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Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 10.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375 - 377/01, 2 Ws 375/01, 2 Ws 376/01, 2 Ws 377/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1775
OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375 - 377/01, 2 Ws 375/01, 2 Ws 376/01, 2 Ws 377/01 (https://dejure.org/2002,1775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2002 - 2 Ws 375 - 377/01, 2 Ws 375/01, 2 Ws 376/01, 2 Ws 377/01 (https://dejure.org/2002,1775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 2 Ws 375 - 377/01, 2 Ws 375/01, 2 Ws 376/01, 2 Ws 377/01 (https://dejure.org/2002,1775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung von Ansprüchen in nennenswertem Umfang; Arrestbeschluss; Aufhebung von Arrestanordnungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung von Ansprüchen in nennenswertem Umfang; Arrestbeschluss; Aufhebung von Arrestanordnungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung von Ansprüchen in nennenswertem Umfang; Arrestbeschluss; Aufhebung von Arrestanordnungen

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 11 Gs 977/00
  • AG Duisburg - 11 Js 811/00
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375 - 377/01, 2 Ws 375/01, 2 Ws 376/01, 2 Ws 377/01

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 173
  • StV 2003, 547
  • StraFo 2002, 230
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Zwar ist der Arrest nach § 111 d StPO grundsätzlich wirksam bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, in dem er ergeht (vgl. BGHSt 29, 13, 15).
  • BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00

    Beschwerde gegen Beschlagnahmebeschluß zur Sicherstellung der Einziehung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Indessen wäre - unabhängig von der Frage, ob insoweit § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegensteht - dafür ein neuer Antrag der Staatsanwaltschaft erforderlich, über den nach Anklageerhebung das mit der Sache befasste Gericht zu befinden hat (vgl. BGH NStZ 00, 609; OLG Hamburg JR 1985, 300; RGSt 54, 165, 167).
  • OLG Frankfurt, 05.01.1996 - 3 Ws 92/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Es handelt sich lediglich um eine Rückgewährhilfe des Staates, mit der dem Verletzten die Durchsetzung seines aus der Tat erwachsenen Anspruchs gegen den Täter ermöglicht oder zumindest erleichtert werden soll (vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 255; LG Kiel wistra 1998, 363; 364 mwN; LG Aachen NJW 1978, 385, 386 mwN; KMR-Müller, § 111 b StPO Rdnrn. 12, 13).
  • RG, 24.11.1919 - I 397/19

    Welches Gericht ist zu richterlichen Anordnungen über die Beschlagnahme von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Indessen wäre - unabhängig von der Frage, ob insoweit § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegensteht - dafür ein neuer Antrag der Staatsanwaltschaft erforderlich, über den nach Anklageerhebung das mit der Sache befasste Gericht zu befinden hat (vgl. BGH NStZ 00, 609; OLG Hamburg JR 1985, 300; RGSt 54, 165, 167).
  • LG Kiel, 22.07.1998 - 36 Qs 28/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Es handelt sich lediglich um eine Rückgewährhilfe des Staates, mit der dem Verletzten die Durchsetzung seines aus der Tat erwachsenen Anspruchs gegen den Täter ermöglicht oder zumindest erleichtert werden soll (vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 255; LG Kiel wistra 1998, 363; 364 mwN; LG Aachen NJW 1978, 385, 386 mwN; KMR-Müller, § 111 b StPO Rdnrn. 12, 13).
  • LG Aachen, 07.12.1977 - 22 Qs 16/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
    Es handelt sich lediglich um eine Rückgewährhilfe des Staates, mit der dem Verletzten die Durchsetzung seines aus der Tat erwachsenen Anspruchs gegen den Täter ermöglicht oder zumindest erleichtert werden soll (vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 255; LG Kiel wistra 1998, 363; 364 mwN; LG Aachen NJW 1978, 385, 386 mwN; KMR-Müller, § 111 b StPO Rdnrn. 12, 13).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter …

    Voraussetzung für den strafprozessualen Rechtseingriff ist nach einhelliger Auffassung unter anderem das Vorliegen eines Sicherstellungsbedürfnisses des oder der Geschädigten (…vgl. nur Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., 2003, § 111 b Rn. 13;… Rönnau, Die Vermögensabschöpfung in der Praxis, 2003, Rn. 341 ff., Rn. 400 ff., m.w.N.; OLG Düsseldorf, StV 2003, S. 547 f.).

