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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.12.1987 | BGH, 11.06.1987 | BGH, 08.12.1987 | BGH, 22.05.1987

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,159
BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87 (https://dejure.org/1988,159)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1988 - 2 StR 551/87 (https://dejure.org/1988,159)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1988 - 2 StR 551/87 (https://dejure.org/1988,159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem Vergewaltigungsprozess - Voraussetzung für das Vorliegen eines vernünftigen Zweifels - Anforderungen, die an die subjektive Überzeugung des Tatrichters zu stellen sind, um eine rechtsfehlerfreie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3273
  • MDR 1988, 425
  • MDR 1989, 371
  • NStZ 1988, 236
  • StV 1988, 190
  • StV 1988, 191
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter …

    Auszug aus BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424 [BGH 10.07.1980 - 4 StR 303/80]; BGH NStZ 1982, 478, 479; 1984, 180; BGH VRS 39, 103; BGH bei Holtz MDR 1978, 806;… Herdegen a.a.O. S. 196) können bloß "abstrakte", "theoretische", "unvernünftige" Zweifel, für die es keine reale Grundlage gibt und "übertriebene" ("überspannte") Anforderungen an die vom Tatgericht zu erlangende Gewißheit das für die Verurteilung "nach der Lebenserfahrung ausreichende Maß an Sicherheit" nicht in Frage stellen.

    31; 1984, 180; BGH Strafverteidiger 1982, 59; 1985, 92; 1986, 515; BGH bei Holtz MDR 1978, 806).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …

    Auszug aus BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87
    Daraus folgt, daß andererseits Gründe, die zu "vernünftigen Zweifeln" in einer für den Schuldspruch relevanten Frage Anlaß geben, einer Verurteilung entgegenstehen (vgl. BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478Nr.
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87
    Daraus folgt, daß andererseits Gründe, die zu "vernünftigen Zweifeln" in einer für den Schuldspruch relevanten Frage Anlaß geben, einer Verurteilung entgegenstehen (vgl. BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478Nr.
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel - …

    Auszug aus BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424 [BGH 10.07.1980 - 4 StR 303/80]; BGH NStZ 1982, 478, 479; 1984, 180; BGH VRS 39, 103; BGH bei Holtz MDR 1978, 806;… Herdegen a.a.O. S. 196) können bloß "abstrakte", "theoretische", "unvernünftige" Zweifel, für die es keine reale Grundlage gibt und "übertriebene" ("überspannte") Anforderungen an die vom Tatgericht zu erlangende Gewißheit das für die Verurteilung "nach der Lebenserfahrung ausreichende Maß an Sicherheit" nicht in Frage stellen.
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe …

    Auszug aus BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87
    Daraus folgt, daß andererseits Gründe, die zu "vernünftigen Zweifeln" in einer für den Schuldspruch relevanten Frage Anlaß geben, einer Verurteilung entgegenstehen (vgl. BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478Nr.
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424 [BGH 10.07.1980 - 4 StR 303/80]; BGH NStZ 1982, 478, 479; 1984, 180; BGH VRS 39, 103; BGH bei Holtz MDR 1978, 806;… Herdegen a.a.O. S. 196) können bloß "abstrakte", "theoretische", "unvernünftige" Zweifel, für die es keine reale Grundlage gibt und "übertriebene" ("überspannte") Anforderungen an die vom Tatgericht zu erlangende Gewißheit das für die Verurteilung "nach der Lebenserfahrung ausreichende Maß an Sicherheit" nicht in Frage stellen.
  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen …

    Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (…OLG Bamberg aaO.; BGHSt 10, 208/209 ff.;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH NStZ 2010, 407 ff.; BGH NJW 2010, 1087 ff. = JR 2010, 353 ff. und Urteil vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.;… vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - DL 16 S 3361/08

    Schwerwiegendes Dienstvergehen eines Polizeibeamten - Entfernung aus dem Dienst

    Das Urteil entspricht damit auch den Grundsätzen rationaler Argumentation, auf die der Beamte sich bezieht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 08.01.1988 - 2 StR 551/87, NStZ 1988, 236 = NJW 1988, 3273).
  • EGMR, 15.01.2015 - 48144/09

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch eine gerichtliche Schuldfeststellung, die …

