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Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.11.2004

Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4427
BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05 (https://dejure.org/2005,4427)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2005 - 5 StR 147/05 (https://dejure.org/2005,4427)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2005 - 5 StR 147/05 (https://dejure.org/2005,4427)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 49 StGB
    Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei Alkoholisierung (Alkoholkrankheit: Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des tatbestandlichen Verhaltens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Strafrahmenverschiebung im Fall erheblicher Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf Grund Alkoholisierung; Erhöhung der Vorhersehbarkeit des Risikos der Begehung von Straftaten bei alkoholischer Enthemmung im Fall einschlägiger Vorbestrafung des Täters; Schulderhöhender ...

  • blutalkohol PDF, S. 518

    Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingt verminderter Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Strafrahmenverschiebung bei einem alkoholkranken Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 495
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05
    Rn. 3 Dieser regelmäßig für sich allein tragfähige Ansatz (vgl. BGH NJW 2004, 3350, 3352, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) wird hier durch die Feststellungen der Strafkammer relativiert, daß der Angeklagte seit seinem 20. Lebensjahr jeden Tag bis zu zweieinhalb Flaschen hochprozentiger Alkoholika trinkt und inzwischen alkoholkrank an der Grenze zum chronischen Alkoholismus ist, zudem nach regelmäßigem morgendlichen Trinkbeginn nur noch eingeschränkt seinem Verlangen nach Alkohol widerstehen kann.

    Voraussetzung ist jedoch nicht nur die Vorhersehbarkeit, sondern auch die Vermeidbarkeit entsprechenden Verhaltens (vgl. BGH NJW 2004, 3350, 3351).

  • BGH, 16.05.1995 - 1 StR 117/95

    Strafmilderung - Strafänderung - Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05
    Rn. 4 Bei der Entscheidung, ob dem Angeklagten eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gewährt wird, können im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Gesichtspunkte zwar auch einem alkoholkranken Straftäter schulderhöhende Verhaltensweisen angelastet werden, die den grundsätzlich schuldmindernden Gesichtspunkt einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufwiegen (…vgl. BGH aaO S. 3352; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 29).
  • OLG Hamm, 15.09.2016 - 3 RVs 70/16

    Trunkenheitsfahrt mit Roller als erhebliche Straftat im Sinne des § 64 StGB

    Rn. 17 (1) Zwar kann eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abgelehnt werden, wenn die alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Täters auf selbst verschuldeter Trunkenheit beruht (BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, NStZ 2003, 480; Beschluss vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/03, NStZ-RR 2003, 136; Beschluss vom 20. April 2005 - 5 StR 147/05, juris; Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten …

    Rn. 120 Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich der Angeklagte zwar gegenüber seinem Freund … unter Alkoholeinfluss bereits aggressiv zeigte, aber wegen Aggressionsdelikten unter Alkoholeinfluss bislang nicht vorbestraft ist (BGH, Beschluss vom 20.04.2005 - 5 StR 147/05).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen …

    Das neue Tatgericht wird deshalb unter Befragung eines Sachverständigen zu prüfen haben, ob dem Angeklagten die bei Tatbegehung vorhandene Trunkenheit trotz seiner Alkoholabhängigkeit uneingeschränkt vorwerfbar ist und inwieweit er in allen Fällen mit vergleichbaren Straftaten rechnen musste (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 5 StR 147/05, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 38, …und vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33).
  • BGH, 18.12.2007 - 5 StR 530/07

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Strafzumessung); Beurteilung der …

    Rn. 12 b) Soweit das Landgericht die Tatmodalitäten strafschärfend gewertet hat, besorgt der Senat, dass die Schwurgerichtskammer die Tatausführung bei den hier vorliegenden Voraussetzungen einer verminderten Schuldfähigkeit über das Maß der geminderten Schuld hinaus der Angeklagten angelastet hat (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 38; BGHR StV 2005, 495).
  • BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06

    Sicherungsverwahrung (nachträgliche; vorbehaltene); Hang zu erheblichen …

    Unter diesen Umständen kann ihm die Alkoholisierung nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33 und 38).
  • BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Abhängigkeit; intensive …

    Unter diesen Umständen hielt das Landgericht eine positive Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit zu Recht für nicht angezeigt und sah, nachdem es aus anderen Gründen zur Annahme des § 250 Abs. 3 StGB gelangt war, keinen Raum für eine weitere Milderung des Strafrahmens gemäß §§ 21, 49 StGB (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 38).
  • BGH, 19.04.2006 - 4 StR 106/06

    Schuldfähigkeit des Angeklagten (Erörterungsmangel bezüglich des vollständigen …

    Rn. 12 Dies könnte zumindest dann zweifelhaft sein, wenn der Angeklagte auf Grund seiner Drogenabhängigkeit von einem derart starken Drang zur Aufnahme von Betäubungsmitteln beherrscht war, dass seine Fähigkeit, diesem Drang zu widerstehen, eingeschränkt war (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33 und 38).
  • OLG Hamm, 11.10.2005 - 4 Ss 361/05

    erheblich verminderte Schuldfähigkeit, Ausführungen zur Strafrahmenverschiebung, …

    Unter Berücksichtigung der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingt erheblich verminderter Schuldfähigkeit (vgl. u.a. BGH, 3. Strafsenat, EBE/BGH 2003, 196 = StV 2003, 497 = NStZ 2003, 480 = NJW 2003, 2394; BGH, 4. Strafsenat, NStZ-RR 2003, 136, 137; BGH, 5. Strafsenat, StV 2005, 495) ist Voraussetzung für eine Versagung der Strafrahmenverschiebung, dass dem Angeklagten die Alkoholaufnahme zum Vorwurf gemacht werden kann.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5005
BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04 (https://dejure.org/2004,5005)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2004 - 2 StR 295/04 (https://dejure.org/2004,5005)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2004 - 2 StR 295/04 (https://dejure.org/2004,5005)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 21 StGB
    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatmodalitäten und Tatmotive sowie des Nachtatverhaltens nur nach dem Maß der Vorwerfbarkeit bzw. nach Maßgabe der verminderten Schuldfähigkeit; Borderline-Syndrom)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 70 (Ls.)
  • StV 2005, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02

    Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung …

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 302/92

    Weitergehende strafmildernde Bedeutung der Alkoholisierung neben einer …

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die …

    c) Sind Handlungsmodalitäten indes Ausdruck und Folge der Minderung der Hemmungsfähigkeit, dürfen sie dem Täter in dem Umfang, in dem die Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war, nicht zum Vorwurf gemacht und deshalb auch nicht straferschwerend angelastet werden (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 373/61 Rn. 10, BGHSt 16, 360, 364;… vom 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93 Rn. 14 mwN …und vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04 Rn. 24, BGHSt 49, 239, 246;… Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02 Rn. 4 und vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04 Rn. 7).
  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 447/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatumständen nur bei …

    Gleiches gilt für das Nachtatverhalten (BGH, Beschluss vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04 Rn. 7).
  • BGH, 21.01.2014 - 2 StR 434/13

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (Bedeutung von auf …

    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so dass für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04, StV 2005, 495 mwN).
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