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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8630
OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06 (https://dejure.org/2007,8630)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06 (https://dejure.org/2007,8630)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 286/06 (https://dejure.org/2007,8630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • blutalkohol PDF, S. 358

    Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StGB trotz Innehabung einer EU-Fahrerlaubnis

  • streifler.de

    Keine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Faherlaubnis trotz Erteilung während der Sperrzeit und Rechtsmissbrauch wegen Führerschein-Tourismus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland innerhalb der Sperrfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 269
  • StV 2007, 194 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Nach dem Urteil des EuGH vom 29.04.2004 (EuGH NJW 2004, 1725 Rn. 45 ­ 49 [= BA 2004, 450]) istArt.

    Es trifft zwar zu, dass der Europäische Gerichtshof sowohl im Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) als auch im Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) die Pflicht zur Anerkennung der von Mitgliedstaaten der EU ausgestellten Führerscheine ausdrücklich nur für den Fall gefordert hat, dass der Führerschein durch einen anderen Mitgliedstaat erst ausgestellt wurde, nachdem die Sperrfrist im Inland bereits abgelaufen war.

    Da die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität zu erfolgen hat (EuGH NJW 2004, 1725 Rn. 45 und NJW 2006, 2174 Rn. 34), konnte die Anerkennung der Wirksamkeit des tschechischen Führerscheins auch nicht von einer Umschreibung abhängig gemacht werden.

    Der Senat sieht sich zur Nichtanwendung des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV und zur richtlinienkonformen einschränkenden Auslegung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV im Hinblick auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 ­ Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) ­ und 06.04.2006 ­ Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) ­ auch im vorliegenden Fall veranlasst, weil die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtsnatur, zur unmittelbaren Wirkung und zur Auslegung der für das Gemeinschaftsrecht prägenden EG-Richtlinie von jedem nationalen Gericht bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist (…vgl. Franke in Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rn. 28 m. w. N.).

    Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofes (NJW 2004, 1725 Rn. 48) ist jedoch zur Eindämmung eines etwaigen Missbrauchs folgende Vorgehensweise von staatlicher Seite möglich: "Hat ein Aufnahmemitgliedstaat ernsthafte Gründe, die Ordnungsmäßigkeit eines oder mehrerer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerscheine zu bezweifeln, so hat er dies dem anderen Mitgliedstaat im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung und des Informationsaustausches nach Art. 12 III der Richtlinie mitzuteilen.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    (EuGH Beschluss v. 28.09.2006 ­ C-340/05 ­ [in diesem Heft] und EuGH NJW 2006, 2173 Rn. 29 [= BA 2006, 307]).

    Es trifft zwar zu, dass der Europäische Gerichtshof sowohl im Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) als auch im Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) die Pflicht zur Anerkennung der von Mitgliedstaaten der EU ausgestellten Führerscheine ausdrücklich nur für den Fall gefordert hat, dass der Führerschein durch einen anderen Mitgliedstaat erst ausgestellt wurde, nachdem die Sperrfrist im Inland bereits abgelaufen war.

    Insbesondere im Fall "Halbritter" hat der Europäische Gerichtshof (erneut) betont, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439-EWG eingeführten Systems darstellt, geradezu negiert werden würde, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (EuGH NJW 2006, 2173 Rn. 28).

    Der Senat sieht sich zur Nichtanwendung des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV und zur richtlinienkonformen einschränkenden Auslegung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV im Hinblick auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 ­ Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) ­ und 06.04.2006 ­ Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) ­ auch im vorliegenden Fall veranlasst, weil die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtsnatur, zur unmittelbaren Wirkung und zur Auslegung der für das Gemeinschaftsrecht prägenden EG-Richtlinie von jedem nationalen Gericht bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist (…vgl. Franke in Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rn. 28 m. w. N.).

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der im Wege der richtlinienkonformen Auslegung reduzierte tatbestandliche Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfasst jedenfalls nicht Inhaber einer erst nach Ablauf der letzten im Inland verhängten Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50; OLG Karlsruhe in DAR 2004, 714 [= BA 2007, 111]; OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2004, Az: Ss 182/04) bzw. nach Verzicht auf eine Fahrerlaubnis im Inland erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Bamberg Urteil vom 07.11.2006 ­ 2 Ss 155/2005 ­).