    Conviction in that sense means a sufficient degree of certainty, having regard to life experience, leaving no reasonable doubts on a question relevant to the finding of guilt (see Federal Court of Justice, file no. 2 StR 551/87, judgment of 8 January 1988, § 4).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,919
BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87 (https://dejure.org/1987,919)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1987 - 4 StR 440/87 (https://dejure.org/1987,919)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 440/87 (https://dejure.org/1987,919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 164
  • NJW 1988, 1333
  • MDR 1988, 426
  • NStZ 1988, 374
  • StV 1988, 191
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 153/21

    Erfolgreiche Rüge der fehlerhaften Gerichtsbesetzung bei Ausschluss der …

    Ebenso wenig ist ein Besetzungseinwand erforderlich, wenn sich der Besetzungsmangel aus in der Person des Richters liegenden Tatsachen ergibt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. August 1987 - 4 StR 319/87, BGHSt 35, 28, 29; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 440/87, BGHSt 35, 164; jeweils mwN).
  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10

    Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu …

    Nach ständiger Rechtssprechung kann auch ein blinder Richter nicht an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, da dies gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstößt (BGHSt 4, 191, 193 f.; 34, 236, 238; 35, 164, 166).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00

    Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der …

    Zwar werden Mängel in der Person eines mitwirkenden Richters oder Schöffen von der Rügepräklusion nicht erfaßt (…vgl. Hanack in Löwe/Rosenberg aaO § 338 Rdn. 50; Kuckein in KK aaO § 338 Rdn. 48 sowie zur Mitwirkung eines blinden Richters BGHSt 34, 236 und 35, 164).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …

    Aus diesem Grund sind von der Präklusionswirkung nach der Rechtsprechung für den Rügeberechtigten objektiv nicht erkennbare Besetzungsfehler (…vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) sowie solche ausgeschlossen, die sich allein aus Mängeln in der Person des Richters ergeben oder erst im Laufe der Hauptverhandlung eintreten (BGHSt 34, 236; 35, 164, jew. zur Mitwirkung eines blinden Richters;… ferner Gollwitzer aaO. Rdn. 18, 39 m.N.).
  • BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01

    Benachteiligungsverbot Behinderter (Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für …

    Zur Begründung führte es unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1987 (BGHSt 35, 164) aus, der Beschwerdeführer sei infolge eines körperlichen Gebrechens für ein Schöffenamt beim Landgericht nicht geeignet.

    Das Landgericht hat diese auch in der Literatur verbreitete Auffassung (…vgl. Wimmer, JZ 1953, S. 671;… Schorn, JR 1954, S. 298 ;… Eb. Schmidt, JZ 1979, S. 337 ;… Fezer, NStZ 1987, S. 335 und NStZ 1988, S. 375) in den Gründen seines Beschlusses nachvollziehbar begründet und sich dabei ergänzend auf die umfangreiche Argumentation des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 17. Dezember 1987 (BGHSt 35, 164) bezogen.

  • OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93

    Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein; …

    Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken NStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG NStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736) .
  • BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91

    Mitwirkung eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in …

    Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 35, 164 ff.;… BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5) nehmen zwar eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts an, wenn ein blinder Richter als Vorsitzender einer erstinstanzlichen Strafkammer in der Hauptverhandlung mitwirkt.

    Denn die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Strafkammer (vgl. BGHSt 35, 164 ff.;… BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5), nicht das hier zu beurteilende Mitwirken eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in der Berufungshauptverhandlung.

  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03

    Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand; …

    Rn. 9 aa) Das Fehlen der in § 45 Abs. 2 Satz 1 DRiG vorgeschriebenen Vereidigung stellt keinen Mangel in der Person des Schöffen dar (…vgl. hierzu Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 50, 38 ff.; Kuckein in KK 4. Aufl. § 338 Rdn. 48 ff. sowie zur Mitwirkung eines blinden Richters BGHSt 34, 236 und 35, 164), der von der Rügepräklusion nicht erfaßt würde.
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für …

    Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87];… Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129).
  • BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88

    Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz

    Obwohl Bedenken vorgebracht werden (vgl. Schulze MDR 1988, 736), daß ausnahmslos ein absoluter Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 1 StPO vorliegt, wenn ein blinder Richter den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung führt, folgt der Senat der neuen Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshof (BGHSt 35, 164;… BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3) insoweit, als ein blinder Richter nicht den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung in Strafsachen führen kann.
  • OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94

