Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 14 Abs. 3 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 257c StPO
Faktischer Geschäftsführer (weiterer formeller Geschäftsführer: beherrschende Stellung); Betrug (Verknüpfung von Täuschung und Schaden; Aufhebung des Strafausspruchs bei fehlerhaft festgestelltem Schaden); Verständigung (Drucksituation durch erneute Invollzugsetzung ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betrug: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einer faktischen Geschäftsführerstellung des Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 StGB, § 263 StGB
Betrug: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einer faktischen Geschäftsführerstellung des Angeklagten - Wolters Kluwer
Ablegung eines Geständnisses i.R.e. Verständigung i.S.d. § 257c StPO unter Einfluss einer erneuten Inhaftierung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablegung eines Geständnisses i.R.e. Verständigung i.S.d. § 257c StPO unter Einfluss einer erneuten Inhaftierung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Der faktische Geschäftsführer im Strafverfahren - Das "wesentliche" Leiten einer Firma reicht nicht zur Annahme der faktischen Geschäftsführung aus
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Faktischer Geschäftsführer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Für faktische Geschäftsführung müssen Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen werden
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 22.03.2012 - 9 KLs 502 Js 124468/08
- LG Augsburg, 29.03.2012 - 9 KLs 502 Js 124468/08
- OLG München, 17.04.2012 - 3 Ws 343/12
- BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1092/12
- OLG München, 25.07.2012 - 3 Ws 678/12
- OLG München, 01.08.2012 - 3 Ws 678/12
- BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1874/12
- BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 695
- NStZ-RR 2015, 104
- StraFo 2013, 260
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (14)
- BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
"Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
a) Gegen die Annahme, der Angeklagte habe lediglich wegen der Hoffnung gestanden, dann wieder frei zu kommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11), spricht schon die Feststellung in der Erklärung des Vorsitzenden zu den "(Gesprächen) unter Verteidigung, Staatsanwaltschaft und ... Kammer", dass die "Frage einer erneuten Außervollzugsetzung des Haftbefehls ... nicht zur Diskussion (stand).".Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte damit etwa nicht vorgefallenes Geschehen behauptet hätte (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11) oder etwa gestanden hätte, um den wahren Täter zu decken (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12) sind weder konkret behauptet noch ersichtlich.
- BGH, 23.05.2012 - 1 StR 208/12
Anforderungen an die Überprüfung der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses nach …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Ein im Rahmen einer Verständigung abgelegtes Geständnis ist ebenso zu überprüfen, wie jedes andere Geständnis (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12).Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte damit etwa nicht vorgefallenes Geschehen behauptet hätte (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11) oder etwa gestanden hätte, um den wahren Täter zu decken (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12) sind weder konkret behauptet noch ersichtlich.
- BGH, 13.12.2012 - 5 StR 407/12
Untreue; Vermögensbetreuungspflicht in Konzernverhältnissen; faktischer …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Dann muss allerdings der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, der etwa mit "ein Übergewicht" (BGH, Urteil vom 19. April 1984 - 1 StR 736/83, StV 1984, 461 f.), "eine überragende Stellung" ( BGH, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 120) oder "das deutliche Übergewicht" (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 mwN) in - im Wesentlichen sprachlichen - Nuancen unterschiedlich umschrieben wird (vgl. zusammenfassend schon BayObLG NJW 1997, 1936 mwN).
- BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96
Faktischer GmbH-Geschäftsführer
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Dann muss allerdings der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, der etwa mit "ein Übergewicht" (BGH, Urteil vom 19. April 1984 - 1 StR 736/83, StV 1984, 461 f.), "eine überragende Stellung" ( BGH, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 120) oder "das deutliche Übergewicht" (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 mwN) in - im Wesentlichen sprachlichen - Nuancen unterschiedlich umschrieben wird (vgl. zusammenfassend schon BayObLG NJW 1997, 1936 mwN). - BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Dann muss allerdings der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, der etwa mit "ein Übergewicht" (BGH, Urteil vom 19. April 1984 - 1 StR 736/83, StV 1984, 461 f.), "eine überragende Stellung" ( BGH, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 120) oder "das deutliche Übergewicht" (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 mwN) in - im Wesentlichen sprachlichen - Nuancen unterschiedlich umschrieben wird (vgl. zusammenfassend schon BayObLG NJW 1997, 1936 mwN). - BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58
Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Die Verknüpfung von Täuschung und Vermögensverfügung wird nicht durch Gedanken aufgehoben, die der Getäuschte nicht gehabt hat, selbst wenn er sie - was hier offen bleiben kann - hätte haben können (BGH…, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 366/57, MDR 1958, 139 f, zustimmend Dallinger aaO 140; BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 15;… vgl. auch Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 123 mwN). - BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12
Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Fernliegende Möglichkeiten brauchen jedoch nicht erörtert zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12). - BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1874/12
Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Nach alledem könne dem Fluchtanreiz anders als durch Vollzug von Haft nicht mehr entgegengewirkt werden (zum weiteren Verfahrensgang vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juli 2012 - 2 BvR 1092/12 und vom 27. September 2012 - 2 BvR 1874/12). - BGH, 05.03.2009 - 3 StR 559/08
Betrug (Kreditgewährung; Vermögensschaden; Berücksichtigung von Sicherheiten; …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Ist (ebenso wie die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des Betrugs) der Schadenseintritt rechtsfehlerfrei festgestellt, nicht aber der Schadensumfang, so führt dies zur Bestätigung des Schuldspruchs, aber zur Aufhebung des Strafausspruchs (BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08;… zusammenfassend Kuckein in KK-StPO, 6. Aufl., § 353 Rn. 13 mwN). - BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1092/12
Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Nach alledem könne dem Fluchtanreiz anders als durch Vollzug von Haft nicht mehr entgegengewirkt werden (zum weiteren Verfahrensgang vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juli 2012 - 2 BvR 1092/12 und vom 27. September 2012 - 2 BvR 1874/12). - BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum; …
- BGH, 17.04.1984 - 1 StR 736/83
Unverschuldeter Verbotsirrtum - Pflichtenstellung - Faktischer Geschäftsführer - …
- BGH, 19.04.1984 - 1 StR 736/83
Verurteilung wegen Bankrotts und Betruges - Vorliegen eines Verbotsirrtums - …
- BGH, 08.10.1957 - 5 StR 366/57
Rechtsmittel
- BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12
Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach …
Um dem neuen Tatgericht eine umfassende Neubeurteilung zu ermöglichen, hebt der Senat die Feststellungen insgesamt auf, auch wenn diejenigen zur faktischen Geschäftsführerschaft (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12, wistra 2013, 272) für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffen sind. - BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
Insolvenzverschleppung und Bankrott (Firmenbestattung; Strohmann; …
Ob jemand die Rolle des Vertretungsorgans faktisch übernommen hat, kann nur im Rahmen einer Gesamtschau der konkreten Verhältnisse der jeweiligen Gesellschaft beurteilt werden (siehe oben b), weshalb die Urteilsfeststellungen ein "Bild" von diesen ergeben müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12 Rn. 35, wistra 2013, 272). - BGH, 24.06.2026 - 1 StR 552/25
Stehen der Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der …
Der faktische Geschäftsführer muss dann jedoch "eine überragende Stellung" (BGH…, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82 Rn. 9, BGHSt 31, 118) im Unternehmen einnehmen oder überwiegend (BGH, Urteil vom 19. April 1984 - 1 StR 736/83;… Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 Rn. 7) die Geschicke desselben bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12 Rn. 34).
