Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.03.2014 - III-1 RVs 10/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StGB § 46; StGB § 47 BtMG
Kurze Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt - Burhoff online
BtM, Besitz, Strafzumessung, Strafhöhe
- openjur.de
Kurze Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 46, StGB § 47, BtMG § 29a Abs. 5, BtMG § 31a
Kurze Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Sieben Monate für 19,3 g Haschisch-Besitz - "kein gerechter und angemessener Schuldausgleich”
- kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und Diskussion)
Rache als gerechter Schuldausgleich?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und Diskussion)
Rache als gerechter Schuldausgleich?
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 42 Ns 182/13
- OLG Hamm, 06.03.2014 - III-1 RVs 10/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 214
- StV 2014, 621
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und …
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
Rn. 22 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; III-2 RVs 45/11 OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011). - BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger …
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris). - OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum …
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
- OLG Oldenburg, 11.12.2009 - 1 Ss 197/09
Strafzumessung bei unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln durch einen …
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
Rn. 22 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; III-2 RVs 45/11 OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011). - BGH, 16.02.1998 - 5 StR 7/98
Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
Rn. 22 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; III-2 RVs 45/11 OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011). - OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in …
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
Rn. 22 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; III-2 RVs 45/11 OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011). - BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
- OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung; …
In den Fällen eines vom äußeren Tatbild eher nur geringen kriminellen Unrechts ist daher auch im Fall der Erforderlichkeit der Festsetzung einer Freiheitsstrafe gemäß § 47 Abs. 1 StGB sorgfältig zu prüfen, ob zur Einwirkung auf den Täter sowie zur Herbeiführung eines gerechten Schuldausgleichs tatsächlich auch hinsichtlich deren Höhe die Verhängung einer Freiheitsstrafe tatsächlich rechtlich geboten erscheint (so zutreffend OLG Hamm, Beschluss vom 06. März 2014 - III-1 RVs 10/14, 1 RVs 10/14 -, juris). - OLG Hamm, 29.07.2014 - 2 RVs 33/14
Bestrafung; Besitzes einer geringen Menge von BtM (Marihuana); Eigenverbrauch
Rn. 32 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum selbst bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und eine verhängte Strafe sich im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; OLG Hamm, Beschlüsse vom 28.12.2011, III - 2 RVs 45/11 und vom 6. März 2014, III - 1 RVs 10/14). - OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig
Rn. 24 a) Dass auch bei Bagatellstraftaten die Verhängung einer kurzzeitigen, auch vollstreckbaren, Freiheitsstrafe i.S.v. § 47 StGB nicht grundsätzlich ausscheidet, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Senatsbeschluss vom 06.03.2014 - III - 1 RVs 10/14; Senatsbeschluss vom 03.12.2013 - III - 1 RVs 90/13).
- OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14
Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot; …
In den Fällen eines vom äußeren Tatbild eher nur geringen kriminellen Unrechts ist daher auch im Fall der Erforderlichkeit der Festsetzung einer Freiheitsstrafe gemäß § 47 Abs. 1 StGB sorgfältig zu prüfen, ob zur Einwirkung auf den Täter sowie zur Herbeiführung eines gerechten Schuldausgleichs tatsächlich auch hinsichtlich deren Höhe die Verhängung einer Freiheitsstrafe tatsächlich rechtlich geboten erscheint (so zutreffend OLG Hamm, Beschluss vom 06. März 2014 - III-1 RVs 10/14, 1 RVs 10/14 -, juris). - BGH, 24.10.2023 - 2 StR 338/23
Bedrohung; Betrug (Wahlfeststellung: Computerbetrug; Konkurrenzen: mehrere am …
Zudem ist in den Fällen, in denen der Angeklagte an verschiedenen Tagen bei demselben Onlineanbieter bestellt hat, in den Blick zu nehmen, ob es dabei zu einer mehrfachen Nutzung eines Kundenkontos mit dort gespeicherten unrichtigen beweiserheblichen Daten gekommen ist (…vgl. Senat aaO; BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2014, 214) oder ob es sich jeweils um bloße Einzelbestellungen ohne Rückgriff auf ein vorhandenes Konto gehandelt hat. - VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 4 K 2270/12
Speicherung der personenbezogenen Daten bei polizeilichen Ermittlungsverfahren
Hinzu kommt, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Hamm, Beschl. v. 06.03.2014 - III-1 RVs 10/14, 1 RVs 10/14 - ). - OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