    Andererseits hätte es die jahrelange Vollstreckungsuntätigkeit der einzigen Geschädigten, welcher alle für die Anspruchsdurchsetzung erheblichen Umstände bekannt waren und welcher wirtschaftliche und rechtliche Mittel hierfür zur Verfügung standen, in die erforderliche Abwägung einstellen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 2003, S. 547 , zur Erwägung, wonach der Arrest lediglich der erforderlichen Unterstützung, nicht aber dazu dient, dem Verletzten "eigene Arbeit und Mühen abzunehmen").

    Gleichwohl darf die lediglich vorläufig wirkende und nicht endgültig sichernde Rückgewinnungshilfe des Staates die Eigentumspositionen des hiervon Betroffenen nicht unbefristet beeinträchtigen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 2003, S. 547 , zur Rückgewinnungshilfe "für einen angemessenen Zeitraum").

    Rn. 54 bb) Wegen der jeweiligen Besonderheiten kann nicht für jeden Fall ein konkreter zur Unzulässigkeit der Maßnahmen führender Zeitablauf bestimmt werden (vgl. - für den Fall zahlreicher Geschädigter - OLG Düsseldorf, StV 2003, S. 547 f.: 2 Jahre;… ähnlich OLG Köln, StV 2004, S. 413 ;… LG Düsseldorf, StV 2001, S. 446: 5 Monate;… Rönnau, StV 2003, S. 581 : grobe "Orientierungsmarke" von 6 bis 9 Monaten).

  • BGH, 24.11.2016 - III ZR 209/15

    Amtshaftung: Absehen von Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe durch die …

    Es geht vielmehr nur darum, den Verletzten zu unterstützen, soweit dies erforderlich ist (…BVerfG aaO Rn. 51; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2002, 173;… OLG Karlsruhe, BeckRS aaO).
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine …

    Es geht indes nicht darum, dem Tatverletzten eigene Arbeit und Mühe abzunehmen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173;… OLG Oldenburg a. a. O.;… Bundesverfassungsgericht a. a. O.).
  • OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07

    Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des …

    Strafprozessuale Arrestanordnungen zur Rückgewinnungshilfe sollen dem Tatverletzten nicht eigene Arbeit und Mühe abnehmen, sondern ihn nur insoweit unterstützen, wie dies zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich ist, vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173.
  • OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03

    Aufhebung eines Arrests wegen Unverhältnismäßigkeit

    Es gibt keinen Grund, die Frage der Verhältnismäßigkeit insoweit großzügiger zu beurteilen (ebenso OLG Düsseldorf StV 2003, 547f.; LG Landshut wistra 2003, 199f.; Hellerbrand, Wistra 2003, 201206; Rönnau, StV 2003581, 584 jeweils m. w. N.).
  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Zur Anordnung eines strafprozessualen Arrests zugunsten des Steuerfiskus

    Diese Auffassung wird nicht zuletzt dem Zweck der strafprozessualen Arrestanordnung zur Rückgewinnungshilfe gerecht, dem Geschädigten die Durchsetzung seiner Ansprüche zu ermöglichen, wenn ihm das sonst nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich wäre, während es nicht darum geht, dem Tatverletzten eigene Arbeit und Mühe abzunehmen (vgl. BVerfG StraFo 2005, 338;… OLG Celle und OLG Oldenburg aaO; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173).
  • OLG Nürnberg, 22.09.2010 - 1 Ws 504/10

    Strafprozessualer Arrest: Zurückgewinnungshilfe in Bezug auf Steueransprüche des …

    Verfügt der Verletzte dagegen über eigene Sicherungsmöglichkeiten und soll der beantragte Arrest lediglich dazu dienen, ihm Arbeit und Mühe abzunehmen, hat seine Anordnung zu unterbleiben (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173; OLG Oldenburg StV 2008, 241).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15

    Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter …

    Das gilt insbesondere deshalb, da die dinglichen Arreste hier der Absicherung von Ansprüchen der Verletzten dienten, mithin lediglich die vorübergehende Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 2 BvR 583/06; OLG Düsseldorf StV 2003, 547; OLG Köln, NStZ 2005, 400 jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 1 Ws 119/09