    Vielmehr ist die in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis im Inland ipso iure wirksam (vgl. OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50).

  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 376/84

    Lenkzeitenverordnung - § 121 Abs. 2 GVG, keine Divergenzvorlage an den BGH, wenn …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Die [erneute] Anrufung des EuGH kann hier unterbleiben, da der Europäische Gerichtshof die Auslegungsfrage in einem anderen Verfahren schon beantwortet hat, der Sachverhalt gleich gelagert ist und der Senat von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht abweichen will (vgl. BGHSt 33, 76/78; OLG München Beschluss vom 21.10.2005 ­ 4 St RR 176/05 ­).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    (EuGH Beschluss v. 28.09.2006 ­ C-340/05 ­ [in diesem Heft] und EuGH NJW 2006, 2173 Rn. 29 [= BA 2006, 307]).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2004 - 3 Ss 103/04

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafbarkeit des Führens eines Kraftfahrzeuges auf …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der im Wege der richtlinienkonformen Auslegung reduzierte tatbestandliche Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfasst jedenfalls nicht Inhaber einer erst nach Ablauf der letzten im Inland verhängten Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50; OLG Karlsruhe in DAR 2004, 714 [= BA 2007, 111]; OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2004, Az: Ss 182/04) bzw. nach Verzicht auf eine Fahrerlaubnis im Inland erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Bamberg Urteil vom 07.11.2006 ­ 2 Ss 155/2005 ­).
  • OLG Köln, 04.11.2004 - Ss 182/04

    Fahren des Inhabers eines EU-Führerscheins ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der im Wege der richtlinienkonformen Auslegung reduzierte tatbestandliche Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfasst jedenfalls nicht Inhaber einer erst nach Ablauf der letzten im Inland verhängten Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50; OLG Karlsruhe in DAR 2004, 714 [= BA 2007, 111]; OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2004, Az: Ss 182/04) bzw. nach Verzicht auf eine Fahrerlaubnis im Inland erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Bamberg Urteil vom 07.11.2006 ­ 2 Ss 155/2005 ­).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.2006 - 1 Ss 146/05

    Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung einer vor …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der Senat zieht daraus den Schluss, dass ein Mitgliedstaat zwar während des Laufs einer eigenen Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Gültigkeit der durch einen anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis verweigern darf, nicht mehr jedoch nach Ablauf der Sperrfrist, auch wenn die ausländische Fahrerlaubnis ­ wie hier ­ noch während einer gesetzlichen Sperrfrist nach § 4 Abs. 10 S. 1 StVG ausgestellt worden ist (ebenso Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken 1 Ss 146/05 für den Fall, dass der ausländische Führerschein nach der vorläufigen, aber vor der endgültigen Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Sperrfrist ausgestellt worden ist; vgl. auch OLG München Beschluss vom 21.10.2005 ­ 4 St RR 176/05 ­, in dem ebenfalls ausgeführt wird, dass es "nicht darauf ankommen kann, ob die Fahrerlaubnis noch innerhalb der Sperrfrist erworben wurde").
  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während …

    Das Amtsgericht ist darüber hinaus in rechtlich nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass es für die strafrechtliche Beurteilung keinen Unterschied macht, ob der Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat noch während einer im Inland verhängten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis erfolgt oder erst nach Ablauf einer solchen Frist (ebenso OLG Nürnberg vom 16.01.2007, Az: 2St OLG Ss 286/06).
  • OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer polnischen Fahrerlaubnis; Anerkennung einer …

    a) Der Senat hat mit Urteil vom 16.1.2007 (StV 2007, 194) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH in den Fällen Kapper und Halbritter und die erforderliche richtlinienkonforme Auslegung der Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV zur Folge entschieden, dass eine Fahrerlaubnis, die von der Fahrerlaubnisbehörde eines EU-Mitgliedsstaats während des Laufes einer gesetzlichen Sperrfrist nach § 4 Abs. 10 S. 1 StVG ausgestellt wurde, nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland anerkannt werden muss (ebenso: OLG München NJW 2007, 1152; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.1.2007 - 1 Ss 560/06).
  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein - …