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18
Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das …
Insbesondere ist aussagekräftig belegt, dass der Angeklagte gegenüber dem formellen Geschäftsführer, der sich ihm unterordnete und ihn als weisungsbefugt akzeptierte, eine beherrschende Stellung innehatte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12 Rn. 31 ff. mwN). - BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …
Dann muss allerdings der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, der in der Rechtsprechung mit "ein Übergewicht" (BGH, Urteil vom 19. April 1984 - 1 StR 736/83), "eine überragende Stellung" (BGH…, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82 Rn. 9, BGHSt 31, 118, 120) oder "das deutliche Übergewicht" (BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 Rn. 7) in - im Wesentlichen sprachlichen - Nuancen unterschiedlich umschrieben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12 Rn. 34). - LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19
Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug
In diesem Fall muss dann jedoch der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben (BGH, Beschluss vom 23.01.2013, 1 StR 459/12, Rn. 33 - 34). - FG Münster, 19.12.2022 - 4 K 1158/20
Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen Umsatzsteuerrückständen der …
Im Übrigen war diesen, soweit ersichtlich, wie der Finanzverwaltung zunächst nicht bekannt, dass der Kläger lediglich als Strohmann tätig war, sodass der bloße Wegfall der rechtlichen Stellung als Geschäftsführer für die Strafgerichte nicht erheblich gewesen ist (vgl. zur Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers z.B. BGH, Beschluss vom 23.01.2013 1 StR 459/12, wistra 2013, 272). - AG Frankfurt/Oder, 12.03.2020 - 412 Cs 147/18 Oder wie in der neueren Rechtsprechung in Strafsachen formuliert wird: Danach muss der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, was etwa mit "ein Übergewicht", "eine überragende Stellung" oder "das deutliche Übergewicht" umschrieben wird (BGH, Beschluss vom 23.01.2013, 1 StR 459/12, zitiert nach juris Rn. 33 und 34).
- FG Münster, 15.10.2024 - 2 K 1002/19
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für Lohnsteuerschulden einer …
Dann muss allerdings der faktische Geschäftsführer Geschäftsführerfunktionen in maßgeblichem Umfang übernommen haben, der in der Rechtsprechung mit "ein Übergewicht" (BGH, Urteil vom 19.04.1984 1 StR 736/83, juris), "eine überragende Stellung" (BGH, Urteil vom 22.09.1982 3 StR 287/82, juris) oder "das deutliche Übergewicht" (BGH, Beschluss vom 13.12.2012 5 StR 407/12, juris) in Nuancen unterschiedlich umschrieben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2013 1 StR 459/12, juris). - OLG Stuttgart, 10.08.2021 - 9 U 157/21
Entgegennahme von Einlagen zur Weiterleitung an die Projektgesellschaften zur …
Denn die Annahme faktischer Geschäftsführung ist lediglich das Ergebnis der Bewertung von Tatsachen, das als solches nicht dem Beweis zugänglich ist (vgl. ausdrücklich BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - 1 StR 459/12, Rn. 37 = ZWH 2013, 315 [316 f.]). - LG Münster, 20.05.2021 - 4 Ns 9/20
- OLG Schleswig, 14.09.2018 - 2 Ss OWi 168/18
Zur Geschäftsführertätigkeit im Sinne der §§ 8, 23 AEntG
- OLG Schleswig, 21.02.2018 - 1 Ss OWi 40/18
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Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
Betrug (Schadensermittlung beim Eingehungsbetrug; Gesamtsaldierung; konkrete Schadensberechnung; Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens; Maßgeblichkeit des von den Vertragsparteien festgesetzten Wertes; Unterschiede bei der Schadensbestimmung zwischen Betrug ... - lexetius.com
StGB § 263 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Eingehungsbetrug: Bemessung des Vermögensschadens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 Abs 1 StGB
Eingehungsbetrug: Bemessung des Vermögensschadens - IWW
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer von dem ohne Wissensmangel und Willensmängel vereinbarten Preis abweichenden Bestimmung des Werts der Gegenleistung im Falle eines Eingehungsbetrugs
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 263 Abs. 1
Erforderlichkeit einer von dem ohne Wissensmangel und Willensmängel vereinbarten Preis abweichenden Bestimmung des Werts der Gegenleistung im Falle eines Eingehungsbetrugs - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Vermögensschaden beim Eingehungsbetrugs
- koesterblog.com (Kurzinformation)
Eingehungsbetrug bei Kauf mittels vermögensloser GmbH
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bestimmung der Schadenshöhe beim Eingehungsbetrug
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schadensbemessung bei Eingehungsbetrug
