Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.12.1994 - 1 Ws 1008/94, 1 Ws 1018/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 539
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 22.10.1982 - 1 Ws 266/82
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1994 - 1 Ws 1008/94
Eine solche, vom Wortlaut der genannten Bestimmung abweichende Ausnahmeentscheidung des Beschwerdegerichts ist u.a. dann zulässig, wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung gänzlich fehlt (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 3. Juli 1984 - 1 Ws 644/84 und 15. Februar 1990 - 1 Ws 134 - 135/90; OLG Frankfurt NStZ 1983, 426 ;… Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., Rdnr. 16 zu § 309 StPO jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12
Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen
Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2011 - 2 Ws 327/10 - m.w.N., Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 2 Ws 301/10 m.w.N. und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ws 283/10; Thüring. OLG, NStZ-RR 2010, 189 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283; KG, JR 1988, 295 (296); OLG Düsseldorf, StV 1995, 539; … - KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05
Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S …
Rspr.) anerkannt, daß die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (…vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356;… KG aaO und JR 1988, 295, 296); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache aufgrund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348). - OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
Weisung, Alkoholkontrolle, Drogenkontrolle, Führungsaufsicht
Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; …
- OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02
Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung
Denn diese Voraussetzungen für eine günstige Sozialprognose sind weniger streng als die in § 68 f II StGB genannte Erwartung (vgl. KG, JR 1988, 295; OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Düsseldorf, wistra 00, 314;… Tröndle/Fischer, § 68 f Rn 7, Hörn, in: L-K, StGB, 11. Aufl., § 68f Rn 10). - KG, 13.09.2013 - 2 Ws 445/13
Maßregelvollstreckungsverfahren: Eintritt der Führungsaufsicht bei Verurteiltem …
Rspr.) anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (…vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539;… Senat aaO). - OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 3 Ws 411/02
Eintritt der Führungsaufsicht nach vollständiger Verbüßung einer …
Die Anforderungen an die Sozialprognose sind daher strengere als diejenigen, die im Rahmen einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 31.05.1989 - 3 Ws 359/89 - NStE Nr. 2 zu § 68 f StGB; OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - StV 1995, 539). - OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 189/00
Aussetzung; Strafvollstreckung; Bewährung; Sozialprognose; Lebensführung; …
Allerdings ist die begründete Erwartung ausreichend, daß die Verurteilte infolge nachträglich bekannt gewordener oder hervorgetretener Umstände künftig ein straffreies leben führen wird (Senat StV 1995, 539;… OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat aaO). - OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 496/07
Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist; …
Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. OLG Düsseldorf StV 1995, 539; … - OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02
Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung …
Darüber hinaus wird von der obergerichtlichen und teilweise auch höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Durchbrechung des Grundsatzes der eigenen Sachentscheidung z.B. dann anerkannt, wenn dem Beschwerdeführer bei eigener Sachentscheidung eine Instanz verloren ginge (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1995, 539; OLG Hamm, StV 1995, 594, 595; ablehnend OLG Rostock NStZ-RR 2000, 14, 15) und/oder das zugrundeliegende Verfahren unter einem schwerwiegenden Verfahrensfehler leidet (z.B. fehlende Beiordnung eines Verteidigers im Rahmen des Prüfungsverfahrens nach § 67e StGB OLG Karlsruhe, StV 1997, 314,f = StraFo 1997, 125f oder bei unterbliebener mündlicher Anhörung (vgl. BGH NStZ 1995, 610, 611; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ 1993, 406f = StV 1993, 646f; 1. Strafsenat, StV 1995, 538; 5. Strafsenat, NStZ 1981, 454; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 77;… OLG Koblenz, GA 1985, 235, 237;OLG Karlsruhe, Die Justiz 1975, 477f, 1981, 365), die angefochtene Entscheidung keine Entscheidung zur Sache selbst enthält (vgl. BGHSt 36, 139, 140; OLG Bremen, NJW 1951, 84f) oder eine umfassende Behandlung und Würdigung des Streitstoffes nicht vorgenommen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat StV 1986, 376) bzw. das Erstgericht es bei einer floskelhaften Begründung hat bewenden lassen (OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1995, 539 = VRS 88 (1995), 426f; kritisch hierzu OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, MDR 1993, 375f). - KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14
Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht
Rspr.) ist allgemein anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Köln NStZ 2011, 162; OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539, … - OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
Voraussetzungen für das Entfallen von Führungsaufsicht; Abstinenzweisung …
- KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03
Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer …
- KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04
Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung …
- KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12
Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer Strafe
- OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12
Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung
- OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 498/07
Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist; …
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 122
- StV 1995, 539
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2174/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94
Die aufgeworfenen Fragen können nur durch einen Rekurs auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonformen Auslegung der §§ 57 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 454 Abs. 1 StPO (BVerfGE 86, 286) und die in seiner Folge ergangenen Beschlüsse der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 1993 (NStZ 1993, 431 ) und vom 21.12.1994 (Az.: 2 BvR 2504/93 Juris) entschieden werden.Mithin kann allein im Rahmen des Verfahrens nach §§ 57 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 454 Abs. 1 StPO eine zeitliche Festlegung erfolgen, wann der Verurteilte mit der einer Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zu rechnen hat (vgl. BVerfGE 86, 288, 332; BVerfGE NStZ 1993, 431 ; BVerfGE Beschl. v. 21.12.1994 BA S. 3).
