Rechtsprechung
| LG Koblenz, 10.02.2000 - 2101 Js 40395/96 - 3 Ks |
Zitiervorschläge
LG Koblenz, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 2101 Js 40395/96 - 3 Ks (https://dejure.org/2000,20523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,20523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale
Papierfundstellen
- StraFo 2001, 147
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/08
Rechtsanwalt als Schuldner der Aktenversendungspauschale; Pflicht des …
Jedenfalls in der Rolle des Verteidigers wird der Rechtsanwalt als Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale angesehen (…Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 181 m.w.N.;… Bohnert, OWiG 3. Aufl. § 107 Rn. 42;… Göhler, OWiG 15. Aufl. § 107 Rn. 23a;… Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 147 Rn. 28 m.w.N.; Schneider, Anm. zu AG Leipzig AGS 2007, 355; VG Düsseldorf NVwZ-RR 2006, 744: LG Koblenz StraFo 2001, 147). - LSG Bayern, 19.04.2016 - L 15 SF 72/15
Schuldner der Aktenversendungspauschale
Jedenfalls in der Rolle des Verteidigers wird der Rechtsanwalt als Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale angesehen (…Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 181 m. w. N.;… Bohnert, OWiG 3. Aufl. § 107 Rn. 42;… Göhler, OWiG 15. Aufl. § 107 Rn. 23a;… Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 147 Rn. 28 m. w. N.; Schneider, Anm. zu AG Leipzig AGS 2007, 355; VG Düsseldorf NVwZ-RR 2006, 744: LG Koblenz StraFo 2001, 147). - OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01
Festsetzung einer Pflichtverteidigervergütung durch einen Rechtspfleger; …
In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, wer Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale gemäß KV-GVG Nr. 9003 ist, wenn der Verteidiger die Aktenversendung beantragt hat, mehrheitlich wird vertreten, dass der Verteidiger wegen des sich aus § 147 StPO ergebenden eigenen Rechts auf Akteneinsicht Antragsteller im Sinne des § 49 GKG und damit Kostenschuldner ist (vgl. OLG Koblenz, MDR 1997, 202, LG Koblenz, StraFO 2001, 147, LG Tübingen, AnwBl 1995, 569, AG Geesthacht, AnwBl 1996, 476, AG Tiergarten, AnwBl 1995, 571, Meyer, JurBüro 1996, 231), die Gegenmeinung ist der Ansicht, dass Schuldner der Aktenversendungspauschale nicht der Verteidiger sondern der von ihm vertretene Beschuldigte ist (vgl. AG Bielefeld, AnwBl 1995, 571, AG Beckum, StraFo 1996, 29, ebenso Notthoff, AnwBl 1995, 538, 540). - AG Düsseldorf, 06.03.2008 - 230 C 16337/07
Aktenversendungspauschale an den beauftragten Rechtsanwalt muss durch die …
OVG v. 18.04.2006 Az.: 1 So 148/05; LG Koblenz v. 10.02.2000 Az.: 2101 Js 40395/96; LG Bayreuth JurBüro 1997, 433 alle für § 28 Abs. 2 GKG n.F. bzw. 56 Abs. 2 GKG a.F; BayOLG NJOZ 2005, 1233, 1237 für §§ 147, 154 KostO bei elekt.
dejure.org
Übersicht LG Koblenz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| LG Koblenz, 04.05.2000 - 2101 Js 19937/97 - 12 KLs |
Zitiervorschläge
LG Koblenz, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 2101 Js 19937/97 - 12 KLs (https://dejure.org/2000,23364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,23364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 221 (Ls.)
- StraFo 2001, 147
dejure.org
Übersicht LG Koblenz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.