Verhängung einer Freiheitsstrafe wegen Besitzes geringer Mengen von …
Rn. 22 - etwa durch die nahe liegende Möglichkeit der Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte oder durch Beschaffungskriminalität - nicht ersichtlich sind (vgl. Senatsbeschluss vom 26.03.2014 - 1 RVs 10/14). - KG, 29.05.2020 - 4 Ss 77/20
Übermaßverbot bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum
Rn. 19 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2014 - III-1 RVs 10/14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - III-104/06 - 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 - BGH, Beschluss vom 16.02.1998 - 5 StR 7/98 -, OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 -). - BayObLG, 21.05.2019 - 203 StRR 594/19
Dauer der Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten
Darunter fällt aber auch die Überprüfung, ob sich die Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, ob sie also in grobem Missverhältnis zu Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.07.2014, 2 OLG 2 Ss 170/14 - unveröffentlicht, OLG Hamm Beschluss vom 06.03.2014, III-1 RVs 10/14 - juris; BGH Beschluss vom 15.04.2014, 2 StR 626/13 - juris;… Fischer, StPO, 66. Auflage, § 46 Rn 146, 149a). - OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Bagatellkriminalität
Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2014 - 1 RVs 10/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 2 St OLG Ss 150/05 -, juris). - BGH, 02.10.2024 - 3 StR 386/24
Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Freiheitsstrafe für den Besitz …
- KG, 29.05.2020 - 161 Ss 42/20
Strafzumessung: Verhängung einer Freiheitsstrafe bei Besitz geringer Mengen von …
- OLG Brandenburg, 18.01.2018 - 53 Ss 144/17
Diebstahl geringwertiger Sachen - Verhängung einer Freiheitsstrafe
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29 Abs 3 S 2 Nr 1 BtMG, § 318 StPO, § 344 StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als doppelrelevanter Umstand - strafrechtsiegen.de
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gewerbsmäßigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de
BtMG § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
Doppelrelevanz der tatrichterlichen Feststellungen zur Gewerbsmäßigkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln für Schuldspruch und Strafzumessung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Doppelrelevanz der tatrichterlichen Feststellungen zur Gewerbsmäßigkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln für Schuldspruch und Strafzumessung
Verfahrensgang
- AG Waiblingen, 12.08.2013 - 4 Ls 221 Js 84121/12
- OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 719
- StV 2014, 621
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80
Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Denn eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch kann nicht wirksam vorgenommen werden, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass ein die Strafbarkeit erhöhender oder mindernder Umstand einen untrennbaren Teil der Schuldfrage - einen sog. doppelrelevanten Umstand - bildet und sich der Anfechtende bei verständiger Würdigung seines Rechtsmittelbegehrens (auch) dagegen wendet, dass in dem angefochtenen Urteil eine solcher Umstand angenommen oder nicht angenommen wurde (BGHSt 29, 359, 366).Rn. 10 Ob es sich bei dem Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit um einen doppelrelevanten Umstand i. S. der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 29, 359) handelt, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt:.
Jedenfalls in dem hier zu beurteilenden Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) bilden die Feststellungen zur Gewerbsmäßigkeit i.S. des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG doppelrelevante Umstände, die den Schuldspruch des unerlaubten Handeltreibens i.S. der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 29, 359, 368 f.) "tragen", indem sie der Tatausführung - nämlich der eigennützigen, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Tätigkeit - das entscheidende Gepräge geben und damit Grundlage auch des Schuldspruchs sind.
Da nach den Ausführungen des BGH in der Entscheidung vom 21. Oktober 1980 (BGHSt 29, 359, 369) nur aufgrund der besonderen Lage des Einzelfalls gesagt werden kann, welche erstinstanzlichen Feststellungen doppelrelevant sind, wird mit der vorliegenden Entscheidung weder eine bestimmte Gesetzesbestimmung anders als durch ein anderes Oberlandesgericht ausgelegt noch ein Rechtsgrundsatz, der in gleicher Weise in mehreren Gesetzesbestimmungen enthalten ist, anders als von einem anderen Oberlandesgericht aufgefasst (…vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 GVG Rn. 8).
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Diese Indizwirkung des Regelbeispiels kann durch andere Umstände, die den Unrechts- und Schuldgehalt des Regelbeispiels kompensieren, ausgeräumt werden (BGHSt 23, 254, 257;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 46 Rn. 91 m.w.N.).Dabei kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGHSt 23, 254, 257; 29, 319, 322).