Besprechungen u.ä. (2)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Zur Schadensbemessung beim Eingehungsbetrug (Prof. Dr. Arndt Sinn; ZJS 2013, 625)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Schadensberechnung beim Grundstückskaufvertrag
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.04.2011 - 3 Wi Js 1951/06
- BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12
Papierfundstellen
- BGHSt 58, 205
- NJW 2013, 1460
- NStZ 2013, 404
- StV 2014, 679
- StraFo 2013, 260
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12
Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt
Auszug aus BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12
Der Getäuschte ist geschädigt, wenn sich ein Negativsaldo zu seinem Nachteil ergibt (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12 Rn. 35, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NStZ 2011, 638, 639).Gleiches gilt für das Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Dezember 2012 (4 StR 55/12 - Sportwetten) und den Senatsbeschluss vom 13. April 2012 (5 StR 442/11, NJW 2012, 2370 - Kreditbetrug).
Eine solche betragsmäßige Bestimmung wird dann in Abhängigkeit zu dem konkreten in Frage stehenden Risiko regelmäßig unter sachverständiger Mithilfe vorgenommen werden (vgl. zur Berechnung des Wettbetrugsschadens 4 StR 55/12, Rn. 40).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12
(1) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 2011 (NStZ 2012, 496, 504 f.) ausgeführt, dass der Vermögensschaden - abgesehen von einfach gelagerten und eindeutigen Fällen - der Höhe nach zu beziffern und in den Urteilsgründen nachvollziehbar darzulegen ist.Eine solche Fallkonstellation lag der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde (BVerfG, NStZ 2012, 496 - Lebensversicherung).
- BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60
Vermögensschaden beim Betrug
Auszug aus BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12
Dies wird sämtliche Fallgestaltungen betreffen, in denen Leistung und Gegenleistung in keinem augenfälligen Missverhältnis zueinander stehen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 224).Entsprechendes gilt auch für das Urteil vom 13. November 2007 (3 StR 462/06, NStZ 2008, 96) und für den Beschluss vom 18. Juli 1961 (1 StR 606/60, BGHSt 16, 220), denen eine objektive wertlose Leistung und das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zugrunde lagen.
- BGH, 14.04.2011 - 2 StR 616/10
Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung …
Auszug aus BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12
Der Getäuschte ist geschädigt, wenn sich ein Negativsaldo zu seinem Nachteil ergibt (BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12 Rn. 35, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NStZ 2011, 638, 639). - BGH, 14.07.2010 - 1 StR 245/09
Revisionen der Angeklagten im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. bleiben …
Auszug aus BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12
Die vom Landgericht und sämtlichen Prozessbeteiligten in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2010 (1 StR 245/09, NStZ 2010, 700) betrifft einen anderen Sachverhalt. - BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11
Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und …
Auszug aus BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12
Gleiches gilt für das Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Dezember 2012 (4 StR 55/12 - Sportwetten) und den Senatsbeschluss vom 13. April 2012 (5 StR 442/11, NJW 2012, 2370 - Kreditbetrug). - BGH, 13.11.2007 - 3 StR 462/06
Verleiten Unerfahrener zu Börsenspekulationsgeschäften; Eingehungsbetrug …
Auszug aus BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12
Entsprechendes gilt auch für das Urteil vom 13. November 2007 (3 StR 462/06, NStZ 2008, 96) und für den Beschluss vom 18. Juli 1961 (1 StR 606/60, BGHSt 16, 220), denen eine objektive wertlose Leistung und das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zugrunde lagen. - BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03
Strafzumessung (unzulässige Belastung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens …
Auszug aus BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12
Das bloße Dulden einer Falschaussage kann aber nicht strafschärfend gewürdigt werden (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 439/03, StV 2004, 480). - BGH, 08.01.2013 - 1 StR 641/12
Minder schwerer Fall des Totschlags
Auszug aus BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12
Der Ausspruch über die Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bleibt bestehen (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 641/12 mwN).
- BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15
Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten, …
(1) Bezogen auf eine von ihm als Eingehungsbetrug gewertete Fallgestaltung hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ausgeführt, in Fällen, in denen der Empfänger einer Sachleistung über seine Zahlungsbereitschaft getäuscht habe, sei regelmäßig der von den Parteien ohne Willens- und Wissensmängel vereinbarte Preis zur Grundlage der Schadensbestimmung zu nehmen (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205, 209 f. Rn. 19; siehe allerdings auch BGH…, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 StR 186/15 Rn. 7).Bei dieser Betrachtung wird der Wert der erbrachten Leistung des verfügenden Täuschungsopfers aufgrund einer vom 5. Strafsenat so bezeichneten "intersubjektiven Wertsetzung' (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205, 210 Rn. 19) durch die Höhe des privatautonom vereinbarten Entgelts bestimmt.
Sollte sich im Einzelfall, gemessen an einem von der Parteivereinbarung unabhängigen Marktwert, ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ergeben, kommt eine an dem vereinbarten Preis orientierte Bestimmung der Höhe des Vermögensschadens dagegen in aller Regel nicht in Betracht (siehe bereits BGH, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 224; in der Sache auch BGH, Urteil vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205, 210 Rn. 19 am Ende).
- BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu …
Mit ihrem Vorbringen, diese Art der Bestimmung der Schadenshöhe durch das Landgericht sei mit dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205 nicht vereinbar, dringen die Revisionen nicht durch.Hierzu hatte er ausgeführt, der "von den Parteien - auf der Grundlage übereinstimmender, von Willens- und Wissensmängeln nicht beeinflusster Vorstellungen über Art und Güte des Vertragsgegenstandes - bestimmte Wert" habe "grundsätzlich auch die Basis der Schadensfeststellung im Rahmen des Betruges zu sein" (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205).
- BGH, 04.06.2024 - 2 StR 51/23
Erfolgreiche Richterablehnung nach nicht eingehaltener Vereinbarung eines …
Im Falle eines - von der Strafkammer in den Blick genommenen - Eingehungsbetruges sind der Geldwert des gegen den Täuschenden erworbenen Anspruchs und der Geldwert der eingegangenen Verpflichtung miteinander zu vergleichen; der Getäuschte ist geschädigt, wenn dieser Vergleich einen Negativsaldo zu seinem Nachteil ergibt (vgl. BGH, Urteile vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205, 208 Rn. 13 …und vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326, 332 Rn. 65 mwN).
- BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15
Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines …
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn sich dabei ein Negativsaldo zum Nachteil des Getäuschten ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, NStZ 2013, 234, 236; Urteil vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, NJW 2013, 1460). - BGH, 02.02.2016 - 1 StR 437/15
Betrugstatbestand: Hingabe eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens als …
Rn. 58 Welche Umstände der Tatrichter der Bestimmung des Markt- bzw. Verkehrswerts zugrunde zu legen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. dazu auch BGH, Urteile vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205 …und vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13 Rn. 31, BGHSt 60, 1 sowie Beschlüsse vom 19. August 2015 - 1 StR 334/15 …und vom 2. September 2015 - 5 StR 186/15, NStZ-RR 2015, 374 Rn. 7 mwN). - BGH, 04.10.2023 - 6 StR 258/23
Betrug bei sogenannter Lastschriftreiterei, Ausfallrisiko im elektronischen …
Der Getäuschte ist geschädigt, wenn der Vergleich des Geldwertes des gegen den Täuschenden erworbenen Anspruchs mit dem Geldwert der von ihm eingegangenen Verpflichtung einen Negativsaldo zu seinem Nachteil ergibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, NJW 2013, 1460; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 111; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 122; Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NStZ 2011, 638, 639). - BGH, 23.10.2019 - 1 StR 444/19
Betrug: Bestimmung der Höhe des Vermögensschadens bei einem Austauschvertrag mit …
Das Tatgericht ist deshalb grundsätzlich nicht gehalten, den wirtschaftlichen Wert einer Dienstleistung oder einer Sache durch Sachverständigengutachten zu bestimmen, wenn hierüber eine Einigung zwischen den Vertragsparteien erfolgt ist (sog. intersubjektive Wertsetzung; vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205 Rn. 19).Dies gilt im besonderen Maße in den Fällen, in denen eine Leistung erschlichen wird, für die ein funktionierender Markt besteht (…BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, BGHSt 61, 149 Rn. 31 ff. und vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205 Rn. 19; siehe allerdings auch BGH…, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 StR 186/15 Rn. 7 mwN).