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  • OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von …

    Es entsprach zwar der jedenfalls im Jahr 2007 herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Strafbewehrung nach § 21 StVG für zeitlich erst nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist liegende Fahrten ausscheide, auch wenn die EU-Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist ausgestellt worden ist (vgl. dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007, NStZ-RR 2007, 269; OLG München, Urteil vom 29.01.2007, NZV 2007, 214; OLG Jena, Beschluss vom 06.03.2007, DAR 2007, 404; OLG Bamberg, Urteil vom 24.07.2007, NStZ-RR 2008, 77).
  • OLG Bamberg, 24.07.2007 - 3 Ss 132/06

    Verweigerung der Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat …

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  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten …

    Während das Oberlandesgericht Stuttgart (DAR 2007, 15) die Auffassung vertritt, dass eine während des Laufs einer im Inland strafrechtlich verhängten Sperrfrist im Ausland erteilte EU-Fahrerlaubnis auch nicht durch Ablauf der Sperrfrist wirksam werde, haben die Oberlandesgerichte München (NJW 2007, 1153), Nürnberg (DAR 2007, 278), Saarbrücken (NStZ-RR 2005, 50) und Zweibrücken (Az.: 1 Ss 146/05) den gegenteiligen Standpunkt eingenommen.
  • OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09

    Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist …

    Während diese Frage zum Teil verneint wurde (…zu vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OVG Koblenz in ZfS 2006, 593), vertraten mehrere Oberlandesgerichte die Ansicht, dass während einer Sperrfrist im EU-Ausland ausgestellte Führerscheine jedenfalls nach Ablauf der Sperre zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigen (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14. März 2006 - 1 Ss 146/05; OLG Nürnberg in NStZ-RR 2007, 269; OLG München in NJW 2007, 1152; OLG Bamberg in NStZ-RR 2008, 77).
  • OLG Jena, 01.04.2009 - 1 Ss 164/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen …

    Mit Beschluss vom 06.03.2007 (Az.: 1 Ss 251/06, DAR 2007, 404) hatte der Senat im Anschluss an die Oberlandesgerichte Nürnberg (Urteil vom 16.01.2007, Az.: 2 St OLG Ss 286/06, DAR 2007, 278 (Ls)) und München (Urteil vom 29.01.2007, Az.: 4 StRR 222/06, DAR 2007, 276, 277), erkannt, dass es für die Strafbarkeit nach § 21 StVG trotz Innehabung einer in einem anderen EU-Staat erteilten Fahrerlaubnis nur darauf ankomme, ob von der Fahrerlaubnis bereits vor oder erst nach Ablauf der in der Bundesrepublik verhängten Sperrfrist Gebrauch gemacht werde.
  • OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren im Inland mit einer nach Führerscheinentzug im …

    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 Ss 81/08

    Strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem während einer Sperrfrist erteilten …

    Das Amtsgericht stützt seine Rechtsauffassung, der Angeklagte habe sich nicht eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht, auf die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Nürnberg ( NStZ-RR 2007, 269) und München ( NJW 2007, 1152).
  • LG Zweibrücken, 02.12.2008 - Qs 136/08

    Anforderungen an die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 2 …

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.07.2005 - 2 Ws 146/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7836
OLG Hamburg, 26.07.2005 - 2 Ws 146/05 (https://dejure.org/2005,7836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.07.2005 - 2 Ws 146/05 (https://dejure.org/2005,7836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 2 Ws 146/05 (https://dejure.org/2005,7836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerruf einer Strafaussetzung wegen neuer Straffälligkeit trotz Unkenntnis des Verurteilten von der Verhängung der Freiheitsstrafe; Funktion des auf § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) gestützten Widerrufes der Strafaussetzung; Nichterfüllung der der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 194 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 12.02.1993 - 1 Ws 73/93