- BGH, 15.04.2008 - 4 StR 651/07
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erlangung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Als solche Umstände kommen insbesondere in Betracht: die Begleitumstände bei Anbahnung und konkreter Abwicklung des verfahrensgegenständlichen Verkaufsvorgangs sowie Art, Häufigkeit und Inhalt der erwähnten weiteren Kontaktaufnahme(n) und Verkaufsbemühungen des Angeklagten in der Folgezeit (vgl. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 2 RVs 2/13 -, juris Rn. 8 f.); von Relevanz können bei der Gesamtwürdigung nicht zuletzt auch etwaige schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Angeklagten im Tatzeitraum sein (vgl. auch BGH, NStZ-RR 2008, 212;… Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13 -, juris Rn. 8).Wenn in Anbetracht von Abgabemengen und Tatfrequenz von einem nur geringen Gewinn auszugehen ist, ist die Annahme von Gewerbsmäßigkeit i.S. des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG zwar nicht ausgeschlossen, weil sich diese auf die Erzielung bloßer Nebeneinnahmen beziehen kann; in einem solchen Fall bedarf die Annahme der Gewerbsmäßigkeit allerdings einer eingehenden Begründung (BGH, NStZ-RR 2008, 212; NStZ-RR 2012, 279).
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Dabei kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGHSt 23, 254, 257; 29, 319, 322). - BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02
Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Deshalb müssen die Urteilsgründe des Tatgerichts erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, StV 2002, 235 m.w.N.; NJW 2003, 2179). - BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12
Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Feststellungen; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Wenn in Anbetracht von Abgabemengen und Tatfrequenz von einem nur geringen Gewinn auszugehen ist, ist die Annahme von Gewerbsmäßigkeit i.S. des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG zwar nicht ausgeschlossen, weil sich diese auf die Erzielung bloßer Nebeneinnahmen beziehen kann; in einem solchen Fall bedarf die Annahme der Gewerbsmäßigkeit allerdings einer eingehenden Begründung (BGH, NStZ-RR 2008, 212; NStZ-RR 2012, 279). - BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84
Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Die Feststellungen sind nicht in einem solchen Umfang dürftig, unvollständig, unklar oder widersprüchlich, dass sie keine hinreichende Grundlage für eine entsprechende Prüfung bilden könnten (vgl. BGHSt 33, 59;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 318 Rn. 16). - BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Als solche Umstände kommen insbesondere in Betracht: die Begleitumstände bei Anbahnung und konkreter Abwicklung des verfahrensgegenständlichen Verkaufsvorgangs sowie Art, Häufigkeit und Inhalt der erwähnten weiteren Kontaktaufnahme(n) und Verkaufsbemühungen des Angeklagten in der Folgezeit (vgl. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 2 RVs 2/13 -, juris Rn. 8 f.); von Relevanz können bei der Gesamtwürdigung nicht zuletzt auch etwaige schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Angeklagten im Tatzeitraum sein (vgl. auch BGH, NStZ-RR 2008, 212; Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13 -, juris Rn. 8). - BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01
Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Deshalb müssen die Urteilsgründe des Tatgerichts erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, StV 2002, 235 m.w.N.; NJW 2003, 2179). - BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13
Die Gewinnerzielungsabsicht ist zugleich eine tatbestandliche Voraussetzung der Begehungsform "Handeltreiben"; denn "Handeltreiben" mit Betäubungsmitteln setzt voraus, dass der Angeklagte eigennützig handelt, was nur bei einem Täter zu bejahen ist, dem es auf seinen persönlichen Vorteil, insbesondere die Erzielung von Gewinn ankommt (BGHSt 28, 308, 309;… Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 303 m.w.N.). - BGH, 25.11.1992 - 2 StR 563/92
Gewinnerzielungsabsichten beim Handeln mit Betäubungsmitteln als …
- OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RVs 2/13
Anforderungen an die Feststellung der Gewerbsmäßigkeit
- OLG Karlsruhe, 02.12.2003 - 1 Ss 123/03
Ermittlung des gewollten Berufungsumfangs bei abweichenden Erklärungen des …
- OLG Brandenburg, 16.03.2009 - 1 Ss 6/09
Strafverfahren: Voraussetzungen einer zulässigen Berufungsbeschränkung
- OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
- OLG Celle, 31.01.2001 - 32 Ss 103/00
Einbruchsdiebstahl; Rechtsfolgenausspruch; Regelbeispiel ; Strafzumessung; …
- OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02
Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, …
- BayObLG, 20.11.2002 - 2St RR 152/02
Gewerbsmäßiger Betrug - Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch …
- KG, 04.04.2012 - 1 Ss 377/11
Doppelrelevante Tatsachen
- BGH, 20.11.2019 - 4 StR 504/19
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verhältnis und Abgrenzung von …
