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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.08.2004

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1962
BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04 (1) (https://dejure.org/2004,1962)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2004 - 1 StR 145/04 (1) (https://dejure.org/2004,1962)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04 (1) (https://dejure.org/2004,1962)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei offenem feindseligen Gegenübertreten; Ausnutzungsbewusstsein)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StPO; § 250 Satz 1 StPO
    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Anwendungsbereich; Verlesung von Protokollen über Atemalkoholtests)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer von einem Nebenkläger erhobenen Verfahrensrüge; Nichterschöpfende Sachverhaltswürdigung; Bewusstes Ausnutzen von Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers; Definition des Mordmerkmals der Heimtücke; Feststellungen zum Vorliegen eines Tötungsvorsatzes

  • Wolters Kluwer

    Protokolle über Atemalkoholtests als Gegenstand des Urkundenbeweises; Grundsatz der persönlichen Vernehmung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Atemalkoholtest - weitere Beweiserhebungen notwendig oder genügt Verlesung

  • blutalkohol PDF, S. 198

    Protokolle über Atemalkoholtests als Gegenstand des Urkundenbeweises

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtücke bei erst nach dem Angriff gefasstem Tötungsvorsatz

  • rechtsportal.de

    StPO § 249 Abs. 1 § 250
    Ausdruck über das Ergebnis einer Atemalkoholmessung als verlesbare Urkunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Protokolle über Atemalkoholtests als Gegenstände des Beweisverfahrens

  • IWW (Kurzinformation)

    Beweisrecht - Verlesung eines Protokolls über Atemalkoholtest

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 526
  • NZV 2005, 542
  • StV 2004, 638
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der …

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, daß keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15).

    In beiden Fällen bleibt dem Opfer keine Zeit zu irgendwie gearteten Gegenmaßnahmen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Das Opfer muß gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos sein (BGHSt 32, 382, 384).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353, 368;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, daß keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15).
  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg- …

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Rn. 12 c) Für das bewußte Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz …

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05

    Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff; …

    Rn. 7 Die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers eines Tötungsdelikts kann auch dann bestehen, wenn der Täter ihm zwar offen entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; Senatsurteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Rn. 200 Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt (vgl. BGH, NJW 1985, 334; NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2012, 371; NStZ 2012, 270; NStZ 2013, 232; NStZ 2013, 337).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass für die Beurteilung der Lage, ob das Opfer mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnete, der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs maßgebend ist (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ 2007, 700; NStZ 2009, 29; NStZ 2012, 270; NStZ 2013, 232).

    Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).

    Rn. 202 Heimtücke i.S.d. § 211 Abs. 2 Alt. 5 StGB setzt weiter voraus, dass das Opfer gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos ist (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2012, 371; NStZ 2012, 270).

  • BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf konsularischen Beistand: Belehrung bei …

    Das Opfer muss gerade auf Grund seiner Arglosigkeit wehrlos sein, wobei für die Beurteilung die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs maßgebend ist (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2005, 688, 689; 2006, 502, 503; Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04;… Urt. vom 2. Februar 2005 - 1 StR 473/04).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 346/11

    Mord (niedrige Beweggründe, Heimtücke und Arglosigkeit); verminderte …

    Zu bedenken wird auch sein, dass das Opfer auch dann arglos sein kann, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, also sein Opfer etwa von vorne angreift, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04, juris Rn. 6 mwN).

    In beiden Fällen bleibt dem Opfer keine Zeit zu irgendwie gearteten Gegenmaßnahmen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03, NStZ-RR 2004, 234 mwN; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04, juris Rn. 11; vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503; vom 2. April 2008 - 2 StR 621/07, NStZ-RR 2008, 238;… vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3;… vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 699/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 16 …und vom 24. Febuar 1999 - 3 StR 520/98, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 27).

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08

    Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende …

    Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit ist es erforderlich, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; BGH NStZ 2003, 535;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 9).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des …

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (BGHSt 32, 382, 383 f.; BGH NJW 1991, 1963; Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).

    Rn. 9 aa) Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter die Argund Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; NStZ 2005, 688, 689).

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04

    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand; …

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04 m.w.N.).