    Arrestanordnung bei Vorenthalten von Arbeitsentgelt

    Hierbei sind nicht nur die Belange des Opferschutzes und die Höhe des entstandenen Schadens zu berücksichtigen, sondern auch die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, sowie die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Arrestbeteiligten und der Verdachtsgrad, wobei auch § 111b Abs. 3 StPO mittelbare Anknüpfungspunkte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit bietet (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162, 163 f; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173).
  • LG Saarbrücken, 19.03.2008 - 2 Qs 5/08
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass strafprozessuale Arrestanordnungen zur Rückgewinnungshilfe dem Verletzten nicht eigene Mühe und Arbeit abnehmen, sondern diesen nur - soweit erforderlich - unterstützen sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.2.2002, NStZ-RR 2002, 173).
  • LG Bochum, 05.12.2007 - 12 Qs 20/07

    Dringender Tatverdacht für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung; Zeitliche …

  • OLG München, 19.04.2004 - 2 Ws 167/04

    Erledigung des Haftgrundes "Fluchtgefahr"; Beschwerden gegen die fortbestehenden …

  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 620 Qs 40/14

    Voraussetzungen einer der Rückgewinnungshilfe dienenden strafprozessualen …

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2010 - 1 Ws 23/10

    Kein strafprozessualer Arrest bei möglichen vollstreckbaren Verwaltungsakten

  • LG Saarbrücken, 05.05.2008 - 2 Qs 22/08
  • LG Ravensburg, 23.04.2007 - 2 Qs 160/06
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 10.05.2002 - I Ws 199/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23232
OLG Rostock, 10.05.2002 - I Ws 199/02 (https://dejure.org/2002,23232)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.05.2002 - I Ws 199/02 (https://dejure.org/2002,23232)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Mai 2002 - I Ws 199/02 (https://dejure.org/2002,23232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers neben einem bereits vorhandenen Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger aus Gründen der prozessualen Fürsorge; Gewährleistung einer ausreichenden Verteidigung bei Bestehen eines besonderen Umfangs und / oder der Schwierigkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2002, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 4 Ws 19/15

    Berufung in Strafsachen: Abfragemöglichkeit von Kontostammdaten des Angeklagten …

    Dies sichert nicht nur die umfassende Kenntnis der mit dem Verfahren jeweils befassten Strafverfolgungsbehörden vom Ablauf und den Ergebnissen des bisherigen Verfahrens (…Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rn. 52 ff.), sondern auch das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht und damit den Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (…Fischer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., Einleitung Rn. 274; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Mai 2002 - I Ws 199/02, StraFo 2002, 230, 231).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2009 - 2 Ws 160/09

    Voraussetzungen für die Bestellung mehrerer Pflichtverteidiger

    Die Beiordnung mehrerer Pflichtverteidiger ist ausnahmsweise dann gefordert, wenn entweder aufgrund der außergewöhnlichen Schwierigkeit bzw. des außergewöhnlichen Umfangs des Verfahrensstoffes oder der außergewöhnlichen Dauer der Hauptverhandlung dafür ein unabweisbares Bedürfnis besteht, um eine ausreichende Verteidigung zu gewährleisten (OLG Celle BRAK-Mitt 1988, 284; OLG Hamm StV 1989, 242; OLG Frankfurt StV 1991, 9 ; OLG Karlsruhe, wistra 1993, 279 ; OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203 ; Strafo 2000, 383; OLG Schleswig 11.4.1983 bei JURIS; SchlHA 2001, 137; OLG Rostock Strafo 2002, 230; OLG Brandenburg 20.2.2006 bei JURIS; KK-Laufhütte zu § 141 Rn 9).

    Damit verlangt die Sicherstellung einer wirksamen Verteidigung vorliegend auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass dem Vorsitzenden bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zusteht (OLG Karlsruhe, wistra 1993, 279 ; OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203 ; Strafo 2000, 383; OLG Schleswig SchlHA 2001, 137; OLG Brandenburg 20.2.2006 bei JURIS; a.A. wohl OLG Rostock Strafo 2002, 230), unabweisbar die Bestellung eines weiteren Verteidigers.

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