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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 19.09.1990

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,706
BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90 (https://dejure.org/1990,706)
BVerfG, Entscheidung vom 06.08.1990 - 2 BvR 918/90 (https://dejure.org/1990,706)
BVerfG, Entscheidung vom 06. August 1990 - 2 BvR 918/90 (https://dejure.org/1990,706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersuchungshaft - Fortdauer - Begründung - Freiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 689
  • StV 1990, 555
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern wird ( vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 f.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 f.]).

    Das bedeutet, daß der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (vgl. BVerfGE 19, 342 [347 f.]; 20, 45 [49]).

    Diese Vorschrift läßt also nur in begrenztem Umfange Ausnahmen zu und ist eng auszulegen (BVerfGE 20, 45 [50]; 36, 264 [271]).

    sich auch daraus, daß er diese Entscheidung dem Oberlandesgericht übertragen hat (BVerfGE 20, 45 [50]).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern wird ( vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 f.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 f.]).

    Diese Vorschrift läßt also nur in begrenztem Umfange Ausnahmen zu und ist eng auszulegen (BVerfGE 20, 45 [50]; 36, 264 [271]).

    So darf etwa eine nicht nur kurzfristige Überlastung des zuständigen Spruchkörpers nicht als "wichtiger Grund" im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO angesehen werden (vgl. BVerfGE 36, 264 [273 f.]).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern wird ( vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 f.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 f.]).

    Das bedeutet, daß der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (vgl. BVerfGE 19, 342 [347 f.]; 20, 45 [49]).

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern wird ( vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 20, 45 [49 f.]; 36, 264 [270]; 53, 152 [158 f.]).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90
    In diesem Freiheitsgrundrecht ist das in Haftsachen geltende verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot angesiedelt (vgl. BVerfGE 46, 194 [195]).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …

    Rn. 19 Eine Begründung, die sich in der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlauts erschöpft, kann in keinem Fall genügen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. August 1990 - 2 BvR 918/90 -, NJW 1991, S. 689).
  • BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91

    Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Neuerdings ist es dagegen, freilich ohne Begründung und ohne das Problem überhaupt anzusprechen, von der nach § 31 Abs. 1 BVerfGG bindenden Wirkung der - insoweit Beschlüssen der früheren Vorprüfungsausschüsse vergleichbaren - Kammerbeschlüsse ausgegangen (z. B. Beschluß vom 28. Februar 1991 - 2 BvR 86/91 - NJW 1991, 2821, bezüglich der Kammerbeschlüsse vom 6. August 1990 - 2 BvR 918/90 - NJW 1991, 689 und vom 29. September 1990 - 2 BvR 1035/90 -, n. v.).
  • OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93

    Untersuchungshaft auf Grund eines Betrugsverdachts; Rechtfertigung der Fortdauer …

    Der Begriff "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO ist angesichts der Bedeutung des Beschleunigungsgebotes bei der Behandlung von Haftsachen eng auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; NStZ 1991, 397 , jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1991, 546 ).

    Wie des Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, ist die Überlastung eines Spruchkörpers in Anbetracht des Grundrechtes der persönlichen Freiheit grundsätzlich kein "wichtiger Grund" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO , der die Fortdauer der Untersuchungshaft für einen längeren Zeitraum rechtfertigen könnte, als er zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ; BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; Strafverteidiger 1992, 121 ).

  • OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot; nicht nur kurzfristige Überlastung des …

    Als wichtiger Grund im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO kann sie daher nicht (länger) angesehen werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 06. August 1990 - 2 BvR 918/90 -, juris Rn. 11;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 121 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 86/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft

    Die durch das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gebotene und unter 1. sowie in den dem Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung bekannten, es gemäß §§ 31 Abs. 1, 93b Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bindenden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. August 1990 - 2 BvR 918/90 - und 29. September 1990 - 2 BvR 1035/90 - dargestellte Abwägung wird nicht einmal ansatzweise vorgenommen.
  • BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft

    Er hat die durch das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gebotene und unter 1. sowie in den dem Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung bekannten, es gemäß §§ 31 Abs. 1, 93b Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bindenden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. August 1990 - 2 BvR 918/90 - und vom 29. September 1990 - 2 BvR 1035/90 - dargelegte Abwägung nicht einmal ansatzweise vorgenommen.
  • BVerfG, 25.11.1996 - 2 BvR 2142/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Haftfortdauerbeschluß des …