    Für das bewußte Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).

  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12

    Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre …

    Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstseins liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 ff. mwN; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688 ff.; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02, NStZ 2003, 535 ff. mwN;… vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN).
  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
    Rn. 93 Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt (vgl. BGH, NJW 1985, 334; NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2012, 371; NStZ 2012, 270; NStZ 2013, 232; NStZ 2013, 337).

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ 2007, 700; NStZ 2009, 29; NStZ 2012, 270; NStZ 2013, 232).

    Dabei kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).

    Rn. 95 Zudem muss das Opfer gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos sein (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2012, 371; NStZ 2012, 270).

  • LG Mönchengladbach, 30.11.2015 - 27 Ks 5/14
    Rn. 282 Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt (vgl. BGH, NJW 1985, 334; NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2012, 371; NStZ 2012, 270; NStZ N40, 232; NStZ N40, 337).

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ 2007, 700; NStZ N43, 29; NStZ 2012, 270; NStZ N40, 232).

    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des BGH das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.N39, Az. 1 StR 273/N37, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. N35 StR 346/N37, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.N40, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).

  • LG München I, 02.11.2017 - 1 Ks 127 Js 196615/16

    Mord aus niedrigen Beweggründen beim Mord nach Stalking; Feststellung der …

  • BGH, 11.01.2011 - 1 StR 517/10

    Versuchter Mord (Habgier; Ermöglichen einer Straftat; Heimtücke: mangelnde …

  • BGH, 04.06.2013 - 4 StR 180/13

    Mord (Heimtücke: Beweiswürdigung)

  • LG Duisburg, 16.12.2024 - 36 Ks 6/24
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Rechtsprechung
   BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2613
BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04 (https://dejure.org/2004,2613)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2004 - 3 StR 202/04 (https://dejure.org/2004,2613)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 (https://dejure.org/2004,2613)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 5 StPO; § 140 Abs. 1 StPO; § 274 StPO; § 129 Abs. 6 StGB
    Abwesenheit vorgeschriebener Verfahrensbeteiligter (notwendige Verteidigung); wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (Beweisaufnahme); Beweiskraft des Protokolls (Relativierung: dienstliche Äußerungen, Protokollberichtigung); Konkurrenzen (Klammerwirkung trotz ...

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auf der Jagd nach der Wahrheit? (Klaus-Ulrich Ventzke; HRRS 4/2008, S. 180 ff.)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 46
  • StV 2004, 638
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe …

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Der protokollierte Verfahrensablauf unterscheidet sich wesentlich von demjenigen, den der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00 (= NStZ 2002, 270 m. krit. Anm. Fezer) zu beurteilen hatte.

    Den dies in Frage stellenden - nicht entscheidungstragenden - Erwägungen im Urteil des 2. Strafsenats vom 8. August 2001 (NStZ 2002, 270, 272;… vgl. auch BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 - 5. Strafsenat) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der …

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Rn. 6 Da die zeitweilige Abwesenheit der beiden Verteidiger des Angeklagten W. aber durch die gesetzlich festgelegte Beweiskraft des Protokolls bestätigt wird, können die das Gegenteil bezeugenden dienstlichen Erklärungen der erkennenden Richter, der Protokollführerin und der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH NStZ 1983, 373; StV 1986, 287, 288).

    Damit konnte - unbeschadet des Umstands, daß eine formelle Berichtigung der Sitzungsniederschrift bisher ohnehin nicht vorgenommen worden ist - dem ursprünglichen Protokoll indessen nicht mehr zu Lasten des Angeklagten die Beweiskraft entzogen werden, nachdem dieser die Rüge nach § 338 Nr. 5 StPO erhoben hatte (vgl. BGHSt 2, 125; 34, 11;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8; BGH NStZ 1992, 49).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Dies führt indessen nicht dazu, daß die klammernde Wirkung des Organisationsdelikts nach § 129 a Abs. 1 StGB entfiele, durch welche die vom Angeklagten in Umsetzung der terroristischen Ziele begangenen, nach der Strafandrohung gleichgewichtigen Brandstiftungsdelikte zu Tateinheit verbunden werden (vgl. BGHSt 29, 288, 291 f. m. w. N.).
  • EGMR, 25.04.1983 - 8398/78

