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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5278
BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 (https://dejure.org/2011,5278)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 (https://dejure.org/2011,5278)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2011 - 2 BvR 983/09 (https://dejure.org/2011,5278)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme - strenger Gesetzesvorbehalt für Disziplinarmaßnahmen - hier: disziplinarische Ahndung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 20 RDG, § 3 RDG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme - strenger Gesetzesvorbehalt für Disziplinarmaßnahmen - hier: disziplinarische Ahndung der ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Gewährleistung der Herbeiholung einer umgehenden gerichtlichen Entscheidung gegen strafvollzugsrechtliche Disziplinarmaßnahmen aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen wegen des Schreibenlassens einer Strafanzeige durch einen Mitgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2348
  • StV 2013, 449
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
    Die Strafvollstreckungskammer verkennt insoweit auch, dass die bloße Feststellung der Entgegennahme einer Gefälligkeit - sei es auch in Rechtsangelegenheiten - zur Begründung des disziplinarischen Vorwurfs der Schaffung sicherheits- und ordnungsstörender Abhängigkeitsverhältnisse nicht genügt, weil dem Gefangenen nicht jede Gegenseitigkeitsbeziehung und damit jede Form des normalen menschlichen Miteinander als ordnungsstörend verboten sein kann (vgl. im Einzelnen BVerfGK 9, 390 ).

    Die Strafvollstreckungskammer wäre im Übrigen auch nicht befugt, eine Disziplinarmaßnahme unter Auswechselung der von der Anstalt angeführten Gründe für die angenommene Pflichtwidrigkeit des sanktionierten Verhaltens als rechtmäßig zu bestätigen (vgl. BVerfGK 9, 390 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
    Rn. 9 a) Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich Anforderungen auch für den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
    Soweit bei belastenden Maßnahmen - wie im Fall einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinierung - die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht schon kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat, muss gewährleistet sein, dass der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 67, 43 ; BVerfGK 8, 118 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
    Rn. 9 a) Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich Anforderungen auch für den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
    Rn. 9 a) Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich Anforderungen auch für den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
    Rn. 11 Disziplinarmaßnahmen unterliegen dem strengen Gesetzesvorbehalt (vgl. BVerfGE 71, 108 ) des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 26, 186 ; 45, 346 ); sie dürfen nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt.
  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz …

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
    Unabhängig von der Frage, ob die Hilfe des Mitgefangenen, der das angehaltene Schreiben für den Beschwerdeführer gefertigt hatte, eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellte, verstößt daher jedenfalls die dem Beschwerdeführer allenfalls anzulastende bloße Inanspruchnahme einer Rechtsdienstleistung nicht gegen § 3 RDG (vgl. zum Rechtsberatungsgesetz BVerfGK 2, 196 ; 4, 305 ; 6, 291 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2004 - 2 BvR 1766/03 -, NJW-RR 2004, S. 1713).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
    Soweit bei belastenden Maßnahmen - wie im Fall einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinierung - die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht schon kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat, muss gewährleistet sein, dass der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 67, 43 ; BVerfGK 8, 118 ).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
    Rn. 11 Disziplinarmaßnahmen unterliegen dem strengen Gesetzesvorbehalt (vgl. BVerfGE 71, 108 ) des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 26, 186 ; 45, 346 ); sie dürfen nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt.
  • BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen …

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
    Unabhängig von der Frage, ob die Hilfe des Mitgefangenen, der das angehaltene Schreiben für den Beschwerdeführer gefertigt hatte, eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellte, verstößt daher jedenfalls die dem Beschwerdeführer allenfalls anzulastende bloße Inanspruchnahme einer Rechtsdienstleistung nicht gegen § 3 RDG (vgl. zum Rechtsberatungsgesetz BVerfGK 2, 196 ; 4, 305 ; 6, 291 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2004 - 2 BvR 1766/03 -, NJW-RR 2004, S. 1713).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvL 2/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei …

