Rechtsprechung
| BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch; Korrektur des Rücktrittshorizontes: Opferreaktionen nach letzter Ausführungshandlung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts: Korrektur des Rücktrittshorizonts; Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 212 StGB
Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts: Korrektur des Rücktrittshorizonts; Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch - IWW
- Wolters Kluwer
Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Tötungsversuch (hier: Verlassen des Grundstücks trotz Tötungsmöglichkeit); Wertung der Tat zum Nachteil des Geschädigten als gefährliche Körperverletzung (hier: Stich mit dem Messer in den Bauch)
- Wolters Kluwer
Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Tötungsversuch (hier: Verlassen des Grundstücks trotz Tötungsmöglichkeit); Wertung der Tat zum Nachteil des Geschädigten als gefährliche Körperverletzung (hier: Stich mit dem Messer in den Bauch)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 und S. 2; StGB § 224
Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Tötungsversuch (hier: Verlassen des Grundstücks trotz Tötungsmöglichkeit); Wertung der Tat zum Nachteil des Geschädigten als gefährliche Körperverletzung (hier: Stich mit dem Messer in den Bauch) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der fehlgeschlagene Versuch - und die Korrektur des Rücktrittshorizont des Täters
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 08.02.2018 - 1 Ks 121 Ss 76/18
- BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Papierfundstellen
- StV 2020, 114
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89
Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335).Ein Fehlschlagen des Versuchs lässt sich auch weder damit begründen, dass der Angeklagte für die erstgenannte Handlungsmöglichkeit die Verfolgung des D. R. hätte unterbrechen müssen, noch damit, dass er zunächst auf Grund einer kurzen irrigen Vorstellung das Ausbleiben des Taterfolgs nicht erkannt haben könnte (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, NJW 1989, 3231).
- BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335).Dies kommt dann in Betracht, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch - vom Täter wahrgenommen - zu körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt, etwa wenn das Opfer noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO;… Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO).
- BGH, 17.12.2014 - 2 StR 78/14
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Korrektur des Rücktrittshorizonts, …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335).Dies kommt dann in Betracht, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch - vom Täter wahrgenommen - zu körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt, etwa wenn das Opfer noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO).
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Auch für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Anforderungen an die Rücktrittsleistung des Täters kommt es darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 mwN). - BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
aa) Der Versuch einer Straftat ist fehlgeschlagen mit der Folge, dass ein strafbefreiender Rücktritt ausscheidet, wenn der Täter nach seiner letzten auf den Taterfolg gerichteten Ausführungshandlung erkennt, dass der Erfolg nicht eingetreten ist und mit nahe liegenden Mitteln ohne wesentliche Änderung des Tatplans und Begründung einer neuen Kausalkette auch nicht mehr verwirklicht werden kann (BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690). - BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch; …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
aa) Der Versuch einer Straftat ist fehlgeschlagen mit der Folge, dass ein strafbefreiender Rücktritt ausscheidet, wenn der Täter nach seiner letzten auf den Taterfolg gerichteten Ausführungshandlung erkennt, dass der Erfolg nicht eingetreten ist und mit nahe liegenden Mitteln ohne wesentliche Änderung des Tatplans und Begründung einer neuen Kausalkette auch nicht mehr verwirklicht werden kann (BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690). - BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16
Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335). - BGH, 06.03.2013 - 5 StR 526/12