    Pakelli ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Rn. 6 Da die zeitweilige Abwesenheit der beiden Verteidiger des Angeklagten W. aber durch die gesetzlich festgelegte Beweiskraft des Protokolls bestätigt wird, können die das Gegenteil bezeugenden dienstlichen Erklärungen der erkennenden Richter, der Protokollführerin und der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH NStZ 1983, 373; StV 1986, 287, 288).
  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat - …

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Es gilt hier im Ergebnis dasselbe wie in den Fällen, in denen das die anderen Straftaten zu Tateinheit verklammernde Delikt wegen Fehlens des erforderlichen Strafantrages (…vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 1 und 2) oder aufgrund einer Verfahrensbeschränkung nach § 154 a StPO (vgl. BGH NStZ 1984, 135;… BGHR StPO § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3) nicht abgeurteilt werden kann.
  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 338/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Damit konnte - unbeschadet des Umstands, daß eine formelle Berichtigung der Sitzungsniederschrift bisher ohnehin nicht vorgenommen worden ist - dem ursprünglichen Protokoll indessen nicht mehr zu Lasten des Angeklagten die Beweiskraft entzogen werden, nachdem dieser die Rüge nach § 338 Nr. 5 StPO erhoben hatte (vgl. BGHSt 2, 125; 34, 11;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8; BGH NStZ 1992, 49).
  • BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99

    Namensverwechselung; Veidigter Dolmetscher; Protokollberichtigung

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Den dies in Frage stellenden - nicht entscheidungstragenden - Erwägungen im Urteil des 2. Strafsenats vom 8. August 2001 (NStZ 2002, 270, 272; vgl. auch BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 - 5. Strafsenat) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Damit konnte - unbeschadet des Umstands, daß eine formelle Berichtigung der Sitzungsniederschrift bisher ohnehin nicht vorgenommen worden ist - dem ursprünglichen Protokoll indessen nicht mehr zu Lasten des Angeklagten die Beweiskraft entzogen werden, nachdem dieser die Rüge nach § 338 Nr. 5 StPO erhoben hatte (vgl. BGHSt 2, 125; 34, 11;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8; BGH NStZ 1992, 49).
  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 487/90

    Beweis des Verfahrensfehlers der Nichtgewährung des letzten Wortes durch das …

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Damit konnte - unbeschadet des Umstands, daß eine formelle Berichtigung der Sitzungsniederschrift bisher ohnehin nicht vorgenommen worden ist - dem ursprünglichen Protokoll indessen nicht mehr zu Lasten des Angeklagten die Beweiskraft entzogen werden, nachdem dieser die Rüge nach § 338 Nr. 5 StPO erhoben hatte (vgl. BGHSt 2, 125; 34, 11; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8; BGH NStZ 1992, 49).
  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 190/87

    Konkurrenzen: Klammerwirkung der Entführung hinsichtlich einer Trunkenheitsfahrt …

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
    Es gilt hier im Ergebnis dasselbe wie in den Fällen, in denen das die anderen Straftaten zu Tateinheit verklammernde Delikt wegen Fehlens des erforderlichen Strafantrages (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 1 und 2) oder aufgrund einer Verfahrensbeschränkung nach § 154 a StPO (vgl. BGH NStZ 1984, 135;… BGHR StPO § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3) nicht abgeurteilt werden kann.
  • BGH, 24.08.1988 - 2 StR 432/88

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zusammenfassung mehrerer Taten zur …

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Fehlende Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei der versuchten …

    Darauf hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zu anderen tatbestandlichen Handlungseinheiten, insbesondere Dauerdelikten (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. August 1988 - 2 StR 432/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 2;… vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3;… vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 6) - die Annahme einer Klammerwirkung des § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB bezüglich mehrerer als Mitglied begangener sonstiger Straftaten aufgebaut (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04, NStZ 2005, 46, 47).
  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen …

    Ebenso wenig können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen den Inhalt des Protokolls in Einzelpunkten zum Nachteil des Angeklagten in Frage stellen (BGHSt 8, 283; 10, 342 [343]; 13, 53 [59]; 22, 278 [280];… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8 3, 6, 8, 11, 29; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39 [40]; 1992, 4; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281 [282]; BGH StV 1986, 287 [288]; 2002, 183, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -).

