Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08 P   

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https://dejure.org/2008,6938
OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08 P (https://dejure.org/2008,6938)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.07.2008 - 1 ARs 46/08 P (https://dejure.org/2008,6938)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 1 ARs 46/08 P (https://dejure.org/2008,6938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    § 42 RVG
    Pauschgebühr; Wahlverteidiger; Antragstellung; Zeitpunkt

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschgebühr für den Wahlverteidiger; Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach Beantragung der Kostenfestsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 RVG; § 42 RVG
    Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach Beantragung der Kostenfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Pauschgebühr für den Wahlverteidiger nach Abschluss des Kostenfeststetzungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach Beantragung der Kostenfestsetzung

  • Burhoff online

    Pauschgebühr; Wahlverteidiger; Antragstellung; Zeitpunkt;

  • Judicialis

    RVG § 42; ; RVG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 42
    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Wahlanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 31
  • StraFo 2008, 398
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 30.10.2007 - 1 AR (S) 72/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Feststellung der Pauschvergütung für den Wahlanwalt,

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08
    Mit dem OLG Jena (JurBüro 2008, 82) hat der Senat daher die Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Pauschgebühr als unzulässig abgelehnt, wenn das Kostenfestsetzungsverfahren bereits durch förmlichen Festsetzungsbeschluss zum Abschluss gelangt ist.
  • BGH, 02.04.2024 - 1 StR 165/19

    Pauschgebühr, Wahlanwalt, Bestimmungrecht Wahlanwaltsgebühren

    Damit hat der Verteidiger sein Bestimmungsrecht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG wirksam ausgeübt und ist mit einer Pauschgebühr ausgeschlossen (vgl. § 315 Abs. 2, § 130 Abs. 1 BGB; OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. Oktober 2022 - AR 28/22 bezüglich der für das erstinstanzliche Verfahren in dieser Strafsache geltend gemachten Pauschgebühr; Thüringer OLG, Beschluss vom 21. Mai 2021 - (S) AR 104/20 Rn. 18, 20; KG, Beschlüsse vom 5. November 2015 - 1 ARs 8/14 Rn. 7 und vom 25. Juli 2011 - 1 ARs 48/09 Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - III-3 RVGs 48/11 Rn. 13; OLG Bamberg, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 2 AR 24/10 Rn. 7, 10; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 1 ARs 46/08 Rn. 6).
  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 2 AR 24/10

    Wahlverteidigervergütung: Zulässigkeit eines Antrags auf Festsetzung einer

    Dies gilt auch, wenn das Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts nach § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt wurde (Anschluss an OLG Celle StraFo 2008, 398 = DAR 2008, 730 f. = NStZ-RR 2009, 31 f.; OLG Jena Rpfleger 2008, 98 = JurBüro 2008, 82 = StRR 2008, 158 f.; NJW 2006, 933 f. = NZV 2006, 495 f. und zuletzt JurBüro 2010, 642 f.; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2008 - 2 AR 2/8):.

    7 Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr ist unzulässig, weil das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464 b StPO bereits abgeschlossen ist; er wäre auch dann unzulässig, wenn nur die Ausübung des Bestimmungsrechts der billigen Gebühr (§ 14 Abs. 1 RVG) bereits erfolgt wäre (OLG Celle StraFo 2008, 398 = DAR 2008, 730 f. = NStZ-RR 2009, 31 f.; OLG Jena Rpfleger 2008, 98 = JurBüro 2008, 82 = StRR 2008, 158 f. m. Anm. Burhoff ; NJW 2006, 933 f. = NZV 2006, 495 f. und zuletzt JurBüro 2010, 642 f.; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2009 - 1 ARs 69/08):.

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger nach Freispruch und nach Festsetzung

    Ferner ist ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG unzulässig, wenn über einen Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren abschließend entschieden ist (Thüringer OLG Rpfleger 2008, 98 und 2011, 177f.; OLG Celle StraFo 2008, 398; OLG Bamberg DAR 2011, 237).
  • OLG Jena, 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10

    Gleichzeitig mit einem Kostenfestsetzungsantrag nach rechtskräftigem Abschluss

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG auch dann nicht zulässig ist, wenn der Wahlverteidiger bereits eine Kostenfestsetzung beantragt hat (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 31).
  • OLG Köln, 30.01.2009 - 1 ARs 69/08

    Feststellung einer Pauschvergütung für den Wahlverteidiger

    Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG ist zulässig, da der Wahlverteidiger bislang Kostenfestsetzung noch nicht beantragt hat (OLG Celle, B. v. 29.07.2008 - 1 ARs 46/08 - StraFo 2008, 398 = NStZ-RR 2009, 31); er ist indessen nicht begründet.
  • KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren nach Freispruch: Bewilligung von

    Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG ist grundsätzlich nicht statthaft, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 ARs 48/09 - [bei juris]; so auch OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring.
  • OLG Jena, 21.05.2021 - (S) AR 104/20