Denn bei Bestehen eines funktionierenden Marktes für die täuschungsbedingt versprochene und erbrachte Leistung ist regelmäßig davon auszugehen, dass das von den Vertragsparteien privatautonom bestimmte Entgelt und die hierin liegende "intersubjektive Wertsetzung" der Parteien dem objektiven wirtschaftlichen Verkehrs- oder Marktwert der vertragsprägenden Leistung in etwa entspricht, so dass sich der anhand der individuellen Wertbestimmung der Parteien ermittelte Betrag und der unabhängig von der konkreten Preisvereinbarung der Parteien ermittelte objektive Marktwert der Leistung typischerweise als äquivalent erweisen (…BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, BGHSt 61, 149 Rn. 33 und vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205 Rn. 19).
Eine an dem vereinbarten Preis orientierte Bestimmung der Höhe des Vermögensschadens kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn ein - gemessen an dem von der Parteivereinbarung unabhängigen Marktwert - auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt (siehe bereits BGH…, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, BGHSt 61, 149 Rn. 33; Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 224; in der Sache auch BGH, Urteil vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205 Rn. 19 am Ende).
- LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11
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Damit steht dem Erfordernis der Unmittelbarkeit aber nicht entgegen, dass die Verfügung aus mehreren Akten besteht, von denen erst die letzte die eigentliche Vermögensminderung herbeiführt, solange diese letztlich zwingende oder wirtschaftliche Folge des durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums ist (BGH NJW 2013, 1460, 1462; NStZ 2011, 400, 401;… OLG Stuttgart, Urt. v. 18.12.2012, Az. 1 Ss 559/12, BeckRS 2013, 00785; KG Berlin, Beschl. v. 29.02.2012, Az. 121 Ss 21/12, BeckRS 2012, 12410;… Fischer, a.a.O., § 263 Rz. 76;… Cramer/Perron, a.a.O., § 263 Rz. 61 f.).Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und unmittelbar nach der Verfügung (vgl. nur BGH NJW 2013, 1460 f.; NJW 2011, 2675, 2676).
Ergibt sich danach zwischen Leistung und Gegenleistung eine Wertdifferenz dahingehend, dass die im vertraglichen Synallagma von den Parteien vorausgesetzte Gegenleistung zulasten des durch die täuschungsbedingte Verfügung Betroffenen einen geringeren Wert aufweist, liegt hierin der Vermögensschaden (BGH NJW 2013, 1460 f.; NStZ 2012, 234, 236 f.; NJW 2011, 2675, 2676; BVerfG NJW 2012, 907, 915 f.;… Cramer/Perron, a.a.O., § 263 Rz. 106, 109;… Fischer, a.a.O., § 263 Rz. 119).
Der Feststellung eines von dem vereinbarten Preis abweichenden objektiven Wertes des Vertragsgegenstands im Sinne eines Verkehrswertes bedarf es dann in der Regel nicht (BGH NJW 2013, 1460, 1461; NStZ 2010, 700).