  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04

    Rechtsfolgen unerlaubter Rechtsberatung im Strafvollzug

  • BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03

    Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das RBerG angebrachten Antrags auf …

  • BVerfG, 27.05.2006 - 2 BvR 1675/05

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (Eilrechtsschutz im Strafvollzug; Wirksamkeit; …

  • VerfGH Bayern, 09.12.2010 - 3-VI-09

    Arrest im Strafvollzug

  • LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19

    Abgasskandal; Inkassodienstleistungserlaubnis; Forderungen nach ausländischem …

    Indes: Abgesehen davon, dass dieses Ergebnis - worauf noch einzugehen sein wird - nicht zwingend sein muss, wäre dies der Konzeption des § 3 RDG - einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt - geschuldet und - an der Verfassungsmäßigkeit von § 3 RDG bestehen keine Zweifel (…hierzu jeweils zum Rechtsberatungsgesetz: Inkasso I Rn. 30 zur Rechtfertigung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt; Inkasso II Leitsatz lit. 3d), Rn. 9 zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit des Rechtsberatungsgesetzes sowie Rn. 11 und 15 zum Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; Zu § 3 RDG: BVerfG Beschl. v. 22.3.2011 - 2 BvR 983/09, BeckRS 2011, 49813, beck-online: "Das in § 3 RDG statuierte, nach § 20 RDG bußgeldbewehrte Verbot, jenseits gesetzlicher oder gesetzlich fundierter Erlaubnisnormen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen, richtet sich nicht an denjenigen, dem die Leistung erbracht wird; dieser soll durch die Norm gerade geschützt werden.
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R

    Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis - …

    Disziplinarverfahren unterliegen dem strengen Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl BVerfG Beschluss vom 22.3.2011 - 2 BvR 983/09 = StV 2013, 449, Juris RdNr 11; BVerfGE 26, 186, 203 f; BVerfGE 45, 346, 351; BVerwGE 93, 269, 273 f).
  • LG Hagen, 08.07.2026 - 62 StVK 35/26

    Disziplinarmaßnahme, Paket, Schriftwechsel, Würdigung

    Diesem kommt vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots keine über die in den allgemeinen Gesetzen oder dem bundes- oder landesrechtlichen StVollzG vorgesehenen eigenständigen Störungstatbeständen hinausgehende Funktion zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.03.2011 - 2 BvR 983/09; OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2014 - 1 Vollz [Ws] 356/14; OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.1994 - 1 Vollz [Ws] 135/94; OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.1982 - 7 VAs 8/82;… Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Auflage 2022, § 73 LandesR, Rn. 9;… Arloth/Krä/Arloth, StVollzG, 5. Auflage 2021, § 82 StVollzG, Rn. 3;… BeckOK Strafvollzug Bund/Brockhaus/Barisch, 29. Edition vom 01.02.2026, § 82 StVollzG, Rn. 14 ff.).
  • OLG Hamm, 09.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 356/14

    Verbale Auseinandersetzung; Disziplinarmaßnahme

    Dabei gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Disziplinarmaßnahmen dem strengen Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG unterliegen; sie dürfen nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 = BeckRS 2011, 49813).
  • OLG Celle, 22.10.2014 - 1 Ws 413/14

    Disziplinarmaßnahme bei unerlaubter Abgabe eines Schriftstückes unter Gefangenen

    Insoweit geht auch der Einwand des Antragstellers in seiner Rechtsbeschwerde, die Auffassung der Kammer sei mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in StV 2013, 449 unvereinbar, fehl.
  • VG Hamburg, 01.12.2020 - 14 K 1946/18

    Fahrverbot für ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg; …

    Es gilt im Disziplinarrecht ein strenger Gesetzesvorbehalt; Disziplinarmaßnahmen dürfen daher nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.3.2011, 2 BvR 983/09, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20

    Disziplinarmaßnahmen bei verbalen Auseinandersetzungen mit Mitgefangenen Maßstab …

    Dabei gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Disziplinarmaßnahmen dem strengen Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG unterliegen; sie dürfen nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 = BeckRS 2011, 49813).
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