise auf unzulässigen Schlußfolgerungen beruht, zum Teil Lücken hat, aber auch das Gebot der umfassenden Beweiswürdigung nicht beachtet (vgl. dazu etwa BGH NStZ 2000, 48; StV 1999, 5;… BGHR § 261 StPO Beweiswürdigung, unzureichende 1).d) Im übrigen läßt die in der angefochtenen Entscheidung niedergelegte Beweiswürdigung der Strafkammer, aufgrund deren sie den Angeklagten insgesamt für glaubwürdig erachtet hat, die gebotene Gesamtabwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vermissen (vgl. dazuetwa BGHSt NStZ 2000, 550; BGHR § 261 StPO Beweiswürdigung 2, vgl. auch BGH StV 1999, 5 jeweils m.w.N.).
- OLG Hamburg, 08.03.1996 - 1 Ws 316/95
Strafrechtliche Anklage wegen gemeinschaftlicher und fortgesetzter Verkürzung …
Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00
Dementsprechend kann auch der vom OLG Hamburg im Beschluß vom 8.3.1996 (wistra 1996, 193/196) vertretenen gleichlautenden Auffassung nicht gefolgt werden, dass sich § 370 Abs. 7 AO a.F. auch auf die Hinterziehung von Steuern im Sinne von § 370 Abs. 6 AO beziehe. - BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00
In diesem Zusammenhang markiert der mögliche Wortsinn des Gesetzes die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. z.B. BVerfGE 73, 206/235; 71, 108/114 f.).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00
Der objektive Gehalt einer Norm ergibt sich somit in erster Linie aus ihrem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang, in den sie gestellt ist (vgl. z.B. BVerfGE 64, 261/275; 54, 277/297 ff.). - BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00
Der Wille des Gesetzgebers kann deswegen bei der Auslegung nur insoweit berücksichtigt werden, als er auch im Text Niederschlag gefunden hat (vgl. z.B. BVerfGE 62, 1/45). - BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80
Hafturlaub
Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00
Der objektive Gehalt einer Norm ergibt sich somit in erster Linie aus ihrem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang, in den sie gestellt ist (vgl. z.B. BVerfGE 64, 261/275; 54, 277/297 ff.). - BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00
In diesem Zusammenhang markiert der mögliche Wortsinn des Gesetzes die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. z.B. BVerfGE 73, 206/235; 71, 108/114 f.). - BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung bei Umsatzsteuerhinterziehung - Wirkung …
Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00
An der verjährungsunterbrechenden Wirkung dieser zweckmäßigen Verfügung ändert es nichts, dass ihre Erledigung unterblieben ist, ohne dass die hierfür maßgeblichen Gründe den Akten entnommen werden können (vgl. z.B. BGH NStZ 1985, 545). - BGH, 28.02.1997 - StB 14/96
Das K.O.M.I.T.E.E.
Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00
Ausweislich der Akten wurde zwar das Ermittlungsverfahren nicht förmlich auch auf diese Tat erstreckt, die angeordnete Vernehmung zielte aber erkennbar darauf ab, gegen den Beschuldigten auch wegen dieser Fahrt strafrechtlich vorzugehen (vgl. dazu z.B. BGH NStZ 1997, 398). - BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87
Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren
Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00
Für die sachlichrechtliche Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung steht dem Revisionsgericht aber nur die Urteilsurkunde zur Verfügung (vgl. z.B. BGHSt 35, 238/241). - BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72
Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung - …
- BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …
- BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00
Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch
- BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86
Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und …
- BayObLG, 25.09.2001 - 4St RR 71/01
Zersägen alter Bahnschwellen als Bearbeiten im Sinne der Gefahrstoffverordnung
Schließlich ist bei der Auslegung von Strafnormen zu beachten, dass der Wortsinn solcher Bestimmungen aus der Sicht des Bürgers zu bestimmen ist, weil Art. 103 Abs. 2 GG Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten verlangt (vgl. BayObLGSt 2000, 164/171 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 02.04.2001 - 1 Ss 247/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 626 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 16.08.2026 - 1 ORs 163/26
Strafzumessung, kurzfristige Freiheitsstrafe, Urteilsgründe
Hat indes ein Angeklagter zwischen der Begehung und der Aburteilung einer Tat, hinsichtlich derer über die Strafaussetzung zur Bewährung zu entscheiden ist, durch Haft erstmals einen (längeren) Freiheitsentzug erlitten, muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte (vgl. BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; OLG Karlsruhe zfs 2005, 410 = VRS 108, 423; SenE v. 26.10.2007 - 83 Ss 135/07 - SenE v. 06.07.2007 - 82 Ss 93/07 - = StV 2008, 24 = NStZ-RR 2008, 170 L.; SenE v. 08.07.2008 - 83 Ss 50/08 - SenE v. 30.05.2017 - III-1 RVs122/17 - ; SenE v. 12.06.2020 - III-1 RVs 102/20 - SenE v. 05.02.2021 - III-1 RVs 14/21 -). - OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06
Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und …
Hat der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft erstmals einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte (vgl. OLG Dresden StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat v. 05.10.1993 = NStZ 1994, 205; SenE v. 03.05.2005 - 8 Ss 64/05;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.). - OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07
Prognoseentscheidung zu den Wirkungen erstmaliger Strafverbüßung
Hat der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft erstmals einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte (vgl. BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; Senat NStZ 1994, 205; OLG Karlsruhe StV 2001, 625;… SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.). - OLG Köln, 06.07.2007 - 82 Ss 93/07
Antrag auf Gewährung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; Voraussetzungen für …
Hat aber der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) jedenfalls dann auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte, wenn es sich um die erste Inhaftierung gehandelt hat (BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; OLG Karlsruhe StV 2001, 625 u. zfs 2005, 410 = VRS 108, 423;… SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - SenE v. 27.03.2007 - 81 Ss 15/07 - Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.) oder wenn er zuvor lediglich den Jugendstrafvollzug kennengelernt hatte und dieser schon längere Zeit zurückliegt (vgl. SenE v. 05.10.1993 - Ss 399/93 = NStZ 1994, 205, 206; SenE v. 19.06.2007 - 83 Ss 70/07 -). - OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 53 Ss 229/10
Revision gegen die Ablehnung der Aussetzung zur Bewährung
Hat der Angeklagte aber zwischen Begehung und Aburteilung der Tat erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, so muss bei Verneinung einer ungünstigen Prognose auch darauf eingegangen werden, welche Wirkungen diese Strafverbüßung auf den Angeklagten hatte (vgl. OLG Köln StV 2008, 24; OLG Köln NStZ-RR 2007, 266; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 200; OLG Karlsruhe StV 2001, 626; BayOLG DAR 82, 248;… Fischer, 57. Auflage, § 56, Rn. 6b m. w. N.).
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