Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 64 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 StGB; § 55 StGB; § 67f StGB
Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom Vorwegvollzug bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung, wenn dieser zur Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug einer Entziehungsanstalt führen würde: Vorrang der Gesamtstrafenbildung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen von einer Entscheidung über den Vorwegvollzug der Strafe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen von einer Entscheidung über den Vorwegvollzug der Strafe - IWW
§ 297 StPO, § 64 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB, § 67f StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Anfechtung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung; Prüfung des Verzichts auf eine Anordnung des Vorwegvollzugs; Orientierung der Anordnung des Vorwegvollzugs am Halbstrafenzeitpunkt; Berücksichtigung der vollstreckungsrechtlichen Folge bei der Entscheidung über die ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung; Prüfung des Verzichts auf eine Anordnung des Vorwegvollzugs; Orientierung der Anordnung des Vorwegvollzugs am Halbstrafenzeitpunkt; Berücksichtigung der vollstreckungsrechtlichen Folge bei der Entscheidung über die ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entziehungsanstalt, nachträgliche Gesamtstrafenbildung - und das Absehen vom Vorwegvollzug
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionsbeschränkung gegen den Willen des Verteidigers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verzicht auf eine Entscheidung über einen Vorwegvollzug möglich
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 14.06.2017 - 1 KLs 250 Js 30243/16
- BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 714
- StV 2019, 272
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Denn die jetzt abgeurteilte Tat wurde vor der früheren, die Maßregel anordnenden Verurteilung des Angeklagten begangen, weswegen die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575 mwN und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105;… Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).Unter diesen Voraussetzungen kann aber von der Entscheidung über einen Vorwegvollzug abgesehen werden (hierzu neigend schon BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; vgl. auch Beschluss vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575: keinen Vorwegvollzug wegen vollstreckungsrechtlicher Besonderheiten).
- BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13
Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Eine Revisionsbeschränkung ist nur möglich, wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im Übrigen erforderlich zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. August 2017 - 3 StR 275/17; Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 mwN).Dies setzt bei der Anfechtung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung voraus, dass die Maßregel als solche rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587).
- BGH, 27.09.2016 - 5 StR 417/16
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Anordnung der Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Denn die jetzt abgeurteilte Tat wurde vor der früheren, die Maßregel anordnenden Verurteilung des Angeklagten begangen, weswegen die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575 mwN und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105;… Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).Unter diesen Voraussetzungen kann aber von der Entscheidung über einen Vorwegvollzug abgesehen werden (hierzu neigend schon BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; vgl. auch Beschluss vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575: keinen Vorwegvollzug wegen vollstreckungsrechtlicher Besonderheiten).
- BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Dies setzt bei der Anfechtung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung voraus, dass die Maßregel als solche rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587). - BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Vorwegvollzug (Berechnung der vorweg zu vollziehenden Haftstrafe bei Bildung …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge aber auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368 und vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07) muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden, woran es vorliegend fehlt. - BGH, 10.08.2017 - 3 StR 275/17
Rechtswirksamkeit der Revisionsbeschränkung (Möglichkeit der unabhängigen …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Eine Revisionsbeschränkung ist nur möglich, wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im Übrigen erforderlich zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. August 2017 - 3 StR 275/17; Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 mwN). - BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Sie hat dabei außer Acht gelassen, dass die Vorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB als Soll-Vorschrift ausgestaltet ist, um dem Gericht im Einzelfall, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden, die Möglichkeit zu eröffnen, es beim Vorwegvollzug der Maßregel zu belassen (…vgl. BT-Drucks. 16/1110, S. 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, NStZ-RR 2007, 371). - OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
Unzulässigkeit des entgegen des ausdrücklichen Willens des Mandanten …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Denn nach der gesetzlichen Wertung des § 297 StPO ist der einer umfassenden Nachprüfung entgegenstehende Wille des Angeklagten über den auf die Einlegung des Rechtsmittels abstellenden Wortlaut hinaus auch bei einem später eintretenden Widerspruch zu beachten (…vgl. SK-StPO/Frisch, 5. Aufl., § 297 Rn. 14), z.B. für die nachträgliche Beschränkung des Rechtsmittels (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2015 - III - 2 Ws 300/15;… KK-StPO/Paul, 7. Aufl., § 297 Rn. 3). - BGH, 21.08.2007 - 3 StR 263/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vollstreckungsreihenfolge; Anordnung …
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge aber auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368 und vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07) muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden, woran es vorliegend fehlt. - BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Denn die jetzt abgeurteilte Tat wurde vor der früheren, die Maßregel anordnenden Verurteilung des Angeklagten begangen, weswegen die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575 mwN und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).
