Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.07.1992 - 4 Ws 214/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1993, 67
- StV 1993, 87
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 23.03.1993 - HEs 35/93
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei Nichtfestlegung der …
Insbesondere stellte eine nicht nur kurzfristige Überlastung eines Spruchkörpers, die ein Urteil noch nicht zugelassen hat, keinen wichtigen Grund für eine Fortdauer der Untersuchungshaft nach § 121 Abs. 1 StPO dar (BVerfGE 36, 264, 273 f.; BVerfG StV 90, 555, 556; BVerf StV 91, 307, 308; OLG Düsseldorf StV 93, 87 = wistra 93, 79, 80).Der Vorsitzende der Strafkammer sieht sich auch nicht in der Lage, ein Verfahren wie das vorliegende, das in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine außergewöhnlichen Schwierigkeiten in sich birgt, noch einzuschieben und kurzfristig zu verhandeln (vgl. hierzu OLG Düsseldorf StV 93, 87).
Etwaige justizinterne Organisationsmängel, die bislang eine Entlastung der Strafkammer verhindert haben, dürfen sich aber nicht zu Lasten eines in Haft befindlichen Angeklagten auswirken (OLG Düsseldorf StV 93, 87).
- BGH, 14.02.2024 - 2 ARs 176/23
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (nachträgliche …
Insbesondere in älteren Entscheidungen haben sich verschiedene Obergerichte für die Möglichkeit der Aufhebung eines Bewährungswiderrufs in entsprechender Anwendung der §§ 359 ff. StPO ausgesprochen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 22. Februar 1962 - 1 Ws 42/62, NJW 1962, 1169; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. September 1978 - 2 Ws 215/78, Justiz 1978, 474; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Juli 1992 - 4 Ws 214/92, MDR 1993, 67;… vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 453 Rn. 17). - OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 3 Ws 454/03
Natur des Rechtsbehelfs der Wiederaufnahme des Verfahrens; Abänderbarkeit …
Ein Teil der - überwiegend älteren - Rechtsprechung und ein Teil der Literatur vertreten die Auffassung, dass ein die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufender, rechtskräftiger Beschluss vom Gericht auf Antrag jederzeit in entsprechender Anwendung der Wiederaufnahmevorschriften der §§ 359 ff. StPO sachlich überprüft und abgeändert werden kann, wenn das Vorbringen des Antragstellers geeignet ist, dem Widerrufsbeschluss die tatsächliche Grundlage zu entziehen (OLG Düsseldorf (4. Senat) StV 1993, 87; OLG Karlsruhe Justiz 1978, 474; OLG Oldenburg NJW 1962, 1169; LG Bremen … - OLG Stuttgart, 26.01.2001 - 2 Ws 16/01
Wiederaufnahme bei rechtskräftigem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Der Senat teilt die teilweise in der Rechtsprechung und in der Literatur vertretene Meinung nicht, dass ein die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufender, rechtskräftiger Beschluss vom Gericht auf Antrag jederzeit in entsprechender Anwendung der Wiederaufnahmevorschriften der §§ 359 f. StPO sachlich überprüft und abgeändert werden könne, wenn das Vorbringen des Antragstellers geeignet erscheine, dem Widerrufsbeschluss die tatsächliche Grundlage zu entziehen (so aber Oberlandesgericht Düsseldorf, MDR 93, 67 m. w. N.). - OLG Brandenburg, 20.11.1996 - 1 Ws (Reha) 61/96 Ob ein Beschluß über den Widerruf der Strafaussetzung (§ 56f StGB ) unter den Voraussetzungen der §§ 359 ff StPO überprüft werden kann, ist streitig (dagegen: OLG Hamm, VRS 90, 136; LG Hamburg, NStZ 1991, 149, jeweils m. zahlr. Nachw.; dafür: OLG Zweibrücken vom 1. August 1996 - 1 Ws 120/96 -, JURIS 664308; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 67 ; OLG Karlsruhe, Justiz 1978, 474; OLG Celle vom 10. Januar 1983 - 1 Ws 382/82 -, JURIS 287824).
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