Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung einer Strafschärfung aufgrund früherer begangener Taten geringer oder mittlerer Schwere - Berücksichtigung der Vorstrafe als Strafschärfungsgrund bei Vorliegen eines großen zeitlichen Zwischenraums zwischen Vortat und neuer Tat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 46 Abs. 2
Papierfundstellen
- StV 1992, 225
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91
Vorverurteilungen in der ehem. DDR
Auszug aus BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91
Der Senat braucht nicht auf die Frage einzugehen, ob die Strafschärfung wegen früher in der DDR verhängter Vorstrafen den Grundsätzen gerecht wird, die der Senat in seinem Urteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) entwickelt hat.
- BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07
Strafzumessung (Aufklärungshilfe; begrenzte Berücksichtigung ausländischer …
Angesichts dieser Umstände hätte zumindest die strafschärfende Bewertung der weit zurückliegenden Vorstrafen besonderer Begründung bedurft (vgl. BGH wistra 1988, 64; StV 1992, 225;… Tröndle/Fischer aaO Rdn. 38a). - OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ss 23/17
Darstellung früherer Aussageinhalte bei Abstellen auf Konstanz dieser Aussagen
Vorverurteilungen wegen Straftaten, die fünfzehn und zehn Jahre zurückliegen und von geringer oder mittlerer Schwere sind, rechtfertigen allenfalls dann eine Strafschärfung, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa solche, die besorgen lassen, dass der Angeklagte zu eingeübter strafbarer Betätigung zurückgekehrt ist (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 5 StR 444/91 -, juris). - BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver …
Falls sich dies in der erneuten Hauptverhandlung bestätigt, ist dieser Zusammenhang bei der Bildung der Gesamtstrafe mildernd zu berücksichtigen (BGH StV 1992, 225/226; NStZ 1988, 126 jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 26.01.1996 - Ss 644/95 Bei einem sehr großen zeitlichen Abstand zwischen Vorstrafen und neuer Tat rechtfertigen frühere Taten geringerer oder mittlerer Schwere nämlich allenfalls dann eine Strafschärfung, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa solche, die besorgen lassen, daß der Angeklagte zu eingeübter strafbarer Betätigung zurückgekehrt ist (vgl. BGH StV 1992, 225 ).
- LG Düsseldorf, 20.01.2011 - 17 KLs 19/10 In diesem Zusammenhang ist der Kammer die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach lange zurückliegende Taten bzw. Vorstrafen einer Berücksichtigung zum Nachteil des Angeklagten nur eingeschränkt zugänglich sind, nämlich dann, wenn "besondere Umstände vorliegen, etwa solche, die besorgen lassen, dass der Angeklagte zu eingeübter strafbarer Betätigung zurückgekehrt ist" (vgl. BGH Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 5 StR 444/91 - StV 1992, 225).
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Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung eines den Straferschwerungsgrund relativierenden Umstand bei den Strafzumessungserwägungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 46
Strafzumessung bei mehrfacher Tatbegehung
Papierfundstellen
- StV 1992, 225
- StV 1992, 226
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91
Vorverurteilungen in der ehem. DDR
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen. - BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89
Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat - …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4;… BGHR StGB § 54 Bemessung 1; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2). - BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87
Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4;… BGHR StGB § 54 Bemessung 1;… BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
- BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88
Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; BGHR StGB § 54 Bemessung 1;… BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2). - BGH, 01.10.1991 - 5 StR 431/91
Schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen. - BGH, 06.11.1991 - 5 StR 324/91
Voraussetzungen für eine strafschärfende Berücksichtigung von Verhängung und …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen. - BGH, 01.10.1991 - 5 StR 439/91
Ausschluss einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit bei einer …
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.
- OLG Brandenburg, 27.08.2025 - 1 ORs 22/25 Die Erhöhung der Einsatzstrafe kann umso geringer ausfallen, je mehr - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH…, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94 - Rz. 22, juris = NJW 1995, 1038; BGH…, Urteil vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94 - Rz. 5, juris = NJW 1995, 2234; BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 516/87 - Rz. 7, juris = StV 1988, 1036; BGH…, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91 - Rz. 6, juris = NStZ 1991, 527;… BGH NStZ 1995, 77 - 4 StR 376/94 - Rz. 8 = StV 1994, 654;… BGH, Beschluss 20. Juli 1995 - 4 StR 328/95 - Rz. 13, juris = NStZ 1996, 32; BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 420/97 - Rz. 28, juris = NStZ 1998, 247; BGH…, Urteil vom 07. Februar 2001 - 2 StR 487/00 - Rz. 7, juris = NStZ 2001, 365; BGH, Urteil vom 12. November 1991 - 5 StR 337/91 - Rz. 7, juris = StV 1992, 225; BGH…, Beschluss vom 07. Februar 2001 - 2 StR 487/00 - Rz. 7, juris = StV 2001, 346;… BGH, Beschluss vom13. April 2010 - 3 StR 71/10 - Rz. 2 = wistra 2010, 264).