Rechtsfehlerhaft bejahter Rücktritt vom Tötungsversuch (Tötungseventualvorsatz; …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Dabei kann dahinstehen, ob hinreichend belegt ist, dass der Angeklagte bereits aufgrund der Schreie der Geschädigten unmittelbar nach dem Stich davon ausging, ihr keine zum Tode führenden Verletzungen beigefügt zu haben; auch tödliche Stiche haben nach der Lebenserfahrung nicht stets die sofortige Handlungsunfähigkeit des Opfers zur Folge (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463). - BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08
Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335). - BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01
Versuchter Totschlag; Rücktritt; Unbeendeter Versuch; (Korrigierter) …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335). - BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17
Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus mit Anm. des …
- BGH, 12.08.2026 - 2 StR 424/25
Aufhebung des Urteils des LG bezüglich Verurteilung des Angeklagten wegen …
Rn. 21 Erst anschließend hätte das Schwurgericht eine mögliche Korrektur des Rücktrittshorizonts mit Blick auf das zunächst noch erhaltene Leistungsvermögen des Nebenklägers erwägen können (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Januar 2019 - 2 StR 312/18, StV 2020, 114, 115 Rn. 8). - BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
Rücktritt (versuchter Mord; Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch: …
Wenn der Täter nach seinem Kenntnisstand nach der letzten Ausführungshandlung in zutreffender Einschätzung der durch die Tathandlung verursachten Gefährdung des Opfers oder in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit seiner Handlung den Erfolgseintritt für möglich hält, ist der Versuch beendet; rechnet der Täter dagegen nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, und sei es auch nur in Verkennung der durch seine Handlung verursachten Gefährdung des Opfers, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Januar 2019 - 2 StR 312/18, StV 2020, 114, 115 Rn. 8 mwN). - BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch, …
Wenn der Täter nach seinem Kenntnisstand nach der letzten Ausführungshandlung in zutreffender Einschätzung der durch die Tathandlung verursachten Gefährdung des Opfers oder in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit seiner Handlung den Erfolgseintritt für möglich hält, ist der Versuch beendet; rechnet der Täter dagegen nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, und sei es auch nur in Verkennung der durch seine Handlung verursachten Gefährdung des Opfers, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 16. Januar 2019 - 2 StR 312/18 Rn. 8 mwN).
- BGH, 01.02.2022 - 2 StR 306/21
Strafverurteilung wegen versuchten Totschlags: Anforderungen an tatrichterliche …
Rn. 6 b) Zum Vorstellungsbild des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung, dem sog. Rücktrittshorizont, wonach sich u.a. auch die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt (vgl. etwa Senat, Urteil vom 16. Januar 2019 - 2 StR 312/18, StV 2020, 114, 115 mwN), hat sich das Landgericht nicht verhalten. - LG Stade, 05.05.2023 - 105 KLs 10/22
Jugendstrafe wegen Todschlags; Strenger Maßstab bei der Prüfung des minder …
Geht der Täter zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass der Erfolgseintritt nunmehr möglich ist, ist der Versuch beendet; für den Fall, dass ihm der Eintritt gleichgültig ist, ist dies anzunehmen (st. Rspr. vgl. Urteil des Senats vom 16.01.2019, 2 StR 312/18; Urteil des Senats vom 07.02.2018, 2 StR 171/17). - BayObLG, 23.03.2022 - 202 StRR 27/22
Sachlich-rechtlicher Urteilsmangel wegen unterlassener Erörterung
Das Urteil würde nur dann nicht auf dem Erörterungsmangel beruhen, wenn der Versuch zweifelsfrei fehlgeschlagen wäre, weil in einem solchen Fall ein strafbefreiender Rücktritt von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - 4 StR 587/19 = NStZ-RR 2020, 102;… 09.01.2020 - 4 StR 324/19 = DAR 2020, 342 = NStZ 2020, 402 = StV 2020, 598 = BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 2; 27.11.2019 - 2 StR 609/18, bei juris Urt. v. 16.01.2019 - 2 StR 312/18 = StV 2020, 114). - LG Duisburg, 10.05.2021 - 22 O 67/21 Bei der Prüfung, ob eine verwendete gesundheitsbezogene Angabe mit einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe gleichbedeutend ist, ist aber grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Celle, BeckRS 2019, 2538).