    Ob - und in welchen Fallkonstellationen - distanzierende Erklärungen der - oder einer der - Urkundspersonen dem Protokoll generell die formelle Beweiskraft entziehen und damit grundsätzlich den Weg zum Freibeweisverfahren eröffnen (BGHSt 4, 364 [365]; BGH NStZ 1988, 85;… Engelhardt in Karlsruher Kommentar zur StPO 5. Aufl. § 274 Rdn. 6) oder nicht (…BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3; BGH NStZ 2005, 281 [282]), kann hier dahinstehen (…vgl. BGHR StPO Beweiskraft 13; offen gelassen in BGH NStZ 2002, 270 [272]; so weit sie zugunsten des Angeklagten wirken vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 13, 28; BGH NStZ 1988, 85;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 49 m.w.N.).

    - Die Berücksichtigung jeder Protokollberichtigung durch das Revisionsgericht könnte auch der Ausweitung der Rechtsprechung zur Lückenhaftigkeit des Protokolls (…vgl. etwa BGHR StPO § 274 Beweiskraft 25, 27; BGH NStZ 2002, 270, mit kritischer Anmerkung Fezer, 272, kritische Anmerkung Köberer in StV 2002, 527; BGH, Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04; weitere Entscheidungen vgl. BGH-Nack unter dem Registerstichwort: § 274 StPO Freibeweis) begegnen, eine Ausweitung zu der in der Literatur vorgebracht wird, die Senate suchten in Grenzfällen geradezu nach Möglichkeiten der Durchbrechung der formellen Beweiskraft des Protokolls (vgl. Detter, Die Beweiskraft des Protokolls und die Wahrheitspflicht der Verfahrensbeteiligten, StraFo 2004, 329 [330]; Park, Die Beweiskraft des Protokolls und die Wahrheitspflicht der Verfahrensbeteiligten, StraFo 2004, 335, [338, 340]).

    Denn allein distanzierende dienstliche Erklärungen der Urkundspersonen - ohne Protokollberichtigung - führen nicht zum Wegfall der Beweiskraft, wenn dadurch einer vom Beschwerdeführer erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen wird (BGHSt 8, 283; 10, 342 [343]; 13, 53 [59]; 22, 278 [280];… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3, 6, 8, 11, 29; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39 [40]; 1992, 4; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281 [282]; BGH StV 1986, 287 [288]; 2002, 183, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -), während im umgekehrten Fall zugunsten des Angeklagten die Beweiskraft des Protokolls entfällt (BGHSt 4, 364, 365;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 1; BGH NStZ 1988, 85).

  • BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24

    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …

    Es wäre konsequent gewesen, die Fälle gleich zu behandeln, in denen hinsichtlich des durch den Beteiligungsakt begangenen weiteren Delikts eine Verfahrensvoraussetzung, etwa der erforderliche Strafantrag, fehlt (zur Verklammerung durch eine nicht verfolgbare Straftat s. BGH, Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 9;… LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., § 52 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten …

    Rn. 9 Ebenso wenig können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen den Inhalt des Protokolls in Einzelpunkten zum Nachteil des Angeklagten in Frage stellen (BGHSt 8, 283; 10, 342, 343; 13, 53, 59; 22, 278, 280;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3, 6, 8, 11; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39, 40; 1992, 49; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281, 282; BGH StV 1986, 287, 288; 2002, 183; 2002, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 8 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -).

    Ob - und in welchen Fallkonstellationen - distanzierende Erklärungen der - oder einer der - Urkundspersonen dem Protokoll generell die formelle Beweiskraft entziehen und damit grundsätzlich den Weg zum Freibeweisverfahren eröffnen (BGHSt 4, 364, 365;… Engelhardt in Karlsruher Kommentar zur StPO 5. Aufl. § 274 Rdn. 6) oder nicht (…BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3; BGH NStZ 2005, 281, 282), kann hier dahinstehen (…vgl. BGHR StPO Beweiskraft 13; offen gelassen in BGH NStZ 2002, 270, 272; soweit sie zugunsten des Angeklagten wirken vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 28; BGH NStZ 1988, 85;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 27 m.w.N.).