- OLG Frankfurt, 19.07.1993 - 3 Ws 260/93
Isolierte Festsetzung der Vollstreckungsdauer; Schwere der Schuld; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94
Danach scheidet zunächst eine isolierte Festsetzung der rein schuldausgerichteten Vollstreckungsdauer (also ohne vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung unter Einbeziehung nicht tatschuldrelevanter Umstände), die das Oberlandesgericht Hamburg in der Zeit zwischen dem 10. und dem 13. Verbüßungsjahr für zulässig und geboten erachtet, aus (so bereits der Senat in StV 1994, 26, 278).Um die besondere Schwere der Schuld richtig zu gewichten, dürfen zwar auch schuldmindernde Faktoren nicht unberücksichtigt bleiben, soweit sie sich aus dem Urteil ergäben (vgl. Senatsbeschl. v. 24.11.1993 - 3 Ws 667/93, v. 19.07.1993 - 3 Ws 260/93 u. v. 28.06.-1994 - 3 Ws 366/94).
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94
Die im Urteil näher ausgeführte psychologische Grenzsituation des Verurteilten vor Begehung der Tat und dessen leichte alkoholische Enthemmung sind aber nicht von einem solchen schuldmindernden Gewicht, daß sie das Gewicht der schuldsteigernden Merkmale (vgl. GSSt BGH Beschl. v. 22.11.1994 - GSSt 2/94) erheblich reduzieren und die von der Strafvollstreckungskammer vorgenommene Wertung, die rein tatschuldrelevanten Gesichtspunkte erforderten eine Vollstreckungsdauer von 18 Jahren, in Frage stellen könnten.
- BVerfG, 04.07.1999 - 2 BvR 1368/98
Jugendstrafe - Anrechnung von Freiheitsentziehung - Anrechnung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94
Die aufgeworfenen Fragen können nur durch einen Rekurs auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonformen Auslegung der §§ 57 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 454 Abs. 1 StPO (BVerfGE 86, 286) und die in seiner Folge ergangenen Beschlüsse der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 1993 (NStZ 1993, 431 ) und vom 21.12.1994 (Az.: 2 BvR 2504/93 Juris) entschieden werden. - BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2504/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Festsetzung der Vollstreckungsdauer in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94
Die aufgeworfenen Fragen können nur durch einen Rekurs auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonformen Auslegung der §§ 57 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 454 Abs. 1 StPO (BVerfGE 86, 286) und die in seiner Folge ergangenen Beschlüsse der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 1993 (NStZ 1993, 431 ) und vom 21.12.1994 (Az.: 2 BvR 2504/93 Juris) entschieden werden. - OLG Karlsruhe, 23.09.1993 - 1 Ws 61/93
Verbüßungsdauer; Zeitpunkt; Entscheidung; Aussetzung; Strafrest; Bewährung
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (StV 1994, 29 ) hingegen hat danach differenziert, ob das Vorliegen besonderer Schuldschwere i.S.d. § 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB offenkundig sei oder nicht.
