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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.12.2003

Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4956
BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03 (https://dejure.org/2003,4956)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2003 - 4 StR 296/03 (https://dejure.org/2003,4956)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2003 - 4 StR 296/03 (https://dejure.org/2003,4956)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    StGB a.F. § 217; ; StGB a.F. § 217 Abs. 2; ; StGB § 213; ; StGB § 213 2. Alt.; ; StGB § 46 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Minder schwerer Fall im Sinne von § 213 Strafgesetzbuch (StGB) bei wiederholter Tötung eines geborenen Säuglings durch die Mutter; Minder schwerer Fall der Kindstötung bei Tötung aus einer Affektsituation direkt nach der Geburt; Berücksichtigung der Affektsituation bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1 § 213
    Minder schwerer Totschlag bei Kindestötung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 80
  • StraFo 2004, 104
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03
    Die zu Ungunsten der Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, ist - wie die Revisionsbegründung deutlich macht - ungeachtet des umfassend gestellten Aufhebungsantrages wirksam auf den Strafausspruch beschränkt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03
    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (…BGHR StGB vor § 1/msF Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH NStZ 1991, 529 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Für die Prüfung dieser Frage ist daher eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (zum Ganzen BGH…, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 77/12, BeckRS 2012, 14903 Rn. 3; Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 80).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 227/09

    Neue Verhandlung im Siegener Kindestötungs-Fall

    Dabei hat es bedacht, dass das Vorliegen einer Wiederholungstat der Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags grundsätzlich entgegenstehen kann, diese jedoch nicht zwingend ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 80, 81 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 08.06.2023 - 604 Ks 10/21

    Arzthaftungsrecht: Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei Abweichung …

    Rn. 328 Ein unbenannter minder schwerer Fall einer Straftat liegt vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Persönlichkeit des Angeklagten in einem solchen Maße vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle abweicht, dass die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten ist (…vgl. zu diesem Maßstab nur BGH, Urt. v. 22.01.2015, 3 StR 412/14, BeckRS 2015, 03566 RdNr. 18; BGH, NStZ-RR 2004, 80;… Fischer, a.a.O., § 46 RdNr. 84 f. m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; Feststellungen und Beweiswürdigung zum …

    aa) Die erforderliche Gesamtbetrachtung bei der Prüfung eines minder schweren Falles nach § 213 Alt. 2 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, BGHR StGB § 213 Alt. 2 Gesamtwürdigung 3) weist Lücken auf.
  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17

    Sachlich-rechtlich unbedenkliche Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer …

    Die psychische Ausnahmesituation einer Mutter, die ihr Kind in oder gleich nach der Geburt tötet, kann in einem solchen Fall allerdings bei der Anwendung des § 213 StGB Berücksichtigung finden (BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 80).
  • LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18
    Es ist hierfür maßgebend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlichen Fälle so sehr abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH U. v. 06.11.2003, 4 StR 296/03 - juris).
  • LG Kaiserslautern, 26.01.2017 - 4 KLs 6042 Js 217/13

    Zwangsheirat: Strafbarkeit der erzwungenen Eingehung einer Imam-Ehe sowie einer …

    Rn. 114 Ferner kam die Annahme eines minder schweren Falles nicht in Betracht, da das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit nicht derart vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 26, 97; BGH NStZ-RR 2004, 80).

    Rn. 135 Ferner kam die Annahme eines minder schweren Falles nicht in Betracht, da das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit nicht derart vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 26, 97; BGH NStZ-RR 2004, 80).

  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 503/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafter Strafausspruch (minder schwerer Fall des …

    Für die Prüfung der Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, BGHR StGB § 213 Alternative 2 Gesamtwürdigung 3; vgl. auch Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140 f.; vom 25. November 2008 - 3 StR 484/08, NStZ-RR 2009, 139).
  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 100/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (fehlende Feststellung eines …

    Die psychische Ausnahmesituation einer Mutter, die ihr Kind in oder gleich nach der Geburt tötet, kann in einem solchen Fall jedoch bei der Anwendung des § 213 StGB Berücksichtigung finden (BGH NStZ-RR 2004, 80).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 77/12

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl; Strafzumessung (minder schwerer Fall; …

    Seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (BGH…, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 492/86, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1; BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 80).
  • LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
  • LG Mönchengladbach, 17.10.2022 - 21 KLs 23/22
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten …

  • BGH, 08.04.2010 - 4 StR 53/10

    Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe vor der angeordneten Maßregel nach dem …

  • OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Vorsatz; …

  • LG Mönchengladbach, 12.11.2024 - 22 KLs 2/24

    Besonders schwerer Raub, Schreckschusspistole

  • LG Mönchengladbach, 05.05.2022 - 21 KLs 12/22
  • LG Mönchengladbach, 08.12.2023 - 21 KLs 22/23
  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2008 - 23 Ks 1/07

    Begründetheit einer Revision wegen unrechter Annahme des Vorliegens einer …

  • LG Münster, 15.11.2010 - 2 Ks 3/10
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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6908
BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03 (https://dejure.org/2003,6908)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2003 - 4 StR 439/03 (https://dejure.org/2003,6908)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 4 StR 439/03 (https://dejure.org/2003,6908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; Art. 6 EMRK
    Strafzumessung (unzulässige Belastung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten: Duldung von Falschaussagen; rechtsfeindliches Verhalten des Angeklagten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    -

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Zulassung einer Falschaussage durch Frau und Sohn des Angeklagten bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten ; Bloßes Dulden von Falschaussagen in der Hauptverhandlung durch den Angeklagten als Strafschärfungsgrund; Wertung von Prozessverhalten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Dulden einer Falschaussage als Strafschärfungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 106 (Ls.)
  • StV 2004, 480
  • StraFo 2004, 104
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92

    Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des …

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03
    Ein solches Prozeßverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten zu werten ist jedoch nur zulässig, wenn es Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20 und Verteidigungsverhalten 12; Senatsbeschlüsse vom 24. März 1995 - 4 StR 113/95 und 10. März 1998 - 4 StR 66/98).
  • BGH, 10.11.1994 - 4 StR 548/94

    Leugnen - Strafschärfung - Erfordernis der Opfervernehmung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03
    Der vom Landgericht weiterhin angeführte Gesichtspunkt, daß dadurch der Geschädigten eine erneute - gerichtliche - Vernehmung nicht erspart bleibt, darf daher - für sich gesehen - nicht zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 15).
  • BGH, 24.03.1995 - 4 StR 113/95

    Falschaussage - Zeugenaussage - Aussage - Rechtsfeindlichkeit - Uneinsichtigkeit …

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03
    Ein solches Prozeßverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten zu werten ist jedoch nur zulässig, wenn es Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit ist (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20 und Verteidigungsverhalten 12; Senatsbeschlüsse vom 24. März 1995 - 4 StR 113/95 und 10. März 1998 - 4 StR 66/98).
  • BGH, 10.03.1998 - 4 StR 66/98

    Behandlung des bloßen Duldens einer falschen Aussage in der Hauptverhandlung als …

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03
    Ein solches Prozeßverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten zu werten ist jedoch nur zulässig, wenn es Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit ist (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20 und Verteidigungsverhalten 12; Senatsbeschlüsse vom 24. März 1995 - 4 StR 113/95 und 10. März 1998 - 4 StR 66/98).
  • BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12

    Betrug (Schadensermittlung beim Eingehungsbetrug; Gesamtsaldierung; konkrete …

    Das bloße Dulden einer Falschaussage kann aber nicht strafschärfend gewürdigt werden (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 439/03, StV 2004, 480).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15

    Strafzumessung (Verteidigungsverhalten des Angeklagten: Dulden einer …

    Ein solches Prozessverhalten strafschärfend zu verwerten, wäre nur dann zulässig, wenn es nicht allein auf Furcht vor Bestrafung beruhte, sondern Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Januar 1993 - 3 StR 491/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 439/03, StrafFo 2004, 104).
  • OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16

    Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des …

    Nach ganz h.M. in Rspr. und Schrifttum kann strafschärfend zwar nicht das bloße Dulden falscher Angaben in der Hauptverhandlung wirken, wohl aber der im Beweisantrag der StA behauptete Umstand, dass der Angekl. versucht hat, den Hauptbelastungszeugen zur Falschaussage zu bestimmen und damit das Prozessergebnis in unzulässiger Weise zu beeinflussen (…LK/Theune StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 211;… Fischer StGB 63. Aufl. § 46 Rn. 51-54; BGH NStZ-RR 2015, 305; StraFo 2004, 104; StV 1994, 125; StV 1985, 146; MDR 1980, 240).
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