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Rechtsprechung
| BGH, 08.08.2019 - 1 StR 204/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 212 Abs. 1 StGB; § 15 StGB
Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtschau: Einzelbetrachtung bei Mittätern: keine pauschale Annahme von Tötungsvorsatz bei gruppendynamisch geprägten Gewalthandlungen und dem Einsatz gefährlicher Werkzeuge durch einen Mittäter) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Tötung in Mittäterschaft: Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich des Tötungsvorsatzes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 212 StGB
Tötung in Mittäterschaft: Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich des Tötungsvorsatzes - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes von Mittätern bei gruppendynamisch geprägten Gewalthandlungen; Subjektive Elemente des Tötungsvorsatzes; Fehlende Prüfung eines Mittäterexzesses
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 212 Abs. 1
Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes von Mittätern bei gruppendynamisch geprägten Gewalthandlungen; Subjektive Elemente des Tötungsvorsatzes; Fehlende Prüfung eines Mittäterexzesses - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bedingter Tötungsvorsatz - bei gruppendynamisch geprägten Gewalthandlungen
Verfahrensgang
- LG München I, 23.11.2018 - 121 Js 169866/17
- BGH, 08.08.2019 - 1 StR 204/19
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 290
- StV 2020, 114 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18
Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende …
Auszug aus BGH, 08.08.2019 - 1 StR 204/19
a) Eine rechtlich fehlerfreie Beweiswürdigung (zum revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstab vgl. nur BGH, Urteil vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18 Rn. 13 mwN, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 69) erfordert die sorgfältige Abwägung aller für und gegen einen Tötungsvorsatz sprechenden Umstände im Rahmen einer Gesamtschau. - BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16
Tötungsvorsatz bei Mittätern (erforderliche Gesamtschau für jeden einzelnen …
Auszug aus BGH, 08.08.2019 - 1 StR 204/19
Ob bedingter Tötungsvorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, ist in solchen Fällen hinsichtlich jedes Tatbeteiligten in einer Gesamtschau aller ihn betreffenden objektiven und subjektiven Tatumstände, in die auch die psychische Verfassung des Tatbeteiligten bei der Tatbegehung sowie seine Motivation einzubeziehen sind, genau zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2016 - 2 StR 19/16 Rn. 19;… Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04 Rn. 12, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59). - BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei …
Auszug aus BGH, 08.08.2019 - 1 StR 204/19
Ob bedingter Tötungsvorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, ist in solchen Fällen hinsichtlich jedes Tatbeteiligten in einer Gesamtschau aller ihn betreffenden objektiven und subjektiven Tatumstände, in die auch die psychische Verfassung des Tatbeteiligten bei der Tatbegehung sowie seine Motivation einzubeziehen sind, genau zu prüfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. September 2016 - 2 StR 19/16 Rn. 19; Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04 Rn. 12, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59). - BGH, 03.03.2011 - 4 StR 52/11
Tötungsversuch (Tötungsvorsatz; Rücktritt: unbeendeter Versuch nach dem …
Auszug aus BGH, 08.08.2019 - 1 StR 204/19
Hier ist jeder Mittäter für ein Handeln anderer Personen im Hinblick auf eine Vorsatztat nur im Rahmen seines eigenen Vorsatzes verantwortlich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2011 - 4 StR 52/11).
- OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20
Entfernung aus dem Dienst
Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer sorgfältigen Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. September 2020 - 4 StR 147/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 8. August 2019 - 1 StR 204/19 -, Rn. 12, juris; vgl. zum Besitz kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB a. F.: BVerwG…, Urteil vom 25. September 2007 - 2 WD 19.06 -, Rn. 33 ff., juris). - LG Schwerin, 11.07.2023 - 33 KLs 18/22
Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer …
Der Einsatz des Messers ist ihnen somit nicht zuzurechnen, da gemeinsames Wollen Grundlage der Tat ist und daher jeder haftet, soweit sein Wille reicht (BGH, 1 StR 205/19, 1 StR 204/19) für den Gesamterfolg. - BGH, 05.12.2019 - 1 StR 540/19
Mittäterschaft (Exzess des Mittäters: Raub nach fehlgeschlagenem Betrugsversuch)
Das Entreißen der Tasche der Geschädigten mit den Wertsachen ist dem Angeklagten als wesentliche Abweichung vom Tatplan nicht zuzurechnen (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 Rn. 101; Beschlüsse vom 8. August 2019 - 1 StR 204/19 Rn. 12 …und vom 3. März 2011 - 4 StR 52/11 Rn. 11). - LG Essen, 28.08.2023 - 64 KLs 10/23
Gefährliche Körperverletzung
Für das Fehlen eines voluntativen Vorsatzelementes spricht jedoch, dass bei gruppendynamisch geprägten Gewalthandlungen Fälle mit gedankenloser Verletzungsabsicht vorliegen können, die gegebenenfalls nur mit grober Fahrlässigkeit hinsichtlich einer möglichen Todesverursachung einhergehen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.08.2019 - 1 StR 204/19 - juris).
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