- BGH, 02.09.2015 - 5 StR 186/15
Schadensumfang beim Eingehungsbetrug (Gefährdungsschaden; Kaufpreis auf der …
Unter Verweis auf das Senatsurteil vom 20. März 2013 (5 StR 344/12, BGHSt 58, 205) hat das Landgericht einen objektiven Wert der Geschäftsanteile, der von der mit der Kaufpreisabrede durch die Vertragsparteien vorgenommenen Bewertung abweicht, für die Schadensberechnung als unbeachtlich angesehen und ist von einem Schaden von 400.000 Euro ausgegangen."Den Urteilsgründen ist nicht (eindeutig) zu entnehmen, dass der Kaufpreis für die Gesellschaftsanteile "auf der Grundlage übereinstimmender, von Willens- und Wissensmängeln nicht beeinflusster Vorstellungen der Vertragsparteien über Art und Güte des Vertragsgegenstandes' vereinbart wurde (vgl. BGHSt 58, 205, 210).
Im Hinblick auf die Feststellungen zu vorhandenen Krisenanzeichen ist zudem auch ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (vgl. BGHSt 58, 205, 210) nicht sicher auszuschließen.
Dabei bedarf es angesichts der vom Generalbundesanwalt angeführten Besonderheiten des vorliegenden Falles noch keiner Entscheidung, ob an der in dem - einen außergewöhnlichen Sachverhalt betreffenden - Urteil vom 20. März 2013 (5 StR 344/12, BGHSt 58, 205, 210) vertretenen Auffassung festzuhalten ist, wonach bei einem vom Empfänger einer Sachleistung durch Täuschung über seine Zahlungsbereitschaft begangenen Eingehungsbetrug, der von den Parteien - auf der Grundlage übereinstimmender, von Willens- und Wissensmängeln nicht beeinflusster Vorstellungen über Art und Güte des Vertragsgegenstandes - bestimmte Wert grundsätzlich auch die Basis der Schadensfeststellung zu sein habe (vgl. mit beachtlichen Argumenten kritisch Albrecht, NStZ 2014, 17, 19 f.; Dannecker, NZWiSt 2015, 173, 177 f.; Sinn, ZJS 2013, 625, 627 f.;… Kölbel in: Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 4. Aufl., 5. Teil, 1. Kapitel Rn. 123; siehe auch BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 10 ff. Rn. 32 f., 37).
- BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14
Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden: …
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn sich dabei ein Negativsaldo zum Nachteil des Getäuschten ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, NStZ 2013, 234, 236; Urteil vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12, NJW 2013, 1460). - BGH, 15.07.2026 - 4 StR 24/26
Tragfähige Begründung der Urteilsgründe zum Betrug eines Geschäftsführers durch …
- LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17
Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …
- AG Kassel, 28.05.2015 - 243 Ds 2850 Js 26209/14
Hinweis auf Veränderung des rechtilchen Gesichtspunktes im Eröffnungsbeschluss; …
- BGH, 29.01.2015 - 1 StR 359/13
Anhörungsrüge; Verfahrensverzögerung (Einzelfallbetrachtung)
- KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19
Strafzumessung: Bewertung von zulässigem Verteidigungsverhalten
- BGH, 21.05.2019 - 5 StR 231/19
Strafzumessung (straferhöhende Berücksichtigung des Duldens einer falschen …
- AG Böblingen, 08.04.2025 - 23 C 72/25
Rücklagen in Anleihen angelegt: Verwalter haftet auf Schadensersatz
- OLG Bamberg, 01.10.2013 - 3 Ss 84/13
Betrug: Annahme einer täuschungsbedingten Irrtumserregung bei der …
- AG Böblingen, 28.01.2025 - 23 C 866/24
Verwalter ist kein Anlageberater!
- OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 53 Ss 22/19
Anforderungen an die Strafzumessung bei der Behauptung von Rechtfertigungs- oder …
- OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 1 Ss 33/19
- KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19
Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund
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