    Mitwirkung blinder Richter

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 580/87

    Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Alters eines Menschen - …

  • BGH, 02.02.1988 - 4 StR 699/87

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts auf Grund der Mitwirkung eines …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1987 - 4 StR 261/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1607
BGH, 11.06.1987 - 4 StR 261/87 (https://dejure.org/1987,1607)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1987 - 4 StR 261/87 (https://dejure.org/1987,1607)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1987 - 4 StR 261/87 (https://dejure.org/1987,1607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer durch Wut erheblich verminderten Hemmungsfähigkeit auf das Strafmaß - Wirkungen gefährlicher Gewalthandlungen auf den Schluss auf einen bedingten Vorsatz - Wirkungen der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung auf den Schluss auf einen Tötungsvorsatz - ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 15 § 212 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 191
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

    Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung ist jedoch immer die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt hat oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (BGHR StGB § 212 Abs. 1, Vorsatz, bedingter 9).
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes; …

    Der Schluss auf - bedingten - Tötungsvorsatz ist daher nur rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen auch diejenigen Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 2, 5, 7, 9, 30, 35).
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung …

    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (…BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 22.04.2009 - 5 StR 88/09

    Tötungsvorsatz (Erörterungsmangel; besonders gefährliche Gewalthandlungen; …

    Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung ist jedoch immer die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt hat oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 9 und 50).
  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz: Schluss aus der objektiven Tatausführung unter …

    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 583/05

    Bedingter Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und spontane Gewalttat; widersprüchliche …

    Angesichts der hohen Hemmschwelle vor einer Tötung ist jedenfalls in Fällen, in denen sonst keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Gewaltbereitschaft des Täters oder ein irgendwie einleuchtendes Tötungsmotiv vorliegen, insbesondere bei Spontantaten und Fällen affektiver Erregung des Täters regelmäßig eine nähere Erörterung geboten, ob etwa bloß eine lebensgefährdende Behandlung mit (bewusster) Fahrlässigkeit hinsichtlich einer möglichen Todesfolge vorgelegen hat (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 23, 24, 54).
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95

    Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Brutalität - Lebenslange …

    Der Schluß von der Gefährlichkeit der Gewalthandlung auf den bedingten Tötungsvorsatz ist nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle die Umstände einbezieht, die eine derartige Folgerung in Frage zu stellen vermögen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 9, 10).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (…BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; zur Kritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 171/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch - Zulässigkeit des Ziehens von …

    Bei dem angetrunkenen Angeklagten durfte aus der Gefährlichkeit des Angriffs allein nicht auf bedingten Tötungsvorsatz geschlossen werden (vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 1, 7, 9, 12, 23, 24).
  • LG Wuppertal, 27.01.2021 - 25 Ks 25/16
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 92/88

    Fehlerhafte Beweiswürdigung - Vermutung eines alternativen Kausalverlaufs

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87   

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https://dejure.org/1987,2616
BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87 (https://dejure.org/1987,2616)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1987 - 4 StR 621/87 (https://dejure.org/1987,2616)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - 4 StR 621/87 (https://dejure.org/1987,2616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1988, 191
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87
    Wenn der Verteidiger es danach ablehnte, Verfahrensrügen zu erheben, so entsprach er der ihm gemäß § 345 Abs. 2 StPO obliegenden Pflicht, das Revisionsgericht vor unsachgemäßem Vorbringen Rechtsunkundiger zu bewahren (vgl. BVerfG NJW 1983, 2762, 2764).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Einhaltung der …

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87
    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen ist nur ausnahmsweise zulässig (vgl. dazu BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Die Pflicht zur Erteilung des Hinweises ergab sich dabei aus dem Gebot des falten Verfahrens, wie dies der Bundesgerichtshof für vergleichbare Hinweispflichten anerkannt hat (für das Abrücken von einer zugesagten Wahrunterstellung: BGHSt 32, 44 [47 f.]; für den Wechsel in der Beurteilung einer zunächst als bedeutungslos eingestuften Beweistatsache: BGHStV 1988, 9 f.; für die Verwertung des nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffes: BGH NStZ 1981, 100; StV 1982, 523; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1; vgl. im übrigen noch BGH StV 1987, 427 f.).
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …

    Rn. 7 In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Taten - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden sind - auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 (= NJW 1996, 2585, 2586) und 3).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung …

    Rn. 5 Sie beanstandet zu Recht, dass das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafen ohne vorherigen Hinweis strafschärfend Sachverhalte berücksichtigt hat, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656).
  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95

    Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung - …

    Für Fälle dieser Art ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß die durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Tat - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist - bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden darf, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden war (BGHSt 31, 302; BGH StV 1984, 364; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13