- OLG Celle, 06.07.2023 - 2 Ws 187/23
Entscheidung über Mindestverbüßungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe mit …
a) Die Frage, ob die Festlegung der bei besonderer Schuldschwere gebotenen Mindestvollstreckungsdauer isoliert, also außerhalb eines Aussetzungsverfahrens entschieden werden darf, ist für sog. "Altfälle", d.h. Strafurteile, die vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 3. Juni 1992 (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89, NJW 1992, 2947) ergangen sind und deshalb im Hinblick auf die "besondere Schwere der Schuld" noch keine Feststellungen enthalten, in der Rechtsprechung umstritten; während dies einerseits bejaht wird (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Ws 166/94, NStZ 1995, 547; LG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1996 - 613 StVK 928/96 -, juris), wird andererseits vertreten, für eine isolierte Festsetzung der durch die besondere Schwere der Schuld gebotenen Vollstreckungsdauer außerhalb des Verfahrens nach § 57a StGB i.V. mit § 454 I StPO bestehe weder eine gesetzliche Grundlage noch eine durch Verfassungsrecht gebotene Notwendigkeit (OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 1 Ws 626/12 -, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 Ws 40/97, NStZ 1998, S. 248 [OLG Celle 04.07.1997 - 1 Ws 40/97]; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.11.1995 - 2 Ws 360/95, NStZ-RR 1996, 124; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24.05.1995 - 3 Ws 811/94, NStZ-RR 1996, 122; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.1997 - Ws 234/97, NStZ 1997, 408 [OLG Nürnberg 16.04.1997 - Ws 234/07]).Im Übrigen wird die Unzulässigkeit einer derartigen isolierten Entscheidung auch damit begründet, dass die Strafvollstreckungskammer beim Verfahren nach § 57a StGB i. V. mit § 454 StPO gehalten sei, nicht nur zu prüfen und festzulegen, bis wann die Vollstreckung unter dem Gesichtspunkt der besonderen Schwere der Schuld fortzusetzen ist; vielmehr sei es in diesem Zusammenhang auch die Aufgabe der Strafvollstreckungskammer, eine vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung vorzunehmen und in deren Rahmen insbesondere auch darüber zu befinden, ob unter Berücksichtigung des Geschehens und der Persönlichkeitsentwicklung des Verurteilten im Vollzug eine sich nach den Urteilsfeststellungen ergebende besondere Schwere der Schuld die weitere Vollstreckung der Strafe auch gebiete (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24.05.1995 - 3 Ws 811/94, NStZ-RR 1996, 122).
- OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
Warnfunktion der Strafe
Da im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens nach § 57 a Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 454 Abs. 1 StPO darüber zu entscheiden ist, bis wann die Vollstreckung unter dem Gesichtspunkt der besonderen Schwere der Schuld fortzusetzen ist, kommt keine isolierte Festsetzung der besonderen Schwere der Schuld, sondern nur eine Festlegung der Vollstreckungsdauer aufgrund einer vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung in Betracht, OLG Frankfurt, StV 95, 539. - OLG Nürnberg, 12.01.1998 - Ws 1572/97
Strafrest-Aussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Frankfurt (Beschlüsse vom 19. Juli 1993 - NStZ-RR 96, 122 - und 24. Mai 1995 - NStZ 94, 54) hat der Senat bereits wiederholt entschieden, daß über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld im Sinne von § 57 a I 1 Nr. 2 StGB und die gegebenenfalls wegen der besonderen Schwere der Schuld gebotene Vollstreckungsdauer nur im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes nach § 57 a I StGB , § 454 I StPO zu entscheiden ist und daß eine sogenannte isolierte Entscheidung, d.h. eine Vorabentscheidung über das Vorliegen besonders schwerer Schuld und die wegen der besonderen Schwere der Schuld gebotene Vollstreckungsdauer (ohne vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung) ausscheidet, weil es an einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Vorabentscheidung fehlt.
- OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97
Strafrest-Aussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Eine isolierte Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB - ohne vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung- findet im Gesetz keine Grundlage (OLG Frankfurt StV 1994, 26 ; NStZ-RR 1996, 122 ). - OLG Nürnberg, 11.04.1997 - Ws 98/97 Eine isolierte Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB - ohne vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung - findet im Gesetz keine Grundlage (OLG Frankfurt/M. StV 1994 26; NStZ-RR 1996, 122 ).
- OLG Celle, 07.04.1997 - 1 Ws 40/97 Er befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 28.02.1992 - 2 BvR 181/93 - und vom 21.12.1994, NJW 95, 3246, 3247, Ziff. 11 a.E.) und der insoweit einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamburg StV 94, 257 = JR 95, 299 = NStE § 57a StGB Nr. 19; StV 96, 677 = NStZ-RR 96, 124; OLG Frankfurt StV 94, 26 = NStZ 94, 54; StV 95, 539).
- KG, 31.07.2019 - 5 Ws 135/19
Prüfverfahren zur Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe
Rn. 15 Nr. 2 StGB, ob und bis wann die Vollstreckung unter dem Gesichtspunkt der besonderen Schwere der Schuld über die gesetzliche Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren hinaus fortzusetzen ist - eine Antragstellung bereits vor Ablauf von zehn Jahren Vollzugsdauer zulässig sein kann (so etwa OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24. Mai 1995 - 3 Ws 81/94 -, NStZ-RR 1996, 122 = StV 1995, 539, das einen Antrag bei einer Vollzugsdauer von knapp neuneinhalb Jahren für zulässig hält [nicht aber, wie vom Beschwerdeführer behauptet, die Entlassung eines zu lebenslanger Haft Verurteilten bereits nach neun Jahren]).
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