    Rn. 49 - Die Berücksichtigung jeder Protokollberichtigung durch das Revisionsgericht könnte auch der Ausweitung der Rechtsprechung zur Lückenhaftigkeit des Protokolls (…vgl. etwa BGHR StPO § 274 Beweiskraft 25, 27; BGH NStZ 2002, 270, mit kritischer Anmerkung Fezer, 272, kritischer Anmerkung Köberer in StV 2002, 527; BGH, Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04; weitere Entscheidungen vgl. BGH-Nack unter dem Registerstichwort: § 274 StPO Freibeweis) begegnen, eine Ausweitung zu der in der Literatur vorgebracht wird, die Senate suchten in Grenzfällen geradezu nach Möglichkeiten der Durchbrechung der formellen Beweiskraft des Protokolls (vgl. Detter, Die Beweiskraft des Protokolls und die Wahrheitspflicht der Verfahrensbeteiligten, StraFo 2004, 329, 330); Park, Die Beweiskraft des Protokolls und die Wahrheitspflicht der Verfahrensbeteiligten, StraFo 2004, 335, 338, 340).

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der …

    Aus diesem Grund nahm die Rechtsprechung Idealkonkurrenz zwischen dem gesamten Organisationsdelikt und einer durch einen der Einzelakte begangenen anderen Straftat an (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.) und gelangte infolgedessen - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zu anderen tatbestandlichen Handlungseinheiten, insbesondere bei Dauerdelikten (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. August 1988 - 2 StR 432/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 2;… vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3;… vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 6) - zur Annahme einer Klammerwirkung des § 129 Abs. 1 Variante 2 StGB bezüglich mehrerer als Mitglied begangener sonstiger Straftaten (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04, NStZ 2005, 46, 47).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche …

    Rn. 14 Dadurch, daß der Senat das Vorliegen dienstlicher Erklärungen, mit denen sich Vorsitzender und Protokollführer vom Inhalt des Protokolls distanzieren, nicht ausreichen läßt, die Beweiskraft des Protokolls im Sinne des § 274 StPO entfallen zu lassen, trägt er dem Umstand Rechnung, daß § 274 StPO die Prüfung der wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrensgangs der Tatsacheninstanz durch das Revisionsgericht formalisiert und auf die aus der Sitzungsniederschrift ersichtlichen Verfahrensvorgänge beschränkt (vgl. hierzu BGH StV 2004, 638, 639).
  • BGH, 02.06.2005 - StB 8/05

    Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch

    Im Umfang der Aufhebung ist die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden (BGH NStZ 2005, 46).

    Damit ist insoweit nicht nur die Strafklage verbraucht; vielmehr kann dem Beschwerdeführer die Gründung der terroristischen Vereinigung sowie die mitgliedschaftliche Beteiligung an ihr auch nicht mehr strafschärfend angelastet werden (BGH NStZ 2005, 46, 47).

  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein; …

    Die Verurteilung des ehemaligen Mitangeklagten W. wurde dagegen auf dessen Revision wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (BGH NStZ 2005, 46).
  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (nicht protokollierte Einlassung); negative …

    Lediglich die einseitige Erklärung einer der Urkundspersonen beseitigt die Beweiskraft des Protokolls dagegen nicht, wenn damit die tatsächliche Grundlage für eine Verfahrensrüge des Angeklagten entfällt (vgl. BGH NStZ 2005, 46).
  • BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen - bei rechtskräftigem Schuldspruch

    Im Umfang der Aufhebung ist die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden (BGH NStZ 2005, 46).

    Damit ist insoweit nicht nur die Strafklage verbraucht; vielmehr kann dem Beschwerdeführer die Gründung der terroristischen Vereinigung sowie die mitgliedschaftliche Beteiligung an ihr auch nicht mehr strafschärfend angelastet werden (BGH NStZ 2005, 46, 47).

  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 326/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; …

  • BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftigem Freispruch des Zeugen

  • BGH, 07.07.2005 - StB 8/05
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