Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09 (1) |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 5 StPO
Unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft - HRR Strafrecht
§ 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG, § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO; § 5 Abs. 2 StrEG
Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft (grob fahrlässig verursachte Maßnahmen; dringender Tatverdacht)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StrEG § 2 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Einschränkungen des Notwehrrechts bei einer Angriffsprovokation
- Wolters Kluwer
Anlegung eines strengen Maßstabs bei der Beurteilung der Frage über den Anlass zu einer Strafverfolgungsmaßnahme
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
StrEG: Ausschluß der Entschädigung bei Verursachung behördlicher Maßnahmen
Papierfundstellen
- StraFo 2010, 87
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94
Willkürliche Versagung einer Haftentschädigung
Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09
Zum Ausschluss der Entschädigung für eine freiheitsentziehende Maßnahme genügt es nicht, dass der Beschuldigte sich irgendwie verdächtig gemacht hat, vielmehr muss er durch eigenes Verhalten einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung des - nach §§ 112 Abs. 1, 127 Abs. 2 StPO erforderlichen - dringenden Tatverdachts geleistet haben (BVerfG NJW 1996, 1049, 1050). - BGH, 02.04.2008 - 2 StR 19/08
Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen (grob fahrlässige …
Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09
Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Beschuldigte sie durch die Tat oder durch sein Prozessverhalten herausgefordert hat; er muss in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage anwenden würde, um sich vor Schaden durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu schützen (BGH StraFo 2008, 352;… Meyer-Goßner, 52. Aufl. § 5 StrEG Rdn. 9, 11). - BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79
Sicherstellung der Habe der jüdischen Bevölkerung aus den leer gewordenen Häusern …
Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09
Rn. 2 1. Der Senat ist nach § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG, § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde zuständig, da er mit der zugleich eingelegten Revision sachlich befasst war und nach derer Verwerfung keine weitere Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist (vgl. BGHSt 29, 168, 169, 173). - OLG Karlsruhe, 22.03.2005 - 1 Ws 12/05
Strafverfolgungsentschädigung: Voraussetzungen eines Ausschlusses wegen grob …
Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beschuldigte Anlass zu der Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat, ist deshalb ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 255, 256).
- BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose: …
Eine Entschädigung für die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis entsprechend § 2 Abs. 2 Nr. 5 StrEG (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift im Sicherungsverfahren vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2010 - 5 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 296) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Beschuldigte diese Maßnahme durch seine vorsätzlich begangenen eklatanten Vorfahrtsverstöße im Rahmen einer Polizeiflucht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG grob fahrlässig verursacht hat (vgl. zum Maßstab BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 350/09 Rn. 4;… MüKo-StPO/Kunz, 1. Aufl., § 5 StrEG Rn. 33 f. mwN). - KG, 11.01.2012 - 2 Ws 351/11
Maßstab für Anlass zu einer Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat; grob …
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beschuldigte Anlass zu der Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat, ist deshalb ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH StraFo 2010, 87; KG StraFo 2009, 129; Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 Ws 47/04 - und 20. Juni 2006 - 4 Ws 41/05 -).Es reicht daher nicht aus, dass sich der Freigesprochene irgendwie verdächtig gemacht hat und die gesamte - allein oder überwiegend aufgrund anderer Beweismittel bestehende - Verdachtslage die ergriffene Strafverfolgungsmaßnahme rechtfertigt (vgl. BGH StraFo 2010, 87; NStE Nr. 5 zu § 5 StrEG; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 255, 256; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1991, 33; StV 1988, 446; KG StraFo 2009, 129; Beschluss vom 18. April 2007 - 4 Ws 47/04 -).