- BGH, 29.07.2026 - 5 StR 202/26
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- BGH, 27.08.2020 - 4 StR 670/19
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Vorrang vor den Regelungen über die …
In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, StV 2019, 272, 273; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575, und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305). - BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von …
Bei seiner Entscheidung über die Anordnung der Maßregel hat das Landgericht nicht bedacht, dass die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 2 StGB Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 306 ff., …und vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, und vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1).Denn hier hat sich eine grundsätzlich auch bei bereits angelaufenen therapeutischen Maßnahmen aus einer früheren 10 11 Maßregelanordnung neu zu treffende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 ? 1 StR 456/17, aaO; vom 23. November 2017 ? 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526 f.; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.) Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel ausnahmsweise erübrigt, weil sich ein zulässiger Vorwegvollzug durch die über siebenmonatige Untersuchungshaft, die der Angeklagte in dem dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 24. Juli 2019 zugrundeliegenden Verfahren erlitten hatte, bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67 Rn. 9a mwN).
- BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18
Vollstreckungsreihenfolge bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie …
Sie dient insbesondere auch der Sicherung des Therapieerfolgs, der bei einer Rückverlegung in eine Justizvollzugsanstalt gefährdet sein kann (…vgl. BT-Drucks. 16/1110, S. 14; BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, StV 2012, 723; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, NJW 2018, 714).Als gewichtiger Grund kommt namentlich eine aktuelle dringende Therapiebedürftigkeit des Suchtkranken in Betracht (…vgl. BT-Drucks. 16/1110, aaO; BGH, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, NStZ-RR 2007, 371, 372;… vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, aaO; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, aaO).
- BGH, 04.06.2019 - 1 StR 81/19
Aufrechterhalten einer Maßregel bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung
Es hat bei der Entscheidung über die Anordnung der Maßregel aber nicht bedacht, dass die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17 Rn. 9, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16 …und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10 Rn. 3;… Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97 Rn. 16, BGHR StGB § 64 Anordnung 4) und deswegen die Maßregel aus dem Urteil des Amtsgerichts Rosenheim aufrechtzuerhalten gewesen wäre.Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen, muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17 Rn. 11, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1;… vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 Rn. 9 und vom 18. September 2018 - 3 StR 329/18).
- BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18
Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe (Erleichterung des Zwecks der Maßregel; …
Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen, muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, NJW 2018, 714 mwN). - LG Ravensburg, 18.12.2025 - 6 NBs 25 Js 4939/23
Vorliegen der Zueignungsabsicht und Kenntnis über die Rechtswidrigkeit der …
Rn. 174 Weil - nach derzeitigem Vollstreckungsstand - die Zeit der Inhaftierung nur zu einem kleinen Teil die hier relevante U-Haft und die Strafvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Ravensburg vom 27.02.2024 betreffen, war eine Erörterung nach § 67 Abs. 2 S. 2 StGB erforderlich (…vgl. BGH Beschl. v. 8.5.2018 - 2 StR 72/18, BeckRS 2018, 13989 Rn. 6, beck-online) und aus Anrechnungsgründen - die anzurechnende U-Haft und Strafhaft erreicht hier den relevanten Zeitraum des Vorwegvollzuges nicht - hier auch nicht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, StraFo 2018, 172; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFo 2018, 79;… BGH Beschl. v. 8.5.2018 - 2 StR 72/18, BeckRS 2018, 13989 Rn. 6, beck-online). - BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Abgrenzung); verminderte …
Zwar ist § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB als Soll-Vorschrift ausgestaltet, so dass in Ausnahmefällen auch von der Anordnung des Vorwegvollzugs abgesehen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, StraFo 2018, 172). - OLG Naumburg, 25.09.2023 - 1 Ws 309/23
Unzulässigkeit der Strafvollstreckung; Versagung der Beiordnung eines …
Die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) haben Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17; vom 09. November 2017 - 1 StR 456/17; vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19 -, juris;… Fischer, StGB, 70. Auflage, § 67f Rn 2;… BeckOK StGB/Ziegler StGB § 67f Rn. 2). - BGH, 28.05.2024 - 6 StR 52/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Diese Prüfung war hier geboten, weil sich der Angeklagte im Urteilszeitpunkt aufgrund der früheren Unterbringungsentscheidung bereits im Maßregelvollzug befand und eine bereits begonnene Behandlung in einer Entziehungsanstalt eine aktuell dringende Therapiebedürftigkeit begründen kann, um die schon angelaufenen therapeutischen Maßnahmen durch eine Verlegung in den Strafvollzug nicht wieder zunichtezumachen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1, Rn. 11 mwN). - BGH, 25.01.2022 - 3 StR 492/21
Vorrang der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor den Regeln über die mehrfache …
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Rechtsprechung
| BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 2 StGB; § 55 Abs. 2 StGB
Reihenfolge der Vollstreckung bei gleichzeitiger Anordnung von Strafe und Maßregel (Entscheidung auch bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe und Aufrechterhaltung einer Maßregelanordnung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Entscheidung über Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 Abs 2 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB
Entscheidung über Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB, § 55 Abs. 2 StGB, § 55 StGB, § 67f StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 55 Abs. 1 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorrang der Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor der Regel des § 67f Strafgesetzbuch (StGB); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de
Aufrechterhaltung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorrang der Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor der Regel des § 67f Strafgesetzbuch ( StGB ); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 29.05.2017 - 8 KLs 21/16
- BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 526
- StV 2019, 272 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Wegen des Vorrangs der Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) vor der Regelung des § 67f StGB war kein Raum für eine zusätzliche Maßregelanordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 mwN).Diese Entscheidung ist - in Abweichung vom Wortlaut des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB - auch dann zu treffen, wenn nach § 55 Abs. 2 StGB eine bereits bestehende Unterbringungsanordnung aus einer früheren Entscheidung lediglich aufrechterhalten wird und die daneben gemäß § 55 Abs. 1 StGB gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre übersteigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 228/12, Tz. 2; vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11, Tz. 3; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).
Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen muss und dies zur Folge hat, dass der Zweck der Maßregel gefährdet und nicht, wie es § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB voraussetzt, leichter erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StraFo 2017, 426; Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 f. in einer nicht tragenden Erwägung).
- BGH, 04.07.2012 - 4 StR 228/12
Aufrechterhaltung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Diese Entscheidung ist - in Abweichung vom Wortlaut des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB - auch dann zu treffen, wenn nach § 55 Abs. 2 StGB eine bereits bestehende Unterbringungsanordnung aus einer früheren Entscheidung lediglich aufrechterhalten wird und die daneben gemäß § 55 Abs. 1 StGB gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre übersteigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 228/12, Tz. 2; vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11, Tz. 3; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).Denn durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung sollen die Vor- und Nachteile ausgeglichen werden, die dem Angeklagten infolge der getrennten Verurteilung entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 4. Juli 2012, aaO).
Dieses Ziel wird nur dann vollständig erreicht, wenn mit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung und der Aufrechterhaltung der bereits bestehenden Unterbringungsanordnung auch die unter den gegebenen Umständen zur Sicherung des Therapieerfolgs erforderliche Änderung der Vollstreckungsreihenfolge vorgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012, aaO).
- BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97
Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat); …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Denn durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung sollen die Vor- und Nachteile ausgeglichen werden, die dem Angeklagten infolge der getrennten Verurteilung entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80;… Beschluss vom 4. Juli 2012, aaO).
- BGH, 16.12.2008 - 4 StR 552/08
Unterbliebene Anordnung des Vorwegvollzugs (Anordnung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Der Angeklagte wird durch eine Entscheidung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht beschwert, sodass eine Nachholung allein auf seine Revision hin möglich ist (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 105). - BGH, 02.08.2017 - 4 StR 261/17
Vollstreckungsreihenfolge: Nichtanordnung des Vorwegvollzugs einer hohen …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen muss und dies zur Folge hat, dass der Zweck der Maßregel gefährdet und nicht, wie es § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB voraussetzt, leichter erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StraFo 2017, 426; Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 f. in einer nicht tragenden Erwägung). - BGH, 29.09.2009 - 4 StR 348/09
Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (Ermessensreduktion auf Null; …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Von einem teilweisen Vorwegvollzug der Strafe nach Maßgabe des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eine andere Entscheidung eher die Erreichung eines Therapieerfolgs erwarten lässt (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 4 StR 348/09, Tz. 4). - BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorrang der nachträglichen Bildung der …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Diese Entscheidung ist - in Abweichung vom Wortlaut des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB - auch dann zu treffen, wenn nach § 55 Abs. 2 StGB eine bereits bestehende Unterbringungsanordnung aus einer früheren Entscheidung lediglich aufrechterhalten wird und die daneben gemäß § 55 Abs. 1 StGB gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre übersteigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 228/12, Tz. 2; vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11, Tz. 3; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).