- LG Lüneburg, 23.09.2008 - 26 Qs 192/08
Zurückführung einer erkannten Strafe unter Auflösung bereits gebildeter …
Dass dieser Aspekt dazu führen kann, dass die im Rahmen des § 54 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 StGB vorzunehmende Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger ausfällt, ist allgemein anerkannt (vgl. BGH NJW 1995, 1038 [BGH 20.12.1994 - 1 StR 688/94]; NStZ 1988, 126 und StV 1992, 226 [BGH 21.05.1991 - 4 StR 27/91] sowie Fischer, 55. Aufl. 2008, § 54 StGB Rdn. 7 a). - OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ss 157/95 Bei der Bildung einer Gesamtstrafe wird zu berücksichtigen sein, daß möglicherweise der enge zeitliche und situative Zusammenhang bei Begehung der einzelnen Straftaten sich zugunsten des Täters auswirken kann (vgl. BGH NStZ l988, 126; NStZ 1991, 527 ; StV 1992, 226 ; NStZ 1995, 77 ).
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Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1991 - 5 StR 445/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Fahrlässigkeit - Unbefugte Abgabe von Betäubungsmitteln - Drogen - Drogenhandel
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 86
- StV 1992, 225
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89
Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung
Auszug aus BGH, 16.10.1991 - 5 StR 445/91
Für die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafvollzugsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist das Landgericht zuständig, weil Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne besondere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGH StrEG § 8 - Zuständigkeit 1; BGH NJW 1990, 2073).
- BGH, 16.12.1999 - 4 StR 496/99
Beweiswürdigung; Unerlaubtes Handeltreiben; Mittäterschaft; Gewähren einer …
Dem Angeklagten war im Hinblick auf seine Pflichten als Gastwirt (…vgl. Körner aaO § 29 Rdn. 1027) auch zumutbar (vgl. BGH NStZ 1992, 86), den Drogenhandel in seiner Gaststätte zu verhindern.
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Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anfängliches Schweigen - Zeugnisverweigerungsrecht - Nachteil des Angeklagten - Alibi - Untersuchungshaft - Beweiswürdigung - Zeugenbeweis - Zeugenaussage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
StPO § 261
Keine Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen zu Lasten des Angeklagten
Papierfundstellen
- StV 1992, 225 LS
- StV 1992, 97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86
Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH…, Urt. vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
- BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2). - BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79
Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
- BGH, 13.08.1992 - 1 StR 478/92
Beweiswürdigung von erst im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung gemachten, …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
Ebenso BGH, StV 1993, 61. - BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80
Keine nachteilige Wertung gegenüber dem Angeklagten aufgrund berechtigten …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2). - BGH, 16.07.1991 - 1 StR 377/91
Wirkung einer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
Hier darf insbesondere aus dem Schweigen des Zeugen in der Hauptverhandlung nicht zur Untermauerung der Glaubhaftigkeit seiner früheren Aussage auf fehlenden Belastungseifer geschlossem werden (BGH, StV 1991, 450). - BGH, 23.11.1976 - 5 StR 567/76
Revision wegen Stützung auf eine Zeugenaussage für die Urteilsfindung bei …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
- BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01
Unzulässige Erwägungen des Tatgerichts bezüglich der Zeugnisverweigerung von …
Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (…BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2; BGH StV 1992, 97 jeweils m.w.Nachw.; BGH…, Beschl. vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00 - zur Veröffentlichung in BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21 vorgesehen).
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Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit eine Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe gesondert bestehen zu lassen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1992, 225
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86
Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.). - BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85
Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.). - BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.). - BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91
Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.).
- BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91
Anforderungen an den Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe
Eine Begründung hierfür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann erforderlich, wenn andernfalls die Freiheitsstrafe möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt worden wäre (vgl. BGH StV 1986, 58;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; Senatsbeschluß vom 14. November 1991 - 1 StR 662/91 m.w.Nachw.).
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