Dabei steht eine Verletzung der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht einer Mitverursachung gleich (vgl. KG StraFo 2009, 129;… Beschluss vom 18. April 2007 - 4 Ws 47/04 - Kunz, § 5 StrEG Rdn. 43). Der Freigesprochene hat die Ermittlungsmaßnahme dann zumindest grob fahrlässig verursacht, wenn er nach objektiven, abstrakten Maßstäben in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht lässt, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (vgl. BGH StraFo 2010, 87; bei Holtz MDR 1983, 450; KG…, Beschluss vom 9. März 1999 - 4 Ws 24/99 - Meyer-Goßner, § 5 StrEG Rdn. 9), indem er schon einfachste, naheliegende Überlegungen anzustellen versäumt oder dasjenige nicht bedenkt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste, und so die Maßnahme "geradezu herausfordert" (vgl. KG StraFo 2009, 129;… Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 Ws 47/04 - und 20. Juni 2006 - 4 Ws 41/05 - Kunz, § 5 StrEG Rdn. 70).
- OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
Entschädigung nach StrEG wegen Freiheitsentzug; Entschädigung wegen Schaden durch …
Er muss in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage anwenden würde, um sich vor Schaden durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu schützen (BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 350/09 -, Rn. 4, juris).Es reicht daher nicht aus, dass sich der Freigesprochene irgendwie verdächtig gemacht hat, vielmehr muss er durch eigenes Verhalten einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung des für die Anordnung der Untersuchungshaft erforderlichen dringenden Tatverdachts geleistet haben (BGH, Beschluss vom 24.09.2009 - 3 StR 350/09, juris Rn. 4).
- KG, 06.02.2019 - 5 Ws 225/18
Anspruch auf Haftentschädigung bei grob fahrlässiger Verursachung der …
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beschuldigte Anlass zu der Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat, ist deshalb ein strenger Maßstab anzulegen (ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 350/09 -, juris Rdnr. 4; KG…, Beschluss vom 11. Januar 2012, a. a. O., juris Rdnr. 4;… Kunz, a. a. O., § 5 StrEG Rdnr. 38; jeweils m. w. Nachw.).Erforderlich ist vielmehr, dass er die Maßnahme durch die Tat oder sein früheres oder nachfolgendes (Prozess-)Verhalten, das sicher festgestellt werden muss, ganz oder überwiegend verursacht hat (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2017 - 3 StR 453/16 -, juris Rdnr. 4, und 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 4;… OLG Bamberg, a. a. O., juris Rdnr. 7;… KG, Beschlüsse vom 28. August 2018, a. a. O., 11. Januar 2012, a. a. O., und 2. April 1998, a. a. O., juris Rdnr. 5;… Kunz, a. a. O., § 5 StrEG Rdnrn. 33 f., 37;… Meyer, a. a. O., § 5 Rdnrn. 34, 38; jeweils m. w. Nachw.).
Rn. 13 Der Beschuldigte hat die Strafverfolgungsmaßnahme dann zumindest grob fahrlässig verursacht, wenn er nach objektiven, abstrakten Maßstäben bei subjektiver Zurechenbarkeit in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht lässt, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 4; KG…, Beschluss vom 11. Januar 2012, a. a. O., juris Rdnr. 5;… Schmitt, a. a. O., § 5 StrEG Rdnr. 9;… Kunz, a. a. O., § 5 StrEG Rdnr. 61;… Meyer, a. a. O., § 5 Rdnr. 48; jeweils m. w. Nachw.), indem er schon einfachste, naheliegende Überlegungen anzustellen versäumt oder dasjenige nicht bedenkt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste, und so die Maßnahme "geradezu herausfordert" (…KG, Beschlüsse vom 28. August 2018, a. a. O., und 11. Januar 2012, a. a. O., juris Rdnr. 5;… Schmitt, a. a. O., § 5 StrEG Rdnr. 9;… Kunz, a. a. O., § 5 StrEG Rdnr. 61; jeweils m. w. Nachw.).
