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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 18.10.2005

Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.01.2006 - 1 Ws 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5347
OLG Celle, 30.01.2006 - 1 Ws 10/06 (https://dejure.org/2006,5347)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.2006 - 1 Ws 10/06 (https://dejure.org/2006,5347)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 1 Ws 10/06 (https://dejure.org/2006,5347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anrechnung von Untersuchungshaft und Maßregelvollzug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 Abs. 4 StGB; § 67 Abs. 5 S. 1 StGB; § 57 Abs. 1 Nr. 2, 3 StGB
    Anrechnung der vor Beginn des Maßregelvollzugs vollstreckten Untersuchungshaft und sog. Organisationshaft auf die Reststrafe und die Maßregel; Verlängerung der Höchstfrist für die Unterbringung um zwei Drittel der konkret verhängten Strafe

  • Judicialis

    StGB § 67 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 d
    Anrechnung von Untersuchungshaft und Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnung der vor Beginn des Maßregelvollzugs vollstreckten Untersuchungshaft und sog. Organisationshaft auf die Reststrafe und die Maßregel; Verlängerung der Höchstfrist für die Unterbringung um zwei Drittel der konkret verhängten Strafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 388
  • StV 2007, 428
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. Organisationshaft im Zusammenhang mit dem …

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2006 - 1 Ws 10/06
    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (Beschluss des früheren 3. Strafsenats vom 20. August 1996 in StV 1997, 477) und befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG ( in NStZ 1998, 77; vgl. auch OLG Stuttgart Justiz 2002, 63 ).
  • OLG Celle, 20.08.1996 - 3 Ws 196/96
    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2006 - 1 Ws 10/06
    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (Beschluss des früheren 3. Strafsenats vom 20. August 1996 in StV 1997, 477) und befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG ( in NStZ 1998, 77; vgl. auch OLG Stuttgart Justiz 2002, 63 ).
  • OLG Frankfurt, 30.06.1992 - 3 Ws 335/92

    Beschränkung der Anrechnungsmöglichkeit; Höchstfrist; Unterbringung; Strafe; …

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2006 - 1 Ws 10/06
    Die Höchstfrist für die Unterbringung von zwei Jahren verlängert sich um zwei Drittel der konkret verhängten Strafe (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1993, 453; OLG Hamm StV 1995, 89).
  • OLG Hamm, 16.06.1994 - 3 Ws 336/94
    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2006 - 1 Ws 10/06
    Die Höchstfrist für die Unterbringung von zwei Jahren verlängert sich um zwei Drittel der konkret verhängten Strafe (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1993, 453; OLG Hamm StV 1995, 89).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft …

    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Celle, 15.08.2018 - 2 Ws 302/18

    Berechnung der verlängerten Höchstfrist einer Unterbringung in der …

    Rn. 48 e) Diese Berechnung steht nicht im Widerspruch zu der durch die Strafsenate des Oberlandesgerichts Celle vertretenen Auffassung, dass eine Anrechnung sowohl von Organisationshaft als auch Untersuchungshaft nicht auf den für die Berechnung der verlängerten Höchstfrist heranzuziehenden Zwei-Drittel-Zeitraum, sondern grundsätzlich erst auf das Restdrittel zu erfolgen habe (…vgl. OLG Celle, 3. Strafsenat, StV 1997, 477-478, juris Rn. 8; OLG Celle, 1. Strafsenat, StV 2007, 428, juris Rn. 9-12;… OLG Celle, 2. Strafsenat, StV 2010, 494-495, juris Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der …

    Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7875
OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05 (https://dejure.org/2005,7875)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.2005 - 2 Ws 106/05 (https://dejure.org/2005,7875)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 106/05 (https://dejure.org/2005,7875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff und Funktionen einer Lockerungsmaßnahme im Maßregelvollzug; Gerichtliche Überprüfung der Verweigerung der staatsanwaltlichen Zustimmung zu einer Lockerungsmaßnahme; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen versuchter Vergewaltigung in zwei Fällen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 428
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 15.04.1987 - 2 Ws 191/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Dagegen sollen die vollzuglichen Befugnisse bei der Maßregeleinrichtung verbleiben, der es unbenommen bleibt, bei Auflagenverstößen oder nachträglich eintretenden Umständen, die eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr befürchten lassen, die Beurlaubung zu widerrufen (vgl. OLG Hamm StV 1988, 115 f.; Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, F 47).

