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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 15.10.2015 | BGH, 22.07.2015

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29919
BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15 (https://dejure.org/2015,29919)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2015 - 2 StR 128/15 (https://dejure.org/2015,29919)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15 (https://dejure.org/2015,29919)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 StGB
    Strafzumessung (Berücksichtigung eines großen zeitlichen Abstands zwischen Tat und Aburteilung und langer Verfahrensdauer)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung, wenn es zu lange dauert, muss die Strafe geringer sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Verfahrensdauer als Strafzumessungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 7
  • StV 2016, 558
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15
    Daneben hätte das Tatgericht hier strafmildernd zu bedenken gehabt, dass auch einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (…BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20; vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142).
  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10

    Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer …

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15
    Ein großer zeitlicher Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten stellen regelmäßig selbst dann gewichtige Milderungsgründe dar, wenn diese sachlich bedingt waren (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 344/10, NStZ 2011, 651 mwN).
  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 173/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung); …

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15
    Daneben hätte das Tatgericht hier strafmildernd zu bedenken gehabt, dass auch einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20; vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142).
  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 585/10

    Überlange Verfahrensdauer (bestimmender Strafzumessungsgrund); …

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15
    Das Schweigen der Urteilsgründe hierzu legt nahe, dass das Tatgericht diese bestimmenden Milderungsgründe im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO in seiner Bedeutung verkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 5 StR 585/10, NStZ-RR 2011, 171).
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 468/95

    Revision der Staatsanwaltschaft zur Erhöhung des Strafmaßes

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15
    Die Strafkammer hatte schon nicht im Blick, dass zwischen den abgeurteilten Taten und dem Urteil sieben bzw. neun Jahre vergangen sind und dass eine solch lange Zeitspanne zwischen Begehung der Tat und ihrer Aburteilung einen wesentlichen Strafmilderungsgrund darstellt (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 468/95, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zeitablauf 1 mwN).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23

    Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von …

    Zwar kann einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommen, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15 Rn. 3).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …

    Dies entspricht, soweit es um die hier relevante strafmildernde Wirkung des Zeitraums zwischen Tat und Urteil geht, im Ergebnis einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98, NJW 1999, 1198; vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141 f.;… vom 13. Mai 2015 - 2 StR 535/14, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 40; vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7) und Literatur (…vgl. etwa Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., 1974, S. 461;… ders., Das Recht der Strafzumessung, 2. Aufl. 1985, S. 181;… Frisch, in: 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, 2000, Bd. 4, S. 269, 299 f.; Streng, JR 2006, 257, 259;… LK/Theune, StGB, 12. Aufl., § 46 Rn. 240;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46 Rn. 61;… MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 319;… NK-StGB/Streng, 5. Aufl., § 46 Rn. 88;… S/S-Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 57a;… AnwK-StGB/Seebode, 2. Aufl., § 46 Rn. 97;… SSW-StGB/Eschelbach, 3. Aufl., § 46 Rn. 168 ff.).
  • BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und …

    Der Senat ist mit dem anfragenden Senat und der einhelligen Rechtsprechung der Ansicht, dass allein einem besonders langen Zeitraum, der zwischen der Tat und dem Urteil liegt - unabhängig von der Dauer des Strafverfahrens -, strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98, NJW 1999, 1198; vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141 f. und vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7).

    Die strafzumessungstheoretische Verankerung dieses gegenüber der Verfahrensdauer unabhängigen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7; vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98, NJW 1999, 1198; vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91, NStZ 1992, 78 und vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85; NStZ 1986, 217) Strafzumessungsaspekts ist hingegen in der Rechtsprechung nicht eindeutig (…vgl. zusammenfassende Darstellung bei Stahl, Strafzumessungstatsachen zwischen Verbrechenslehre und Straftheorie, 2015, S. 158;… kritisch zur Behandlung durch die Rechtsprechung Frisch, 50 Jahre Bundesgerichtshof: Festgabe aus der Wissenschaft, 2000, Bd. 4, S. 269, 298).

  • BGH, 31.07.2024 - 2 StR 44/24

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich: Eigenhändigkeit, bewusste …

    b) Entgegen der Ansicht der Revision durfte die Strafkammer auch den erheblichen Zeitablauf seit der Tatbegehung und die lange Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 344/10, StV 2011, 406 f.; vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7).
  • BGH, 09.06.2017 - 1 StR 45/17

    Steuerhinterziehung (bandenmäßige Steuerhinterziehung: Bandenbegriff); Grundsätze …

    Die Strafkammer hatte - freilich rechtsfehlerhaft erst bei Bemessung der Gesamtstrafe - zwar im Blick, dass zwischen den abgeurteilten Taten und dem Urteil fünf bzw. sechs Jahre vergangen sind ("Taten ... bereits längere Zeit zurückliegen', UA S. 99) und dass eine solch lange Zeitspanne zwischen Begehung der Tat und ihrer Aburteilung einen wesentlichen Strafmilderungsgrund darstellt (…vgl. BGH, Urteile vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 468/95, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zeitablauf 1 mwN und vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7).