    Antrag des Wahlverteidigers auf Feststellung einer Pauschgebühr nach Stellung

    In dieser Entscheidung hat der Senat indes bereits unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Celle vom 29.07.2008 (veröffentlicht in NStZ-RR 2009, 31) dargelegt:.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 3 RVGs 48/11

    Pflichtverteidigervergütung; Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG bei

    bb) Die herrschende Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur geht indes noch weiter: Danach ist der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG bereits dann unzulässig, wenn der Verteidiger sein Bestimmungsrecht nach § 14 Abs. 1 RVG wirksam ausgeübt hat (OLG Bamberg DAR 2011 mit zustimmender Anmerkung Burhoff in StRR 2011, 240, OLG Celle StraFo 2008, 398, KG AGS 2012, 336. Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., § 42 Rn.15).
  • KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09

    Strafverteidigerkosten nach Teilfreispruch: Unzulässigkeit des Antrags auf

    Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung an, dass der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG nicht statthaft ist, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring.
  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 5 RVGs 80/12

    Unmöglichkeit der Feststellung einer Pauschgebühr nach Kostenfestsetzungsantrag

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG bereits dann nicht mehr zulässig ist, wenn der Wahlverteidiger bereits eine Kostenfestsetzung beantragt hat (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 31 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17936
OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08 (https://dejure.org/2008,17936)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.2008 - 2 Ws 207/08 (https://dejure.org/2008,17936)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 2 Ws 207/08 (https://dejure.org/2008,17936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Zahlungen für die Tätigkeit eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren von seinem Mandanten nach § 58 Abs. 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf seine Pflichtverteidigergebühren für die gesamte erste Instanz; Umgehung der Anrechnung von Zahlungen ...

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 398
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 220/07

    Anrechenbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Pflichtverteidiger für dessen

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08
    Teilweise wird § 58 Abs. 3 RVG dahin verstanden, dass Vorschüsse auf in der gleichen Instanz entstandene Gebühren anzurechnen sind; das soll ausdrücklich auch für die Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren gelten (OLG Oldenburg Beschl. v. 10.05.2007 - 1 Ws 220/07- ; OLG Stuttgart Beschl. v. 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 -).
  • OLG Stuttgart, 13.07.2007 - 2 Ws 161/07

    Verteidigergebühren: Anrechnung von Vorschusszahlungen im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08
    Teilweise wird § 58 Abs. 3 RVG dahin verstanden, dass Vorschüsse auf in der gleichen Instanz entstandene Gebühren anzurechnen sind; das soll ausdrücklich auch für die Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren gelten (OLG Oldenburg Beschl. v. 10.05.2007 - 1 Ws 220/07- ; OLG Stuttgart Beschl. v. 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 -).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06

    Pflichtverteidigergebühr: Anrechnung von Vorschüssen für bestimmte

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08
    (Beschl. v. 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 - = NStZ-RR 2007, 328).
  • OLG Köln, 18.12.2013 - 2 Ws 686/13

    Glaubhaftmachung von Auslagen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Da über die Erinnerung anstelle des nach § 33 Abs. 8 S. 1 RVG an sich zur Entscheidung berufenen Einzelrichters die Strafkammer entschieden hat, hatte der Senat im Beschwerdeverfahren ebenfalls in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss v. 03.06.2008, 2 Ws 207/08).
  • OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12

    Begriff des Verfahrensabschnitts in § 51 RVG

    Der Wille des Gesetzgebers ist insoweit deutlich; eine Änderung der bisherigen Rechtslage war danach nicht beabsichtigt (vgl. hierzu ausführlich den Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 20. November 2007 in 3 Ws 320/07 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluss des OLG Köln vom 30. Juni 2008 in 2 Ws 207/08, beide zitiert nach juris.de).
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08

    Vorschuss - Anrechnung - Pflichtverteidigervergütung - vorbereitendes Verfahren -

    Zahlungen, die ein Pflichtverteidiger für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren von seinem Mandanten erhalten hat, sind nach § 58 Abs. 3 RVG auf seine Pflichtverteidigergebühren für die gesamte erste Instanz anzurechnen (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 03.06.2008 - 2 Ws 207/08 -).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 03.06.2008 - 2 Ws 207/08 - entschieden, dass Vorschüsse, die ein Pflichtverteidiger für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren erhalten hat, auf seine Pflichtverteidigergebühren und Auslagen für die erste Instanz nach § 58 Abs. 3 RVG anzurechnen sind.

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 1 Ws 303/10

    Einstufung von Ermittlungsverfahren und gerichtlichem Verfahren der ersten

    b) Die ganz überwiegende Meinung sieht hingegen die jeweilige Instanz als Verfahrensabschnitt an, wobei das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren der ersten Instanz als Einheit betrachtet werden, so dass Vorschüsse und Zahlungen -unter Berücksichtigung der Einschränkung gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 RVG - auf die in der gleichen Instanz entstandenen Gebühren anzurechnen sind (OLG Oldenburg JurBüro 2007, 415; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 682, 683; OLG Köln StraFo 2008, 399 und 2 Ws 626/08 vom 19. Dezember 2008 ; KG StraFo 2009, 84 m. abl.
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