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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2020 - 5 StR 657/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3447
BGH, 04.02.2020 - 5 StR 657/19 (https://dejure.org/2020,3447)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2020 - 5 StR 657/19 (https://dejure.org/2020,3447)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 5 StR 657/19 (https://dejure.org/2020,3447)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 78 StGB; § 406 Abs. 2 StPO
    Konkurrenzen (keine Anwendung des verdrängenden Gesetzes wegen Verjährung; Bestrafung aus dem subsidiären Gesetz); Adhäsionsausspruch bei Anerkenntnis

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Besitz kinderpornographischer Schriften: Verjährung und Konkurrenz; Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen nach Anerkenntnis des Adhäsionsbeklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 78a StGB, § 176a StGB, § 184b Abs 1 Nr 3 StGB vom 05.11.2008
    Besitz kinderpornographischer Schriften: Verjährung und Konkurrenz; Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen nach Anerkenntnis des Adhäsionsbeklagten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 184b Abs. 3 Satz 2 StGB, § 265 StPO, § 406 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verjährung der Herstellungstaten von kinderpornographischen Schriften i.R.e. Verurteilung wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 184b Abs. 1 Nr. 3
    Verjährung der Herstellungstaten von kinderpornographischen Schriften i.R.e. Verurteilung wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de

    Besitz kinderpornographischer Schriften: Verjährung und Konkurrenz; Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen nach Anerkenntnis des Adhäsionsbeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung der Herstellungstaten von kinderpornographischen Schriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 469
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer …

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 5 StR 657/19
    Zwar handelt es sich beim Besitz gegenüber dem Sich-Verschaffen um einen subsidiären Auffangtatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208).
  • BGH, 02.09.2014 - 3 StR 346/14

    Entscheidung über die Zubilligung einer Entschädigung im Beschlusswege bei im …

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 5 StR 657/19
    Der Senat kann ungeachtet des Antrags des Generalbundesanwalts insoweit nach § 349 Abs. 2 StPO verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14, NStZ-RR 2014, 350 mwN).
  • BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10

    Tateinheit (Klammerwirkung; strafrechtlicher Unwert; Dauerdelikt; Strafdrohung); …

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - 5 StR 657/19
    Der Besitz der verschiedenen Tatvideos verklammert die tatmehrheitlichen Taten des (schweren) sexuellen Missbrauchs nicht zu Tateinheit, weil das Dauerdelikt in seinem Unwertgehalt deutlich hinter den Missbrauchstaten zurückbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 mwN).
  • BGH, 27.03.2024 - 2 StR 461/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (kinderpornographische Absicht: einer …

    Der Beginn der jeweiligen Besitztat überschneidet sich mit der vom Angeklagten in den Fällen II.1 und II.2 der Urteilsgründe verübten Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern und steht daher mit diesen Taten jeweils in Idealkonkurrenz, § 52 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21

    Konkurrenzen (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Besitz …

    Er tritt deshalb nicht nur hinter das Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, Rn. 4; Beschluss vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15 (zu § 184b StGB aF); Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208), sondern auch hinter die Tatvariante des Herstellens kinderpornographischer Schriften, sofern diese - wie hier - das Unrecht der Besitzverschaffung in sich aufnimmt.
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 210/22

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte …

    Damit war für eine dahingehende Schuldspruchänderung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19) durch den Senat kein Raum.
  • BGH, 15.12.2020 - 6 StR 397/20

    Herstellen kinderpornographischer Schriften

    Da die jeweiligen Verschaffungsakte entsprechend den Ausführungen des Generalbundesanwalts in den Fällen 1 bis 6 in verjährter Zeit liegen, kommt insoweit der (nicht verjährte) Auffangtatbestand des Besitzes zur Anwendung, wobei das Dauerdelikt des Besitzes der verschiedenen Tatvideos mit Blick auf dessen geringeren Unwertgehalt die tatmehrheitlichen Taten des (schweren) sexuellen Missbrauchs nicht zur Tateinheit verklammert (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, StV 2020, 469, 470 mwN).
  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 482/21

    Besitz kinderpornographischer Schriften (Verhältnis zum Herstellen; Verjährung; …

    Das Dauerdelikt des Besitzes der verschiedenen Tatvideos verklammert mit Blick auf dessen geringeren Unwertgehalt die tatmehrheitlichen Taten des (schweren) sexuellen Missbrauchs nicht zur Tateinheit (s. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 4 Rn. 4;… vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 397/20, juris Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 174).
  • BGH, 08.03.2022 - 6 StR 49/22

    Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften (Deliktsnatur als Dauerdelikt; …

    Hinsichtlich des Dauerdelikts des (tatbestandlich von der Besitzverschaffung nach § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB in der vom 1. April 2004 bis 4. November 2008 geltenden Fassung unterschiedenen) Besitzes gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB in der vom 1. April 2004 bis 4. November 2008 geltenden Fassung ist keine Verjährung eingetreten, denn diese beginnt erst nach der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, Rn. 3).

    Der Senat kann den Schuldspruch ändern; § 265 StPO steht nicht entgegen, weil sich der umfänglich geständige Angeklagte nicht erfolgreicher als geschehen hätte verteidigen können (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, Rn. 4 f.)." Dem schließt sich der Senat an.

  • BayObLG, 07.03.2024 - 207 StRR 20/24

    Verfassungswidrigkeit des § 184b Abs. 3 Alt. 3 StGB (n. F.) und Voraussetzungen …

    Die Folge der Verfahrensbeschränkung hinsichtlich der den Besitz von kinderpornographischen Inhalten an sich verdrängenden Besitzverschaffung ist deshalb wie bei Verjährung der Vorwürfe aus dem verdrängenden Gesetz (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 04.02.2020, 5 StR 657/19, zitiert nach juris, dort Rdn. 4), dass aus dem verdrängten subsidiären Gesetz (hier also § 184b Abs. 3 Alt. 3 n. F. StGB) zu strafen ist.
  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 436/21

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Sich …

    Damit war für eine entsprechende Schuldspruchänderung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19) kein Raum.
  • BGH, 24.03.2026 - 5 StR 575/25

    Beschränkung des Strafausspruchs wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern …

    Eine Verurteilung wegen des zunächst hinter dem Herstellen zurückgetretenen Besitzes kinderpornographischer Inhalte im Zeitpunkt der Sicherstellung der Festplatte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, Rn. 3 f.) scheidet auf Grundlage der getroffenen Feststellungen aus, weil die Dateien sich möglicherweise im "gelöschten Bereich" befanden (UA S. 31), so dass nicht ohne weiteres von einem damals (noch) vorsätzlichen Besitz des Angeklagten ausgegangen werden kann .
  • BGH, 01.09.2020 - 5 StR 222/20

    Änderung der Adhäsionsentscheidung

    Die Schmerzensgeldentscheidung des Landgerichts erfasst die im Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits entstandenen Ansprüche, so dass ein weitergehendes Feststellungsinteresse des Adhäsionsklägers nur hinsichtlich etwaiger zukünftiger, noch nicht vorhersehbarer Folgeschäden besteht (BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2019 - 2 StR 145/19 und vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19).
  • BGH, 10.01.2024 - 1 StR 444/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

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