    Daneben hätte das Tatgericht bei der Bemessung aller Einzelstrafen hier zu bedenken gehabt, dass auch einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (…BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20; vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142).

  • BGH, 18.08.2020 - 3 StR 245/20

    Revisionsverwerfung in Nürburgring-Affäre

    Das Landgericht hat schließlich die lange Verfahrensdauer gewürdigt und dabei nicht verkannt, dass eine solche selbst dann einen gewichtigen Strafmilderungsgrund darstellt, wenn sie sachlich bedingt war (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 27.11.2024 - 6 StR 286/24

    Vergewaltigung; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung …

    Dabei ist es im rechtlichen Ausgangspunkt zwar zutreffend davon ausgegangen, dass einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommen kann, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, Rn. 3).
  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 424/18

    Gang der Hauptverhandlung (Verlesung des Anklagesatzes: Geltung für eine …

    Ein erheblicher zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil ist neben dem strafmildernd wirkenden Gesichtspunkt überdurchschnittlich langer Verfahrensdauer und dem rechtsfehlerfrei festgestellten Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK ein bestimmender Strafmilderungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98, NStZ 1999, 181, 182) und gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH…, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, juris Rn. 49; Beschlüsse vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7;… vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08, juris Rn. 7).
  • BGH, 21.02.2024 - 1 StR 334/23

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Dies wäre aber erforderlich gewesen, um eine lange, gleichwohl sachlich bedingte (dazu etwa BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - 3 StR 245/20) Verfahrensdauer als bestimmenden Strafmilderungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) zu würdigen; zusätzliche Voraussetzung ist, dass die Länge des Verfahrens für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2017 - 1 StR 45/17 Rn. 8 und vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 21 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 27.01.2026 - 2 StR 761/25

    Strafschärfende Berücksichtigung einer mehrfachen Vorbestrafung

    Rn. 5 Das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht wird Gelegenheit zur Prüfung haben, ob auch die lange Verfahrensdauer bei dem zur Tatzeit 21 Jahre und zwei Monate alten Angeklagten strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 21 Rn. 3;… vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, StV 2022, 572, 573 Rn. 6;… vom 19. Dezember 2023 - 4 StR 325/23, medstra 2024, 237, 242 Rn. 45, …und vom 21. Februar 2024 - 1 StR 334/23, Rn. 3).
  • BayObLG, 24.03.2026 - 206 StRR 68/26

    Revision, Beweisantrag, Beweiswürdigung, Zeugenvernehmung, Verfahrensdauer, …

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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33766
BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15 (https://dejure.org/2015,33766)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2015 - 3 StR 350/15 (https://dejure.org/2015,33766)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 350/15 (https://dejure.org/2015,33766)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Strafschärfende Berücksichtigung inzwischen (hier: wegen Verjährung) nicht mehr verfolgbarer Taten (Notwendigkeit prozessordnungsgemäßer und hinreichend bestimmter Feststellung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 176 Abs 1 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten

  • IWW

    § 176 Abs. 1 StGB, § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung von verjährten Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern i.R.d. Strafzumessung; x

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Strafschärfende Berücksichtigung von verjährten Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern i.R.d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weitere verjährte Taten in der Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 8
  • StV 2016, 558
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 502/14

    Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung beim (schweren) sexuellen …

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat das Urteil mit Beschluss vom 9. Dezember 2014 (3 StR 502/14) in den Aussprüchen über die Einzelstrafen in den Fällen II. A. 1. bis 29. der Urteilsgründe - Missbrauch der Tochter C. - und über die Gesamtstrafe aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen hatte er aufrechterhalten.
  • BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96

    Voraussetzung der Verwertung weiterer bisher nicht abgeurteilter Straftaten bei …

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15
    Jedoch setzt eine solche Verwertung (bislang) nicht abgeurteilter weiterer Straftaten stets voraus, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass ihr wesentlicher Unwertgehalt abgeschätzt und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung eines bloßen Verdachts ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1996 - 2 StR 260/96, NStZ-RR 1997, 130).
  • BGH, 24.11.2000 - 3 StR 481/00

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15
    Es ist dabei zwar zutreffend davon ausgegangen, dass auch Taten strafschärfend berücksichtigt werden können, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis wie zwischenzeitlich eingetretene Strafverfolgungsverjährung entgegensteht, wenngleich nicht mit demselben Gewicht wie eine den Schuldspruch tragende Tat (BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 3 StR 481/00, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 30.11.2016 - 3 StR 386/16

    Verjährung beim sexuellen Missbrauch eines Jugendlichen

    Mit Blick auf die Gesamtheit der Strafzumessungserwägungen, insbesondere die strafschärfend bewerteten gravierenden psychischen Folgen der Taten für den Geschädigten, die ihn auch mehr als acht Jahre nach Beendigung der Übergriffe noch beeinträchtigen, schließt der Senat es indes aus, dass die Strafkammer, wäre sie nur von einem Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen ausgegangen, auf jeweils niedrigere Einzelstrafen erkannt hätte, zumal auch verjährte Taten - wenn auch mit geringerem Gewicht - straferschwerend berücksichtigt werden können (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2000 - 3 StR 481/00, juris Rn. 3; vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 350/15, StV 2016, 558).
  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 178/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Darstellung in den Urteilsgründen, …