- KG, 07.05.2021 - 2 Ws 25/21
Versagung der Entschädigung für die erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen wegen …
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beschuldigte Anlass zu der Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat, ist deshalb ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH StraFo 2010, 87; KG StraFo 2009, 129; KG, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 Ws 47/04 - und 20. Juni 2006 - 4 Ws 41/05 -).Es reicht daher nicht aus, dass sich der Freigesprochene irgendwie verdächtig gemacht hat und die gesamte - allein oder überwiegend aufgrund anderer Beweismittel bestehende - Verdachtslage die ergriffene Strafverfolgungsmaßnahme rechtfertigt (vgl. BGH StraFo 2010, 87; Senat, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11 -, juris).
Der Freigesprochene hat die Ermittlungsmaßnahme dann zumindest grob fahrlässig verursacht, wenn er nach objektiven, abstrakten Maßstäben in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht lässt, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (vgl. BGH StraFo 2010, 87;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 5 StrEG Rn. 9), indem er schon einfachste, naheliegende Überlegungen anzustellen versäumt oder dasjenige nicht bedenkt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste, und so die Maßnahme "geradezu herausfordert" (vgl. KG StraFo 2009, 129;… Senat aaO mwN).
- LG Koblenz, 21.11.2022 - 4 KLs 2050 Js 40313/18
Keine Geldwäsche bei ausländischen Cum-/Ex-Taten
Ein solches Verursachen wird dabei regelmäßig angenommen, wenn der Beschuldigte durch sein Verhalten maßgeblich zur Entstehung des dringenden Tatverdachts beiträgt, oder in zurechenbarer Weise einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung des Haftbefehls leistet (KG Berlin, NStZ-RR 2013, 192, Rn. 1. Dabei genügt es zum Ausschluss der Entschädigung für aine freiheitsentziehende Maßnahme nicht, dass der Beschuldigte sich irgendwie verdächtig gemacht hat (BGH Beschl. v. 24.09.2009 - 3 StR 350/09). - KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
Anwendung zivilrechtlicher Zurechnungsmaßstäbe im Rahmen des § 5 Abs. 2 StrEG
Rn. 12 2) Da § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG einen Ausnahmetatbestand darstellt, ist bei der Beurteilung der Frage, ob der Beschuldigte einen Anlass zu der Strafverfolgungsmaßnahme gegeben und sie dadurch verursacht hat, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH StraFo 2010, 87;… Senat aaO;… Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 5 Rn. 47).Übertragen auf das StrEG handelt grob fahrlässig, wer nach objektiven, abstrakten Maßstäben in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht lässt, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (vgl. BGH StraFo 2010, 87; bei Holtz MDR 1983, 450; KG, Beschluss vom 9. März 1999 - 4 Ws 24/99 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 5 StrEG Rn. 9), indem er schon einfachste, naheliegende Überlegungen anzustellen versäumt oder dasjenige nicht bedenkt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste, und so die Maßnahme "geradezu herausfordert" (vgl. KG StraFo 2009, 129;… Senat aaO;… Kunz aaO § 5 Rn. 70 mwN).
- BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Revision: Beschwer, auf der …
Zum Ausschluss der Entschädigung für eine freiheitsentziehende Maßnahme genügt es nicht, dass der Beschuldigte sich irgendwie verdächtig gemacht hat, vielmehr muss er durch eigenes Verhalten einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung des nach § 112 Abs. 1 StPO erforderlichen dringenden Tatverdachts geleistet haben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 350/09, StraFo 2010, 87 f.). - OLG Hamm, 22.04.2021 - 4 Ws 39/21
Grobe Fahrlässigkeit; Entschädigung; Ausschluss; Kausalität; …
Rn. 22 Zur Beurteilung des Entschädigungsausschlusses nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG kommt es nicht darauf an, ob die Verdachtslage die Strafverfolgungsmaßnahme gerechtfertigt hat, sondern darauf, dass der Freigesprochene die Maßnahme durch die Tat selbst oder sein früheres oder nachfolgendes Verhalten ganz oder überwiegend grob fahrlässig verursacht hat (BGH, StraFo 2010, 87).
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