- BGH, 22.08.2024 - 3 StR 121/24
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des …
Die Aufrechterhaltung einer Maßregelanordnung aus einer Vorverurteilung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 2 StGB hat Vorrang vor einer erneuten Anordnung gemäß § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19, NStZ-RR 2021, 72, 73; vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 55 Rn. 29b, § 67f Rn. 3) und unabhängig davon zu erfolgen, ob eine solche ohne die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nunmehr getroffen worden wäre (…vgl. NK-StGB/Frister, 6. Aufl., § 55 Rn. 53).Diese Entscheidung ist - in Abweichung vom Wortlaut des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB - auch dann zu treffen, wenn nach § 55 Abs. 2 StGB eine bereits bestehende Unterbringungsanordnung aus einer früheren Entscheidung lediglich aufrechterhalten wird und die daneben gemäß § 55 Abs. 1 StGB gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre übersteigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527;… vom 4. Juli 2012 - 4 StR 228/12, juris Rn. 2;… vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11, juris Rn. 3; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 55 Rn. 29b).
Der Angeklagte wird durch eine Entscheidung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht beschwert, sodass eine Nachholung allein auf seine Revision hin ohne Verstoß gegen § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527).
- BGH, 29.05.2024 - 3 StR 87/24
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild); …
Bei einer vor der früheren Verurteilung begangenen Tat haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor § 67f StGB, so dass gemäß § 55 Abs. 2 StGB in der neuen Entscheidung lediglich die frühere Anordnung einer Maßregel aufrechtzuerhalten, nicht aber eine (weitere) neue Maßregel anzuordnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19, NStZ-RR 2021, 72, 73; vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 55 Rn. 29b, § 67f Rn. 3). - BGH, 27.08.2020 - 4 StR 670/19
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Vorrang vor den Regelungen über die …
In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, StV 2019, 272, 273; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575, und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305).In Fällen, in denen nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs - wie hier - zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen müsste, kann entgegen der Regel des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB auf eine Entscheidung über einen Vorwegvollzug verzichtet werden (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527; vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StV 2019, 271 und vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.).
- BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); …
Dadurch wird, dem Grundsatz des § 44b Abs. 1 Satz 1 StVollstrO entsprechend, auch in diesen Fällen die Unterbringung grundsätzlich vor der in einem anderen Verfahren verhängten Freiheitsstrafe vollzogen und eine - gegebenenfalls den Therapieerfolg gefährdende - Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug vermieden (vgl. zu dieser Zielsetzung in anderem Zusammenhang BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527; vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StraFo 2017, 426; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106). - BGH, 03.06.2026 - 2 StR 478/25
Aufhebung des Ausspruchs über Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in …
In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 2 StGB Vorrang vor einer erneuten Anordnung der Maßregel nach § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19, NStZ-RR 2021, 72, 73, …und vom 29. Mai 2024 - 3 StR 87/24, StV 2025, 408, 409 Rn. 9;… Fischer/Lutz, in: Fischer, StGB, 73. Aufl., § 55 Rn. 29c;… Fischer/Anstötz, aaO, § 67f Rn. 2). - BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlende Feststellungen zum …
Es hat jedoch nicht erkennbar eine Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB in den Blick genommen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 ? 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526). - BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwergvollzug: Halbstrafenzeitpunkt, …
Liegen die Voraussetzungen des § 55 StGB vor, soll ein Angeklagter, dessen Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184 mwN; Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 19. April 2023 - 3 StR 68/23, NStZ-RR 2023, 306). - BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von …
Denn hier hat sich eine grundsätzlich auch bei bereits angelaufenen therapeutischen Maßnahmen aus einer früheren 10 11 Maßregelanordnung neu zu treffende (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 ? 1 StR 456/17, aaO; vom 23. November 2017 ? 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526 f.; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.) Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel ausnahmsweise erübrigt, weil sich ein zulässiger Vorwegvollzug durch die über siebenmonatige Untersuchungshaft, die der Angeklagte in dem dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 24. Juli 2019 zugrundeliegenden Verfahren erlitten hatte, bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67 Rn. 9a mwN). - OLG Naumburg, 25.09.2023 - 1 Ws 309/23
Unzulässigkeit der Strafvollstreckung; Versagung der Beiordnung eines …
Die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) haben Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17; vom 09. November 2017 - 1 StR 456/17; vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19 -, juris;… Fischer, StGB, 70. Auflage, § 67f Rn 2;… BeckOK StGB/Ziegler StGB § 67f Rn. 2). - BGH, 17.11.2025 - 4 StR 448/25
Konkurrenzen (Fluchtfahrt: Tateinheit zwischen während der Fluchtfahrt …
Sollte auch das neue Tatgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von über drei Jahren verhängen, wird es anders als bislang geschehen zugleich eine Entscheidung über die Reihenfolge der Vollstreckung nach § 67 StGB zu treffen haben, die nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17 Rn. 8 mwN). - BGH, 25.01.2022 - 3 StR 492/21
Vorrang der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor den Regeln über die mehrfache …
- LG Münster, 04.06.2025 - 8 KLs 27/24
Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl: Wenn die Putzhilfe zur Komplizin wird
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