    Rückwirkende Verlängerung; Bewährungszeit; Straftat; Verlängerungsbeschluß; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.07.2005 - 2 Ws 146/05
    Wenn der Verurteilte nach Ende der ursprünglichen Bewährungszeit und vor der erst späteren Beschlussfassung über deren Verlängerung eine neue Straftat begangen hat, kann ein Widerruf der Strafaussetzung nicht auf diese neue Tat gestützt werden, weil bei ihrer Begehung der Verurteilte keine Kenntnis davon gehabt hat, unter Bewährung zu stehen (so h.M. unabhängig davon, ob der Verlängerung Rückwirkung zugemessen wird; vgl. mit unterschiedlichen Begründungsansätzen OLG Düsseldorf in StV 1994, 382: für den Verurteilten stehe unabhängig davon, ob er Kenntnis vom Verlängerungsantrag habe, nicht fest, ob er sich bewähren müsse; KG in StV 1986, 164: der Verurteilte habe keine Kenntnis von der Bewährung haben können; OLG Schleswig in NStZ 1986, 363: vor der Verlängerungsentscheidung könne der Verurteilte davon ausgehen, nicht unter dem Druck zu stehen, sich bewähren zu müssen; OLG Zweibrücken in NStZ 1993, 510: der Verurteilte dürfe nicht durch einen Widerruf überrascht werden;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 56 f Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 23.01.1986 - 1 Ws 35/86

    Bewährungszeit; Verlängerung; Nachträgliche Verlängerung; Längstmögliche …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.07.2005 - 2 Ws 146/05
    Wenn der Verurteilte nach Ende der ursprünglichen Bewährungszeit und vor der erst späteren Beschlussfassung über deren Verlängerung eine neue Straftat begangen hat, kann ein Widerruf der Strafaussetzung nicht auf diese neue Tat gestützt werden, weil bei ihrer Begehung der Verurteilte keine Kenntnis davon gehabt hat, unter Bewährung zu stehen (so h.M. unabhängig davon, ob der Verlängerung Rückwirkung zugemessen wird; vgl. mit unterschiedlichen Begründungsansätzen OLG Düsseldorf in StV 1994, 382: für den Verurteilten stehe unabhängig davon, ob er Kenntnis vom Verlängerungsantrag habe, nicht fest, ob er sich bewähren müsse; KG in StV 1986, 164: der Verurteilte habe keine Kenntnis von der Bewährung haben können; OLG Schleswig in NStZ 1986, 363: vor der Verlängerungsentscheidung könne der Verurteilte davon ausgehen, nicht unter dem Druck zu stehen, sich bewähren zu müssen; OLG Zweibrücken in NStZ 1993, 510: der Verurteilte dürfe nicht durch einen Widerruf überrascht werden;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 56 f Rn. 3).
  • BGH, 07.01.1992 - 1 StR 599/91

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.07.2005 - 2 Ws 146/05
    § 56 Abs. 1 S. 1 StGB fordert die Erwartung, der Verurteilte werde sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig (auch über die Bewährungszeit hinaus, vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 22) auch ohne die Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen.
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1993 - 2 Ws 599/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.07.2005 - 2 Ws 146/05
    Wenn der Verurteilte nach Ende der ursprünglichen Bewährungszeit und vor der erst späteren Beschlussfassung über deren Verlängerung eine neue Straftat begangen hat, kann ein Widerruf der Strafaussetzung nicht auf diese neue Tat gestützt werden, weil bei ihrer Begehung der Verurteilte keine Kenntnis davon gehabt hat, unter Bewährung zu stehen (so h.M. unabhängig davon, ob der Verlängerung Rückwirkung zugemessen wird; vgl. mit unterschiedlichen Begründungsansätzen OLG Düsseldorf in StV 1994, 382: für den Verurteilten stehe unabhängig davon, ob er Kenntnis vom Verlängerungsantrag habe, nicht fest, ob er sich bewähren müsse; KG in StV 1986, 164: der Verurteilte habe keine Kenntnis von der Bewährung haben können; OLG Schleswig in NStZ 1986, 363: vor der Verlängerungsentscheidung könne der Verurteilte davon ausgehen, nicht unter dem Druck zu stehen, sich bewähren zu müssen; OLG Zweibrücken in NStZ 1993, 510: der Verurteilte dürfe nicht durch einen Widerruf überrascht werden;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 56 f Rn. 3).
  • OLG Hamm, 21.07.2014 - 1 Ws 360/14

