Rechtsprechung
| BGH, 13.10.2005 - 5 StR 336/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 27 StGB; § 52 StGB
Tatmehrheit und Tateinheit bei der Beihilfe (verfehlte Annahme von Tatmehrheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354; ; StPO § 354 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Korrektur eines Schuldspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 27 Abs. 1 § 52 Abs. 1
Konkurrenzen bei der Beihilfe zu mehreren Haupttaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2006, 28
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.1999 - 2 StR 451/99
Tateinheit und Tatmehrheit bei Beihilfehandlungen
Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 336/05
Entscheidend für diese konkurrenzrechtliche Bewertung ist der Umstand, dass der Angeklagte durch mehrere Einzelakte im Vorfeld gleichsam global die Begehung der nachfolgenden Haupttaten gefördert hat (vgl. dazu BGH wistra 1996, 140, 141; wistra 1997, 61, 62; NStZ 2000, 83, dort zum Unterlassen;… MünchKomm/StGB - Joecks § 27 Rdn. 100 - 102). - BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96
Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften - …
Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 336/05
Entscheidend für diese konkurrenzrechtliche Bewertung ist der Umstand, dass der Angeklagte durch mehrere Einzelakte im Vorfeld gleichsam global die Begehung der nachfolgenden Haupttaten gefördert hat (vgl. dazu BGH wistra 1996, 140, 141; wistra 1997, 61, 62; NStZ 2000, 83, dort zum Unterlassen;… MünchKomm/StGB - Joecks § 27 Rdn. 100 - 102). - BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95
Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten - …
Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 336/05
Entscheidend für diese konkurrenzrechtliche Bewertung ist der Umstand, dass der Angeklagte durch mehrere Einzelakte im Vorfeld gleichsam global die Begehung der nachfolgenden Haupttaten gefördert hat (vgl. dazu BGH wistra 1996, 140, 141; wistra 1997, 61, 62; NStZ 2000, 83, dort zum Unterlassen;… MünchKomm/StGB - Joecks § 27 Rdn. 100 - 102).
- BGH, 21.02.2006 - 5 StR 558/05
Unzutreffende Konkurrenzprüfung
Eine derartige Sachverhaltskonstellation ist rechtlich nur eine Tat (vgl. dazu Senat, Beschluss 13. Oktober 2005 - 5 StR 336/05 -). - LG Hagen, 10.06.2006 - 71 KLs 4/04 Rn. 626 Wegen dieser bei jeder einzelnen Steuerhinterziehung vom Angeklagten X. aktualisierten Unterstützung stellt sich sein Handeln konkurrenzrechtlich nicht nur als eine einzige Beihilfe zu den genannten sechs Haupttaten des Angeklagten S. dar, sondern es liegt vielmehr eine Beihilfe in sechs Fällen vor (vgl. BGH, wistra 2006, 104 f).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05-128 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
StGB § 283 ; StPO § 318
Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch im erstinstanzlichen Urteil; Unzureichende Feststellungen zur Verwirklichung des angenommenen Tatbestands des Bankrotts; Begriff der Zahlungsunfähigkeit (als allgemein bekannter und verständlicher ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 378
- StraFo 2006, 28
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BGH, 22.10.1997 - 5 StR 223/97
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (Besetzung der Schöffen bei der …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05
Dies gilt auch dann, wenn nach unterlassenen oder nach unrichtigen Voranmeldungen keine Jahreserklärung abgegeben wird (BGHSt 38, 165 = NJW 1992, 1054, 1056 = NStZ 1992, 189; BGH StV 1997, 408; BGH NStZ 1998, 90 = NJW 1998, 390, 391 = StV 1998, 4; BGH NStZ-RR 1998, 148).Rn. 38 Nur wenn die Hinterziehungshandlungen durch die monatliche oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen darauf angelegt waren, die zunächst bewirkte Hinterziehung auf Zeit später in eine solche auf Dauer übergehen zu lassen, so ist der gesamte, jeweils monatlich oder vierteljährlich erlangte Vorteil als vom Vorsatz umfasstes Handlungsziel bei der Strafzumessung erschwerend zu berücksichtigen und in die Gesamtabwägung einzustellen (BGH NStZ 1998, 90 = NJW 1998, 390, 391 = StV 1998, 4 = BGHR AO § 370 Abs. 1 "Strafzumessung" 12; BGH NStZ-RR 1998, 148).
