Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2016 - 3 StR 538/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 242 StGB; § 244a StGB
Schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme; Tippgeber) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bandendiebstahl: Zurechenbarkeit von Tatbeiträgen; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe; Erkundung von Tatobjekten als Beihilfehandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 242 Abs 1 StGB, § 244a Abs 1 StGB, § 261 StPO
Bandendiebstahl: Zurechenbarkeit von Tatbeiträgen; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe; Erkundung von Tatobjekten als Beihilfehandlung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 242 Abs. 1, § 244a Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Wertung eines Tatbeitrags als Beihilfehandlung zum Bandendiebstahl; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft an bzw. Beihilfe zu der jeweiligen Einzeltat in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wertung eines Tatbeitrags als Beihilfehandlung zum Bandendiebstahl; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft an bzw. Beihilfe zu der jeweiligen Einzeltat in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tatzurechnungen in der Bande
Verfahrensgang
- LG Verden, 21.07.2015 - 7 KLs 7/15
- BGH, 09.02.2016 - 3 StR 538/15
- BGH, 19.04.2016 - 3 StR 538/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 139
- StV 2019, 104
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern; …
Auszug aus BGH, 09.02.2016 - 3 StR 538/15
Maßgeblich sind dabei insbesondere sein Interesse an der Durchführung der Tat sowie der Umfang seiner Tatherrschaft oder jedenfalls sein Wille Tatherrschaft auszuüben, d.h. ob objektiv oder jedenfalls aus seiner Sicht die Ausführung der Tat wesentlich von seiner Mitwirkung abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575). - BGH, 24.07.2008 - 3 StR 243/08
Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft; Beihilfe); Versuch (Tateinheit)
Auszug aus BGH, 09.02.2016 - 3 StR 538/15
Maßgeblich sind dabei insbesondere sein Interesse an der Durchführung der Tat sowie der Umfang seiner Tatherrschaft oder jedenfalls sein Wille Tatherrschaft auszuüben, d.h. ob objektiv oder jedenfalls aus seiner Sicht die Ausführung der Tat wesentlich von seiner Mitwirkung abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575).
- BGH, 10.06.2026 - 6 StR 86/25
Kein Erfordernis der Überzeugung des Tatgerichts von einem bestimmten Sachverhalt …
Die gebotene Gesamtbetrachtung auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen lässt allein die Wertung zu, dass die Angeklagten bei der gewaltsamen Wegnahme der Schlüssel täterschaftlich handelten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11, StV 2012, 669; Beschlüsse vom 9. Februar 2016 - 3 StR 538/15, StV 2019, 104;… vom 6. November 2024 - 6 StR 589/23, Rn. 11). - BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); …
Selbst wenn sich die Voraussetzungen einer Bande feststellen ließe, resultierte daraus unmittelbar nichts für die konkrete Form strafbarer Beteiligung eines einzelnen Bandenmitglieds an Bandentaten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 3 StR 538/15 Rn. 5 mwN (in NStZ-RR 2016, 139 nur redaktioneller Leitsatz)). - BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23
Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme); …
Ihre Tatbeiträge beschränkten sich lediglich auf das Auskundschaften und damit auf unterstützende Tätigkeiten, die in erheblichem zeitlichen Abstand zur Tat erbracht worden waren (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11, StV 2012, 669; Beschluss vom 9. Februar 2016 - 3 StR 538/15, StV 2019, 104).
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Rechtsprechung
| BGH, 24.08.2016 - 2 StR 6/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB
Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit; besonders schwerer Fall des Diebstahls und des Betrugs - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Besonders schwerer Fall von Diebstahl und Betrug: Voraussetzungen für gewerbsmäßiges Handeln
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 243 Abs 1 S 2 Nr 3 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB
Besonders schwerer Fall von Diebstahl und Betrug: Voraussetzungen für gewerbsmäßiges Handeln - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 263 StGB, § 242 StGB
- Wolters Kluwer
Nachweis eines gewerblichen Handelns bei der Begehung eines Diebstahls oder eines Betruges
- ra.de
- rechtsportal.de
Nachweis eines gewerblichen Handelns bei der Begehung eines Diebstahls oder eines Betruges
- rechtsportal.de
Nachweis eines gewerblichen Handelns bei der Begehung eines Diebstahls oder eines Betruges
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betrug und Diebstahl - gewerbsmäßig
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.08.2015 - 117 KLs 9/15
- BGH, 24.08.2016 - 2 StR 6/16
Papierfundstellen
- StV 2019, 104 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.1995 - 2 StR 575/95
Betäubungsmittel - Gewerbsmäßiger Handel - Fortlaufende Einnahmequelle
Auszug aus BGH, 24.08.2016 - 2 StR 6/16
Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch die wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341; Senat, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbsmäßig 1).Dabei muss die die Gewerbsmäßigkeit kennzeichnende Wiederholungsabsicht gerade dasjenige Delikt betreffen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. NJW 1996, 1069).
- BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14
Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige …
Auszug aus BGH, 24.08.2016 - 2 StR 6/16
Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch die wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341; Senat…, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbsmäßig 1). - BGH, 30.03.2010 - 4 StR 67/10
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (mangelnde Feststellungen; verschuldete …
Auszug aus BGH, 24.08.2016 - 2 StR 6/16
Der Senat hebt auch den Maßregelausspruch auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, umfassend über die Rechtsfolgen neu zu befinden (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 4 StR 67/10 - juris).
- LG Aachen, 10.11.2016 - 67 KLs 17/16
Androhung von Schlägen zur Erhaltung der Beute nach der Wegnahme von Bargeld und …
Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will, wobei es sich nicht um die Haupteinnahmequelle handeln muss (BGH, Beschluss vom 24.08.2016, 2 StR 6/16, BeckRS 2016 18889).Gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will, wobei es sich nicht um die Haupteinnahmequelle handeln muss (BGH, Beschluss vom 24.08.2016, 2 StR 6/16, BeckRS 2016 18889).
- BGH, 23.05.2024 - 5 StR 554/23
Strafzumessung bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Geldstrafe
Denn der hauptsächlich von Leistungen des Jobcenters lebende Angeklagte wollte die erbeuteten Gegenstände für eigene Zwecke und das Bargeld zur Finanzierung seines Drogenkonsums verwenden (…vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2015 - 1 StR 317/15, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Gewerbsmäßig 6;… vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbsmäßig 2; Beschluss vom 24. August 2016 - 2 StR 6/16). - BGH, 11.01.2022 - 6 StR 552/21
Besonders schwerer Fall des Computerbetrugs (natürliche Handlungseinheit: …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die die Gewerbsmäßigkeit kennzeichnende Wiederholungsabsicht gerade das Delikt betreffen muss, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, NJW 1996, 1069; vom 24. August 2016 - 2 StR 6/16).
- LG Nürnberg-Fürth, 20.01.2026 - 12 KLs 42 Js 10018/21
Abrechnungsbetrug, Arzneimittelabgabe, Orphan Drugs, Konsignationslager, …
Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende und nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (BGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 2 StR 6/16, juris Rn. 3 m.w.N.). - LG Kiel, 31.05.2023 - 3 KLs 544 Js 26979/14 Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus der wiederholten Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende und nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (vgl. BGH, Beschluss vom 24.08.2016, 2 StR 6/16, Rn. 3).
- LG Hamburg, 13.12.2024 - 640 KLs 20/23
Strafbarkeit des CBD-Handels bei möglichem Missbrauch zu Rauschzwecken
Rn. 133 a) Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus der wiederholten Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende und nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, 2 StR 6/16, Rn. 3).
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