    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wiederum über die drei verfahrensgegenständlichen Taten hinaus Feststellungen zu weiteren Taten des Angeklagten treffen und diese strafschärfend berücksichtigen wollen, wird es zu beachten haben, dass die Verwertung von Taten, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis entgegensteht, im Rahmen der Strafzumessung voraussetzt, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass ihr wesentlicher Unrechtsgehalt abgeschätzt und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung eines bloßen Verdachts ausgeschlossen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 24. April 2018 ? 4 StR 60/18 Rn. 4; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 350/15, StV 2016, 558; Beschluss vom 7. Januar 2015 - 2 StR 259/14 NStZ 2015, 555; Beschluss vom 20. August 2014 - 3 StR 315/14, StV 2015, 552, 553; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13, NStZ-RR 2014, 340; Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 230/90 NStZ 1991, 182;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 41;… Kinzig in Schönke/Schröder, 30. Aufl., § 46 Rn. 33;… Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 159; jew. mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22155
BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15 (https://dejure.org/2015,22155)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2015 - 1 StR 323/15 (https://dejure.org/2015,22155)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 1 StR 323/15 (https://dejure.org/2015,22155)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 StGB
    Strafzumessung (Verteidigungsverhalten des Angeklagten: Dulden einer Falschaussage)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Strafzumessung: Das strafschärfende "Leugen der Tat"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährungsversagung: "Widerspruch zur Verteidigungsstrategie " ==> durchgreifende rechtliche Bedenken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsfeindliches Leugnen der Tat im Prozess - und die Falschaussage der Zeugin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 305
  • StV 2016, 558 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 219/10

    Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung des Bestreitens)

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15
    Nachdem das Leugnen der Tat ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692), dessen Grenzen auch dann nicht überschritten sein dürften, wenn dadurch der Tatverdacht gegen einen anderen, hier den Mittäter I., wesentlich verstärkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12), kann auch dieses Verhalten für sich genommen nicht zur Begründung einer entsprechenden Gesinnung herangezogen werden sein.
  • BGH, 09.10.2012 - 5 StR 453/12

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessungserwägungen (unzulässige strafschärfende …

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15
    Nachdem das Leugnen der Tat ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692), dessen Grenzen auch dann nicht überschritten sein dürften, wenn dadurch der Tatverdacht gegen einen anderen, hier den Mittäter I., wesentlich verstärkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12), kann auch dieses Verhalten für sich genommen nicht zur Begründung einer entsprechenden Gesinnung herangezogen werden sein.
  • BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03

    Strafzumessung (unzulässige Belastung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens …

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15
    Ein solches Prozessverhalten strafschärfend zu verwerten, wäre nur dann zulässig, wenn es nicht allein auf Furcht vor Bestrafung beruhte, sondern Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Januar 1993 - 3 StR 491/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 439/03, StrafFo 2004, 104).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92

    Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des …

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15
    Ein solches Prozessverhalten strafschärfend zu verwerten, wäre nur dann zulässig, wenn es nicht allein auf Furcht vor Bestrafung beruhte, sondern Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 - 3 StR 491/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 439/03, StrafFo 2004, 104).
  • LG Hamburg, 18.08.2020 - 628 KLs 4/20

    Strafzumessung bei Selbstjustiz für nicht strafbares Verhalten und Straftatgefahr …

    Zeugen zur Falschaussage anstiften, darf der Täter aber nicht; letzteres darf bei der Strafzumessung strafschärfend Berücksichtigung finden (BGH NStZ-RR 2015, 305;… Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Auflage 2017, Rn. 676).
  • OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16

    Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des …

    Nach ganz h.M. in Rspr. und Schrifttum kann strafschärfend zwar nicht das bloße Dulden falscher Angaben in der Hauptverhandlung wirken, wohl aber der im Beweisantrag der StA behauptete Umstand, dass der Angekl. versucht hat, den Hauptbelastungszeugen zur Falschaussage zu bestimmen und damit das Prozessergebnis in unzulässiger Weise zu beeinflussen (…LK/Theune StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 211;… Fischer StGB 63. Aufl. § 46 Rn. 51-54; BGH NStZ-RR 2015, 305; StraFo 2004, 104; StV 1994, 125; StV 1985, 146; MDR 1980, 240).
  • VG Regensburg, 19.01.2017 - RO 10 B DS 16.1490

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten und Einbehaltung von …

    Nicht zulasten des Antragstellers wirkt sich ein Leugnen der Tatbegehung im strafrechtlichen Verfahren aus, da es sich um ein zulässiges Verteidigungsverhalten handelte (vgl. hierzu BGH vom 22.7.2015 Az. 1 StR 323/15 m. w. N.).
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