    Fehlende Kenntnis von Bewährungszeitverlängerung kein Hinderungsgrund für …

    Rn. 7 b) Im Übrigen würde die fehlende Kenntnis von der Verlängerung der Bewährungszeit bei Begehung der neuen Straftat auch nicht hindern (so auch: ; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.07.2005 - 2 Ws 146/05 = BeckRS 2005, 30360396; OLG München NStZ 1999, 638;… Schönke/Schröder - Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56f Rdn. 5;… a.A.: Groß in: Münch-Komm-StGB, 2. Aufl., § 56f Rdn. 19).

    Auch ohne Kenntnis von der Verlängerung einer Bewährungszeit kann sich aber erweisen, dass der Verurteilte sich nicht schon die Verurteilung zur Warnung hat diesen lassen, sondern tatsächlich der Einwirkung des Strafvollzugs bedarf (vgl. § 56 Abs. 1 StGB; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.07.2005 - 2 Ws 146/05 = BeckRS 2005, 30360396).

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.06.2006 - 1 Ws 203/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15574
OLG Jena, 19.06.2006 - 1 Ws 203/06 (https://dejure.org/2006,15574)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.06.2006 - 1 Ws 203/06 (https://dejure.org/2006,15574)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - 1 Ws 203/06 (https://dejure.org/2006,15574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Strafaussetzung zur Bewährung: widerruf der Strafaussetzung bei einschlägigem Bewährungsversagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 194 (Ls.)
 
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  • OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96
    Auszug aus OLG Jena, 19.06.2006 - 1 Ws 203/06
    Therapeutische Maßnahmen zur Heilung der Abhängigkeit von berauschenden Mitteln sind zwar in der Regel als günstige Möglichkeit der Wiedereingliederung Drogenabhängiger in die Gesellschaft anzusehen, wenn die Drogenabhängigkeit des Verurteilten noch nicht lange andauert, die Verbüßung von Freiheitsstrafe erstmalig bevorsteht und stationäre Langzeittherapien bislang nicht stattgefunden haben (vgl. OLG Düsseldorf StV 1998, 215 ).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2012 - 2 Ws 412/12

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit über die …

    Danach ist dem Verurteilten eine ungünstige Legalprognose zu stellen, woran die - durch den Abschluss eines Therapievertrages mit der Jugend- und Drogenberatung K. am 18.09.2012 belegte - Absicht, eine ambulante Drogentherapie durchzuführen nichts zu ändern vermag (vgl. Senat, B. v. 17.05.2010 - 2 Ws 88/10; OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 221; OLG Jena StV 2007, 194).
  • AG Backnang, 09.10.2012 - 2 BWL 554/10

    Auch bei erheblicher erneuter Straffälligkeit während einer laufenden …

    Besteht aufgrund derartiger neuer Umstände eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Verurteilte von Straftaten Abstand nehmen und ein geordnetes Leben führen wird, so stellen auch mildere Maßnahmen als der Widerruf der Strafaussetzung gem. § 56 f Abs. 2 StGB eine angemessene Reaktion auf das Bewährungsversagen dar (OLG Jena, Beschluss vom 19.06.2006, 1 Ws 203/06).
  • LG Hildesheim, 22.07.2009 - 23 BRs 48/09

    Strafvollstreckung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Anordnung der …

    Rn. 17 Diesem Befund steht auch nicht entgegen, daß - wie noch auszuführen sein wird - nach oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der Vollzug einer Maßregel die Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf einer ausgesetzten Strafe in anderer Sache nicht rechtfertigt (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 1.10.2008, 1 Ws 500/08 juris; Thüringer OLG, StV 2007, 194; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.02.2008, 1 Ws 46/08 juris).
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