- BGH, 21.01.1998 - 5 StR 686/97
Steuerhinterziehung wegen Nichtvorlage schuldlos verbrannter Unterlagen aus dem …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05
Dies gilt auch dann, wenn nach unterlassenen oder nach unrichtigen Voranmeldungen keine Jahreserklärung abgegeben wird (BGHSt 38, 165 = NJW 1992, 1054, 1056 = NStZ 1992, 189; BGH StV 1997, 408; BGH NStZ 1998, 90 = NJW 1998, 390, 391 = StV 1998, 4; BGH NStZ-RR 1998, 148).Rn. 38 Nur wenn die Hinterziehungshandlungen durch die monatliche oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen darauf angelegt waren, die zunächst bewirkte Hinterziehung auf Zeit später in eine solche auf Dauer übergehen zu lassen, so ist der gesamte, jeweils monatlich oder vierteljährlich erlangte Vorteil als vom Vorsatz umfasstes Handlungsziel bei der Strafzumessung erschwerend zu berücksichtigen und in die Gesamtabwägung einzustellen (…BGH NStZ 1998, 90 = NJW 1998, 390, 391 = StV 1998, 4 = BGHR AO § 370 Abs. 1 "Strafzumessung" 12; BGH NStZ-RR 1998, 148).
- BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91
Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05
Dies gilt auch dann, wenn nach unterlassenen oder nach unrichtigen Voranmeldungen keine Jahreserklärung abgegeben wird (BGHSt 38, 165 = NJW 1992, 1054, 1056 = NStZ 1992, 189; BGH StV 1997, 408; BGH NStZ 1998, 90 = NJW 1998, 390, 391 = StV 1998, 4; BGH NStZ-RR 1998, 148).Denn der falschen oder unterlassenen Umsatzsteuerjahreserklärung kommt im Verhältnis zu den vorangegangenen (unzutreffenden oder unterlassenen) Umsatzsteuervoranmeldungen in demselben Kalenderjahr in steuerstrafrechtlicher Hinsicht ein selbständiger Unrechtsgehalt zu; es handelt sich nicht um eine mitbestrafte Nachtat (BGHSt 38, 165, 171 = NJW 1992, 1054, 1056 = NStZ 1992, 189, 191; BGH NStZ 1996, 136).
- BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung - …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05
Dies gilt auch dann, wenn nach unterlassenen oder nach unrichtigen Voranmeldungen keine Jahreserklärung abgegeben wird (BGHSt 38, 165 = NJW 1992, 1054, 1056 = NStZ 1992, 189; BGH StV 1997, 408; BGH NStZ 1998, 90 = NJW 1998, 390, 391 = StV 1998, 4; BGH NStZ-RR 1998, 148).Erst mit der (falschen oder unterlassenen) Jahreserklärung wird die endgültige Steuerverkürzung in Höhe der Steuerschuld bewirkt (vgl. BGH StV 1997, 408).
- BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05
Das Amtsgericht hat zu der von ihm für gegeben erachteten Zahlungsunfähigkeit keine Feststellungen getroffen, sondern lediglich diesen Rechtsbegriff verwendet ("...und war spätestens Ende September zahlungsunfähig."), ohne ihn durch entsprechende tatsächliche Feststellungen auszufüllen (vgl. zu diesem Erfordernis: § 267 Abs. 1 StPO;… Engelhardt in KK-StPO, 5. Auflage, § 267 Rn. 9 m.N.;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage, § 276 Rn. 5 m.N.; vgl. auch BGH NJW 2000, 154 = StV 2000, 487). - BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung; …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05
Dabei ist die Zahlungsunfähigkeit in der Regel durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten sowie der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel festzustellen (BGH NStZ 2003, 546 = StV 2004, 317 = wistra 2003, 232). - BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95
Steuerhinterziehung, Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05
Denn der falschen oder unterlassenen Umsatzsteuerjahreserklärung kommt im Verhältnis zu den vorangegangenen (unzutreffenden oder unterlassenen) Umsatzsteuervoranmeldungen in demselben Kalenderjahr in steuerstrafrechtlicher Hinsicht ein selbständiger Unrechtsgehalt zu; es handelt sich nicht um eine mitbestrafte Nachtat (BGHSt 38, 165, 171 = NJW 1992, 1054, 1056 = NStZ 1992, 189, 191; BGH NStZ 1996, 136). - OLG Köln, 15.11.2002 - Ss 458/02
Wirksame Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05
Eine unterbliebene oder sonst fehlerhafte Beweiswürdigung hindert die Annahme einer wirksamen Beschränkung des Rechtsmittels auf die Rechtsfolgenseite indes nicht (SenE v. 15. November 2002 - Ss 458/02 B = NZV 2003, 100-101 = DAR 2003, 87-88 = NZV 2003, 201 = ZfSch 2003, 261-262 = VRS 104, 308-310). - BGH, 26.06.1997 - IX ZR 203/96
Anforderungen an Kenntnis der Begünstigungsabsicht
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05
Kurzfristige Zahlungsstockungen von maximal 4 Wochen sollen ebenso wenig die Zahlungsunfähigkeit begründen wie ganz geringfügige Liquiditätslücken (BGH ZIP 1997, 1509;… Lackner/Kühl, StGB, 24. Auflage, § 283 Rn. 7;… vgl. Tröndle/Fischer a.a.O., § 283 Rn. 9 m.N.). - OLG Köln, 12.01.1999 - Ss 2/99
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Absehen von …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05
Zur Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung hätten Defizite in dieser Hinsicht aber nur dann geführt, wenn die Schuldfeststellungen derart knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich wären, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen ließen (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. SenE v. 12.01.1999 - Ss 2/99 - und VRS 77, 452;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 318 Rdnr. 16). - OLG Köln, 11.01.1994 - Ss 575/93
Wartepflicht; Kriterien; Einzelfall; Fremdschaden; Verkehrsdichte; Tageszeit; …
- OLG Köln, 22.01.1999 - Ss 616/98
- OLG Köln, 22.05.1987 - Ss 221/87
- OLG Köln, 05.09.1989 - Ss 441/89
- BayObLG, 08.08.1984 - RReg. 1 St 153/84
- OLG Köln, 01.02.2011 - 1 RVs 18/11
Kinderpornografische Schriften, Anforderungen, Feststellungen, Verweisung, …
Rn. 39 Die Strafkammer hat zu den Tatbestandsmerkmalen des § 184 b Abs. 4 S. 1 StGB keine zureichenden Feststellungen getroffen, sondern im Wesentlichen nur die Rechtsbegriffe dieser Norm wiedergegeben, ohne sie durch entsprechende tatsächliche Feststellungen auszufüllen (vgl. zu diesem Erfordernis: § 267 Abs. 1 StPO; SenE v. 22.07.2005 - 82 Ss 6/05 - mit Nachweisen = VRS 109, 277 = NStZ-RR 2005, 378 = StraFo 2006, 28 = wistra 2005, 440;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 267 Rn. 5). - LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2023 - 12 NBs 502 Js 2528/18
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen in einer …
Nach anderer Auffassung berühren derartige Darstellungsmängel nicht die Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß, weil die Angaben (allein) zur Höhe der hinterzogenen Steuern für die jeweiligen Veranlagungszeiträume im amtsgerichtlichen Urteil eine hinreichende Grundlage für die Strafzumessung des Berufungsgerichts bieten (OLG Bamberg…, Urteil vom 22. Juni 2018 - 3 OLG 110 Ss 38/18, juris Rn. 7; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 StR 58/07, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 22. Juli 2005 - 82 Ss 6/05, juris Rn. 14 ff.; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 1 Ss 113/05 I 53/05, juris unter I der Gründe). - LG Freiburg, 08.11.2010 - 8 Ns 420 Js 9168/09
Anwendbarkeit deutschen Insolvenzstrafrechts auf den director einer englischen …
Rn. 12 4. Hinsichtlich des Tatvorwurfs der Verletzung von Buchführungspflichten in Tateinheit mit Bankrott (II. 11. des amtsgerichtlichen Urteils) enthielt das Urteil nach Auffassung der Strafkammer keine ausreichenden Feststellungen zu den tatsächlichen Voraussetzungen für eine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht und für die Zahlungsunfähigkeit der Fa. G. Consulting Ltd. (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2005, 378).
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