    Zwar kann eine Beurlaubung aus Behandlungsgründen eine durchaus sinnvolle Vorstufe zur Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung über eine Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Maßregel darstellen (OLG Hamm StV 1988, 115 f.; OLG Frankfurt StV 2001, 36).

    Soweit die Staatsanwaltschaft bei ihrer Zustimmungsversagung ergänzend darauf verweist, die beantragte Lockerungsmaßnahme könne auf eine nicht zu vertretende bedingte Entlassung hinauslaufen, übersieht sie, dass auch eine längere Urlaubsgewährung keinen Rechtsanspruch auf eine bedingte Entlassung begründet, da die von der Vollzugsbehörde in eigener Zuständigkeit gewährte Vollzugslockerung die ausschließliche Kompetenz der Strafvollstreckungskammer, über die Entlassungsreife nach § 67d Abs. 2 S. 1StGB zu entscheiden, nicht berührt (OLG Hamm StV 1988, 115 f.).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Damit tragen sie auch der verfassungsrechtlichen Forderung Rechnung, den auf unbestimmte Zeit Untergebrachten lebenstüchtig zu erhalten und schädlichen Auswirkungen des Vollzugs, insbesondere auch deformierenden Persönlichkeitsveränderungen, entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 45, 187 ff.).

    Gerade bei Untergebrachten wie dem Antragsteller, bei denen zunächst die Sicherungsfunktion der Maßregel im Vordergrund steht und die auf eine baldige Entlassung aus dem Maßregelvollzug nicht hoffen können, kommt Vollzugslockerungen, die nicht mit einer Gefährdung der Allgemeinheit verbunden sind, auch die Funktion zu, die grundlegenden Voraussetzungen der individuellen und sozialen Existenz des Untergebrachten zu erhalten (vgl. BVerfGE 45, 187 ff.) und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung zu tragen (vgl. Volckart-Grünebaum, Maßregelvollzug, S. 123 f.).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Kommt die Einrichtung im Rahmen des ihr insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ 1982, 173 f.; Senat NStZ-RR 2002, 283) zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 UBG für eine Versagung einer Lockerung nicht eingreifen, so obliegt es ihrem insbesondere an ärztlichen Maßstäben orientierten Ermessen, zu welchem Zeitpunkt sie welche Lockerungen für angezeigt hält (vgl. BGH NStZ 1982, 173; für einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Lockerungen Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, F 60; Volckart-Grünebaum, Maßregelvollzug, S. 284 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Recht des Verteidigers auf …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Kommt die Einrichtung im Rahmen des ihr insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ 1982, 173 f.; Senat NStZ-RR 2002, 283) zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 UBG für eine Versagung einer Lockerung nicht eingreifen, so obliegt es ihrem insbesondere an ärztlichen Maßstäben orientierten Ermessen, zu welchem Zeitpunkt sie welche Lockerungen für angezeigt hält (vgl. BGH NStZ 1982, 173; für einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Lockerungen Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, F 60; Volckart-Grünebaum, Maßregelvollzug, S. 284 f.).
  • OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Dem Senat ist es allerdings verwehrt, die verweigerte Zustimmung mit der Folge zu ersetzen (vgl. insoweit OLG Stuttgart NStZ 1986, 525, 526), dass das Zentrum für Psychiatrie E., das Flucht- oder Missbrauchsgefahr verneint hat und in Ausübung seines Ermessens die beantragte "Belastungserprobung" gewähren will, zur Bewilligung der Lockerungsmaßnahme zu verpflichten wäre.
  • OLG Celle, 25.03.1986 - 3 Ws 125/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Sollte keine Flucht- und/oder Missbrauchsgefahr vorliegen, wird es auch nicht möglich sein, diesen auf der Tatbestandsseite der Norm ausgeschlossenen Gesichtspunkt auf ihrer Rechtsfolgenseite, nämlich bei der Ausübung des Ermessens, negativ zur Geltung zu bringen (OLG Celle, StV 1988, 349 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - L 19 AS 1492/18

    SGB II-Anspruch bei Beurlaubung im Maßregelvollzug

    Es handelt sich um eine zeitlich umschriebenen und kontrollierte Freistellung aus dieser Unterbringung (vgl. LG Göttingen, Beschluss vom 23.09.2005 - 52 StVK 96/99 (Vollz); OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 Ws 106/05).
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