Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 25.06.2009 - 1 Ws 349/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Untersuchungshaft: Haftgrund der Fluchtgefahr bei einem ausländischen Beschuldigten mit Wohnsitz im Ausland
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Fluchtgefahr ergibt sich nicht allein aus dem ausländischen Wohnsitz des Ausländers
- Judicialis
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
Fluchtgefahr ergibt sich nicht allein aus dem ausländischen Wohnsitz des Ausländers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fluchtgefahr ergibt sich nicht allein aus dem ausländischen Wohnsitz des Ausländers
Verfahrensgang
- AG Cloppenburg, 30.03.2009 - 4 Gs 4/09
- LG Oldenburg, 10.06.2009 - 2 KLs 59/09
- OLG Oldenburg, 25.06.2009 - 1 Ws 349/09
Papierfundstellen
- StV 2010, 29
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 15.12.2022 - 64 Qs 83/22
"Politisch motivierte Strafverfolgung"?: Warum die Bonner Justiz gegen einen …
Rn. 11 Hat der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland, gleichgültig ob er Deutscher oder Ausländer ist, begründet das allein noch keine Fluchtgefahr (KG Beschluss vom 24.01.2017, BeckRS 2017, 114079, Beschluss vom Oldenburg StV 2010, 29; Dresden StV 2005, 224; Köln StV 2005, 393; 2006, 25). Dies gilt auch dann nicht, wenn davon auszugehen ist, dass er ohne Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren an seinen Auslandswohnsitz zurückkehrt und auch während des Ermittlungsverfahrens dort verbleibt (…KG aaO).Dass der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland hat und demgemäß in Deutschland über keine tragfähigen sozialen Bindungen verfügt, vermag eine Fluchtgefahr nicht zu begründen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.06.2009 - 1 Ws 349/09 -, juris, Rn. 7).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.08.2009 - 41 HEs 18/09 - 68 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Verschonung vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft unter strengen Auflagen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 503 Gs 1627/08
- OLG Köln, 04.08.2009 - 41 HEs 18/09 - 68
Papierfundstellen
- StV 2010, 29
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 24.08.2009 - 3 Ss 214/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 116 Abs. 4; StPO § 318
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 28.11.2008 - 5 Ns 345 Js 8784/08
- OLG Dresden, 24.08.2009 - 3 Ss 214/09
Papierfundstellen
- StV 2010, 29
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2009 - 3 Ss 214/09
Letzteres kann auch durch eine unzulässige Einwirkung mit solchen Beeinflussungsmitteln geschehen, die nicht von § 136 a StPO verboten sind (BGHSt 19, 101, 104). - BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1618/05
Freiheit der Person; Beschwerde gegen Haftbefehl (Bindung des Gerichtes der …
Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2009 - 3 Ss 214/09
Ist ein Haftbefehl - wie vorliegend der Haftbefehl des Landgerichts Chemnitz vom 18. Januar 2008 - einmal unangefochten außer Vollzug gesetzt worden, so ist jede neue haftrechtliche Entscheidung, die den Wegfall der Haftverschonung zur Folge hat, nur unter den einschränkenden Voraussetzungen von § 116 Abs. 4 StPO möglich (BVerfG StV 2006, 26 ; OLG Düsseldorf StV 2002, 207). - BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60
Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit …
Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2009 - 3 Ss 214/09
So ist anerkannt, dass eine erklärte Rechtsmittelrücknahme oder ein Rechtsmittelverzicht jedenfalls dann unwirksam sind, wenn eine solche Erklärung vom inhaftierten Angeklagten nur deshalb abgegeben wird, weil er seine sofortige Freilassung anders nicht erreichen kann und der erlassene Haftbefehl erkennbar rechtswidrig war (BGHSt 17, 14 ff.; KG Berlin, JR 1977, 34;… Meyer-Goßner, aaO., § 302 Rdnr. 10). - OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 Ws 544/01
Unzulässige Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls ; Anforderungen an den …
Auszug aus OLG Dresden, 24.08.2009 - 3 Ss 214/09
Ist ein Haftbefehl - wie vorliegend der Haftbefehl des Landgerichts Chemnitz vom 18. Januar 2008 - einmal unangefochten außer Vollzug gesetzt worden, so ist jede neue haftrechtliche Entscheidung, die den Wegfall der Haftverschonung zur Folge hat, nur unter den einschränkenden Voraussetzungen von § 116 Abs. 4 StPO möglich (BVerfG StV 2006, 26 ; OLG Düsseldorf StV 2002, 207).
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