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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2007 - 5 StR 305/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13219
BGH, 13.09.2007 - 5 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,13219)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2007 - 5 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,13219)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2007 - 5 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,13219)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 244 Abs. 1 StGB § 267 Abs. 3 StPO
    Wertungsfehler bei der Strafzumessung (auffällig hohe Strafe bei knappen Strafzumessungsgründen); Strafzumessung beim Diebstahl mit Waffen

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 512
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Ausschluß der Anrechnung - Untersuchungshaft - Erlaubtes Prozeßverhalten - …

    Auszug aus BGH, 13.09.2007 - 5 StR 305/07
    Unter dieser Voraussetzung bedurfte die Bemessung der Strafhöhe eingehenderer Begründung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12).
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 512/07

    Strafzumessung bei der gefährlichen Körperverletzung (minder schwerer Fall; …

    Rn. 17 Es ist insbesondere nicht zu besorgen, dass das Landgericht allein die fehlende Spontaneität als strafschärfenden Umstand gewertet hat (vgl. hierzu BGH StraFo 2007, 512; StV 1995, 584), vielmehr ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass es die "Tatbegehung nach ausführlicher Überlegung" als belastenden Faktor berücksichtigt hat.
  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 315/08

    Erforderliche Gesamtwürdigung bei der Prüfung eines minder schweren Falles des …

    Rn. 9 Die strafschärfende Bewertung des Umstands, das Opfer habe den Angeklagten nicht angegriffen, lässt besorgen, dass das Landgericht das Fehlen eines möglichen Milderungsoder gar eines unrechtsausschließenden Rechtfertigungsgrundes dem Angeklagten angelastet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 5 StR 305/07; BGH StV 1995, 584).
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