Die Feststellung von Eigennützigkeit führt daher nicht stets zur Annahme von Gewerbsmäßigkeit, beide Tatmotivationen sind nicht deckungsgleich, so dass die Grundsätze der Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe die Annahme von Doppelrelevanz nicht erfordern (im Ergebnis a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Dezember 2013 ? 1 Ss 701/13, NStZ 2014, 719, 720). - OLG Oldenburg, 24.05.2017 - 1 Ss 109/17
Anforderungen an die Feststellungen des Berufungsgerichts bei Beschränkung der …
Das Berufungsgericht muss deshalb die notwendigen Feststellungen zum Rechtsfolgenausspruch bezüglich der Gewerbsmäßigkeit, die den verschärften Strafrahmen des § 263 Abs. 3 StGB zur Anwendung bringen, in eigener Verantwortung neu treffen und werten (vgl. Senatsbeschluss v. 11.11.2011, 1 Ss 193/11, n.v.; OLG Köln, Beschluss v. 12.01.2016, 1 RVs 243/15, so wohl auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 03.12.2013, 1 Ss 701/13, beide bei juris). - KG, 12.01.2017 - 121 Ss 197/16
Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch: Fehlende Feststellungen …
Rn. 11 dd) Danach ist die erforderliche Trennbarkeit von Schuld- und Straffrage vorliegend gegeben, denn das Amtsgericht hat überhaupt keine Feststellungen zu der die Gewerbsmäßigkeit begründenden Absicht des Angeklagten, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, als einem Beweggrund des Handelns getroffen, der nach teilweise vertretener Ansicht auch den Schuldspruch berühren kann (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 15. September 2016 - 5 RVs 41/16, III-5 RVs 41/16 -, juris Rn. 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 Ss 701/13 - juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Dezember 2003 - 1 Ss 123/03 -, juris Rn.5; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 20. November 2002 - 2St RR 152/02 -, juris Rn. 15;… KG, Urteile vom 22. September 2014 - [4] 161 Ss 148/14 [203/14] - und 10. Januar 2011 - [4] 1 Ss 536/10 [262/10] - a.A. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12 -, juris Rn. 6, und 22. April 2008 - 3 StR 52/08 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Auflage, § 318 Rn. 14). - OLG Stuttgart, 14.03.2016 - 6 Ss 791/15
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Anforderung an die …
Rn. 10 Einen gewichtigen Umstand für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht stellen die Preise dar, zu denen der Angeklagte das Marihuana eingekauft und verkauft hat (OLG Stuttgart [Beschluss vom 03.12.2013 - 1 Ss 701/13 , juris Rn. 19 ]; OLG Hamm…, Beschluss vom 16.09.2002 - 2 Ss 769/02, juris Rn. 20).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 14.10.2013 - 3 Ss 102/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de
BtMG § 29 I 1 Nr. 1
Kein Sichverschaffen von Betäubungsmitteln bei Überlassen einer verbrauchsgerechten Menge zum sofortigen (straflosen) Konsum - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Sichverschaffen" von BtM in sonstiger Weise nur bei tatsächlicher Verfügungsgewalt des BtM
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sichverschaffen von Betäubungsmitteln bei Überlassen einer verbrauchsgerechten Menge zum sofortigen (straflosen) Konsum
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 48
- StV 2014, 621
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot …
Der bloße Drogenkonsum ist jedoch nicht strafbar (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.11.1992 - 1 StR 780/92 [bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.10.2013 - 3 Ss 102/13 = StV 2014, 621 = OLGSt BtMG § 29 Nr. 21), solange dieser mit keinem Besitz verbunden ist, was die Urteilsfeststellungen aber gerade nicht hergeben. - BayObLG, 13.09.2021 - 202 StRR 105/21
Anforderungen an Rüge eines strafprozessualen Verwertungsverbots wegen …
Denn die Inhaberschaft einer Wohnung ist ebenso wenig strafrechtlich relevant (…vgl. BGH, Urt. v. 25.04.2017 - 5 StR 106/17 = NStZ-RR 2017, 219 = StraFo 2017, 257 = StV 2018, 503) wie der bloße etwaige Konsum von Betäubungsmitteln (vgl. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 14.10.2013 - 3 Ss 102/13 = StV 2014, 621 = OLGSt BtMG § 29 Nr. 21 m.w.N.). - OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 RVs 38/17
Begriff des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln
Rn. 13 Diesen Ausführungen schließt sich der Senat an und machte sie zur Grundlage seiner Entscheidung (ähnl. OLG Bamberg, NStZ-RR 2014, 48, zit. n. juris). - BayObLG, 08.03.2023 - 202 StRR 11/23
Wechselwirkung zwischen Strafhöhe und Aussetzung der Vollstreckung einer …
Da der Eigenkonsum als solcher nicht strafbar ist (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 24.11.1992 - 1 StR 780/92 = StV 1993, 132 = NStZ 1993, 191 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.10.2013 - 3 Ss 102/13 = StV 2014, 621 = OLGSt BtMG § 29 Nr. 21), muss daraus abgeleitet werden, dass nach dem gesetzgeberischen Willen der bloßen Selbstgefährdung keine strafschärfende Bedeutung zukommen darf (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 25.02.2003 - 4St RR 17/03 = BayObLGSt 2003, 12).
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