    Recht auf faires Verfahren (Hinweispflicht bei der Einbeziehung aus der …

    Beabsichtigt das Gericht, im Rahmen der Beweiswürdigung Sachverhalte zu berücksichtigen, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde, ist der Angeklagte zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656); denn durch die Verfahrenseinstellung wird regelmäßig ein Vertrauen des Angeklagten darauf begründet, dass ihm der ausgeschiedene Prozessstoff nicht mehr angelastet werde.
  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 723/93

    Gewerbsmäßiger Waffenhandel (Aufsuchen von Bestellungen)

    Auch die Einstellung dieses Vorwurfs nach § 154 Abs. 2 StPO hindert entsprechende Feststellungen nicht, sofern sie prozeßordnungsgemäß erhoben werden und der Angeklagte entsprechend darauf hingewiesen wird (BGHR StPO § 154 II Hinweispflicht 1).
  • BGH, 22.04.1999 - 1 StR 46/99

    Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Verfahrenseinstellung; Schwerer …

    Nachdem das Landgericht selbst die Anregung zur teilweisen Einstellung des Verfahrens gegeben hatte, war es unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens gehalten, dem Angeklagten einen Hinweis zu geben, daß es inzwischen in einzelnen Fällen zu einer anderen Beurteilung gelangt sei (vgl. BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Hinweispflicht 1, 2).
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel - …

    Grundsätzlich darf der nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschiedene Verfahrensstoff bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten nur dann berücksichtigt werden, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer Verwertung hingewiesen worden ist (BGHSt 31, 302; BGHR StPO § 154 II Hinweispflicht 1); denn die Verfahrenseinstellung kann für den Angeklagten das Vertrauen begründen, daß der ausgeschiedene Verfahrensstoff nicht zu seinen Lasten verwertet wird.
  • BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97

    Verwertung von Umständen eines vorläufig eingestellten Verfahrens in einem …

    Der Beschwerdeführer beanstandet zutreffend, daß hierdurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, wonach eine belastende Verwertung mit jener Tat zusammenhängender Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechend § 265 StPO nicht ohne einen - hier jedoch fehlenden - vorherigen Hinweis an den Angeklagten erfolgen durfte (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …

    Deshalb durfte die Strafkammer zur Überführung des Angeklagten wegen des Falles 2 Beweisergebnisse zum Fall 1 nur nach einem entsprechenden Hinweis verwenden (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • BGH, 01.12.1992 - 5 StR 559/92
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1987 - 2 StR 194/87   

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https://dejure.org/1987,12658
BGH, 22.05.1987 - 2 StR 194/87 (https://dejure.org/1987,12658)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1987 - 2 StR 194/87 (https://dejure.org/1987,12658)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - 2 StR 194/87 (https://dejure.org/1987,12658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung mehrerer Angeklagter wegen einer gemeinschaftlich begangenen Tat - Fehlen von Feststellungen über die Herkunft der Idee zur Tatausführung - Möglichkeit der Anlastung der Idee gegen alle Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 191
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 845/84

    Umfang der Berücksichtigung des Wertes eines eingezogenen Gegenstandes in die …

    Auszug aus BGH, 22.05.1987 - 2 StR 194/87
    Die Strafzumessungserwägungen bezüglich des Angeklagten E. lassen nicht erkennen, ob der eingezogene Pkw einen in diesem Zusammenhang beachtlichen Wert hat und die Strafkammer die gebotene Gesamtschau vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 1985, 362; BGH StV 1986, 58).
  • BGH, 02.07.1985 - 4 StR 300/85

    Erfordernis einer näheren Begründung hinsichtlich einer Anordnung der Entziehung …

    Auszug aus BGH, 22.05.1987 - 2 StR 194/87
    Die Strafzumessungserwägungen bezüglich des Angeklagten E. lassen nicht erkennen, ob der eingezogene Pkw einen in diesem Zusammenhang beachtlichen Wert hat und die Strafkammer die gebotene Gesamtschau vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 1985, 362; BGH StV 1986, 58).
  • BGH, 24.06.1981 - 2 StR 188/81
    Auszug aus BGH, 22.05.1987 - 2 StR 194/87
    Dem Urteil gegen den Angeklagten C. kann überdies die Höhe der festgesetzten Jugendstrafe (im Tenor drei Jahre und neun Monate, in den Urteilsgründen zwei Jahre und neun Monate) nicht entnommen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Juni 1981 - 2 StR 188/81 mit Nachw.).
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