    Die durch das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gebotene und vorstehend zum wiederholten Male dargestellte Abwägung (vgl. nur Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. August 1990 - 2 BvR 918/90 -, NJW 1991, 689 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1990 - 2 BvR 1035/90 - Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1991 - 2 BvR 86/91 -, NJW 1991, 2821 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1991 - 2 BvR 162/91 -, NStZ 1991, 397 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1991 - 2 BvR 1661/91 - Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1968/93 - Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 1994 - 2 BvR 1291/94 - Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 1994 - 2 BvR 1486/94 - vgl. auch die Hinweise in dem dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf bekanntgegebenen Nichtannahmebeschluß der beschließenden Kammer vom 6. August 1996 im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen den zweiten Haftfortdauerbeschluß - 2 BvR 1442/96 -) wird nicht vorgenommen, jedenfalls nicht dargestellt.
  • OLG Bremen, 29.04.1993 - BL 86/93

    Anforderungen an die Haftfortdauer ; Vollzug der Untersuchungshaft wegen …

    Der Begriff "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO ist angesichts der Bedeutung des Beschleunigungsgebotes bei der Behandlung von Haftsachen eng auszulegen (vgl. Bundesverfassungsgericht/NJW 1991, 689 und 2821; NStZ 1991, 397 f., jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1991, 546 f.).
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvR 1035/90

    Anforderungen an die besondere Haftprüfung nach § 121 StPO

    Der Justizminister des Landes Nordrhein_Westfalen hat mit Schriftsatz vom 6. September 1990 dahin Stellung genommen, daß er die Verfassungsbeschwerde im Ergebnis nicht für begründet halte, jedoch mit Rücksicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. August 1990 im Verfahren 2 BvR 918/90 die Generalstaatsanwaltschaft veranlaßt habe, die Akten erneut dem Oberlandesgericht vorzulegen und eine Prüfung anzuregen, ob das Vorbringen der Verfassungsbeschwerde Anlaß gebe, die Begründung des angefochtenen Beschlusses zu ergänzen.
  • OLG Bremen, 07.08.1997 - BL 159/97

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft wegen des Verdachts des …

  • OLG Düsseldorf, 30.09.1992 - 1 Ws 795/92
  • OLG Bremen, 20.01.1992 - BL 4/92

    Anforderungen an das Vorliegen eines Haftgrundes (hier: Fluchtgefahr) für eine …

  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 HEs 146/90

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • VerfGH Sachsen, 27.06.2006 - 41-IV-94
  • OLG Köln, 23.03.1993 - HEs 35/93

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei Nichtfestlegung der …

  • OLG Nürnberg, 21.04.1997 - Ws 1394/95

    Haftprüfung bei langwierigem Verfahren

  • OLG Celle, 06.03.1995 - HEs 112/94

    Verfahrensverzögerung ; Fortdauer der Untersuchungshaft; Überlastung der …

  • OLG Hamm, 05.12.1994 - 2 BL 456/94

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • OLG Hamm, 28.10.1991 - 2 BL 349/91

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • OLG Düsseldorf, 29.10.1992 - 1 Ws 987/92
  • OLG Hamm, 01.02.1991 - 2 BL 357/90

    Besondere Haftprüfung nach außer Vollzug gesetztem Haftbefehl und neuem …

  • OLG Hamm, 29.11.1994 - 2 BL 376/94

    § 21 StGB, grober Verfahrensfehler, Haftgrund, Tatverdacht, unzuständiges …

  • OLG Hamm, 28.01.1999 - 2 BL 306/98

    Vorübergehende starke Belastung, Berechnung der 6-Monats-Frist, Erweiterung des …

  • OLG Hamm, 01.07.1994 - 2 BL 240/94

    Aufhebung, Belastungsanzeige, Erkrankung des Vorsitzenden, keine Kompensation, …

  • OLG Hamm, 18.04.1994 - 2 BL 121/94

    Aufhebung, grober Fehler, Gutachten, Überflüssigkeit des Gutachten, Überwachung, …

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.09.1990 - 2 Ws 152/90   

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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. September 1990 - 2 Ws 152/90 (https://dejure.org/1990,19650)
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Papierfundstellen

  • StV 1990, 555
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